Beschluss: einstimmig

Dem Kreisjugendring Coburg wird im laufenden Haushaltsjahr überplanmäßig ein Betrag bis zu einer maximalen Höhe von 14.250 € aufgrund von Tarifsteigerungen bewilligt. Diese Mehrausgaben sind voraussichtlich durch Minderausgaben im Zweckbindungsring 230 (Verwaltungshaushalt Jugendarbeit) gedeckt. Grundlage für eine Auszahlung ist der Nachweis des tatsächlichen Mehrbedarfs Anfang Dezember 2017.


Sachverhalt:

 

Zwischen dem Landkreis Coburg und dem Kreisjugendring besteht seit Jahren eine Budgetvereinbarung, die zuletzt 2013 fortgeschrieben wurde. Ihm sind mit der Vereinbarung Teile der Jugendarbeit gem. §§ 11 und 12 SGB VIII übertragen und er führt die Betriebsträgerschaft des Kreisjugendheims auf der Grundlage des Betriebsträgervertrages von 1995 aus. Der Landkreis stellt dafür ein Globalbudget in Höhe von 175.000 € zur Verfügung, von dem seit 2008 125.000 € für die übertragenen Aufgaben der Jugendarbeit und seit 1995 50.000 € (damals noch 100.000 DM) für die Betriebsträgerschaft des Hauses kalkuliert sind. Die Vereinbarung regelt, dass Tarif- sowie die Sozialversicherungssteigerungen für die zur Aufgabenerfüllung anerkannten Stellen

·         ein/e Geschäftsführer/in in Vollzeit nach TVöD E10

·         ein/e Verwaltungsangestellte/r in Teilzeit (20 Std.) nach TVöD E6

·         eineinhalb Stellen für Hausmeister- und Versorgungstätigkeiten für das Jugendfreizeitzentrum Am Weinberg (Jugendübernachtungshaus, Hüttendorf und Geschäftsstelle) nach TVöD E3

die durch das Budget nicht mit gedeckt werden können, auf entsprechenden Nachweis vom Landkreis zuzüglich zum Budget gewährt werden.

 

Der Kreisjugendring macht von dieser Klausel nunmehr Gebrauch und hat einen Mehrbedarf von bis zu 14.250 € geltend gemacht.
Auch ohne Detailprüfung sind die geltend gemachten Tarifsteigerungen schlüssig, da der Budgetbetrag aus dem Betriebsträgervertrag seit 22 Jahren und der für die Jugendarbeit seit 9 Jahren nicht angepasst wurde. Die durchschnittlichen Tarifsteigerungen der vergangenen 10 Jahre ergeben für das o.g. Personal Ausgabesteigerungen in Höhe von etwas mehr als 25.500 €. Der vom Kreisjugendring geltend gemachte Mehrbedarf liegt also um ca. 11.000 € unter diesen Durchschnittskosten.


Bei Prüfung der Nachweise konnte festgestellt werden, dass im Vergleich 2008 bis 2016

-        Minderausgaben für Energie und Wasser (-6.004,27 € im Vergleich 2008/2016)

-        Mehreinnahmen aus der Vermietung (+2.662,92 € im Vergleich 2008/2016)

erzielt wurden, die z.T. die Personalkostensteigerungen kompensiert haben.

 

Die Übernahme des geltend gemachten Mehrbedarfs bis zu einer Höhe von max. 14.250 € ist zusammenfassend schlüssig und gerechtfertigt. Die tatsächliche (und möglicherweise geringere) Höhe ergibt sich aus der Abrechnung, die der Kreisjugendring Anfang Dezember vorlegt.

 

Derzeitig wird die Budgetvereinbarung mit dem Kreisjugendring in den Inhalten und bzgl. der Budgethöhe neu verhandelt. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss für Jugend und Familie in der nächsten Sitzung am 12.12.2017 und anschließend dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt.