Sachverhalt:
Außer der Förderung der Jugendarbeit im sportlichen
und im musisch-kulturellen Bereich, die haushalterisch den Einzelplänen 5 bzw.
3 zugeordnet sind, ist der Jugendhilfehaushalt im Einzelplan 4 abgebildet.
Im vorliegenden Haushaltsentwurf ist eine
Besonderheit zu beachten:
Kinderbetreuungskosten können
Jugendhilfeleistungen sein oder Aufwendungen der Grundsicherung für
Erwerbsfähige (SGB II). Für letztere ist der Ausschuss für Jugend und Familie
nicht zuständig.
In der
Jugendhilfe (incl. der Förderung der Jugendarbeit im musisch-kulturellen
und sportlichen Bereich) stehen 2018 Einnahmen in Höhe von 3.302.520 € Ausgaben
in einem Gesamtvolumen von 9.058.860 € gegenüber. Der Nettobedarf beträgt 5.772.340
€.
Im Vergleich zum Vorjahr (Planansatz:
5.591.610 €) ist das ein Mehrbedarf in Höhe von 180.730 €. Das entspricht einer
Steigerung um 3,2%.
Diese Entwicklung zeichnete sich bereits in 2017 ab. Ursache sind Steigerungen
der durchschnittlichen Jahresfallkosten in der stationären Jugendhilfe sowie
die Entwicklung der Kindeswohlgefährdungen. Der hochgerechnete Nettobedarf im
laufenden Haushaltsjahr liegt bei 5.675.836 €. Legt man also nicht den
Planansatz, sondern die Hochrechnung 2017 zugrunde, liegt der Nettomehrbedarf
von 2017 zu 2018 bei 96.504 €. Die tatsächliche prozentuale Steigerung lag
demnach von 2016 zu 2017 bei 1,5%, von 2017 zu 2018 bei 1,7%.
Im Folgenden ist die Finanzentwicklung in
der Jugendhilfe im Jahresvergleich dargestellt.
Für 2017 ist bereits der hochgerechnete
erwartete Zuschussbedarf angegeben:
Die konkreten Entwicklungen sind im Folgenden
dargestellt:
Verwaltungshaushalt
1. Prävention
1.1
Förderung der Erziehung in der Familie
UA 4531
Im Unterabschnitt „Allgemeine Förderung der
Erziehung in der Familie“ wird ein breites und niederschwelliges Angebot, dass
sich (gesetzlich verpflichtend) an alle Familien im Landkreis wendet, verbucht.
Welche Aufgaben gehören dazu?
Zum einen nimmt der Landkreis am staatlichen Förderprogramm des Koordinierenden
Kinderschutzes (KoKi) teil und ist in diesem Kontext auch im Bundesprogramm
Frühe Hilfen, dem niederschwelligen Einsatz von Familienhebammen, aktiv.
Darüber wird in einer gesonderten Vorlage in der Ausschusssitzung berichtet.
Damit verbunden sind die Willkommensbesuche
in Familien mit Neugeborenen aus dem Landkreis zu sehen. Zum einen ist das ein
erster Zugang, um ggf. in ersten Überforderungsmomenten bereits Unterstützung
anbieten zu können. Zum anderen erhalten Familien u.a. umfassende Informationen
über die Entwicklung von Kindern, sowie Angebote und Leistungen der
Jugendhilfe, um sich bei später auftauchenden erzieherischen Fragen rechtzeitig
an das Jugendamt zu wenden und nicht erst, „wenn es (fast) zu spät ist“.
Eine solche Brückenfunktion nimmt auch das
Familienbüro mit der FamilienCard und dem Spielekistenverleih
war. In der konkreten Familienbildung wird weiterhin die Niedrigschwelligkeit
großgeschrieben. Elterntalk und die Familienstützpunkte bieten
Familienbildung daheim oder wohnortnah, deutsch- oder fremdsprachig an.
In 2018 stehen summarischen Ausgaben in Höhe
von 85.300 € stehen Einnahmen in Höhe von 57.000 € gegenüber. Der Nettobedarf
in Höhe von 28.300 € ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
1.2
Kinderbetreuung
UA 4541 und 4542 (korrelierend
mit UA 4822)
In der folgenden Darstellung werden -obwohl
keine Jugendhilfeleistung- die Aufwendungen in der Kinderbetreuung SGB II
mitberücksichtigt.
Die Ausgaben in der Übernahme der Kinderbetreuungskosten
sind 2017 seit Jahren erstmalig gesunken. Auf der Grundlage der Fallzahlen wird
davon ausgegangen, dass diese Entwicklung auch 2018 anhält.
Die geringeren Fallzahlen sind nicht zu
verwechseln mit der Inanspruchnahme von Kinderbetreuung, denn diese ist
tatsächlich gestiegen. Hier abgebildet wird ausschließlich die gesetzliche
Pflicht zur Kostenübernahme, die einkommensabhängig zu ermitteln ist. Daraus ist zu schließen, dass sich die
Einkommenssituation von Familien grundsätzlich verbessert haben muss, was auch
zur Entwicklung des Arbeitsmarktes (geringere Arbeitslosenquote) passt.
Die Verteilung der beiden Leistungsbereiche
Jugendhilfe und Grundsicherung bleibt im Übrigen konstant und liegt bei 62 %
(Jugendhilfe) zu 38 % (Grundsicherung).
1.3
Jugendarbeit und Jugendschutz
Vergleichbar vielfältig wie in der
Familienförderung sind im Landkreis Coburg die Aufgaben der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit
und des Jugendschutzes organisiert.
Die Jugendarbeit wird von der Verwaltung
selbst (Kommunale Jugendarbeit), vom Kreisjugendring, von Vereinen und
Organisationen, die (auch) über die Mittel des Vergabegremiums zur Förderung
der Jugendarbeit im sportlichen und im musisch-kulturellen Bereich unterstützt
werden und vom Jugendbeauftragten des Landkreises sichergestellt.
Jugendsozialarbeit bietet der Landkreis über
die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) in eigener Trägerschaft oder über
Zuschüsse an Caritas und EJOTT an.
Im Jugendschutz ist EJOTT über die
„Bausteine für soziales Lernen“ an Schulen aktiv. In Kooperation mit der
Polizei, dem Gesundheitsamt und der Stadt Coburg werden übergeordnete Aktionen
wie die „Jugendschutzwoche“ 2016 oder in 2017 der Jugendschutzparcours „Stop
and go“ durchgeführt.
In den zurückliegenden Jahren belief sich
der Zuschussbedarf in der Aufgabenwahrnehmung gem. §§ 11 bis 14 SGB VIII auf
zwischen 202.000 € und 210.000 €. Die Mittelverteilung sieht wie folgt aus:
Für 2017 sieht die Hochrechnung einen
Nettobedarf von 208.000 € vor, sodass der durch den Kreisjugendring geltend
gemachte Mehrbedarf in Höhe von bis zu 14.250 € aufgrund von Tarif- und
Sozialversicherungssteigerungen (Vorlage 139/2017, 17.10.2017) im Zweckbindungsring
230 kompensiert werden konnte.
Für 2018 werden dafür vorsorglich 25.000 € mehr eingeplant, wobei die konkrete
Entscheidung über die künftige Budgethöhe für den Kreisjugendring erst in der
nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend und Familie im Februar 2018 -vor
den Haushaltsberatungen in Kreis- und Strategieausschuss und Kreistag-
getroffen wird.
2. Hilfe und Unterstützung
Ca. 90 % des Nettobedarfs im
Jugendhilfehaushalts fallen in den Bereich der Hilfen zu Erziehung, der Eingliederungshilfe
für seelisch behinderte junge Menschen, sowie der Hilfen für junge Volljährige.
Der bereits in der Einleitung benannte
Mehrbedarf im Haushalt 2018 ist vor allem in der Entwicklung in den
erzieherischen Hilfen begründet. Im laufenden Haushaltsjahr 2017 wird eine
3,58%ige Steigerung (156.404 €) erwartet. Für 2018 werden 1,28% (58.296 €) mehr
benötigt.
Auf die Details wird in den Erläuterungen zu
den einzelnen Hilfearten eingegangen.
Bundesweit steigen die Aufwendungen für
erzieherische Hilfen laut Statistischem Bundesamt jährlich um ca. 6,5%. Die
Statistikstelle der TU Dortmund gibt einen jährlichen „HzE-Monitor“ heraus, der
für 2016 darauf hinweist, dass die Fallzahlen aller über das Jugendamt
eingeleiteten Hilfen um 5% angestiegen sind, wobei allein der Anstieg der
Heimerziehungen bei 16% liegt.[1]
Zu den einzelnen Hilfearten:
2.1
gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind
UA 4534
Im Mutter-Kind-Bereich wird für 2018 mit
einer gleichbleibenden Fallzahl wie im Vorjahr bei einer kürzeren Laufzeit
kalkuliert.
In den Ausgaben ist deshalb der Planansatz
um 10.000 € geringer angesetzt als 2017.
2.2
Ambulante und teilstationäre erzieherische
Hilfen
UA 4553 und 4555
Die Haushaltsansätze für die flexiblen
erzieherischen Hilfen (UA 4553) bleiben gleich. Die für 2017 hochgerechneten
Ausgaben bleiben zwar unter den Ansätzen des Vorjahres. In 2018 wird hier mit
einem Anstieg gerechnet, da bislang belegte Tagesgruppenplätze wegfallen. Im UA
4555 -Erziehung in einer Tagesgruppe- wird deshalb der bisherige
Haushaltsansatz von 50.000 € auf 5.000 € reduziert.
Die teilstationären Einzelfälle werden
künftig über einen zeitintensiveren Einsatz einer ambulanten Hilfe erreicht.
2.3
stationäre Hilfen zur Erziehung
UA 4557
In der Heimerziehung muss der
Haushaltsansatz angehoben werden. Ursachen dafür sind
- höhere durchschnittliche Jahresfallkosten.
Im laufenden Haushaltsjahr verursacht ein Einzelfall Heimunterbringung
monatliche Kosten von durchschnittlich 4.750 €. Im Vorjahr lag der Wert noch
bei 4.200 €.
- Zuzüge von Familien, deren Kinder von dem
vorher zuständigen Jugendamt -unabhängig vom Alter der Kinder- in einer
Heimeinrichtung untergebracht waren. In diesen Fällen muss geprüft werden, ob
ein Wechsel in eine Pflegefamilie möglich ist (Geschwisterkinder, die nicht
getrennt werden dürfen? Familienfähigkeit? Individueller Bedarf? Rückkehroption
zu den leiblichen Eltern? Verwurzelung in der jetzigen Umgebung?) Ist ein
Wechsel möglich, wird nach geeigneten Pflegeeltern gesucht, eine Anbahnung
umgesetzt und bei positivem Verlauf der Wechsel realisiert. Zeitlich dauert
dieser Prozess zwischen 6 und 12 Monaten, sodass zunächst weiterhin die
Aufwendungen in der Heimerziehung entstehen.
Für 2018 wird im Durchschnitt mit 28 Fällen
kalkuliert.
Der Ansatz für die laufenden Ausgaben liegt bei 1.390.000 € und ist -im
Vergleich zum Planansatz 2017- um 190.000 € höher.
In der Planung ist berücksichtigt, dass ein Teil der zugezogenen Kinder in 2018
aus der Heimerziehung in Pflegefamilien wechseln. Die tatsächlichen Ausgaben in
2017 belaufen sich zum Jahresende nämlich bereits auf 1.575.000 €, sodass der
Planansatz für 2018 im Vergleich dazu um 185.000 € geringer ausfällt.
2.4
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
junge Menschen
UA 4564, 4560, sowie 4561.7604
und 4563.7701
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
junge Menschen wird ambulant und stationär für Minderjährige und Volljährige
geleistet.
Die Fallzahlen der stationären Hilfen
für seelisch behinderte Minderjährige (UA 4560) und junge Volljährige (HH-St.
4563.7701) sind leicht rückläufig. Bedurften 2016 noch 28 junge Menschen (19
unter 18 Jahren und 9 über 18) diese Form der Unterstützung, wird 2018 mit nur
noch 24 Fällen gerechnet, von denen 18 minderjährig und 6 volljährig sind.
Die durchschnittlichen monatlichen
Fallkosten liegen mit 6.600 € um mehr 1/3 über denen für eine Heimerziehung aus
erzieherischen Gründen. Dieser hohe Durchschnittswert resultiert vor allem aus
den kostenintensiven Einzelfällen, in denen eine komplexe Problematik die
Unterbringung in einer Spezialeinrichtung mit Jahreskosten von bis zu 125.000 €
nach sich zieht. Deutlich wird das in der Detailanalyse: Für ¼ der Fälle sind
fast die Hälfte aller Ausgaben anzusetzen.
Dennoch wirken sich die leicht reduzierten
Fallzahlen, die Beendigungen einiger sehr teurer Hilfen und eine kürzere
Laufzeit in der Haushaltsplanung positiv aus:
Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen 2017 wird für 2018 bei Ausgaben in Höhe von
1.380.000 € für Minderjährige und Volljährige mit 210.000 € weniger kalkuliert.
Ambulante Eingliederungshilfe für junge
Volljährige wird i.d.R. im Übergang in die
Selbständigkeit nach einer stationären Unterbringung geleistet. Die auf der
Haushaltsstelle 4561.7604 gebuchten Ausgaben sehen für 2018 eine gleiche
Fallzahl und gleich hohe Ausgaben wie 2017 vor.
Von dieser inhaltlichen Engführung
unterscheidet sich die ambulante Eingliederungshilfe bei Minderjährigen
(UA 4564) erheblich. Bei Kindern und Jugendlichen gibt es die familiennahe
individuelle Hilfe, die Legasthenietherapie, die Schulassistenz und die
teilstationäre Unterstützung.
2016 erhielten 59 junge Menschen eine dieser
Leistungen. Damit verbunden war ein finanzieller Aufwand in Höhe von knapp
181.000 €. Für 2018 wird von einer konstanten Fallzahl ausgegangen – was sich
in den Ausgabeansätzen nicht niederschlägt. Hier wird ein Mehrbedarf von 39.000
€ kalkuliert. Grund dafür ist, dass zwar die Gesamtfallzahl gleichbleibt, aber
im Detail erheblich weniger Legasthenietherapien einem gleich hohen Zuwachs der
flexiblen Unterstützung gegenüberstehen. Letztere ist zeitintensiver, damit
teurer, aber eine Möglichkeit, eine stationäre Unterbringung zu vermeiden.
2.5
Pflegekinder
UA 4556 und 4563
Über die Entwicklung im Pflegekinderbereich
ist in der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Familie vom 11.07.2017
(Vorlage 083/2017) ausführlich berichtet worden. Im Jahresverlauf haben 132
minderjährige und volljährige junge Menschen in einer Pflegefamilie gelebt oder
fanden dort in Krisensituationen vorübergehend Aufnahme.
Der kontinuierliche, erfolgreiche und
erforderliche Ausbau der vergangenen Jahre soll sich auch in 2018 fortsetzen.
Wenn Kinder nicht bei ihren Eltern aufwachsen können, ist sie -im Vergleich zur
Heimunterbringung- die bessere und kostengünstigere Hilfe. Dem kommt im
Hinblick auf die steigende Anzahl an Kindeswohlgefährdungen, in denen
entsprechend interveniert werden muss, besondere Bedeutung zu.
Geplant ist im Jahresverlauf 2018 mehr als
140 Kinder und Jugendliche –befristet oder auf Dauer- in Vollzeitpflege
vermittelt zu haben. Der Zuschussbedarf hat sich wie folgt entwickelt:
RE
2016 |
HR
2017 |
Plan
2018 |
918.136
€ |
923.150
€ |
993.200
€ |
2.6
Hilfe für junge Volljährige
UA 4561 und 4563
In den Hilfen für junge Volljährige werden
sowohl die stationäre als auch die ambulante Unterstützung nach
Heimunterbringung wegen erzieherischer Defizite als auch die
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Erwachsene abgebildet. Die
Entwicklung bei den seelisch behinderten jungen Erwachsenen ist unter Pkt. 2.4
erläutert.
In der erzieherischen Hilfe erhalten die
Volljährigen Unterstützung in stationärer Form, i.d.R. als fortdauernde
Anschlusshilfe aufgrund von Heimerziehung als Minderjährige und/oder in Form
einer ambulanten Nachbetreuung nach Auszug aus der Wohngruppe im Übergang zum
selbständigen Leben in der eigenen Wohnung.
Die Fallzahlen bei der fortdauernden
stationären Hilfe sind rückläufig. Hier wird mit durchschnittlich 4 Fällen
gerechnet (- 2 Fälle) und einer Reduzierung der Ausgaben um 26.000 € auf
104.000 €.
In der ambulanten Nachbetreuung wird von
einer gleichbleibenden Fallzahl und gleichbleibenden Ausgaben (15.000 €)
ausgegangen.
2.7 Leistungen freier Träger
UA 4640, 4650 und 4660
Leistungen freier Träger im Komplex der
Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte und den
Hilfen für junge Volljährige sind
- die Erziehungsberatung in der Trägerschaft
des Diakonischen Werks Coburg angeboten,
- die Heilpädagogisch-Therapeutische Ambulanz
und
- die Stütz- und Förderklassen an der
Heinrich-Schaumberger-Schule, beide in Trägerschaft des Instituts für
psychosoziale Gesundheit (IPSG),
- die Suchtberatung Minderjähriger und junger
Volljähriger des Blauen Kreuzes Coburg und
- die Weisungen nach dem Jugendgerichtsgesetz,
die ab 2018 in alleiniger Verantwortung durch GeRi (Gemeinnützige Gesellschaft für Resozialisierung und
Integration verhaltensauffälliger und sozial benachteiligter Menschen mbH).
Diese Träger nehmen im Rahmen der
Subsidiarität Pflichtaufgaben der Jugendhilfe wahr und werden vom Landkreis in
2018 in einer Gesamthöhe von 582.230 € bezuschusst. Dieser Zuschussbedarf ist
um 13.570 € geringer als im Vorjahr, was im Wesentlichen auf die Reduzierung
der Stütz- und Förderklassen auf 4 statt 5 Klassen zurückzuführen ist (Vorlage
082/2017).
2.8 Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
UA 4559
In 2017 hat es im Bereich der unbegleiteten
minderjährigen Ausländer hat es 4 Neuzuweisungen, 5 Familienzusammenführungen
und 34 Entlassungen aus der Jugendhilfe nach Volljährigkeit gegeben.
Zum 01.01.2018 werden im Landkreis Coburg
noch 51 umA oder ehemalige umA leben, die Leistungen der Jugendhilfe erhalten,
d.h. in Wohngruppen in freier Trägerschaft oder in Pflegefamilien untergebracht
sind oder nach Beendigung dessen ambulant nachbetreut werden.
Der Landkreis selbst betreibt keine eigene
Wohngruppe mehr, sodass keine Personalkosten mehr anfallen, sondern nur noch
gebäudebezogene Aufwendungen für die landkreiseigenen Notquartiere entstanden
sind.
Die Aufwendungen für die Einzelfälle trägt
der Landkreis Coburg „nur“ in Vorleistung und erhält dafür Kostenerstattung, so
dass allen Ausgaben entsprechende Einnahmen gegenüberstehen müssten.
Inzwischen wird aber deutlich, dass z.T. zurückliegende
Aufwendungen nicht erstattet werden, weil überörtliche Träger für
Einzelpositionen die Erstattung abgelehnt haben und –anders als im
Erwachsenenbereich- nicht einzelfallbezogene Ausgaben, z.B. für Mieten für das
Vorhalten nicht genutzter Notquartiere, ebenfalls vom Landkreis getragen werden
müssen. Dazu wird in der nächsten Ausschusssitzung mit einer Gesamtaufstellung
und detaillierten Begründungen ausführlich berichtet.
In der Haushaltsplanung ist für 2018 keine
Veränderung vorgenommen worden, d.h. Ausgaben = Einnahmen, was für die Planung
der laufenden Fälle in 2018 auch zutrifft. Die fehlenden Erstattungen beziehen
sich auf Aufwendungen des Landkreises in den beiden zurückliegenden
Haushaltsjahren.
Vermögenshaushalt
Die Ansätze im Vermögenshaushalt werden
unverändert aus dem Vorjahr übernommen.
Zusammenfassung
Der geplante Zuschussbedarf für 2018 lässt
sich im Vergleich zu den Ansätzen und der Hochrechnung 2017 in folgender
Übersicht zusammenfassen:
|
Plan
2017 |
HR
2017 |
Plan 2018 |
Nettobedarf |
5.591.610 € |
5.675.836
€ |
5.772.340 € |
Veränderung
absolut |
|
+
84.226 € |
+ 96.504 € |
Veränderung in % |
|
+
1,5% |
+ 1,7
% |