Sitzung: 19.10.2017 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: 141/2017
1.
Die
medienpädagogische Arbeit am Staatlichen Arnold-Gymnasium wird weiterhin durch
den Landkreis Coburg unterstützt. Die Verwaltung wird beauftragt hierfür in den
HH-Jahren 2018 bis 2022 jeweils 22.000 € in den Haushalt einzustellen. Der
Zuschuss steht unter dem Vorbehalt der jeweiligen Haushaltsbeschlüsse. Die
Verwendung ist jährlich nachzuweisen.
- Vorbehaltlich der Anerkennung des
Sendestudios als Raum für schulische Arbeit und entsprechende Umsetzung
des abstrakten Raumprogrammes durch die Regierung von Oberfranken, wird dem
mietfreien Verbleib des Aufnahmestudios im Schulgebäude über die geplante
Generalsanierung des Beta Baus am Staatlichen Arnoldgymnasium hinaus
zugestimmt.
Die Verwaltung wird
beauftragt mit der Regierung von Oberfranken entsprechende Verhandlungen aufzunehmen.
Der Verein nectv
wurde im Jahr 1997 gegründet. Im Jahr 1998 entschied der Landkreis förderndes
Mitglied des Vereins zu werden. Die Unterstützung fördernder Mitglieder liegt
im Bereich von Sach- und Dienstleistungen sowie von Geldzahlungen.
Zweck des Vereins
ist Förderung und Vermittlung neuer Techniken im schulischen Bereich durch
Herstellen und Verarbeiten eines lokalen Fernsehprogramms sowie das Betreiben
eines lokalen Informationskanals mit Teletextinformation unter Mithilfe von
Schülern (§ 2 Abs. 1 der Vereinssatzung vom 01.09.1997).
Seit dem Jahr 2009 wurde der Personalkostenzuschuss des Landkreises für
den Mediencoach des Vereins „Arbeitsgemeinschaft des lokalen Neustadter
Fernsehsenders nectv e. V.“ von jährlich 10.000 € auf 16.000 € erhöht. Die
damit angestrebte Zusammenarbeit mit der Staatlichen Realschule Neustadt b.
Coburg und der Staatlichen Realschule Coburg II konnte wegen Personalwechsels
an den Schulen bisher nicht umfänglich realisiert werden, auch wenn das
Interesse beider Schulen hieran besteht. Der Verein verwendet diese Gelder für
die Zusammenarbeit seines Mediencoaches mit den verschiedenen
Schüler-Redaktionsgruppen des Arnold-Gymnasiums.
Für eine Intensivierung der medienpädagogischen Arbeit insbesondere mit
der Erschließung der sozialen Netzwerke in Zusammenarbeit des Mediencoaches mit
der Schule wurde die Förderung durch den Landkreis im Jahr 2014 auf 22.000 € /
a erhöht. Die Finanzierung war für drei Jahre befristet. Sie diente als
Personalkostenzuschuss für den Auszubildenden, der die neuen Projekte übernahm.
Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des
Landkreises, die in ihrer Höhe nicht definiert ist und sich aus seiner
Fördermitgliedschaft ergibt.
Durch das nachhaltige Engagement von nectv e.
V. hat sich das Arnold-Gymnasium im Bereich der Neuen Medien profiliert und ein
bayernweit anerkanntes Alleinstellungsmerkmal erarbeitet. Davon profitieren die
beteiligten SchülerInnen und Lehrkräfte unmittelbar. Auch der Bildungsstandort
Coburger Land profitiert durch die vorhandene multimediale Kompetenz.
nectv bittet den Landkreis Coburg mit
Schreiben vom 03. September 2017, das medienpädagogische Projekt am Staatlichen
Arnold-Gymnasium weiterhin zu unterstützen und den Förderbetrag in Höhe von
22.000 € je Jahr weiterhin zu gewähren. Dieser soll als Zuschuss zu den
Personalkosten im Bereich Medienpädagogik verwendet werden.
Zudem bittet der
Trägerverein den Landkreis Coburg aus Gründen der Planungssicherheit um die
Zusage, dass das Aufnahmestudio über die geplante Generalsanierung hinaus
mietfrei unter dem Dach des Arnold-Gymnasiums verbleiben kann.“
In der Sitzung wird
durch den stellvertretenden Vereinsvorsitzenden und Konrektor am Staatlichen
Arnold Gymnasium, Jochen Dotterweich, über die medienpädagogische Arbeit von
nectv e. V. und die Bedeutung für die Schule sowie die Region berichtet.
Aus der Beratung:
Das Gremium stimmt dem von Kreisrat Martin Stingl vorgetragenen Änderungsvorschlag zu Nr. 2 des Beschlussvorschlages einstimmig zu. Der Beschlussvorschlag wird dahingehend geändert.