Sitzung: 09.11.2017 Kreistag
Sachverhalt:
Bericht an den Kreistag:
Behindertenbeauftragte/-beauftragter:
was soll das eigentlich?
Wie
Sie sicher wissen sind laut Gesetz die Landkreise und Städte verpflichtet eine
entsprechende Stelle einzurichten, außerhalb der „normalen“ Verfahren, um die
Belange der Behinderten bzw. Menschen mit Handicap besser zu vertreten.
Die
Frage ist: was ist eigentlich eine Behinderung; im landläufigen Sinn fällt
einem als erstes der Rollstuhlfahrer ein. Dieser Personenkreis ist aber nur ein
ganz kleiner Teil der Behinderten. Es gibt aber darüber hinaus noch sehr viel
mehr Personen mit Einschränkungen wie Hören, Sehen, in der Bewegung oder im
motorischen Bereich.
Welche
Aufgaben soll den nun ein Beauftragter eigentlich übernehmen:
Meine Erfahrung des letzten Jahres zeigt im privaten Bereich
geht es erst einmal darum sich in Ruhe die Sorgen und Nöte der Betroffenen
anzuhören. Ohne Zeitdruck, ohne Voreingenommenheit da man sein Gegenüber ja
noch nicht kennt. Oft ist den Hilfesuchenden damit schon weiter geholfen – aber
nicht nur.
Hier
geht es auch darum der Vermittler zu sein zwischen den unterschiedlichen
Stellen im Landratsamt, bei der Regierung von Oberfranken, den Krankenkassen
oder den Versicherungsträgern
Ein weiterer Schwerpunkt sind die
Beratungsgespräche in den einzelnen Kommunen bei Umbauten von Rathäusern, von
Schulen und sonstigen öffentlichen Gebäuden. Hier muss anschließend eine
entsprechende Stellungnahme verfasst werden, da ohne diese oft eine Förderung
ausgeschlossen ist.
Weiter muss zu jedem Bebauungsplan,
Flächennutzungsplan, jede dazu vorgenommene Änderung eine entsprechende
Stellungnahme verfasst werden. Gerade in der Anfangszeit war dies eine
erhebliche Menge, im Schnitt mind. 2-3 Stellungnahmen nur zu diesem Bereich.
Diese werden direkt von mir verfasst und werden dann per Mail an die
zuständigen Bereiche versandt – hierdurch wird auch wieder Zeit im Hause
gespart.
Aber
auch beim Straßenbau, Ausbau von Kreisstraßen, bei jedem Brückenbau, bei jedem
Umbau einer Bushaltestelle ist eine entsprechende Stellungnahme zu fertigen.
Hierbei kommt es auch regelmäßig vor, dass ich die Örtlichkeit vor Ort anschaue
(sofern ich diese nicht kenne) um auch wirklich eine passende Stellungnahme zu
verfassen. Selbst bei der Anschaffung von öffentlichen Bussen ist eine
Stellungnahme erforderlich.
Es sind aber auch gerade die Einzelfälle
die oft bewegen und viel Engagement und Zeit in Anspruch nehmen. In diesem Jahr
war dies ein behinderter Schüler (in diesem Fall im Rollstuhl) der in einer
barrierefreien Schule bisher beschult wurde und dann in den M-Zweig wechseln
wollte der aber nur in einer Schule angeboten wurde die nicht barrierefrei war.
Es wurde mit Hilfe aller dann eine Lösung für diesen Schüler gefunden.
Die
Zufahrt zum Klinikum war ein weiterer Problempunkt der bearbeitet wurde. Hier
konnte zwischenzeitlich ein ordentliches Ergebnis erzielt werden durch Herrn
Tretau, so dass Behinderte mit aG wieder hoch fahren dürfen, Parkplätze im
Parkhaus ausgewiesen wurden und der Pförtner nochmal geschult wurde.
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Es
erfolgten in den letzten beiden Jahren:
Stellungnahmen 2016: etwa 70 ab
April 16
Stellungnahmen bisher 2017: etwa
35
Sprechtage 1 x pro Monat (Dienstag Nachmittag 13.30-16.00 Uhr), auf meinen
Wunsch hin in der Cafeteria des Landratsamtes
Zu
Beginn als Behindertenbeauftragte war alles Neuland und nicht ganz einfach.
Jeder „Fall“ bedurfte der Nachfrage und der Einarbeitung. Inzwischen ist es
etwas einfacher. Auch kommen die Anfragen, die Pläne für Umbauten und
dazugehörige Unterlagen meist direkt auf meinem PC an, besonders von den
eingeschalteten Planungsbüros. Auch Telefonanrufe von Planern und
Privatpersonen kommen zwischenzeitlich Direkt an.
Sie
sehen – eine Vielzahl von Anliegen, Arbeiten und Interessenlagen. Es bleibt
auch weiterhin spannend und bedürfte eigentlich noch mehr Zeit.
Danke möchte ich
sagen an die Mitarbeiter im Hause, besonders Herrn Oppel, die in allen Belangen
wenn es notwendig war weiter geholfen haben.