Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

 

Auf der Grundlage des Art. 21 Abs. 3 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes erhebt der Landkreis Coburg ab dem Schuljahr 2017 / 2018 an den Schulen in seiner Trägerschaft Papiergeld in Höhe von 10,00 € je SchülerIn, der/die zum Stichtag 01.10. des jeweiligen Jahres an der Schule gemeldet sind. Diese Regelung gilt für die kommenden fünf Jahre und ist dann erneut zu überprüfen.


 

Nach Art. 21 Abs. 3 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetztes sind die Unterhaltspflichtigen verpflichtet, die übrigen Lernmittel – zum Beispiel Arbeitsblätter – zu beschaffen. Diese Regelung berechtigt die Träger der Schulen entsprechende Auslagen zum Beispiel für Papier und Kopien zu erheben.

 

Für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Coburg gab es hierzu bislang keine einheitlichen Regelungen. Die von den Unterhaltspflichtigen eingeforderten Beträge lagen zwischen 2,50 € und 10,00 € je Schuljahr. Nun wurde geprüft, in wieweit hiermit die Kosten des Trägers gedeckt werden können.

 

Eine Aufstellung der Ausgaben für Papier, das den Arbeitsmaterialien zuzuordnen ist und der Kosten für Kopiergeräte inkl. Toner ergab, dass der tatsächliche Aufwand an den Schulen je SchülerIn in den vergangenen Jahren bei rund 18,50 € - 29,00 € lag. Lediglich bei den beiden Berufsfachschulen ergab sich durch die sehr geringe Schülerzahlt ein deutlich höherer Betrag (77,60 – 88,00 €). Er entsteht vor allem aus den Grundkosten für die Kopiergeräte.

 

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Auslagen für Lehrmittel für die Unterhaltspflichtigen zumutbar sind. Auch wenn vor allem Geräte mit ausschließlicher Kopierfunktion in die Berechnung aufgenommen wurden, ist davon auszugehen, dass nicht ausschließlich Arbeitsblätter dort kopiert werden. Die Kopiergeräte an den Schulen werden nicht ausschließlich für die Herstellung von Lehrmitteln genutzt. Korrespondenz der Schule mit Ministerien und anderen Kontaktpersonen sowie interne Schreiben können ebenfalls mit diesen Geräten gefertigt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, an allen Schulen in Trägerschaft des Landkreises Coburg künftig Papiergeld in Höhe von 10 € je SchülerIn und Schuljahr zu erheben. Dieser Betrag ist von allen SchülerInnen einzufordern, die zum Stichtag 01.10. des jeweiligen Jahres an der Schule angemeldet sind. Eine anteilige Rückzahlung bei Schulaustritt während des Schuljahres erfolgt nicht.

 

Diese Regelung sollte für die nächsten fünf Jahre festgelegt werden. Dann sind die Ausgaben neu zu ermitteln.

 


Aus der Beratung:

Die Anfrage von Kreisrat Hans-Joachim Lieb, ob eine Umstellung der Kopierer an der Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung und Kinderpflege mit niedriger Grundmiete und höherer Kopierkosten wirtschaftlicher ist, als eine hohe Grundmiete mit niedrigen Kopierkosten, soll von der Verwaltung vertraglich geprüft werden.