Sitzung: 05.12.2017 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 162/2017
Beschluss:
Vorbehaltlich der Genehmigung der
Haushaltsmittel durch den Kreistag beauftragt der Ausschuss für Soziales,
Gesundheit und Senioren die Verwaltung, für 2018 jeweils die Leistungs-,
Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die Schuldnerberatung mit
dem Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Coburg e. V. und dem
Diakonischen Werk Coburg e. V. – Innere Mission abzuschließen.
Sachverhalt:
Seit 2014 bestehen mit dem Caritasverband und
dem Diakonischen Werk Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarungen:
Seit diesem Zeitpunkt ist die Finanzierung
der Schuldnerberatung auf Fallpauschalen umgestellt, jeder Einzelfall mit
Wohnsitz im Landkreis Coburg wird mit 110 € bezuschusst. Abgerechnet wird
aufgrund der bis 15.03. des Folgejahres vorzulegenden Schuldnererklärungen.
Regelmäßige Außensprechstunden führt die
Caritas in Neustadt b. Coburg, Bad Rodach und Weitramsdorf durch, das
Diakonische Werk in Ebersdorf b. Coburg, Untersiemau und Rödental.
Für das Jahr 2016 wurden vom Caritasverband
291 Schuldnererklärungen vorgelegt, so dass im laufenden Jahr 32.010 €
auszuzahlen sind, ferner war aufgrund der zu niedrig angesetzten Abschläge
(Grundlage der Abschläge sind die für das vorhergehende Jahr vorgelegten
Schuldnererklärungen) eine Nachzahlung für 2016 von 2.090 € zu leisten.
Der Caritasverband erhält 2017 somit
insgesamt 34.100 €.
Vom Diakonischen Werk konnten für 50 Fälle
Vereinbarungen vorgelegt werden, hier werden 5.500 € in 2017 ausgezahlt.
Einschließlich der Nachzahlung für 2016
werden 2017 39.600 € ausgezahlt.
Für 2017 werden aufgrund der vom
Caritasverband zum Stand 30.09.2017 übermittelten Fallzahlen ca. 254 Fälle
abzurechnen sein (also 27.940 €), für das Diakonische Werk ca. 51 Fälle (also
5.610 €).
Der Gesamtaufwand wird demnach
voraussichtlich 33.550 € betragen, abschließende Zahlen werden jedoch erst zum
15.03.2018 vorliegen.
Aufgrund der vorläufigen Fallzahlen für 2017
ist davon auszugehen, dass der für 2017 angefallene Zuschussbedarf auch 2018
wieder benötigt wird, ein entsprechender Betrag wird in den Haushalt 2018
eingeplant (Haushaltsstellen 4701.7099 und 4822.6923).
Die beiden für 2018 aktualisierten
Vereinbarungen liegen dieser Vorlage bei.