Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

1.)          Der Kreis- und Strategieausschuss stimmt der anliegenden Zweckvereinbarung gem.
      Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit zur Nutzung der Zentralen
      Beschaffungsstelle der Stadt Coburg durch den Landkreis/die Gemeinden zu.

 

2.)          Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die Zweckvereinbarung, die einen
      Bestandteil dieses Beschlusses bildet, abzuschließen.

 


Sachverhalt:

 

1.)

Der Landkreis, die Städte und Gemeinden sowie die Stadt Coburg sind als öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Liefer-, Dienst- und Bauleistungen im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren zu beschaffen.

 

Für die Durchführung von Vergabeverfahren gibt es zwischenzeitlich umfangreiche Regelungen und eine genauso umfangreiche Rechtsprechung. Dadurch hat sich das Vergaberecht zu einer komplexen Rechtsmaterie entwickelt. Eine rechtssichere Vergabe ist daher insbesondere für kleinere Kommunen, aber auch immer häufiger für den Landkreis, ohne externe Beratungshilfe kaum darstellbar.

 

Aufgrund dieser Entwicklung und um zukünftig rechtssichere Vergabeverfahren durchzuführen, richtete die Stadt Coburg bereits zum 01.11.2014 eine Zentrale Beschaffungsstelle für die gesamte Stadtverwaltung ein.

 

Die nun vorliegende Zweckvereinbarung soll dem Landkreis sowie den Städten und Gemeinden des Landkreises die Möglichkeit bieten, seine/ihre Liefer-, Dienst- und Bauleistungen durch die Nutzung der Zentralen Beschaffungsstelle der Stadt Coburg, im Rahmen eines rechtskonformen, rechtssicheren und wirtschaftlichen Vergabeverfahrens zu beschaffen. Die aufgrund der Zusammenarbeit entstehenden Synergieeffekte ermöglichen für alle Beteiligten eine wirtschaftlichere und qualitativ hochwertige Aufgabenwahrnehmung.

 

Weiterhin soll das gemeinsame Ziel der Zusammenarbeit sein, dass durch eine gemeinsame eVergabe-Lösung ein einheitlicher Standard realisiert wird, der zur Vereinfachung der Angebotsbearbeitung durch die Wirtschaftsteilnehmer in Coburg Stadt und Land und somit zur Stärkung der regionalen Wertschöpfungskette beiträgt.

 

Nach Abschluss der Zweckvereinbarung wird ein entsprechender Förderantrag an die Regierung von Oberfranken im Rahmen der Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (wie bei Gründung des Zweckverbandes Zulassungsstelle) gestellt.

 

2.)

Voraussichtliche Kosten, die durch die Nutzung der zentralen Vergabestellen entstehen:

 

Die geschätzten Kosten des Landkreises ergeben sich aus § 4 der Zweckvereinbarung:

 

Die an die Stadt zu zahlende Aufwandsentschädigung für die Durchführung der Vergabeverfahren setzt sich wie folgt zusammen:

 

·                     Grundbetrag:                                                                     0,36 €/Einwohner

·                     Ausschreibungskosten: Vergabeverfahren:                                250 €/Verfahren

                                                    VgV Verfahren bei freib. Leistungen:     2500 €/Verfahren

 

Für den Landkreis wird eine fiktive Einwohnerzahl berechnet, indem man die Vergaben der Städte und Gemeinde in Verhältnis zu den Vergaben des Landkreises setzt und dieses Verhältnis auf die Einwohnerzahl herunterbricht.

 

Aufgrund der von den Fachbereichen des Landratsamtes für das Jahr 2016 gemeldeten Vergaben ergibt sich somit folgende Kostenschätzung:

 

·                     Grundbetrag: 0,36 € x 10.970 Einwohner=                                       3.949,20 €

·                     Ausschreibungskosten: 38 x 250 €=                                                9.500,00 €

 

Gesamt                                                                             13.449,20 €/Jahr

 

Hinzukommen noch Kosten für eventuell erforderliche Beratungsleistungen der Vergabestelle. Grundlage für die Berechnung dieser Kosten sind die aktuellen Kosten eines Büroarbeitsplatzes (ermittelt durch die KGST) für tarifliche Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Stufe 6.