Beschluss: einstimmig

Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die Übernahme von Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer mit dem Caritasverband Coburg Stadt und Landkreis e.V. abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt:

 

Der Caritasverband Coburg stellt -seit Erteilung der Erlaubnis durch das Bayerische Landesjugendamt- seit März 2015 die Vormundschaften für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umA) sicher.

Der Vormund „ersetzt“ die Eltern im Bereich der elterlichen Sorge und nimmt entsprechend die umfassende rechtliche Vertretung, auch im Asylverfahren, wahr. Die Entscheidung über die Einrichtung einer Vormundschaft und wer diese zu übernehmen hat, liegt beim Familiengericht Coburg.

 

Mit Stand 30.11.2017 besteht für 27 junge Menschen im Landkreis Coburg eine Vormundschaft. Diese Zahl wird sich aufgrund von anstehenden 18. Geburtstagen noch einmal innerhalb des ersten Halbjahres 2018 verringern.

Da gleichzeitig aber eine Verpflichtung zur Aufnahme von Neuzuweisungen (Verteilung nach Königsteiner Schlüssel) besteht, wird das die „Abgangszahlen“ ausgleichen. Prognostisch wird davon ausgegangen, dass laufend 15-20 unbegleitete Flüchtlinge unter Vormundschaft stehen werden.

Eine Besonderheit im Ausländerrecht führt dazu, dass vereinzelt Vormundschaften bei über 18jährigen weiter geführt werden (müssen). Ausschlaggebend für eine Beendigung ist nämlich, in welchem Alter im Herkunftsland die Volljährigkeit eintritt. In z.B. Pakistan oder Ägypten ist das erst mit Erreichen des 21. Lebensjahres der Fall. Im Landkreis Coburg trifft dies auf 6 ehemalige umA zu.

 

Die Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften des Caritasverbandes und dem Landkreis Coburg sowie den beteiligten Jugendlichen, den Pflegeeltern und Wohngruppen ist vertrauensvoll und gut und soll entsprechend weitergeführt werden.

 

Die Kosten für Vormundschaften durch einen Vormundschaftsverein werden im Wesentlichen von der Justiz getragen. Auf der Grundlage einer Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Caritasverband Coburg Stadt und Landkreis bezuschusst der Landkreis Coburg diese Aufgabenwahrnehmung ergänzend mit einer monatlichen Fallpauschale in Höhe von 89 € je Vormundschaft. Dieser Zuschuss ist dem besonderen Aufwand im Asylverfahren und Ausländerrecht geschuldet.

 

Die Aufwendungen werden dem kostenerstattungspflichtigen Träger in Rechnung gestellt. Zur Klarstellung hat dazu das Bayerische Landesjugendamt in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration folgendes mitgeteilt:

 

„Selbstverständlich bleibt es einem Jugendamt unbenommen, mit einem Vormundschaftsverein, der die Erlaubnis nach § 54 SGB VIII erhalten hat, auf vertraglicher Basis die Übernahme von Vormundschaften gegen entsprechendes Entgelt zu vereinbaren.

 

Die Kosten für die Führung von Vormundschaften sind … nach hiesiger Auffassung Maßnahmekosten im Sinne des § 89d Abs. 1 Satz 1 SGB VIII, weil sie von einem örtlichen Jugendhilfeträger aufgewendet werden. Erstattungsfähig sind diese Kosten sowohl dann, wenn sie auf Grund des tatsächlichen Aufenthaltes des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings oder aber auf Grund eines landesrechtlich geregelten Verteilverfahrens entstehen.

 

Sind die Kosten für die Führung von Vormundschaften auf Grund eines gesetzlich geregelten Verfahrens durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit einem Vormundschaftsverein entstanden, sind sie in gleicher Weise als rechtmäßige Jugendhilfeaufwendungen anzuerkennen wie Kosten durch bestellte Amtsvormundschaften. Jede andere Gesetzesauslegung stünde im Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip des § 4 Abs. 2 SGB VIII.“

 

Die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für die Übernahme von Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der Caritas steht zur Fortschreibung für 2018 an (Anlage 1). Sie wird nur noch bis zum 30.06.2017 fortgeschrieben, im 1. Halbjahr 2018 neu verhandelt und dann dem Ausschuss für Jugend und Familie zur Beschlussfassung vorgelegt.