Dem Kreisjugendring Coburg wird
im laufenden Haushaltsjahr überplanmäßig ein Betrag bis zu einer maximalen Höhe
von 14.250 € aufgrund von Tarifsteigerungen bewilligt. Diese Mehrausgaben sind
voraussichtlich durch Minderausgaben im Zweckbindungsring 230
(Verwaltungshaushalt Jugendarbeit) gedeckt. Grundlage für eine Auszahlung ist
der Nachweis des tatsächlichen Mehrbedarfs Anfang Dezember 2017.
Sachverhalt:
Zwischen dem Landkreis Coburg
und dem Kreisjugendring besteht seit Jahren eine Budgetvereinbarung, die
zuletzt 2013 fortgeschrieben wurde. Ihm sind mit der Vereinbarung Teile der
Jugendarbeit gem. §§ 11 und 12 SGB VIII übertragen und er führt die Betriebsträgerschaft
des Kreisjugendheims auf der Grundlage des Betriebsträgervertrages von 1995
aus. Der Landkreis stellt dafür ein Globalbudget in Höhe von 175.000 € zur
Verfügung, von dem seit 2008 125.000 € für die übertragenen Aufgaben der
Jugendarbeit und seit 1995 50.000 € (damals noch 100.000 DM) für die
Betriebsträgerschaft des Hauses kalkuliert sind. Die Vereinbarung regelt, dass Tarif- sowie die
Sozialversicherungssteigerungen für die zur Aufgabenerfüllung anerkannten
Stellen
·
ein/e Geschäftsführer/in in Vollzeit nach TVöD E10
·
ein/e Verwaltungsangestellte/r in Teilzeit (20
Std.) nach TVöD E6
·
eineinhalb Stellen für Hausmeister- und
Versorgungstätigkeiten für das Jugendfreizeitzentrum Am Weinberg
(Jugendübernachtungshaus, Hüttendorf und Geschäftsstelle) nach TVöD E3
die durch das
Budget nicht mit gedeckt werden können, auf entsprechenden Nachweis vom
Landkreis zuzüglich zum Budget gewährt werden.
Der
Kreisjugendring macht von dieser Klausel nunmehr Gebrauch und hat einen
Mehrbedarf von bis zu 14.250 € geltend gemacht.
Auch ohne Detailprüfung sind die geltend gemachten Tarifsteigerungen schlüssig,
da der Budgetbetrag aus dem Betriebsträgervertrag seit 22 Jahren und der für
die Jugendarbeit seit 9 Jahren nicht angepasst wurde. Die durchschnittlichen
Tarifsteigerungen der vergangenen 10 Jahre ergeben für das o.g. Personal
Ausgabesteigerungen in Höhe von etwas mehr als 25.500 €. Der vom
Kreisjugendring geltend gemachte Mehrbedarf liegt also um ca. 11.000 € unter
diesen Durchschnittskosten.
Bei Prüfung der Nachweise konnte festgestellt werden, dass im Vergleich 2008
bis 2016
- Minderausgaben für Energie und Wasser
(-6.004,27 € im Vergleich 2008/2016)
- Mehreinnahmen aus der Vermietung
(+2.662,92 € im Vergleich 2008/2016)
erzielt wurden,
die z.T. die Personalkostensteigerungen kompensiert haben.
Die Übernahme des
geltend gemachten Mehrbedarfs bis zu einer Höhe von max. 14.250 € ist
zusammenfassend schlüssig und gerechtfertigt. Die tatsächliche (und
möglicherweise geringere) Höhe ergibt sich aus der Abrechnung, die der
Kreisjugendring Anfang Dezember vorlegt.
Derzeitig wird die
Budgetvereinbarung mit dem Kreisjugendring in den Inhalten und bzgl. der
Budgethöhe neu verhandelt. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss für Jugend und
Familie in der nächsten Sitzung am 12.12.2017 und anschließend dem Kreistag zur
Entscheidung vorgelegt.