Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

a) Folgende, bereits im Anhörungsverfahren zum Entwurf vom 12. Juli 2016 eingebrachten Anregungen, sind im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des LEP zu vertreten:

Zu 2.1: Zentrale Orte einschließlich Anhang 1 und Anhang 2 zu den Festlegungen („Zentrale Orte“ und „Strukturkarte“)

Der Landkreis Coburg unterstützt die Kooperationsansätze und Anträge seiner kreisangehörigen Kommunen im Hinblick auf zentralörtliche Höherstufungen und bittet, diese Ansätze im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Zu 3.3 Vermeidung von Zersiedelung (Anbindegebot)

Der Landkreis begrüßt grundsätzlich Lockerungen im Anbindegebot, die der Kreis- und Wirtschaftsentwicklung im Sinne der Daseinsvorsorge nutzen. Bezugnehmend auf die Eingaben seiner kreisangehörigen Kommunen plädiert er für weitere mutige Schritte in diese Richtung und eine Ausweitung der Lockerungen unter bestimmten Rahmenbedingungen auf zweistreifig autobahnähnlich ausgebaute Straßen und –knoten sowie auch auf den Einzelhandel, wenn hierüber Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum ohne sonstiges Angebot geschaffen werden können.

 

b) Der Landkreis Coburg macht sich – zusätzlich zu den durch eigene Erkenntnisse festgestellten Einwendungen - die von den Städten und Gemeinden im Landkreis erhobenen Einwendungen und Anregungen zu Eigen und bringt gleichlautende kommunale Zielsetzungen als Gesamtstellungnahme in das Verfahren ein.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Juli 2016 bzw. 7. Februar 2017 die Durchführung einer Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP) beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden bereits Beteiligungsverfahren zu den Themen Zentrale Orte, Raum mit besonderem Handlungsbedarf, Anbindegebot und Höchstspannungsfreileitungen sowie zu den Themen Alpenplan und Fluglärmschutzbereiche durchgeführt.

 

Zu den Themenkomplexen Alpenplan und Fluglärmschutzbereiche wurden von Seiten der Fachstellen keine Anregungen vorgebracht. Zu den übrigen Fragestellungen hat sich die Stabsstelle P1 Landkreisentwicklung und Wirtschaftsförderung fachlich eingebracht. In Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen wurde eine Gesamtstellungnahme des Landkreises Coburg zur Teilfortschreibung des LEP fristgerecht in das Verfahren eingebracht. Ein entsprechender Beschluss des Kreistages ist unter dem 10.11.2016 gefasst worden (vgl. Vorlage Nr.: 166/2016).

 

Die aktuelle LEP-Teilfortschreibung soll einen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilräumen Bayerns schaffen. Der Bayerische Landtag hat nunmehr in seiner Sitzung am 09.11.2017 dem Entwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP) mit Maßgaben zugestimmt. Durch die Maßgaben ergeben sich Änderungen an der Teilfortschreibung, die ein erneutes Beteiligungsverfahren u.a. für folgende Themenbereiche erforderlich machen:

 

-        2.1 Zentrale Orte einschließlich Anhang 1 und Anhang 2 zu den Festlegungen („Zentrale Orte“ und „Strukturkarte“)
Die Ziele und Grundsätze im Kapitel Zentrale Orte zur Ausweisung der Zentralen Orte wurden ebenso überarbeitet wie die Festlegung der einzelnen Mittel- und Oberzentren. Im LEP werden Mittel- und Oberzentren sowie nunmehr auch Regionalzentren und Metropolen ausgewiesen, um flächendeckend eine ausreichende Daseinsvorsorge zu garantieren.

 

-        3.3 Vermeidung von Zersiedelung (Anbindegebot)
Damit der Standort Bayern im internationalen Wettbewerb erfolgreich bestehen kann, sieht die Teilfortschreibung nach wie vor angemessene Ausnahmen von der Anbindung vor. Diese sind unter dem LEP-Ziel 3.2. Abs. 2 abschließend genannt und unterliegen neuerdings weiteren Restriktionen. So sollen die Ausnahmen insbesondere nur zum Tragen kommen, wenn keine wesentliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes erfolgt und kein angebundener Alternativstandort vorhanden ist.

 

Der Entwurf der Änderungsverordnung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Der Landkreis Coburg und seine kreisangehörigen Kommunen haben im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens konzertierte Vorschläge erarbeitet und eingebracht, damit die Daseinsvorsorge im Coburger Land organisatorisch und konzeptionell besser gewährleistet werden kann.
Zwar ist in diesem Zusammenhang grundsätzlich zu begrüßen, dass der Landkreis Coburg in seiner Einstufung als Raum mit besonderen Handlungsbedarf (RmbH) von einer erhöhten Förderpriorität profitieren kann, doch würden die Vorschläge aus der Region zum zentralörtlichen System vor Ort auch bessere strukturelle Voraussetzungen für positive Effekte aus den zukünftigen Maßnahmen und Förderprojekten schaffen.

 

So bleibt es weder nachvollziehbar noch ist es als sachgerecht anzuerkennen, dass keine der Eingaben des Landkreises Coburg aus dem vorherigen Beteiligungsverfahren bislang gewürdigt oder in die Teilfortschreibung des LEP aufgenommen wurde. Offenkundig haben bis dato weder die Kooperationsansätze noch die Anträge auf zentralörtliche Höherstufungen Berücksichtigung gefunden. Auch die erstrebte weitere Auflockerung im Rahmen des Anbindegebots hat keinen Einzug in die Teilfortschreibung gefunden.

 

Die Eingaben der vorausgegangenen Stellungnahme bezüglich 2.1 und 3.3 sind daher nach wie vor aktuell. Es wird vor diesen Hintergründen fachlich empfohlen, dass die Kreispolitik an ihren Forderungen aus dem ersten Beteiligungsverfahren festhält und sie erneut in das aktuelle Beteiligungsverfahren einbringt.

 

Seitens der Verwaltung erging am 28.11.2017 zudem ein Aufruf an die kreisangehörigen Kommunen, Positionen und Beschlüsse etwaiger gemeindlicher oder städtischer Stellungnahmen der Kreisverwaltung zukommen zu lassen, damit gleichlautende kommunale Zielsetzungen in eine Gesamtstellungnahme des Landkreises Coburg zur Teilfortschreibung des LEP aufgenommen werden können.

 

Politisch diskutabel sind die Verfahren zur Beteiligung der Landkreise im Rahmen der Teilfortschreibung des LEP. Das betrifft einerseits den jeweiligen Zeitpunkt und die gesetzten Fristen zur Beteiligung. Es fällt auf, dass Beteiligungsverfahren häufig in ungünstige Zeiträume (Ferien, Jahresabschlusswochen, u.a.) mit sehr kurzen Bearbeitungsfristen gelegt werden. Andererseits ist es für die Beteiligten, hier den Landkreis Coburg, wegen fehlender Rückmeldungen i.S. einer Würdigung von Eingaben auch in keinster Weise nachzuvollziehen, warum bereits eingebrachte Vorschläge aus bayerischen Teilräumen überhaupt nicht berücksichtigt werden.

 


Aus der Beratung:

 

Kreisrat Bernd Lauterbach beantragt getrennt über den Beschluss abstimmen zu lassen. Das Gremium stimmt zu, einzeln zu a) 2.1, a) 3.3 und b) abzustimmen.