Sitzung: 05.12.2017 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Vorlage: 173/2017
Sachverhalt:
Das seit 23.05.2015 bestehende
Versorgungsstärkungsgesetz beinhaltet u.a. eine Verbesserung des
Krankenhaus-Entlassmanagement. In § 39 Abs. 1a SGB V sind der Anspruch und die
Leistungen sowie der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Regelung der
Ausgestaltung festgelegt.
Zum 01.10.2017 trat der Rahmenvertrag
„Entlassmanagement“[1]
in Kraft. Der Vertrag regelt die Einzelheiten des Anspruchs der Versicherten
auf eine lückenlose Versorgung im Anschluss an die Krankenhausbehandlung.
Ablauf
des Entlassmanagement
Das Entlassmanagement erfolgt
patientenindividuell, ressourcen- und teilhaborientiert und in enger Abstimmung
mit dem Patienten. Zur Durchführung muss der Patient seine schriftliche
Einwilligung abgeben.
Der voraussichtliche Bedarf einer
Anschlussversorgung wird anhand eines standardisierten Verfahrens von einem
multidisziplinären Team im Krankenhaus ermittelt. Unter Verantwortung des
Krankenhausarztes wird daraufhin ein Entlassplan aufgestellt. Die notwendigen
Maßnahmen im Anschluss an den Aufenthalt werden rechtzeitig eingeleitet und der
weiterbehandelnde Arzt bzw. die weiterversorgende Einrichtung werden
informiert. Für eine Anschlussversorgung ist der Grundsatz „ambulant vor
stationär“ zu beachten.
Mögliche
Leistungen und Unterstützung
- Verordnung
von Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
- Verordnung
von häuslicher Krankenpflege oder Soziotherapie
- Feststellung
der Arbeitsunfähigkeit
- Terminvereinbarungen
mit bspw. Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten, Selbsthilfegruppen
- Unterstützung
bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse
- Vermittlung
an ambulante oder stationäre Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege
[1]
www.kbv.de/media/sp/Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf, Zugriff: 23.11.2017
www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/entlassmagement/entlassmagement.jsp, Zugriff: 23.11.2017
Die Verordnungen können für einen Zeitraum
von bis zu sieben Tagen ausgestellt werden.
Kooperationsmöglichkeiten
und Ausblick
Das Entlassmanagement als neue klinische
Aufgabe kann nur mit einer Einbindung in bestehende Kooperationsstrukturen und
dem umfassenden Wissen um Hilfs- und Unterstützungsangebote in der Region
erreichen, dass der Wechsel aus der stationären Krankenhausbehandlung in die
häusliche Umgebung begleitet und abgefedert wird. Das ist insbesondere für
hochaltrige und alleinlebende Menschen von Bedeutung.
Der Fachbeirat Senioren befasst sich deshalb gemeinsam mit Vertretern des
Klinikums Coburg in seiner Sitzung vom 04.12.2017 schwerpunktmäßig mit diesem
Thema. Über die Ergebnisse wird in der Ausschusssitzung berichtet.