Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

 

1.    Als Grundlage für eine endgültige Entscheidung zur Umsetzung der Sanierungen des Förderzentrums Heinrich-Schaumberger-Schule und die damit verbundene Finanzierung bzw. Vorfinanzierung durch den Landkreis Coburg ist eine erste Kostenberechnung erforderlich.

2.    In die Haushalte des Landkreises Coburg sind die Planungskosten für die Leistungsphasen 1 – 3 HOAI für die Jahre 2018 und 2019 einzustellen. Diese Entscheidung steht unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Coburg ebenfalls entscheidet, ihren Anteil an den Planungskosten in ihren entsprechenden Haushalten zu berücksichtigen.

3.    Für die Betreuung dieser Sanierungsmaßnahmen durch den Fachbereich Z4 Kommunaler Hochbau sind entsprechende Verträge zur Abrechnung der Bauherrentätigkeit zu verhandeln.

 

 


Sachverhalt:

 

Grundlagen Finanzierung

 

Der Verein Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e. V. ist Träger des Förderzentrums Heinrich-Schaumberger-Schule. Neben dem Freistaat Bayern finanzieren Landkreis und Stadt Coburg den Verein zu wesentlichen Teilen. Die Städte und Gemeinden des Landkreises Coburg sind über Mitgliedsbeiträge in die Finanzierung eingebunden.

 

Das Förderzentrum Heinrich-Schaumberger-Schule Coburg ist sanierungsbedürftig. Der Landkreis Coburg ist anteilig an der Finanzierung bzw. Vorfinanzierung von Planungs- und Baukosten beteiligt. Der Verein und die Stadt Coburg teilen sich die Kosten auf der Grundlage von Schülerzahlen. Der Landkreis Coburg trägt die Kosten des Vereins, die nicht durch Zuschüsse des Freistaates Bayern gedeckt sind.

 

Der Verein Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e. V. nimmt mit seinen Schulen am Verfahren nach Art 34 a BAySchFG teil. Somit übernimmt der Freistaat Bayern die notwendigen anrechenbaren Kosten für den Schulaufwand – und hierzu gehört auch die Errichtung von Schulgebäuden – des Vereins zu 100 %. Die Stadt Coburg hat ihren Anteil an den Kosten selbst zu tragen – eine Bezuschussung durch den Freistaat Bayern ist noch zu verhandeln. Ob tatsächlich alle Planungs- und Baukosten als notwendig anerkannt und somit bezuschusst (bzw. der Kostenanteil des Vereins übernommen) werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Der Landkreis Coburg finanziert aufgrund der Verträge mit dem Verein Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e. V. die Ausgaben vor. Somit fallen zumindest vorläufig – bis zur Finanzierung durch den Freistaat Bayern – Kosten an, die zu decken sind.

 

Grundlagen Bauunterhalt

Hierzu sind die Ausführungen in Vorlage 146/2017 – TOP 9 dieser Sitzung – zu beachten.

 

Leistungsstufen 1 – 3 als Grundlage für erste Kostenberechnung

Um Fördermittel für die Sanierungen beantragen zu können, muss eine erste Kostenberechnung erfolgt sein. Hierfür sind die Leistungsstufen 1 – 3 nach HOAI – Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung erforderlich. Ausgeschrieben werden alle Leistungsstufen; um sicherzustellen, dass der Architekt, der die Vorplanungen übernommen hat, dann auch die Ausführungsplanung übernimmt. Abgerufen werden im ersten Schritt die Leistungsstufen 1 – 3. Nach Leistungsstufe 3 wird die Entscheidung getroffen, ob und zu welchem Zeitpunkt die Maßnahme umgesetzt wird. Erfolgt eine negative Entscheidung ist es zu diesem Zeitpunkt ohne Schadensersatzforderungen möglich, keine weiteren Arbeiten zu beauftragen.

 

Erst nach dieser ersten Kostenberechnung kann die Umsetzung der Sanierung für das Förderzentrum mit allen an den Kosten beteiligten Stellen abgestimmt werden. Hierfür sind Beschlüsse des Kreistags, des Stadtrats und die Zustimmung des Freistaates Bayern erforderlich.

 

Stand der Vorermittlungen

Derzeit liegt das abstrakte Raumprogramm für das Förderzentrum Heinrich-Schaumberger-Schule vor. Auf der Grundlage des Raumprogramms und der Erfahrungen aus der Sanierung der Realschule Coburg II wurden Planungskosten für die Leistungsphasen 1 – 3 in Höhe von rund 600.000 € geschätzt. Die Aufteilung auf Stadt Coburg und Verein Sonderpädagogik – in dessen Folge der Freistaat Bayern und der Landkreis Coburg – erfolgt auf der Grundlage der Schülerzahlen. Derzeit wird von einem Anteil des Vereins an diesen Kosten in Höhe von rund 341.000 € ausgegangen – die endgültige Zustimmung des Ministeriums an dieser Aufteilung steht noch aus.

 

Nach Vorgesprächen mit den Kämmereien von Landkreis und Stadt Coburg beantragte der Verein Sonderpädagogik für Kinder mit Schreiben vom 09.09.2017 die Aufnahme der Planungskosten Leistungsstufen 1 – 3 HOAI in die Haushalte des Landkreises und der Stadt Coburg für die HH-Jahre 2018 und 2019. In welcher Höhe die Planungskosten durch die Regierung von Oberfranken anerkannt werden, steht noch nicht fest. Bei der Sanierung der Staatlichen Realschule Coburg II wird für die gesamten Planungskosten eine Pauschale von 12,5 % der Baukosten erstattet. Wie hoch die Planungskosten bei der Sanierung des privaten Förderzentrums anerkannt werden, ist mit der Regierung von Oberfranken noch zu verhandeln.

 

 

Geschätzter Planungszeitraum LS 1 – 3 HOAI – mögliche Umsetzung der Sanierung

Der Verein Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e. V. hat mit den Kämmereien von Landkreis und Stadt Coburg abgestimmt, dass eine Festlegung des tatsächlichen Sanierungszeitpunktes für das Förderzentrum Heinrich-Schaumberger-Schule, Coburg erst nach Vorlage der ersten Kostenberechnung erfolgen kann. Sollten sowohl Landkreis als auch Stadt Coburg die Mittel für die Planungskosten in ihren Haushalten bereitstellen, könnten die Leistungsstufen 1 – 3 HOAI bis voraussichtlich Ende des Jahres 2019 abgeschlossen sein.