Sachverhalt:
Der Grundsatz
„ambulant vor stationär“ ist in der Jugendhilfe nicht explizit festgeschrieben.
Stattdessen spricht das Kinder- und Jugendhilferecht von der Notwendigkeit und
Eignung einer Hilfe.
Dennoch kommt gerade
der ambulanten Hilfe eine wichtige Rolle zu. Sie setzt in der Familie ein,
berät, befähigt und begleitet Eltern, Kinder und Jugendliche und vermeidet
damit auch die Trennung von Kindern von ihren Eltern.
Im Landkreis Coburg sind diese ambulanten Hilfen als aufsuchende flexible Hilfe
ausgerichtet. Die geforderte Flexibilität meint nicht nur, sich individuell auf
die jeweilige Familie einzustellen, sondern vermeidet auch eine Spezialisierung
nur mit Eltern, nur mit Kindern, nur mit Jugendlichen arbeiten „zu
können“.
Ambulante
erzieherische Hilfen sind fachlich unersetzbar und unter finanzwirtschaftlichen
Aspekten bei einem bestehenden Hilfebedarf eine kostengünstige Lösung.
Und sie arbeiten
erfolgreich:
Im Jahresverlauf ist
in ca. 250 Fällen im Jahr eine flexible Hilfe eingesetzt. Durchschnittlich
läuft eine Hilfe 14 Monate. In 80% der Fälle besteht nach dem Abschluss kein
weiterer Hilfebedarf.
Das Konzept der
ambulanten flexiblen Hilfe gibt es im Jugendamt des Landkreises Coburg schon
seit mehr als 15 Jahren. Für die unterschiedlichen Problemstellungen und
Hilfebedarfe der Kinder, Jugendlichen und Familien werden vielfältige und
unterschiedliche Kompetenzen gefragt. Nicht nur die eingesetzte Fachkompetenz
ist für einen gelingenden Hilfeverlauf Voraussetzung, sondern auch die
Persönlichkeit, manchmal auch das Alter und das Geschlecht der eingesetzten
Helfer ist für die Zusammenarbeit mit den Hilfeempfängern entscheidend. Dafür
stehen dem Fachbereich Jugend, Familie und Senioren freiberuflich tätige
Fachkräfte oder pädagogische Laienhelfer oder solche, die bei freien Trägern
tätig sind.
Vertreter/-innen der
ambulanten flexiblen Erziehungshilfe stellen ihre Arbeit in der
Ausschusssitzung vor (siehe Anlage 1).