Der Vorsitzende informiert die Anwesenden über den aktuellen Stand in Sachen Straßenausbaubeitragssatzung. Das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde setze die Straßenausbaubeitragssatzung vorerst aus. Man wartet nun auf Informationen aus dem Innenministerium und wird dann entscheiden, wie weiter vorgegangen werden soll. In Gemeinden in welchen die Satzung bereits beschlossen oder eingeführt wurde, soll dies vorerst so bleiben. Der Gemeinde Niederfüllbach wurde eine Fristverlängerung gewährt.

Kreisrat Frank Rebhan weist darauf hin, dass der Fachanwalt der Stadt Neustadt diese ausdrücklich daraufhin gewiesen hat, dass eine beschlossene Satzung auch veröffentlicht werden muss. Sollte der Bürgermeister dies nicht tun, stellt sich die Haftungsfrage. Seiner Meinung nach, solle man sich an momentan bestehende Gesetze halten und diese sehe die Einführung einer Satzung eindeutig vor.