Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

 

Der Pflegestützpunkt Coburg wurde im Jahr 2010 unter der Trägerschaft der Arbeitsgemeinschaft der Kranken- und Pflegekassen, des Landkreises Coburg und der Stadt Coburg als erster Pflegestützpunkt Bayerns eröffnet.

 

Die strategische Steuerung, die Kontrolle und die Qualitätssicherung der Arbeit des Pflegestützpunktes sowie die Weiterentwicklung werden von der Lenkungsgruppe wahrgenommen. Der Lenkungsgruppe gehören jeweils ein Vertreter der Ersatzkassen, der AOK, des Landkreises sowie der Stadt Coburg an. 

 

Das Angebot des Pflegestützpunktes können alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von der Kassenzugehörigkeit, neutral und kostenfrei in Anspruch nehmen. Im Bürglaßschlösschen Coburg stehen an den Vormittagen von Montag bis Freitag eine Pflegeberaterin der Kassen und eine kommunale Mitarbeiterin für die umfassende Beratung rund um das Thema Pflege zur Verfügung. Ergänzt wird die Beratung durch die Kooperation mit der Fachstelle für pflegende Angehörige. An den Montagnachmittagen finden Außensprechstunden in vier bzw. fünf landkreisangehörigen Städten und Gemeinden statt.

 

Inanspruchnahme der Außensprechstunden

 

Bereits 2011 startete der Pflegestützpunkt mit einer Außenstelle in Neustadt, 2013 kamen feste Termine in Seßlach und Sonnefeld hinzu. Seit 2014 finden an allen Montagen Außensprechstunden statt. Nach stetigem Anstieg der Inanspruchnahme sanken die Fallzahlen im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr leicht. Nach anfänglich hohem Beratungsbedarf scheint sich die Nachfrage auf einem leicht niedrigerem Niveau zu etablieren. Wie sich die Beratungszahlen und der Beratungsumfang mit Einführung des Pflegestärkungsgesetzes III zum Jahr 2017 entwickeln, werden zukünftige Zahlen zeigen.

 


 

Entwicklung der Herkunft der Ratsuchenden 2012 und 2016

 


 

 

Der Vergleich der beiden Schaubilder zeigt, dass im Jahr 2012 der Anteil der Ratsuchenden aus dem Landkreis 29% betrug. Bei 57% lag der Wohnort in der Stadt Coburg.

Im Jahr 2016 lag der Anteil der Ratsuchenden aus dem Landkreis Coburg bei 40% und aus der Stadt Coburg bei 45%. Die Beratung von Personen, die außerhalb der Region Coburg wohnen, beläuft sich 2012 auf 14 % und bleibt 2016 mit 15% auf einem ähnlichen Niveau. Insgesamt ist eine deutliche Erhöhung des Anteils der Landkreisbevölkerung an allen Beratungen zu konstatieren.

 

Aufgaben/ Leistungen/ Angebot des Pflegestützpunktes

 

Das Ziel des Pflegestützpunktes ist es, den Hilfesuchenden Beratung und Unterstützung aus einer Hand zu bieten. Die Inhalte der Gespräche beziehen sich in den meisten Fällen auf Leistungen und Finanzierung im Bereich der häuslichen Pflege bzw. der ambulanten Versorgung. Auch beraten sie umfassend zu den Leistungen der stationären Pflege. Darüber hinaus geben sie zu vielen weiteren Themen Auskunft wie bspw. Fragen zum Pflegegutachten, Absicherung der Pflegepersonen, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung u.v.m.

 

Kosten

 

Die Träger teilen sich die Sachkosten wie folgt:

 

 

Träger

Anteil in %

Betrag in 2016

Kranken-/ Pflegekassen

50

5.473,51 Euro

Landkreis Coburg

25

2.736,76 Euro

Stadt Coburg

25

2.736,75 Euro

 

 

Ausblick

 

Mit Inkrafttreten des Dritten Pflegestärkungsgesetzes zum 01.01.2017 ist insbesondere § 7c SGB XI maßgeblich für den Betrieb der Pflegestützpunkte.

In Bayern steht aktuell die Zuständigkeit der Hilfe zur Pflege vor einer Neuordnung. Dies hat ggf. Auswirkungen auf die Organisation der Pflegestützpunkte. Der Ausschuss Soziales, Gesundheit und Senioren wird nach Bekanntgabe neuer Regelungen zeitnah informiert.