Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beauftragt die Verwaltung im Förderprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ eine Verlängerung der Förderung um weitere zwei Jahre – vom 01.07.2018 bis 30.06.2020 - zu stellen. Ein entsprechendes Konzept ist zu erstellen und einzureichen.


 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat im Januar 2016 eine Förderrichtlinie zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte erlassen. „Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung von Kreisen und kreisfreien Städten bei der Integration von Neuzugewanderten in unsere Gesellschaft. Die Aufgabe der kommunalen Koordinatorinnen und Koordinatoren ist die Koordinierung der relevanten Bildungsakteure auf kommunaler Ebene, um Bildungsangebote für Neuzugewanderte zu optimieren. Dadurch sollen Zugänge zum Bildungssystem verbessert, Bildungsangebote aufeinander abgestimmt und datenbasiert gesteuert werden.“ Zitiert aus der Förderrichtlinie 2016. Hierfür wurden zunächst für zwei Jahre Personalkosten und Reisekosten für eine Vollzeitkraft mit 100 % gefördert.

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beauftragte in seiner Sitzung am 01. Dezember 2015 die Verwaltung ein Konzept zu schreiben und die Förderung zu beantragen.

 

Die Zuwendung wurde für den Zeitraum vom 01.07.2016 bis 30.06.2018 gewährt.

 

Die Integration von Neuzugewanderten in die Gesellschaft stellt nach wie vor eine wichtige Aufgabe der Kommunen dar. In diesem Zusammenhang hat der Kreisausschuss im November zugestimmt, die Förderung für einen „Integrationslotsen“ zu beantragen.

 

Auch wenn datenbasiertes Arbeiten durch die Vorgaben des Datenschutzes für die Koordinierungsstelle Bildungsangebote für Neuzugwanderte nur bedingt umsetzbar war, wurden durch sie im bisherigen Förderzeitraum Strukturen, insbesondere im Bereich der Berufsschulbildung, aufgebaut. Durch die Zusammenarbeit mit der Ehrenamtskoordinatorin konnten verschiedene Projekte zur informellen Bildung in den Modellgemeinden umgesetzt werden.

 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verlängert das Förderprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ um zwei Jahre. Alle geförderten Kreise und kreisfreien Städte können ab November 2017 einen Verlängerungsantrag stellen. Möglich wäre somit eine Anschlussförderung vom 01. Juli 2018 bis 30. Juni 2020 zu beantragen. Wiederum werden Personalkosten und Reisekosten mit 100 % bezuschusst.

 

Für die zweite Förderperiode werden auf der Grundlage der Erfolge und Erkenntnisse der bisherigen Arbeit einige Umstrukturierungen geplant. Auch wenn die Aufgabe weiterhin in der Koordination von Bildungsangeboten liegt, soll sich der Schwerpunkt der Arbeit mehr auf die Unterstützung und Motivation Ehrenamtlicher richten. Es ist vorgesehen, die Stelle künftig an die Stabstelle Soziales, Bildung und Kultur anzugliedern. Eine koordinierte Arbeit mit der ebenfalls geförderten Stelle „Integrationslotsen“ soll dadurch gewährleistet werden.