Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

  1. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport stimmt den vorgelegten „Richtlinien und Handlungsempfehlungen zum Vollzug der Kreisheimatpflege im Landkreis Coburg“ zu.

 

  1. Das Ehrenamt der Kreisheimatpflege wird auf drei Personen verteilt: Kreisheimatpfleger für Bau und Denkmalpflege, Kreisheimatpfleger für Brauchtum und Tradition.

 

  1. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport befürwortet, dass wieder Mittel für Veröffentlichungen und Veranstaltungen im Bereich Brauchtums- und Heimatpflege in den Kreishaushalt aufgenommen werden. Die Bereitstellung dieser freiwilligen Leistung erfolgt vorbehaltlich der Ergebnisse der Haushaltsberatungen.

 


Die Position des Kreisheimatpflegers für Planungs-, Bau-, und Denkmalrecht wurde bis 31.12.2015 von Herrn Lothar Hofmann ausgeübt. Er hatte hierfür einen Stellenanteil von 30 % einer Vollzeitkraft zur Verfügung. Aufgrund persönlicher Umstände hatte sich Herr Hofmann kurzfristig entschieden, die Bestellung nicht wie geplant verlängern zu lassen. Herr Hofmann ist Anfang des Jahres 2016 verstorben. Bis zur Bestellung von Herrn Reiner Wessels zum Kreisheimatpfleger für Bau- und Denkmalpflege am 01.08.2017 war die Stelle vakant.

Herr Kienel war bis Juli 2013 Kreisheimatpfleger für den Bereich Trachten und Brauchtum. Mit Beschluss des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport vom 03.06.2014 sollte die Stelle für Brauchtumspflege bis zur Erstellung eines neuen Kreisheimatpflegekonzeptes vakant bleiben.

 

In der gemeinsamen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 17.02.1981 gibt den zuständigen Gebietskörperschaften vor, ehrenamtliche Kreisheimatpfleger zu bestellen und zur Ausübung der Tätigkeit „Richtlinien zum Vollzug der Heimatpflege“ zu erlassen.

 

Um ein Kreisheimatpflegekonzept zu entwickeln, das auf die Gegebenheiten des Landkreises Coburg passt, wurden die kreisangehörigen Kommunen zu Aktivitäten aus Heimat- und Brauchtumspflege vor Ort befragt.

Von 17 befragten Kommunen erhielt die Kreisverwaltung 15 Rückmeldungen.

 

Die wichtigsten Erkenntnisse der Auswertung sind:

  • Die Kommunen des Landkreises Coburg zeigen eine große Vielfalt an Aktivitäten im Bereich Heimat- und Brauchtumspflege.
  • Die Aktivitäten verteilen sich über das gesamte Kreisgebiet.
  • In vielen Kommunen gibt es ähnliche Aktivitäten.
  • Die Aktivitäten lassen sich in zwei größere Bereiche mit Unterkategorien gliedern:

-      Brauch und Tradition bestehend aus religiöse Feiern, Feste & Märkte, Genuss, Handwerke & Handarbeit

-      Musik und Sprache: Musik, Sprache und Tracht

  • Im Landkreis Coburg sind überwiegend Aktivitäten aus dem Bereich Brauch und Tradition zu verzeichnen.

Die Ergebnisse stellen einen ersten Überblick dar. Es sind noch nicht alle Aktivitäten in den Kommunen erfasst.

 

Auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Befragung der Kommunen und den Vorgaben der o. g. gemeinsamen Bekanntmachung wurde das in den „Richtlinien und Handlungsempfehlungen zum Vollzug der Kreisheimatpflege im Landkreis Coburg“ dargelegte Konzept entwickelt:

1.    Richtlinien: Hier werden die dienstlichen Rahmenbedingungen der Kreisheimatpfleger geregelt:

  • Ein Heimatpfleger betreut den Bereich Bau und Denkmalpflege.
  • Die Betreuung der Heimat- und Brauchtumspflege im Landkreis Coburg soll durch zwei Kreisheimatpfleger erledigt werden.
  • Alle drei Kreisheimatpfleger sind ehrenamtlich tätig.
  • Nach Bestellung durch den Kreistag beträgt ihre Amtszeit fünf Jahre.
  • Sie erhalten Entschädigungen nach der Entschädigungssatzung des Landkreises Coburg.
  • Ihre Arbeitsbereiche teilen sich in drei Gebiete auf: Bau- und Denkmalpflege, Brauch und Tradition, Musik und Sprache.
  • Sie dokumentieren, fördern und bewahren Denkmäler, Brauchtum und Tradition auf ihren jeweiligen Gebieten.
  • Sie beraten Institutionen und Personen aus dem Kreisgebiet und vermitteln an übergeordnete Fachstellen oder Experten vor Ort weiter.

2.    Handlungsempfehlungen: Möglichkeiten zur umfassenden Bearbeitung der Heimat- und  

Brauchtumspflege im Landkreis:

  • Organisation von Veranstaltungen auf Kreisebene.
  • Veröffentlichung von Erkenntnissen in Form von Vorträgen oder Schriften.
  • Aufbau eines kreisweiten Netzwerkes von „Experten“ für die jeweiligen Untergruppen: „Experten“ sollen als erste lokale Ansprechpartner dienen.

 

Ein Abdruck der „Richtlinien und Handlungsempfehlungen zum Vollzug der Kreisheimatpflege im Landkreis Coburg“ ging den Ausschussmitgliedern mit der Vorlage zu.

 

Mit dem Einsetzen des neuen Kreisheimatpflegekonzeptes kommen folgende jährliche Kosten auf den Landkreis zu:

  • 6.300,-- EUR Aufwandsentschädigung für alle drei Kreisheimatpfleger insgesamt.
  • 1.500,-- EUR Mittel für Veröffentlichungen und Veranstaltungen oder ähnliches im Bereich Tracht, Tradition und Brauchtum. Die freiwilligen Mittel können auf der HHSt. 0.3600.6320 bereitgestellt werden. Auf dieser HHSt. wurden bis 2013 Mittel in Höhe von 1.500,-- EUR für den freien Arbeitskreis Heimatpflege benutzt.

 

7.800,-- EUR Gesamtaufwendung pro Jahr.

 


Aus der Beratung:

Für den Landkreis ist als ehrenamtlicher Kreisheimatpfleger für den Bereich „Bau- und Denkmalpflege“ bereits seit 01.08.2017 Rainer Wessels zuständig.

 

Die Gebiete „Musik und Sprache“ sowie „Brauch und Tradition“ sind thematisch sehr eng miteinander verknüpft. Daher würden sich Teile Arbeitsbereiche überschneiden. Denkbar wäre auch eine Aufteilung nach regionalen Zuständigkeiten.

Deshalb wird vorgeschlagen, den Beschlussvorschlag offener zu halten und zu ändern in: „Das Ehrenamt der Kreisheimatpflege wird auf drei Personen verteilt:

Kreisheimatpfleger für Bau und Denkmalpflege, Kreisheimatpfleger für Brauchtum und Tradition.

Eine Arbeitsaufteilung soll mit den Personen, die sich für das Ehrenamt „Brauchtum und Tradition“ interessieren, dann besprochen werden.

Eine enge Zusammenarbeit mit häufigen Austauschtreffen soll verpflichtend für beide ehrenamtlichen Tätigen sein.