Der Fachbereich
Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-,
Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die Übernahme von
Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer mit dem Caritasverband
Coburg Stadt und Landkreis e.V. abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil
des Beschlusses.
Sachverhalt:
Der Caritasverband
Coburg
stellt -seit Erteilung der Erlaubnis durch das Bayerische Landesjugendamt- seit
März 2015 die Vormundschaften für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge
(umA) sicher.
Der Vormund „ersetzt“ die Eltern im Bereich der elterlichen Sorge und
nimmt entsprechend die umfassende rechtliche Vertretung, auch im Asylverfahren,
wahr. Die Entscheidung über die Einrichtung einer Vormundschaft und wer diese
zu übernehmen hat, liegt beim Familiengericht Coburg.
Mit Stand 30.11.2017 besteht für 27 junge Menschen im Landkreis Coburg
eine Vormundschaft. Diese Zahl wird sich aufgrund von anstehenden 18.
Geburtstagen noch einmal innerhalb des ersten Halbjahres 2018 verringern.
Da gleichzeitig aber eine Verpflichtung zur Aufnahme von Neuzuweisungen
(Verteilung nach Königsteiner Schlüssel) besteht, wird das die „Abgangszahlen“
ausgleichen. Prognostisch wird davon ausgegangen, dass laufend 15-20
unbegleitete Flüchtlinge unter Vormundschaft stehen werden.
Eine Besonderheit im Ausländerrecht führt dazu, dass vereinzelt
Vormundschaften bei über 18jährigen weiter geführt werden (müssen).
Ausschlaggebend für eine Beendigung ist nämlich, in welchem Alter im
Herkunftsland die Volljährigkeit eintritt. In z.B. Pakistan oder Ägypten ist das
erst mit Erreichen des 21. Lebensjahres der Fall. Im Landkreis Coburg trifft
dies auf 6 ehemalige umA zu.
Die Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften des Caritasverbandes und dem
Landkreis Coburg sowie den beteiligten Jugendlichen, den Pflegeeltern und Wohngruppen
ist vertrauensvoll und gut und soll entsprechend weitergeführt werden.
Die Kosten für Vormundschaften durch einen Vormundschaftsverein werden
im Wesentlichen von der Justiz getragen. Auf der Grundlage einer Leistungs-,
Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Caritasverband Coburg
Stadt und Landkreis bezuschusst der Landkreis Coburg diese Aufgabenwahrnehmung
ergänzend mit einer monatlichen Fallpauschale in Höhe von 89 € je
Vormundschaft. Dieser Zuschuss ist dem besonderen Aufwand im Asylverfahren und
Ausländerrecht geschuldet.
Die Aufwendungen werden dem kostenerstattungspflichtigen Träger in
Rechnung gestellt. Zur Klarstellung hat dazu das Bayerische Landesjugendamt in
Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales,
Familie und Integration folgendes mitgeteilt:
„Selbstverständlich
bleibt es einem Jugendamt unbenommen, mit einem Vormundschaftsverein, der die
Erlaubnis nach § 54 SGB VIII erhalten hat, auf vertraglicher Basis die
Übernahme von Vormundschaften gegen entsprechendes Entgelt zu vereinbaren.
Die Kosten für die
Führung von Vormundschaften sind … nach hiesiger Auffassung Maßnahmekosten im
Sinne des § 89d Abs. 1 Satz 1 SGB VIII, weil sie von einem örtlichen
Jugendhilfeträger aufgewendet werden. Erstattungsfähig sind diese Kosten sowohl
dann, wenn sie auf Grund des tatsächlichen Aufenthaltes des unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlings oder aber auf Grund eines landesrechtlich geregelten
Verteilverfahrens entstehen.
Sind die Kosten
für die Führung von Vormundschaften auf Grund eines gesetzlich geregelten
Verfahrens durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit einem
Vormundschaftsverein entstanden, sind sie in gleicher Weise als rechtmäßige
Jugendhilfeaufwendungen anzuerkennen wie Kosten durch bestellte
Amtsvormundschaften. Jede andere Gesetzesauslegung stünde im Widerspruch zum
Subsidiaritätsprinzip des § 4 Abs. 2 SGB VIII.“
Die Leistungs-,
Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für die Übernahme von
Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der Caritas
steht zur Fortschreibung für 2018 an (Anlage 1). Sie wird nur noch bis zum
30.06.2017 fortgeschrieben, im 1. Halbjahr 2018 neu verhandelt und dann dem
Ausschuss für Jugend und Familie zur Beschlussfassung vorgelegt.