Sitzung: 06.12.2017 Verbandsversammlung des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 169/2017
Beschluss:
1. Die Jahresrechnung 2016 wird mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.696.088,09 €.
Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 5.602,53 €.
Das Gesamtergebnis beträgt somit 1.701.690,62 €.
2. Die Entlastung der Jahresrechnung 2016 wird erteilt.
Nach § 15 Abs. 4 der Satzung für den Zweckverband Zulassungsstelle
Coburg erfolgt die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung durch die
Behörde, deren gesetzlicher Vertreter in dem zu prüfenden Jahr nicht Verbandsvorsitzender
war. Für die Rechnungs-prüfung des Jahres 2016 ist das Rechnungsprüfungsamt der
Stadt Coburg zuständig.
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Coburg hat in der Zeit vom 27.10.2017
bis 23.11.2017 die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 vorgenommen und
folgende Feststellungen getroffen:
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.696.088,09 €
Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 5.602,53 €
Das Gesamtergebnis beträgt somit 1.701.690,62
€.
Der Prüfbericht der „Örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2016“ ist als
PDF-Datei im Gremieninformationssystem eingestellt.
Die im Prüfbericht gemachten Vorschläge werden von der Geschäftsleitung
geprüft. Die Verbandsversammlung wird über den Stand der Umsetzungen
informiert.
Gemäß § 15 Abs. 3 der Verbandssatzung stellt die Verbandsversammlung die
Jahresrechnung 2016 in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die
Entlastung. Anschließend findet die überörtliche Prüfung statt.
Aus der Beratung:
Verbandsrat Christian Müller spricht sich für eine Änderung der Satzung
für den Zweckverband Zulassungsstelle Coburg aus, mit der die Fristen,
innerhalb derer die Jahresrechnung der Verbandsversammlung vorgelegt und
geprüft werden soll, analog den Vorschriften der Gemeinde- und Landkreisordnung
verlängert werden.
Verbandsrat Christian Müller erkundigt sich nach der Summe der
Forderungen, die von der Stadtkasse der Stadt Coburg im Rahmen des Vertrages
über die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen von Forderungen des
Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg vom 31.03.2016 im Jahr 2016 nicht
beigetrieben werden konnten. Frau Angermüller vom Rechnungsprüfungsamt der
Stadt Coburg teilt mit, dass es nicht einfach sei, diese Summe zu ermitteln, da
zahlreiche Forderungen aus dem Jahr 2016 nur in Raten oder erst im Jahr 2017
erfüllt wurden. Frau Angermüller möchte entsprechende Informationen
zusammenstellen und den Verbandsräten zur Verfügung stellen.