Beschluss:
Der Landkreis Coburg gewährt den Städten Bad Rodach, Rödental und Seßlach Zuschüsse zum Kauf der Drehleiterfahrzeuge in Höhe von jeweils 310.100 €.
Die Zuschüsse an die Städte Bad Rodach und Rödental sind noch im Jahr 2017 auszuzahlen.
Der Kreiszuschuss für den Kauf des Drehleiterfahrzeuges der Stadt Seßlach ist verbindlich in den Haushalt 2018 aufzunehmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, diesen Zuschuss bereits in der Zeit der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Jahr 2018 auszuzahlen.
Sachverhalt:
Mit den Beschlüssen des Kreistags vom 21.04.2015 und 10.03.2016 wurden Drehleiterfahrzeuge als überörtlich erforderliche Feuerwehrfahrzeuge anerkannt. Als Folge hat der Landkreis die laufenden Kosten dieser Fahrzeuge zu tragen. Hierüber wurden bereits mit den Städten Bad Rodach, Ebersdorf b. Coburg, Neustadt b. Coburg und Rödental Vereinbarungen geschlossen. Mit der Stadt Seßlach erfolgt dies in den nächsten Tagen. Bei Neubeschaffungen gewährt der Landkreis einen Zuschuss, der die Differenz zwischen dem Kauf einer Drehleiter mit Normausstattung und dem Staatszuschuss ausgleicht. Die Höhe des Kreiszuschusses wurde auf maximal 350.000 € begrenzt. Ab dem Jahr 2019 erhöht sich der Höchstbetrag des Zuschusses um den Verbraucherpreisindex.
Aufgrund dieser Beschlusslage wurden in den Landkreishaushalt 2017 Zuschüsse für die
Ersatzbeschaffungen in Bad Rodach und Rödental eingestellt.
Am 12.05.2016 wurde durch den Kreistag beschlossen, der Vorziehung der Beschaffung
eines Drehleiterfahrzeuges für die Stadt Seßlach auf das Jahr 2018 zuzustimmen, um eine gemeinsame Beschaffung aller Fahrzeuge zu ermöglichen. Die Verwaltung wurde beauftragt, Fördermittel hierfür in den Haushalt 2018 einzuplanen. Dies wurde im Finanzplan für 2018 berücksichtigt.
Durch die gemeinsame Beschaffungsaktion wurden einheitliche Drehleiterfahrzeuge durch die Städte Bad Rodach, Rödental, Seßlach und dem Markt Tettau erworben. Dies hat zur Reduzierung der Anschaffungskosten und zur Erhöhung der Staatszuschüsse geführt.
Zwischenzeitlich haben die Kommunen aus dem Landkreis Coburg die Auszahlungsanträge für die Maßnahmen vorgelegt. Die Abrechnungsunterlagen wurden durch Kreisbrandrat Lorenz geprüft. Die von der staatlichen Förderung nicht gedeckten Kosten einer Standortdrehleiter betragen demnach bei dieser Beschaffungsmaßnahme jeweils 310.100 €. Dieser Betrag ist nach den Kreistagsbeschlüssen als Zuschuss an die Städte Bad Rodach, Rödental und Seßlach zu gewähren.
Die Auszahlung der Kreiszuschüsse zu den Drehleiterfahrzeugen von jeweils 310.100 € für die Städte Bad Rodach und Rödental ist noch im Jahr 2017 möglich. Die Auszahlung des Zuschusses an die Stadt Seßlach kann Anfang 2018 erfolgen, da im Haushaltsplan 2017 bereits eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2018 über 325.000 € für diesen Zweck aufgenommen wurde und von der Regierung von Oberfranken genehmigt wurde. Die Auszahlung kann deshalb auch bereits in der Zeit der vorläufigen Haushalts- und Wirt-schaftsführung für das Jahr 2018 erfolgen.