Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag beauftragt der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren die Verwaltung, für 2018 jeweils die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die Schuldnerberatung mit dem Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Coburg e. V. und dem Diakonischen Werk Coburg e. V. – Innere Mission abzuschließen.

 

 


Sachverhalt:

 

Seit 2014 bestehen mit dem Caritasverband und dem Diakonischen Werk Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen:

 

Seit diesem Zeitpunkt ist die Finanzierung der Schuldnerberatung auf Fallpauschalen umgestellt, jeder Einzelfall mit Wohnsitz im Landkreis Coburg wird mit 110 € bezuschusst. Abgerechnet wird aufgrund der bis 15.03. des Folgejahres vorzulegenden Schuldnererklärungen.

 

Regelmäßige Außensprechstunden führt die Caritas in Neustadt b. Coburg, Bad Rodach und Weitramsdorf durch, das Diakonische Werk in Ebersdorf b. Coburg, Untersiemau und Rödental.

 

Für das Jahr 2016 wurden vom Caritasverband 291 Schuldnererklärungen vorgelegt, so dass im laufenden Jahr 32.010 € auszuzahlen sind, ferner war aufgrund der zu niedrig angesetzten Abschläge (Grundlage der Abschläge sind die für das vorhergehende Jahr vorgelegten Schuldnererklärungen) eine Nachzahlung für 2016 von 2.090 € zu leisten.

Der Caritasverband erhält 2017 somit insgesamt 34.100 €.

 

Vom Diakonischen Werk konnten für 50 Fälle Vereinbarungen vorgelegt werden, hier werden 5.500 € in 2017 ausgezahlt.

 

Einschließlich der Nachzahlung für 2016 werden 2017 39.600 € ausgezahlt.

 

Für 2017 werden aufgrund der vom Caritasverband zum Stand 30.09.2017 übermittelten Fallzahlen ca. 254 Fälle abzurechnen sein (also 27.940 €), für das Diakonische Werk ca. 51 Fälle (also 5.610 €).

Der Gesamtaufwand wird demnach voraussichtlich 33.550 € betragen, abschließende Zahlen werden jedoch erst zum 15.03.2018 vorliegen.

 

Aufgrund der vorläufigen Fallzahlen für 2017 ist davon auszugehen, dass der für 2017 angefallene Zuschussbedarf auch 2018 wieder benötigt wird, ein entsprechender Betrag wird in den Haushalt 2018 eingeplant (Haushaltsstellen 4701.7099 und 4822.6923).

 

Die beiden für 2018 aktualisierten Vereinbarungen liegen dieser Vorlage bei.