Vorbehaltlich
der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Kreistag wird die Verwaltung
beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die Erziehungs- und Familienberatung im
Landkreis Coburg mit dem Diakonischen Werk Coburg für das Jahr 2018
abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
§ 28 SGB VIII - Erziehungsberatung
Erziehungsberatungsstellen und
andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern
und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller
und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der
Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen.
2Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit
unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.
Das Familienleben,
die Sorge um die Entwicklung ihrer Kinder und gesellschaftliche Anforderungen
stellen Familien vor große Herausforderungen. Probleme und Krisen gehören dabei
zum familiären Alltag. Meistens finden Eltern dafür selbst gute Lösungen, aber
hin und wieder kommen sie allein, ohne fremde Hilfe, nicht weiter. Oftmals
hilft dann eine fachliche Beratung von außen, um wieder klar zu kommen.
Je nach Alter und
Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen, können Trotzverhalten,
Entwicklungsprobleme im Kindergarten, Schulprobleme, aggressives Verhalten,
Ängste, Selbstwertprobleme, Pubertätskrisen das Beziehungsgeflecht in der
Familie und somit den Familienalltag schwer belasten. Trennungen und
Scheidungen sind häufig ebenfalls Auslöser von gravierenden Veränderungen und
Krisen in Familien.
Die Erziehungs- und
Familienberatungsstelle hilft dabei, Krisen zu entspannen, Eskalationen zu
vermeiden, Zusammenhänge zu erkennen und Probleme zu lösen. Die Fachkräfte der
Beratungsstelle begleiten Eltern auf dem Weg ihre angestrebten Ziele zu
erreichen sowie Perspektiven und eigene Lösungen zu entwickeln und umzusetzen.
Das Beratungsangebot wird durch diagnostische und therapeutische sowie
präventive Maßnahmen und durch Fachvorträge ergänzt.
Vor 4 Jahren wurde
das bestehende Konzept der Erziehungs- und Familienberatungsstelle des
Diakonischen Werks für den Landkreis Coburg konzeptionell ergänzt und
ausgeweitet und in einer dreijährigen Projektphase erprobt. Eine zentrale
Veränderung im neuen Konzept war die Ergänzung bzw. Ausweitung des bestehenden
Beratungsangebots auf die aufsuchende Arbeit der Fachkräfte vor Ort in den
Kindergärten und Schulen in den Städten und Gemeinden des Landkreises
(Erziehungsberatung vor Ort, EvO). Die Verankerung der Online-Beratung in die
Angebotsstruktur der Beratungsstelle war ein weiterer neuer Bestandteil des
Konzepts.
Im letzten Jahr
wurde dieses Konzept evaluiert und die Ergebnisse und Erfahrungen dem Ausschuss
für Jugend und Familie präsentiert. Die positiven Resultate und Wirkungen
führten zur Zustimmung der Mitglieder des Ausschusses und somit zur endgültigen
Implementierung des neuen Konzepts. Die Ausweitung der Angebote erforderten
eine Erhöhung des bestehenden Personalstands sowie eine Neuberechnung des
Zuschusses des Landkreises.
In 2016 wurden von
der Beratungsstelle insgesamt 667 Fälle erfasst, davon waren 447 (67 %) aus dem
Landkreis Coburg. Zusätzlich wurden im Bereich der Erziehungsberatung vor Ort
(EvO) im gleichen Zeitraum 188 Fälle gezählt.
Eine differenzierte,
statistische Auswertung ist in dem Jahresbericht der Beratungsstelle zu finden
(Anlage 1).
Für das nächste Jahr
gibt es im Vergleich zu 2017 keine wesentlichen Veränderungen in der
Leistungsvereinbarung. Der Zuschuss des Landkreises an das Diakonische Werk für
die Erziehungs- und Familienberatungsstelle für 2018 wird wie im Vorjahr mit
164.000 € eingeplant. Die Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung ist der Anlage 2 zu entnehmen.