Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

1.    Die Jahresrechnung 2016 wird mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.696.088,09 €.

 

Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 5.602,53 €.

 

Das Gesamtergebnis beträgt somit 1.701.690,62 €.

 

 

 

2.    Die Entlastung der Jahresrechnung 2016 wird erteilt.

 

 

 


Nach § 15 Abs. 4 der Satzung für den Zweckverband Zulassungsstelle Coburg erfolgt die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung durch die Behörde, deren gesetzlicher Vertreter in dem zu prüfenden Jahr nicht Verbandsvorsitzender war. Für die Rechnungs-prüfung des Jahres 2016 ist das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Coburg zuständig.

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Coburg hat in der Zeit vom 27.10.2017 bis 23.11.2017 die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 vorgenommen und folgende Feststellungen getroffen:

 

Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.696.088,09 €

 

Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 5.602,53 €

 

Das Gesamtergebnis beträgt somit 1.701.690,62 €.

 

Der Prüfbericht der „Örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2016“ ist als PDF-Datei im Gremieninformationssystem eingestellt.

 

Die im Prüfbericht gemachten Vorschläge werden von der Geschäftsleitung geprüft. Die Verbandsversammlung wird über den Stand der Umsetzungen informiert.

 

Gemäß § 15 Abs. 3 der Verbandssatzung stellt die Verbandsversammlung die Jahresrechnung 2016 in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Anschließend findet die überörtliche Prüfung statt.

 


Aus der Beratung:

 

Verbandsrat Christian Müller spricht sich für eine Änderung der Satzung für den Zweckverband Zulassungsstelle Coburg aus, mit der die Fristen, innerhalb derer die Jahresrechnung der Verbandsversammlung vorgelegt und geprüft werden soll, analog den Vorschriften der Gemeinde- und Landkreisordnung verlängert werden.

 

Verbandsrat Christian Müller erkundigt sich nach der Summe der Forderungen, die von der Stadtkasse der Stadt Coburg im Rahmen des Vertrages über die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen von Forderungen des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg vom 31.03.2016 im Jahr 2016 nicht beigetrieben werden konnten. Frau Angermüller vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Coburg teilt mit, dass es nicht einfach sei, diese Summe zu ermitteln, da zahlreiche Forderungen aus dem Jahr 2016 nur in Raten oder erst im Jahr 2017 erfüllt wurden. Frau Angermüller möchte entsprechende Informationen zusammenstellen und den Verbandsräten zur Verfügung stellen.