Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ ist in der Jugendhilfe nicht explizit festgeschrieben. Stattdessen spricht das Kinder- und Jugendhilferecht von der Notwendigkeit und Eignung einer Hilfe.

Dennoch kommt gerade der ambulanten Hilfe eine wichtige Rolle zu. Sie setzt in der Familie ein, berät, befähigt und begleitet Eltern, Kinder und Jugendliche und vermeidet damit auch die Trennung von Kindern von ihren Eltern.
Im Landkreis Coburg sind diese ambulanten Hilfen als aufsuchende flexible Hilfe ausgerichtet. Die geforderte Flexibilität meint nicht nur, sich individuell auf die jeweilige Familie einzustellen, sondern vermeidet auch eine Spezialisierung nur mit Eltern, nur mit Kindern, nur mit Jugendlichen arbeiten „zu können“. 

Ambulante erzieherische Hilfen sind fachlich unersetzbar und unter finanzwirtschaftlichen Aspekten bei einem bestehenden Hilfebedarf eine kostengünstige Lösung.

Und sie arbeiten erfolgreich:

Im Jahresverlauf ist in ca. 250 Fällen im Jahr eine flexible Hilfe eingesetzt. Durchschnittlich läuft eine Hilfe 14 Monate. In 80% der Fälle besteht nach dem Abschluss kein weiterer Hilfebedarf.

 

Das Konzept der ambulanten flexiblen Hilfe gibt es im Jugendamt des Landkreises Coburg schon seit mehr als 15 Jahren. Für die unterschiedlichen Problemstellungen und Hilfebedarfe der Kinder, Jugendlichen und Familien werden vielfältige und unterschiedliche Kompetenzen gefragt. Nicht nur die eingesetzte Fachkompetenz ist für einen gelingenden Hilfeverlauf Voraussetzung, sondern auch die Persönlichkeit, manchmal auch das Alter und das Geschlecht der eingesetzten Helfer ist für die Zusammenarbeit mit den Hilfeempfängern entscheidend. Dafür stehen dem Fachbereich Jugend, Familie und Senioren freiberuflich tätige Fachkräfte oder pädagogische Laienhelfer oder solche, die bei freien Trägern tätig sind.

Vertreter/-innen der ambulanten flexiblen Erziehungshilfe stellen ihre Arbeit in der Ausschusssitzung vor (siehe Anlage 1).