Sachverhalt:

 

Bericht an den Kreistag:

 

Behindertenbeauftragte/-beauftragter: was soll das eigentlich?

Wie Sie sicher wissen sind laut Gesetz die Landkreise und Städte verpflichtet eine entsprechende Stelle einzurichten, außerhalb der „normalen“ Verfahren, um die Belange der Behinderten bzw. Menschen mit Handicap besser zu vertreten.

Die Frage ist: was ist eigentlich eine Behinderung; im landläufigen Sinn fällt einem als erstes der Rollstuhlfahrer ein. Dieser Personenkreis ist aber nur ein ganz kleiner Teil der Behinderten. Es gibt aber darüber hinaus noch sehr viel mehr Personen mit Einschränkungen wie Hören, Sehen, in der Bewegung oder im motorischen Bereich.

Welche Aufgaben soll den nun ein Beauftragter eigentlich übernehmen:

 Meine Erfahrung des letzten Jahres zeigt im privaten Bereich geht es erst einmal darum sich in Ruhe die Sorgen und Nöte der Betroffenen anzuhören. Ohne Zeitdruck, ohne Voreingenommenheit da man sein Gegenüber ja noch nicht kennt. Oft ist den Hilfesuchenden damit schon weiter geholfen – aber nicht nur.

 

Hier geht es auch darum der Vermittler zu sein zwischen den unterschiedlichen Stellen im Landratsamt, bei der Regierung von Oberfranken, den Krankenkassen oder den Versicherungsträgern

Ein weiterer Schwerpunkt sind die Beratungsgespräche in den einzelnen Kommunen bei Umbauten von Rathäusern, von Schulen und sonstigen öffentlichen Gebäuden. Hier muss anschließend eine entsprechende Stellungnahme verfasst werden, da ohne diese oft eine Förderung ausgeschlossen ist.

Weiter muss zu jedem Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, jede dazu vorgenommene Änderung eine entsprechende Stellungnahme verfasst werden. Gerade in der Anfangszeit war dies eine erhebliche Menge, im Schnitt mind. 2-3 Stellungnahmen nur zu diesem Bereich. Diese werden direkt von mir verfasst und werden dann per Mail an die zuständigen Bereiche versandt – hierdurch wird auch wieder Zeit im Hause gespart.

Aber auch beim Straßenbau, Ausbau von Kreisstraßen, bei jedem Brückenbau, bei jedem Umbau einer Bushaltestelle ist eine entsprechende Stellungnahme zu fertigen. Hierbei kommt es auch regelmäßig vor, dass ich die Örtlichkeit vor Ort anschaue (sofern ich diese nicht kenne) um auch wirklich eine passende Stellungnahme zu verfassen. Selbst bei der Anschaffung von öffentlichen Bussen ist eine Stellungnahme erforderlich.

Es sind aber auch gerade die Einzelfälle die oft bewegen und viel Engagement und Zeit in Anspruch nehmen. In diesem Jahr war dies ein behinderter Schüler (in diesem Fall im Rollstuhl) der in einer barrierefreien Schule bisher beschult wurde und dann in den M-Zweig wechseln wollte der aber nur in einer Schule angeboten wurde die nicht barrierefrei war. Es wurde mit Hilfe aller dann eine Lösung für diesen Schüler gefunden.

Die Zufahrt zum Klinikum war ein weiterer Problempunkt der bearbeitet wurde. Hier konnte zwischenzeitlich ein ordentliches Ergebnis erzielt werden durch Herrn Tretau, so dass Behinderte mit aG wieder hoch fahren dürfen, Parkplätze im Parkhaus ausgewiesen wurden und der Pförtner nochmal geschult wurde.

 

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Es erfolgten in den letzten beiden Jahren:

 Stellungnahmen 2016: etwa 70 ab April 16

 Stellungnahmen bisher 2017: etwa 35

 Sprechtage 1 x pro Monat (Dienstag Nachmittag 13.30-16.00 Uhr), auf meinen Wunsch hin in der Cafeteria des Landratsamtes

 

Zu Beginn als Behindertenbeauftragte war alles Neuland und nicht ganz einfach. Jeder „Fall“ bedurfte der Nachfrage und der Einarbeitung. Inzwischen ist es etwas einfacher. Auch kommen die Anfragen, die Pläne für Umbauten und dazugehörige Unterlagen meist direkt auf meinem PC an, besonders von den eingeschalteten Planungsbüros. Auch Telefonanrufe von Planern und Privatpersonen kommen zwischenzeitlich Direkt an.

Sie sehen – eine Vielzahl von Anliegen, Arbeiten und Interessenlagen. Es bleibt auch weiterhin spannend und bedürfte eigentlich noch mehr Zeit.

Danke möchte ich sagen an die Mitarbeiter im Hause, besonders Herrn Oppel, die in allen Belangen wenn es notwendig war weiter geholfen haben.