Beschluss: einstimmig

Vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Kreistag wird die Verwaltung beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die Erziehungs- und Familienberatung im Landkreis Coburg mit dem Diakonischen Werk Coburg für das Jahr 2018 abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt:

 

 

§ 28 SGB VIII - Erziehungsberatung

Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. 2Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.

 

 

Das Familienleben, die Sorge um die Entwicklung ihrer Kinder und gesellschaftliche Anforderungen stellen Familien vor große Herausforderungen. Probleme und Krisen gehören dabei zum familiären Alltag. Meistens finden Eltern dafür selbst gute Lösungen, aber hin und wieder kommen sie allein, ohne fremde Hilfe, nicht weiter. Oftmals hilft dann eine fachliche Beratung von außen, um wieder klar zu kommen.

Je nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen, können Trotzverhalten, Entwicklungsprobleme im Kindergarten, Schulprobleme, aggressives Verhalten, Ängste, Selbstwertprobleme, Pubertätskrisen das Beziehungsgeflecht in der Familie und somit den Familienalltag schwer belasten. Trennungen und Scheidungen sind häufig ebenfalls Auslöser von gravierenden Veränderungen und Krisen in Familien.

Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle hilft dabei, Krisen zu entspannen, Eskalationen zu vermeiden, Zusammenhänge zu erkennen und Probleme zu lösen. Die Fachkräfte der Beratungsstelle begleiten Eltern auf dem Weg ihre angestrebten Ziele zu erreichen sowie Perspektiven und eigene Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Das Beratungsangebot wird durch diagnostische und therapeutische sowie präventive Maßnahmen und durch Fachvorträge ergänzt.

 

Vor 4 Jahren wurde das bestehende Konzept der Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Diakonischen Werks für den Landkreis Coburg konzeptionell ergänzt und ausgeweitet und in einer dreijährigen Projektphase erprobt. Eine zentrale Veränderung im neuen Konzept war die Ergänzung bzw. Ausweitung des bestehenden Beratungsangebots auf die aufsuchende Arbeit der Fachkräfte vor Ort in den Kindergärten und Schulen in den Städten und Gemeinden des Landkreises (Erziehungsberatung vor Ort, EvO). Die Verankerung der Online-Beratung in die Angebotsstruktur der Beratungsstelle war ein weiterer neuer Bestandteil des Konzepts.

Im letzten Jahr wurde dieses Konzept evaluiert und die Ergebnisse und Erfahrungen dem Ausschuss für Jugend und Familie präsentiert. Die positiven Resultate und Wirkungen führten zur Zustimmung der Mitglieder des Ausschusses und somit zur endgültigen Implementierung des neuen Konzepts. Die Ausweitung der Angebote erforderten eine Erhöhung des bestehenden Personalstands sowie eine Neuberechnung des Zuschusses des Landkreises. 

 

In 2016 wurden von der Beratungsstelle insgesamt 667 Fälle erfasst, davon waren 447 (67 %) aus dem Landkreis Coburg. Zusätzlich wurden im Bereich der Erziehungsberatung vor Ort (EvO) im gleichen Zeitraum 188 Fälle gezählt.

 

Eine differenzierte, statistische Auswertung ist in dem Jahresbericht der Beratungsstelle zu finden (Anlage 1).

 

Für das nächste Jahr gibt es im Vergleich zu 2017 keine wesentlichen Veränderungen in der Leistungsvereinbarung. Der Zuschuss des Landkreises an das Diakonische Werk für die Erziehungs- und Familienberatungsstelle für 2018 wird wie im Vorjahr mit 164.000 € eingeplant. Die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung ist der Anlage 2 zu entnehmen.