Beschluss:
a) Folgende,
bereits im Anhörungsverfahren zum Entwurf vom 12. Juli 2016 eingebrachten
Anregungen, sind im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung
des LEP zu vertreten:
Zu 2.1: Zentrale Orte einschließlich Anhang 1 und Anhang 2 zu den
Festlegungen („Zentrale Orte“ und „Strukturkarte“)
Der Landkreis Coburg unterstützt die Kooperationsansätze und Anträge
seiner kreisangehörigen Kommunen im Hinblick auf zentralörtliche Höherstufungen
und bittet, diese Ansätze im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Zu 3.3 Vermeidung von Zersiedelung (Anbindegebot)
Der Landkreis begrüßt grundsätzlich Lockerungen im Anbindegebot, die der
Kreis- und Wirtschaftsentwicklung im Sinne der Daseinsvorsorge nutzen.
Bezugnehmend auf die Eingaben seiner kreisangehörigen Kommunen plädiert er für
weitere mutige Schritte in diese Richtung und eine Ausweitung der Lockerungen
unter bestimmten Rahmenbedingungen auf zweistreifig autobahnähnlich ausgebaute Straßen
und –knoten sowie auch auf den Einzelhandel, wenn hierüber
Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum ohne sonstiges Angebot geschaffen
werden können.
b) Der Landkreis
Coburg macht sich – zusätzlich zu den durch eigene Erkenntnisse festgestellten
Einwendungen - die von den Städten und Gemeinden im Landkreis erhobenen
Einwendungen und Anregungen zu Eigen und bringt gleichlautende kommunale
Zielsetzungen als Gesamtstellungnahme in das Verfahren ein.
Sachverhalt:
Die Bayerische
Staatsregierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Juli 2016 bzw. 7. Februar 2017 die
Durchführung einer Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern
(LEP) beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden bereits Beteiligungsverfahren
zu den Themen Zentrale Orte, Raum mit besonderem Handlungsbedarf, Anbindegebot
und Höchstspannungsfreileitungen sowie zu den Themen Alpenplan und
Fluglärmschutzbereiche durchgeführt.
Zu den
Themenkomplexen Alpenplan und Fluglärmschutzbereiche wurden von Seiten der
Fachstellen keine Anregungen vorgebracht. Zu den übrigen Fragestellungen hat
sich die Stabsstelle P1 Landkreisentwicklung und Wirtschaftsförderung fachlich
eingebracht. In Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen wurde eine
Gesamtstellungnahme des Landkreises Coburg zur Teilfortschreibung des LEP
fristgerecht in das Verfahren eingebracht. Ein entsprechender Beschluss des
Kreistages ist unter dem 10.11.2016 gefasst worden (vgl. Vorlage Nr.:
166/2016).
Die aktuelle
LEP-Teilfortschreibung soll einen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung
gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilräumen Bayerns
schaffen. Der Bayerische Landtag hat nunmehr in seiner Sitzung am 09.11.2017
dem Entwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Teilfortschreibung des
Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP) mit Maßgaben zugestimmt. Durch die
Maßgaben ergeben sich Änderungen an der Teilfortschreibung, die ein erneutes
Beteiligungsverfahren u.a. für folgende Themenbereiche erforderlich machen:
-
2.1
Zentrale Orte einschließlich Anhang 1 und Anhang 2 zu den Festlegungen
(„Zentrale Orte“ und „Strukturkarte“)
Die Ziele und Grundsätze im
Kapitel Zentrale Orte zur Ausweisung der Zentralen Orte wurden ebenso
überarbeitet wie die Festlegung der einzelnen Mittel- und Oberzentren. Im LEP
werden Mittel- und Oberzentren sowie nunmehr auch Regionalzentren und
Metropolen ausgewiesen, um flächendeckend eine ausreichende Daseinsvorsorge zu
garantieren.
-
3.3
Vermeidung von Zersiedelung (Anbindegebot)
Damit der Standort Bayern
im internationalen Wettbewerb erfolgreich bestehen kann, sieht die
Teilfortschreibung nach wie vor angemessene Ausnahmen von der Anbindung vor.
Diese sind unter dem LEP-Ziel 3.2. Abs. 2 abschließend genannt und unterliegen
neuerdings weiteren Restriktionen. So sollen die Ausnahmen insbesondere nur zum
Tragen kommen, wenn keine wesentliche Beeinträchtigung des Orts- und
Landschaftsbildes erfolgt und kein angebundener Alternativstandort vorhanden
ist.
Der Entwurf der
Änderungsverordnung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Landkreis
Coburg und seine kreisangehörigen Kommunen haben im Rahmen des ersten
Beteiligungsverfahrens konzertierte Vorschläge erarbeitet und eingebracht,
damit die Daseinsvorsorge im Coburger Land organisatorisch und konzeptionell
besser gewährleistet werden kann.
Zwar ist in diesem Zusammenhang grundsätzlich zu begrüßen, dass der Landkreis
Coburg in seiner Einstufung als Raum mit besonderen Handlungsbedarf (RmbH) von
einer erhöhten Förderpriorität profitieren kann, doch würden die Vorschläge aus
der Region zum zentralörtlichen System vor Ort auch bessere strukturelle
Voraussetzungen für positive Effekte aus den zukünftigen Maßnahmen und
Förderprojekten schaffen.
So bleibt es weder
nachvollziehbar noch ist es als sachgerecht anzuerkennen, dass keine der
Eingaben des Landkreises Coburg aus dem vorherigen Beteiligungsverfahren
bislang gewürdigt oder in die Teilfortschreibung des LEP aufgenommen wurde.
Offenkundig haben bis dato weder die Kooperationsansätze noch die Anträge auf
zentralörtliche Höherstufungen Berücksichtigung gefunden. Auch die erstrebte
weitere Auflockerung im Rahmen des Anbindegebots hat keinen Einzug in die
Teilfortschreibung gefunden.
Die Eingaben der
vorausgegangenen Stellungnahme bezüglich 2.1 und 3.3 sind daher nach wie vor
aktuell. Es wird vor diesen Hintergründen fachlich empfohlen, dass die
Kreispolitik an ihren Forderungen aus dem ersten Beteiligungsverfahren festhält
und sie erneut in das aktuelle Beteiligungsverfahren einbringt.
Seitens der
Verwaltung erging am 28.11.2017 zudem ein Aufruf an die kreisangehörigen
Kommunen, Positionen und Beschlüsse etwaiger gemeindlicher oder städtischer
Stellungnahmen der Kreisverwaltung zukommen zu lassen, damit gleichlautende
kommunale Zielsetzungen in eine Gesamtstellungnahme des Landkreises Coburg zur
Teilfortschreibung des LEP aufgenommen werden können.
Politisch
diskutabel sind die Verfahren zur Beteiligung der Landkreise im Rahmen der
Teilfortschreibung des LEP. Das betrifft einerseits den jeweiligen Zeitpunkt
und die gesetzten Fristen zur Beteiligung. Es fällt auf, dass
Beteiligungsverfahren häufig in ungünstige Zeiträume (Ferien,
Jahresabschlusswochen, u.a.) mit sehr kurzen Bearbeitungsfristen gelegt werden.
Andererseits ist es für die Beteiligten, hier den Landkreis Coburg, wegen
fehlender Rückmeldungen i.S. einer Würdigung von Eingaben auch in keinster
Weise nachzuvollziehen, warum bereits eingebrachte Vorschläge aus bayerischen
Teilräumen überhaupt nicht berücksichtigt werden.
Aus der Beratung:
Kreisrat Bernd Lauterbach beantragt getrennt über den Beschluss abstimmen zu lassen. Das Gremium stimmt zu, einzeln zu a) 2.1, a) 3.3 und b) abzustimmen.