Beschluss: einstimmig


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt den Haushaltsentwurf der Jugendhilfe des Fachbereichs Jugend, Familie und Senioren für 2017 (Anlage 1) vor.

Außer der Förderung der Jugendarbeit im sportlichen und im musisch-kulturellen Bereich, die haushalterisch den Einzelplänen 5 bzw. 3 zugeordnet sind, ist der Jugendhilfehaushalt im Einzelplan 4 abgebildet.

 

Im vorliegenden Haushaltsentwurf ist eine Besonderheit zu beachten:

Kinderbetreuungskosten können Jugendhilfeleistungen sein oder Aufwendungen der Grundsicherung für Erwerbsfähige (SGB II). Für letztere ist der Ausschuss für Jugend und Familie nicht zuständig.

 

In der Jugendhilfe (incl. der Förderung der Jugendarbeit im musisch-kulturellen und sportlichen Bereich) stehen 2018 Einnahmen in Höhe von 3.302.520 € Ausgaben in einem Gesamtvolumen von 9.058.860 € gegenüber. Der Nettobedarf beträgt 5.772.340 €.

 

Im Vergleich zum Vorjahr (Planansatz: 5.591.610 €) ist das ein Mehrbedarf in Höhe von 180.730 €. Das entspricht einer Steigerung um 3,2%.
Diese Entwicklung zeichnete sich bereits in 2017 ab. Ursache sind Steigerungen der durchschnittlichen Jahresfallkosten in der stationären Jugendhilfe sowie die Entwicklung der Kindeswohlgefährdungen. Der hochgerechnete Nettobedarf im laufenden Haushaltsjahr liegt bei 5.675.836 €. Legt man also nicht den Planansatz, sondern die Hochrechnung 2017 zugrunde, liegt der Nettomehrbedarf von 2017 zu 2018 bei 96.504 €. Die tatsächliche prozentuale Steigerung lag demnach von 2016 zu 2017 bei 1,5%, von 2017 zu 2018 bei 1,7%.

 

Im Folgenden ist die Finanzentwicklung in der Jugendhilfe im Jahresvergleich dargestellt.

Für 2017 ist bereits der hochgerechnete erwartete Zuschussbedarf angegeben:

 

 

 

Die konkreten Entwicklungen sind im Folgenden dargestellt:

 

Verwaltungshaushalt

 

1.         Prävention

 

1.1         Förderung der Erziehung in der Familie

 

UA 4531

 

Im Unterabschnitt „Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie“ wird ein breites und niederschwelliges Angebot, dass sich (gesetzlich verpflichtend) an alle Familien im Landkreis wendet, verbucht.

Welche Aufgaben gehören dazu?
Zum einen nimmt der Landkreis am staatlichen Förderprogramm des Koordinierenden Kinderschutzes (KoKi) teil und ist in diesem Kontext auch im Bundesprogramm Frühe Hilfen, dem niederschwelligen Einsatz von Familienhebammen, aktiv. Darüber wird in einer gesonderten Vorlage in der Ausschusssitzung berichtet.

Damit verbunden sind die Willkommensbesuche in Familien mit Neugeborenen aus dem Landkreis zu sehen. Zum einen ist das ein erster Zugang, um ggf. in ersten Überforderungsmomenten bereits Unterstützung anbieten zu können. Zum anderen erhalten Familien u.a. umfassende Informationen über die Entwicklung von Kindern, sowie Angebote und Leistungen der Jugendhilfe, um sich bei später auftauchenden erzieherischen Fragen rechtzeitig an das Jugendamt zu wenden und nicht erst, „wenn es (fast) zu spät ist“.

Eine solche Brückenfunktion nimmt auch das Familienbüro mit der FamilienCard und dem Spielekistenverleih war. In der konkreten Familienbildung wird weiterhin die Niedrigschwelligkeit großgeschrieben. Elterntalk und die Familienstützpunkte bieten Familienbildung daheim oder wohnortnah, deutsch- oder fremdsprachig an.

 

In 2018 stehen summarischen Ausgaben in Höhe von 85.300 € stehen Einnahmen in Höhe von 57.000 € gegenüber. Der Nettobedarf in Höhe von 28.300 € ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

 

1.2         Kinderbetreuung

 

UA 4541 und 4542 (korrelierend mit UA 4822)

 

In der folgenden Darstellung werden -obwohl keine Jugendhilfeleistung- die Aufwendungen in der Kinderbetreuung SGB II mitberücksichtigt.

Die Ausgaben in der Übernahme der Kinderbetreuungskosten sind 2017 seit Jahren erstmalig gesunken. Auf der Grundlage der Fallzahlen wird davon ausgegangen, dass diese Entwicklung auch 2018 anhält.

 

 

Die geringeren Fallzahlen sind nicht zu verwechseln mit der Inanspruchnahme von Kinderbetreuung, denn diese ist tatsächlich gestiegen. Hier abgebildet wird ausschließlich die gesetzliche Pflicht zur Kostenübernahme, die einkommensabhängig zu ermitteln ist.  Daraus ist zu schließen, dass sich die Einkommenssituation von Familien grundsätzlich verbessert haben muss, was auch zur Entwicklung des Arbeitsmarktes (geringere Arbeitslosenquote) passt.

 

Die Verteilung der beiden Leistungsbereiche Jugendhilfe und Grundsicherung bleibt im Übrigen konstant und liegt bei 62 % (Jugendhilfe) zu 38 % (Grundsicherung).

 

1.3         Jugendarbeit und Jugendschutz

 

Vergleichbar vielfältig wie in der Familienförderung sind im Landkreis Coburg die Aufgaben der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des Jugendschutzes organisiert.

 

Die Jugendarbeit wird von der Verwaltung selbst (Kommunale Jugendarbeit), vom Kreisjugendring, von Vereinen und Organisationen, die (auch) über die Mittel des Vergabegremiums zur Förderung der Jugendarbeit im sportlichen und im musisch-kulturellen Bereich unterstützt werden und vom Jugendbeauftragten des Landkreises sichergestellt.

 

Jugendsozialarbeit bietet der Landkreis über die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) in eigener Trägerschaft oder über Zuschüsse an Caritas und EJOTT an.

 

Im Jugendschutz ist EJOTT über die „Bausteine für soziales Lernen“ an Schulen aktiv. In Kooperation mit der Polizei, dem Gesundheitsamt und der Stadt Coburg werden übergeordnete Aktionen wie die „Jugendschutzwoche“ 2016 oder in 2017 der Jugendschutzparcours „Stop and go“ durchgeführt.  

 

In den zurückliegenden Jahren belief sich der Zuschussbedarf in der Aufgabenwahrnehmung gem. §§ 11 bis 14 SGB VIII auf zwischen 202.000 € und 210.000 €. Die Mittelverteilung sieht wie folgt aus:

 

 

Für 2017 sieht die Hochrechnung einen Nettobedarf von 208.000 € vor, sodass der durch den Kreisjugendring geltend gemachte Mehrbedarf in Höhe von bis zu 14.250 € aufgrund von Tarif- und Sozialversicherungssteigerungen (Vorlage 139/2017, 17.10.2017) im Zweckbindungsring 230 kompensiert werden konnte.
Für 2018 werden dafür vorsorglich 25.000 € mehr eingeplant, wobei die konkrete Entscheidung über die künftige Budgethöhe für den Kreisjugendring erst in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend und Familie im Februar 2018 -vor den Haushaltsberatungen in Kreis- und Strategieausschuss und Kreistag- getroffen wird.

 

2.         Hilfe und Unterstützung

 

Ca. 90 % des Nettobedarfs im Jugendhilfehaushalts fallen in den Bereich der Hilfen zu Erziehung, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, sowie der Hilfen für junge Volljährige.

Der bereits in der Einleitung benannte Mehrbedarf im Haushalt 2018 ist vor allem in der Entwicklung in den erzieherischen Hilfen begründet. Im laufenden Haushaltsjahr 2017 wird eine 3,58%ige Steigerung (156.404 €) erwartet. Für 2018 werden 1,28% (58.296 €) mehr benötigt.

 

 

Auf die Details wird in den Erläuterungen zu den einzelnen Hilfearten eingegangen.

 

Bundesweit steigen die Aufwendungen für erzieherische Hilfen laut Statistischem Bundesamt jährlich um ca. 6,5%. Die Statistikstelle der TU Dortmund gibt einen jährlichen „HzE-Monitor“ heraus, der für 2016 darauf hinweist, dass die Fallzahlen aller über das Jugendamt eingeleiteten Hilfen um 5% angestiegen sind, wobei allein der Anstieg der Heimerziehungen bei 16% liegt.[1]

 

Zu den einzelnen Hilfearten:

 

2.1         gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind

 

UA 4534

 

Im Mutter-Kind-Bereich wird für 2018 mit einer gleichbleibenden Fallzahl wie im Vorjahr bei einer kürzeren Laufzeit kalkuliert.

In den Ausgaben ist deshalb der Planansatz um 10.000 € geringer angesetzt als 2017.

 

2.2         Ambulante und teilstationäre erzieherische Hilfen

 

UA 4553 und 4555

 

Die Haushaltsansätze für die flexiblen erzieherischen Hilfen (UA 4553) bleiben gleich. Die für 2017 hochgerechneten Ausgaben bleiben zwar unter den Ansätzen des Vorjahres. In 2018 wird hier mit einem Anstieg gerechnet, da bislang belegte Tagesgruppenplätze wegfallen. Im UA 4555 -Erziehung in einer Tagesgruppe- wird deshalb der bisherige Haushaltsansatz von 50.000 € auf 5.000 € reduziert.

Die teilstationären Einzelfälle werden künftig über einen zeitintensiveren Einsatz einer ambulanten Hilfe erreicht.

 

2.3         stationäre Hilfen zur Erziehung

 

UA 4557

 

In der Heimerziehung muss der Haushaltsansatz angehoben werden. Ursachen dafür sind

-      höhere durchschnittliche Jahresfallkosten. Im laufenden Haushaltsjahr verursacht ein Einzelfall Heimunterbringung monatliche Kosten von durchschnittlich 4.750 €. Im Vorjahr lag der Wert noch bei 4.200 €.

-      Zuzüge von Familien, deren Kinder von dem vorher zuständigen Jugendamt -unabhängig vom Alter der Kinder- in einer Heimeinrichtung untergebracht waren. In diesen Fällen muss geprüft werden, ob ein Wechsel in eine Pflegefamilie möglich ist (Geschwisterkinder, die nicht getrennt werden dürfen? Familienfähigkeit? Individueller Bedarf? Rückkehroption zu den leiblichen Eltern? Verwurzelung in der jetzigen Umgebung?) Ist ein Wechsel möglich, wird nach geeigneten Pflegeeltern gesucht, eine Anbahnung umgesetzt und bei positivem Verlauf der Wechsel realisiert. Zeitlich dauert dieser Prozess zwischen 6 und 12 Monaten, sodass zunächst weiterhin die Aufwendungen in der Heimerziehung entstehen.

Für 2018 wird im Durchschnitt mit 28 Fällen kalkuliert.
Der Ansatz für die laufenden Ausgaben liegt bei 1.390.000 € und ist -im Vergleich zum Planansatz 2017- um 190.000 € höher.
In der Planung ist berücksichtigt, dass ein Teil der zugezogenen Kinder in 2018 aus der Heimerziehung in Pflegefamilien wechseln. Die tatsächlichen Ausgaben in 2017 belaufen sich zum Jahresende nämlich bereits auf 1.575.000 €, sodass der Planansatz für 2018 im Vergleich dazu um 185.000 € geringer ausfällt.

2.4         Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen

 

UA 4564, 4560, sowie 4561.7604 und 4563.7701

 

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen wird ambulant und stationär für Minderjährige und Volljährige geleistet.

 

Die Fallzahlen der stationären Hilfen für seelisch behinderte Minderjährige (UA 4560) und junge Volljährige (HH-St. 4563.7701) sind leicht rückläufig. Bedurften 2016 noch 28 junge Menschen (19 unter 18 Jahren und 9 über 18) diese Form der Unterstützung, wird 2018 mit nur noch 24 Fällen gerechnet, von denen 18 minderjährig und 6 volljährig sind.

 

Die durchschnittlichen monatlichen Fallkosten liegen mit 6.600 € um mehr 1/3 über denen für eine Heimerziehung aus erzieherischen Gründen. Dieser hohe Durchschnittswert resultiert vor allem aus den kostenintensiven Einzelfällen, in denen eine komplexe Problematik die Unterbringung in einer Spezialeinrichtung mit Jahreskosten von bis zu 125.000 € nach sich zieht. Deutlich wird das in der Detailanalyse: Für ¼ der Fälle sind fast die Hälfte aller Ausgaben anzusetzen.

 

Dennoch wirken sich die leicht reduzierten Fallzahlen, die Beendigungen einiger sehr teurer Hilfen und eine kürzere Laufzeit in der Haushaltsplanung positiv aus:
Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen 2017 wird für 2018 bei Ausgaben in Höhe von 1.380.000 € für Minderjährige und Volljährige mit 210.000 € weniger kalkuliert.

 

Ambulante Eingliederungshilfe für junge Volljährige wird i.d.R. im Übergang in die Selbständigkeit nach einer stationären Unterbringung geleistet. Die auf der Haushaltsstelle 4561.7604 gebuchten Ausgaben sehen für 2018 eine gleiche Fallzahl und gleich hohe Ausgaben wie 2017 vor.

 

Von dieser inhaltlichen Engführung unterscheidet sich die ambulante Eingliederungshilfe bei Minderjährigen (UA 4564) erheblich. Bei Kindern und Jugendlichen gibt es die familiennahe individuelle Hilfe, die Legasthenietherapie, die Schulassistenz und die teilstationäre Unterstützung.

2016 erhielten 59 junge Menschen eine dieser Leistungen. Damit verbunden war ein finanzieller Aufwand in Höhe von knapp 181.000 €. Für 2018 wird von einer konstanten Fallzahl ausgegangen – was sich in den Ausgabeansätzen nicht niederschlägt. Hier wird ein Mehrbedarf von 39.000 € kalkuliert. Grund dafür ist, dass zwar die Gesamtfallzahl gleichbleibt, aber im Detail erheblich weniger Legasthenietherapien einem gleich hohen Zuwachs der flexiblen Unterstützung gegenüberstehen. Letztere ist zeitintensiver, damit teurer, aber eine Möglichkeit, eine stationäre Unterbringung zu vermeiden.

 

2.5         Pflegekinder

 

UA 4556 und 4563

 

Über die Entwicklung im Pflegekinderbereich ist in der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Familie vom 11.07.2017 (Vorlage 083/2017) ausführlich berichtet worden. Im Jahresverlauf haben 132 minderjährige und volljährige junge Menschen in einer Pflegefamilie gelebt oder fanden dort in Krisensituationen vorübergehend Aufnahme.

 

Der kontinuierliche, erfolgreiche und erforderliche Ausbau der vergangenen Jahre soll sich auch in 2018 fortsetzen. Wenn Kinder nicht bei ihren Eltern aufwachsen können, ist sie -im Vergleich zur Heimunterbringung- die bessere und kostengünstigere Hilfe. Dem kommt im Hinblick auf die steigende Anzahl an Kindeswohlgefährdungen, in denen entsprechend interveniert werden muss, besondere Bedeutung zu.

 

Geplant ist im Jahresverlauf 2018 mehr als 140 Kinder und Jugendliche –befristet oder auf Dauer- in Vollzeitpflege vermittelt zu haben. Der Zuschussbedarf hat sich wie folgt entwickelt:

 

RE 2016

HR 2017

Plan 2018

918.136 €

923.150 €

993.200 €



2.6         Hilfe für junge Volljährige

 

UA 4561 und 4563

 

In den Hilfen für junge Volljährige werden sowohl die stationäre als auch die ambulante Unterstützung nach Heimunterbringung wegen erzieherischer Defizite als auch die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Erwachsene abgebildet. Die Entwicklung bei den seelisch behinderten jungen Erwachsenen ist unter Pkt. 2.4 erläutert.

 

In der erzieherischen Hilfe erhalten die Volljährigen Unterstützung in stationärer Form, i.d.R. als fortdauernde Anschlusshilfe aufgrund von Heimerziehung als Minderjährige und/oder in Form einer ambulanten Nachbetreuung nach Auszug aus der Wohngruppe im Übergang zum selbständigen Leben in der eigenen Wohnung.

 

Die Fallzahlen bei der fortdauernden stationären Hilfe sind rückläufig. Hier wird mit durchschnittlich 4 Fällen gerechnet (- 2 Fälle) und einer Reduzierung der Ausgaben um 26.000 € auf 104.000 €.

In der ambulanten Nachbetreuung wird von einer gleichbleibenden Fallzahl und gleichbleibenden Ausgaben (15.000 €) ausgegangen.

 

2.7      Leistungen freier Träger

 

UA 4640, 4650 und 4660

 

Leistungen freier Träger im Komplex der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte und den Hilfen für junge Volljährige sind

-      die Erziehungsberatung in der Trägerschaft des Diakonischen Werks Coburg angeboten,

-      die Heilpädagogisch-Therapeutische Ambulanz und

-      die Stütz- und Förderklassen an der Heinrich-Schaumberger-Schule, beide in Trägerschaft des Instituts für psychosoziale Gesundheit (IPSG),

-      die Suchtberatung Minderjähriger und junger Volljähriger des Blauen Kreuzes Coburg und

-      die Weisungen nach dem Jugendgerichtsgesetz, die ab 2018 in alleiniger Verantwortung durch GeRi (Gemeinnützige Gesellschaft für Resozialisierung und Integration verhaltensauffälliger und sozial benachteiligter Menschen mbH).

 

Diese Träger nehmen im Rahmen der Subsidiarität Pflichtaufgaben der Jugendhilfe wahr und werden vom Landkreis in 2018 in einer Gesamthöhe von 582.230 € bezuschusst. Dieser Zuschussbedarf ist um 13.570 € geringer als im Vorjahr, was im Wesentlichen auf die Reduzierung der Stütz- und Förderklassen auf 4 statt 5 Klassen zurückzuführen ist (Vorlage 082/2017).

 

2.8      Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

 

UA 4559

 

In 2017 hat es im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer hat es 4 Neuzuweisungen, 5 Familienzusammenführungen und 34 Entlassungen aus der Jugendhilfe nach Volljährigkeit gegeben.

Zum 01.01.2018 werden im Landkreis Coburg noch 51 umA oder ehemalige umA leben, die Leistungen der Jugendhilfe erhalten, d.h. in Wohngruppen in freier Trägerschaft oder in Pflegefamilien untergebracht sind oder nach Beendigung dessen ambulant nachbetreut werden. 

Der Landkreis selbst betreibt keine eigene Wohngruppe mehr, sodass keine Personalkosten mehr anfallen, sondern nur noch gebäudebezogene Aufwendungen für die landkreiseigenen Notquartiere entstanden sind.

Die Aufwendungen für die Einzelfälle trägt der Landkreis Coburg „nur“ in Vorleistung und erhält dafür Kostenerstattung, so dass allen Ausgaben entsprechende Einnahmen gegenüberstehen müssten.

Inzwischen wird aber deutlich, dass z.T. zurückliegende Aufwendungen nicht erstattet werden, weil überörtliche Träger für Einzelpositionen die Erstattung abgelehnt haben und –anders als im Erwachsenenbereich- nicht einzelfallbezogene Ausgaben, z.B. für Mieten für das Vorhalten nicht genutzter Notquartiere, ebenfalls vom Landkreis getragen werden müssen. Dazu wird in der nächsten Ausschusssitzung mit einer Gesamtaufstellung und detaillierten Begründungen ausführlich berichtet.

 

In der Haushaltsplanung ist für 2018 keine Veränderung vorgenommen worden, d.h. Ausgaben = Einnahmen, was für die Planung der laufenden Fälle in 2018 auch zutrifft. Die fehlenden Erstattungen beziehen sich auf Aufwendungen des Landkreises in den beiden zurückliegenden Haushaltsjahren.

 

Vermögenshaushalt

 

Die Ansätze im Vermögenshaushalt werden unverändert aus dem Vorjahr übernommen.

 

 

Zusammenfassung

 

Der geplante Zuschussbedarf für 2018 lässt sich im Vergleich zu den Ansätzen und der Hochrechnung 2017 in folgender Übersicht zusammenfassen:

 

 

Plan 2017

HR 2017

Plan 2018

Nettobedarf

5.591.610 €

 5.675.836 €

5.772.340 €

Veränderung absolut

 

+ 84.226 € 

+ 96.504 €

Veränderung in %

 

+ 1,5%

+ 1,7 %