Sitzung: 04.10.2017 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 133/2017
Sachverhalt:
Die
strategische Steuerung, die Kontrolle und die Qualitätssicherung der Arbeit des
Pflegestützpunktes sowie die Weiterentwicklung werden von der Lenkungsgruppe
wahrgenommen. Der Lenkungsgruppe gehören jeweils ein Vertreter der
Ersatzkassen, der AOK, des Landkreises sowie der Stadt Coburg an.
Das
Angebot des Pflegestützpunktes können alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig
von der Kassenzugehörigkeit, neutral und kostenfrei in Anspruch nehmen. Im
Bürglaßschlösschen Coburg stehen an den Vormittagen von Montag bis Freitag eine
Pflegeberaterin der Kassen und eine kommunale Mitarbeiterin für die umfassende
Beratung rund um das Thema Pflege zur Verfügung. Ergänzt wird die Beratung
durch die Kooperation mit der Fachstelle für pflegende Angehörige. An den Montagnachmittagen
finden Außensprechstunden in vier bzw. fünf landkreisangehörigen Städten und
Gemeinden statt.
Inanspruchnahme der Außensprechstunden
Bereits
2011 startete der Pflegestützpunkt mit einer Außenstelle in Neustadt, 2013
kamen feste Termine in Seßlach und Sonnefeld hinzu. Seit 2014 finden an allen
Montagen Außensprechstunden statt. Nach stetigem Anstieg der Inanspruchnahme
sanken die Fallzahlen im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr leicht. Nach
anfänglich hohem Beratungsbedarf scheint sich die Nachfrage auf einem leicht
niedrigerem Niveau zu etablieren. Wie sich die Beratungszahlen und der
Beratungsumfang mit Einführung des Pflegestärkungsgesetzes III zum Jahr 2017
entwickeln, werden zukünftige Zahlen zeigen.
Entwicklung der Herkunft der Ratsuchenden
2012 und 2016
Der
Vergleich der beiden Schaubilder zeigt, dass im Jahr 2012 der Anteil der
Ratsuchenden aus dem Landkreis 29% betrug. Bei 57% lag der Wohnort in der Stadt
Coburg.
Im
Jahr 2016 lag der Anteil der Ratsuchenden aus dem Landkreis Coburg bei 40% und
aus der Stadt Coburg bei 45%. Die Beratung von Personen, die außerhalb der
Region Coburg wohnen, beläuft sich 2012 auf 14 % und bleibt 2016 mit 15% auf
einem ähnlichen Niveau. Insgesamt ist eine deutliche Erhöhung des Anteils der Landkreisbevölkerung
an allen Beratungen zu konstatieren.
Aufgaben/ Leistungen/ Angebot des
Pflegestützpunktes
Das
Ziel des Pflegestützpunktes ist es, den Hilfesuchenden Beratung und
Unterstützung aus einer Hand zu bieten. Die Inhalte der Gespräche beziehen sich
in den meisten Fällen auf Leistungen und Finanzierung im Bereich der häuslichen
Pflege bzw. der ambulanten Versorgung. Auch beraten sie umfassend zu den
Leistungen der stationären Pflege. Darüber hinaus geben sie zu vielen weiteren
Themen Auskunft wie bspw. Fragen zum Pflegegutachten, Absicherung der
Pflegepersonen, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung u.v.m.
Kosten
Die
Träger teilen sich die Sachkosten wie folgt:
Träger |
Anteil in % |
Betrag in 2016 |
Kranken-/
Pflegekassen |
50 |
5.473,51 Euro |
Landkreis
Coburg |
25 |
2.736,76 Euro |
Stadt
Coburg |
25 |
2.736,75 Euro |
Ausblick
Mit
Inkrafttreten des Dritten Pflegestärkungsgesetzes zum 01.01.2017 ist
insbesondere § 7c SGB XI maßgeblich für den Betrieb der Pflegestützpunkte.
In
Bayern steht aktuell die Zuständigkeit der Hilfe zur Pflege vor einer
Neuordnung. Dies hat ggf. Auswirkungen auf die Organisation der
Pflegestützpunkte. Der Ausschuss Soziales, Gesundheit und Senioren wird nach
Bekanntgabe neuer Regelungen zeitnah informiert.