Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

1.    Die medienpädagogische Arbeit am Staatlichen Arnold-Gymnasium wird weiterhin durch den Landkreis Coburg unterstützt. Die Verwaltung wird beauftragt hierfür in den HH-Jahren 2018 bis 2022 jeweils 22.000 € in den Haushalt einzustellen. Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt der jeweiligen Haushaltsbeschlüsse. Die Verwendung ist jährlich nachzuweisen.

 

  1. Vorbehaltlich der Anerkennung des Sendestudios als Raum für schulische Arbeit und entsprechende Umsetzung des abstrakten Raumprogrammes durch die Regie­rung von Oberfranken, wird dem mietfreien Verbleib des Aufnahmestudios im Schulgebäude über die geplante Generalsanierung des Beta Baus am Staatlichen Arnoldgymnasium hinaus zugestimmt.

          Die Verwaltung wird beauftragt mit der Regierung von Oberfranken entsprechende     Verhandlungen aufzunehmen.

 

 


Der Verein nectv wurde im Jahr 1997 gegründet. Im Jahr 1998 entschied der Landkreis förderndes Mitglied des Vereins zu werden. Die Unterstützung fördernder Mitglieder liegt im Bereich von Sach- und Dienstleistungen sowie von Geldzahlungen.

 

Zweck des Vereins ist Förderung und Vermittlung neuer Techniken im schulischen Bereich durch Herstellen und Verarbeiten eines lokalen Fernsehprogramms sowie das Betreiben eines lokalen Informationskanals mit Teletextinformation unter Mithilfe von Schülern (§ 2 Abs. 1 der Vereinssatzung vom 01.09.1997).

 

Seit dem Jahr 2009 wurde der Personalkostenzuschuss des Landkreises für den Mediencoach des Vereins „Arbeitsgemeinschaft des lokalen Neustadter Fernsehsenders nectv e. V.“ von jährlich 10.000 € auf 16.000 € erhöht. Die damit angestrebte Zusammenarbeit mit der Staatlichen Realschule Neustadt b. Coburg und der Staatlichen Realschule Coburg II konnte wegen Personalwechsels an den Schulen bisher nicht umfänglich realisiert werden, auch wenn das Interesse beider Schulen hieran besteht. Der Verein verwendet diese Gelder für die Zusammenarbeit seines Mediencoaches mit den verschiedenen Schüler-Redaktionsgruppen des Arnold-Gymnasiums.

 

Für eine Intensivierung der medienpädagogischen Arbeit insbesondere mit der Erschließung der sozialen Netzwerke in Zusammenarbeit des Mediencoaches mit der Schule wurde die Förderung durch den Landkreis im Jahr 2014 auf 22.000 € / a erhöht. Die Finanzierung war für drei Jahre befristet. Sie diente als Personalkostenzuschuss für den Auszubildenden, der die neuen Projekte übernahm. Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Landkreises, die in ihrer Höhe nicht definiert ist und sich aus seiner Fördermitgliedschaft ergibt.

 

Durch das nachhaltige Engagement von nectv e. V. hat sich das Arnold-Gymnasium im Bereich der Neuen Medien profiliert und ein bayernweit anerkanntes Alleinstellungsmerkmal erarbeitet. Davon profitieren die beteiligten SchülerInnen und Lehrkräfte unmittelbar. Auch der Bildungsstandort Coburger Land profitiert durch die vorhandene multimediale Kompetenz.

 

nectv bittet den Landkreis Coburg mit Schreiben vom 03. September 2017, das medienpädagogische Projekt am Staatlichen Arnold-Gymnasium weiterhin zu unterstützen und den Förderbetrag in Höhe von 22.000 € je Jahr weiterhin zu gewähren. Dieser soll als Zuschuss zu den Personalkosten im Bereich Medienpädagogik verwendet werden.

 

Zudem bittet der Trägerverein den Landkreis Coburg aus Gründen der Planungssicherheit um die Zusage, dass das Aufnahmestudio über die geplante Generalsanierung hinaus mietfrei unter dem Dach des Arnold-Gymnasiums verbleiben kann.“

 

In der Sitzung wird durch den stellvertretenden Vereinsvorsitzenden und Konrektor am Staatlichen Arnold Gymnasium, Jochen Dotterweich, über die medienpädagogische Arbeit von nectv e. V. und die Bedeutung für die Schule sowie die Region berichtet.

 

 


Aus der Beratung:

Das Gremium stimmt dem von Kreisrat Martin Stingl vorgetragenen Änderungsvorschlag zu Nr. 2 des Beschlussvorschlages einstimmig zu. Der Beschlussvorschlag wird dahingehend geändert.