Sachverhalt:

Das seit 23.05.2015 bestehende Versorgungsstärkungsgesetz beinhaltet u.a. eine Verbesserung des Krankenhaus-Entlassmanagement. In § 39 Abs. 1a SGB V sind der Anspruch und die Leistungen sowie der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Regelung der Ausgestaltung festgelegt.

 

Zum 01.10.2017 trat der Rahmenvertrag „Entlassmanagement“[1] in Kraft. Der Vertrag regelt die Einzelheiten des Anspruchs der Versicherten auf eine lückenlose Versorgung im Anschluss an die Krankenhausbehandlung.

 

Ablauf des Entlassmanagement

 

Das Entlassmanagement erfolgt patientenindividuell, ressourcen- und teilhaborientiert und in enger Abstimmung mit dem Patienten. Zur Durchführung muss der Patient seine schriftliche Einwilligung abgeben.

 

Der voraussichtliche Bedarf einer Anschlussversorgung wird anhand eines standardisierten Verfahrens von einem multidisziplinären Team im Krankenhaus ermittelt. Unter Verantwortung des Krankenhausarztes wird daraufhin ein Entlassplan aufgestellt. Die notwendigen Maßnahmen im Anschluss an den Aufenthalt werden rechtzeitig eingeleitet und der weiterbehandelnde Arzt bzw. die weiterversorgende Einrichtung werden informiert. Für eine Anschlussversorgung ist der Grundsatz „ambulant vor stationär“ zu beachten.

 

Mögliche Leistungen und Unterstützung

 

  • Verordnung von Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
  • Verordnung von häuslicher Krankenpflege oder Soziotherapie
  • Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
  • Terminvereinbarungen mit bspw. Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten, Selbsthilfegruppen
  • Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse
  • Vermittlung an ambulante oder stationäre Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege

 



[1] www.kbv.de/media/sp/Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf, Zugriff: 23.11.2017

www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/entlassmagement/entlassmagement.jsp, Zugriff: 23.11.2017

 

Die Verordnungen können für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen ausgestellt werden.

 

Kooperationsmöglichkeiten und Ausblick

 

Das Entlassmanagement als neue klinische Aufgabe kann nur mit einer Einbindung in bestehende Kooperationsstrukturen und dem umfassenden Wissen um Hilfs- und Unterstützungsangebote in der Region erreichen, dass der Wechsel aus der stationären Krankenhausbehandlung in die häusliche Umgebung begleitet und abgefedert wird. Das ist insbesondere für hochaltrige und alleinlebende Menschen von Bedeutung.
Der Fachbeirat Senioren befasst sich deshalb gemeinsam mit Vertretern des Klinikums Coburg in seiner Sitzung vom 04.12.2017 schwerpunktmäßig mit diesem Thema. Über die Ergebnisse wird in der Ausschusssitzung berichtet.