Sitzung: 04.10.2017 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 130/2017
Beschluss:
Der
Ausschuss Soziales, Gesundheit und Senioren empfiehlt dem Kreistag wie folgt zu
beschließen:
Das Projekt Koordinierungszentrum
Bürgerschaftliches Engagement wird ab 01.03.2018 als freiwillige Leistung des
Landkreises Coburg fortgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, auch weiterhin
geeignete Fördermittel zur Kofinanzierung zu akquirieren.
Sachverhalt:
Schwerpunkt des Förderprogramms sind –nachrangig-
die einzelfallbezogene, im Vordergrund aber vor allem die strukturelle
Unterstützung ehrenamtlichen Engagements, deren Bedarf insbesondere im
MORO-Prozess in vielen Handlungsfeldern deutlich wurde.
Die Förderbedingungen sahen dazu folgendes vor:
·
Anstoß für raschen Aufbau einer Infrastruktur für Bürgerschaftliches
Engagement
·
Bestandsaufnahme, Bedarfsermittlung und Vernetzung der bestehenden
Aktivitäten des regionalen Bürgerschaftlichen Engagements
·
Information, fachliche Beratung (z.B. zu Fragen der Versicherung,
Steuern, Organisation, Aus- und Fortbildung, Begleitung und Anerkennung von
Freiwilligen, Fördermöglichkeiten, Musterprojekte) und Koordination aller
Formen des regionalen Bürgerschaftlichen Engagements
·
Beratung und Koordination von lokaler Öffentlichkeitsarbeit zum
Bürgerschaftlichen Engagement
·
Entwicklung von geeigneten lokalen Projekten
Fördervoraussetzung war und ist, nachhaltig
ein Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches
Engagement (KoBE) aufzubauen und zu betreiben. Die pauschale Förderung in Höhe
von 12.000 € jährlich endet zum 28.02.2018.
Umsetzung des KoBE im Landkreis Coburg
Die für das Koordinierungszentrum geschaffene 0,5 Fachkraftstelle
startete mit einer Bestandsaufnahme der Aktivitäten in den 17 kreisangehörigen
Städten und Gemeinden und einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit.
Der damaligen Entwicklung geschuldet, war das bis zum Sommer 2016
zentrale Thema „Ehrenamt und neu ankommende Flüchtlinge“, das nach und nach von
Unterstützungsleistungen im Bereich der Integration abgelöst wurde. Parallel
dazu wurde das derzeit aktuelle Schwerpunkthema „Senioren“ vorbereitet und
angegangen.
Neben den schwerpunktspezifischen Bedarfen wurden Grundsatzthemen wie
Informationen und fachliche Beratung zu Versicherungsschutz, Steuern,
Fortbildung, sowie Anerkennungskultur aufgegriffen, lokale Projekte initiiert
oder begleitet und entsprechende akquiriert. Mit Veranstaltungen wurden 750
Bürger und Bürgerinnen aus dem Landkreis erreicht; 237 Personen und
Institutionen nahmen fachliche Beratung in Anspruch. Für Projekte konnten in
den vergangenen 2 ½ Jahren 39.000 € zusätzliche Fördermittel akquiriert werden.
Die Aktivitäten des KoBE sind landkreisweit abbildbar (siehe Anlage 1);
eine chronologische Gesamtübersicht der Aktivitäten ist der Anlage 2 zu
entnehmen.
Bewertung und Handlungsbedarf
Das Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches
Engagement ist im Projektzeitraum zu einer Anlaufstelle für zahlreiche
ehrenamtlich Aktive, solche, die sich dafür interessieren und Vereine und
Organisationen im Landkreis geworden und hat damit offenkundig eine Lücke
geschlossen. Die Aufgabenwahrnehmung erfordert ein spezifisches Know How und
–vor allem- eine entsprechende Personalkapazität.
In Oberfranken existieren in 12 von 13 Städten und
Landkreisen entsprechende Anlaufstellen für das Ehrenamt. Während die
Landkreise Kronach und Hof erst in die jüngste Fördercharge des staatlichen
Programms mit aufgenommen wurden, haben alle anderen die Projektierung
inzwischen in ein festes Angebot
umgewandelt.
Vorgeschlagen wird deshalb, das
Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement mit Ablauf des
Förderzeitraums Ende Februar 2018 als freiwillige Leistung des Landkreises
Coburg weiter zu führen. Im Vergleich zur jetzigen Projektförderung beläuft
sich der finanzielle Mehrbedarf des Landkreises auf 12.000 €.
Sollte es künftig geeignete Projektförderungen für
Schwerpunkte innerhalb des KoBE geben, besteht die Verpflichtung, sich um diese
zur Kofinanzierung der Stelle zu bewerben.
Aus der Beratung:
Kreisrat Werner Thomas stellt den Antrag auf Vertagung des TO, damit dieses Thema in den Fraktionen vorbesprochen werden kann. Daraufhin schlägt Landrat Michael Busch vor, über den Antrag von Werner Thomas und über den Empfehlungsbeschluss abzustimmen.
Über den Vertagungsantrag wird wie folgt abgestimmt:
4 : 6 abgelehnt