Sachverhalt:
Mit Vorlage 048/2017 hat der
Ausschuss für Jugend und Familie den Antrag des KR Kanat Akin vom 10.01.2017
„Die Verwaltung wird beauftragt
zu prüfen, ob im Landkreis Coburg im Nachtverkehr Bedarf für ein
Anruf-Sammel-Taxi besteht. Zudem wird sie beauftragt zu prüfen, welche
Fördermittel hierfür seitens des Freistaats Bayern voraussichtlich erwartet
werden können.“
beraten
und folgende Konkretisierung beschlossen:
„Berechnet werden die
Kostenfolgen von Fahrten zu maximal zwei Uhrzeiten an Freitagen, Samstagen und
vor Feiertagen. Dabei sind Fahrten aus der Stadt Coburg in die Ortschaften zu
berücksichtigen, ohne die Gemeinden mit Stadtbusanbindung und ohne
Rödental-Oeslau und Mönchröden, sowie Neustadt, die über das bestehende Angebot
bereits ausreichend versorgt sind.“
Einbezogen werden sollten die Ortsteile Rödentals und Neustadts, die
nicht an der Bahn- bzw. Busstrecke liegen.
Im den Antrag
federführend behandelnden Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität wurde in
der Sitzung vom 12.09.2017 folgendes berichtet:
Die aktuelle Kostenschätzung
für die Einführung des Anruf-Sammel-Taxis liegt zwischen 35.000 und 50.000 Euro
pro Jahr.
Am 31. Mai 2017 ist die
„Richtlinie zum Förderprogramm Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum
für bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekte
landkreisüberschreitender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr“ mit der
Veröffentlichung im AIIMBl. Nr. 5/2017 in Kraft getreten. Diese gilt bis
31.12.2018.
Die Förderung erfolgt für die
Dauer von maximal fünf Jahren mit einer degressiven Förderquote von 65 % im
ersten Jahr, 55 % im zweiten Jahr, 45 % im dritten Jahr, 40 % im vierten Jahr
und 35 % im fünften Jahr der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine
Anschlussförderung in Einzelfällen in Höhe von 30 % ist möglich. In Räumen mit
besonderem Handlungsbedarf können die Fördersätze um fünf Prozentpunkte erhöht
werden. Die ÖPNV-Aufgabenträger haben sich mit mindestens 20 % an den
förderfähigen Ausgaben zu beteiligen. Die Bagatellgrenze liegt bei 25.000 Euro.
Damit ein Nachtverkehr in Form
eines bedarfsgesteuerten Anruf-Sammel-Taxis im Landkreis Coburg eingeführt
werden kann, ist ein entsprechender Förderantrag bei der Regierung von
Oberfranken zu stellen. Darüber hinaus sind die Mittel im Haushalt des ÖPNV
einzuplanen.
Das Angebot ist im Rahmen des
bestehenden Verkehrsvertrags mit der OVF GmbH zu vereinbaren. Mit der SÜC Bus
und Aquaria GmbH sind Verhandlungen zur Beteiligung an der bestehenden
Rufbuszentrale für das städtische AST-Angebot zu führen.
Aufgrund aktuell
anstehender Aufgaben und Projekte im Bereich ÖPNV, kann eine Einführung
frühestens zur zweiten Jahreshälfte 2018 geplant werden.
Der
Ausschuss beschloss einstimmig, dass die
Verwaltung im ersten Halbjahr 2018 einen entsprechenden Fördermittelantrag bei
der Regierung von Oberfranken für ein bedarfsgesteuertes Nacht-Anruf-Sammel-Taxi
stellen soll.
Die erforderlichen Eigenmittel
in Höhe von voraussichtlich 6.250-10.000 Euro für 2018 sind im Haushalt des
ÖPNV bei der Mittelanmeldung für 2018 zu berücksichtigen. Des Weiteren sind die
notwendigen Vorarbeiten zur Einführung des Angebots durchzuführen.
Über die tatsächliche
Einführung des Angebots ist nach Vorliegen der Fördermittelzusage und einer
dann konkretisierten Kostenabschätzung durch den Ausschuss zu entscheiden.
Über diese Entscheidung wird
der Ausschuss und Familie im nächsten Jahr informiert.