Beschluss: einstimmig

Beschluss:

Der Caritasverband Coburg erhält für das Jahr 2017 zur Finanzierung der Sachkosten der Asylsozialberatung einen Zuschuss in Höhe von 10.545 €. Ein Verwendungsnachweis ist bis 31.03.2018 vorzulegen.

Haushaltsmittel stehen bei Haushaltsstelle 0.4260.7030 zur Verfügung.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Der Caritasverband Coburg ist Träger der Asylsozialberatung im Landkreis Coburg.

Aufgabe der Asylsozialberatung ist laut der zum 01.01.2016 in Kraft getretenen Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern (Asylsozialberatungsrichtlinie – AsylSozBR) u.a., die Asylbewerber sozial zu beraten und zu betreuen, damit sie sich in dem für sie fremden Lebens- und Kulturbereich für die Dauer ihres Aufenthaltes in Deutschland orientieren können. Ein Schwerpunkt liegt in der Bereitstellung von Orientierungshilfen, Beratung und Information, um die auftretenden Alltagsprobleme besser bewältigen zu können. Ferner erfolgt durch die Beratung eine Aufklärung über die Grundzüge des deutschen Gemeinwesens, insbesondere die Subsidiarität staatlicher Transferleistungen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist auch eine objektive und realistische Aufklärung über die persönliche Situation in Deutschland (Anerkennungsquote, Ausreiseverpflichtung) und eine Beratung bezüglich Rückkehrhilfen, Reisebeihilfen und Startbeihilfen im Herkunftsland.

Der Freistaat Bayern bezuschusst die Personalkosten pauschaliert mit 80%. Ein Eigenanteil des Zuwendungsempfängers von mindestens 10% ist erforderlich. Sofern Landkreise Personalkosten anteilig übernehmen, sind diese Leistungen anzurechnen, die staatliche Förderung wird entsprechend gekürzt. Dies gilt jedoch nicht für Zuschüsse zu den Sachkosten.

Im Landkreis Coburg sind unverändert drei Kräfte (eine Vollzeit- und zwei Teilzeitkräfte mit jeweils 30 Wochenstunden) für den gesamten Landkreis (Aufteilung nach Gemeinden) zuständig, für die Gemeinschaftsunterkunft in Ebersdorf steht eine Teilzeitkraft zur Verfügung.

Bei Erstaufnahme im Landkreis ist ein Ansprechpartner der Asylsozialberatung vor Ort, ansonsten stehen die Mitarbeiter – je nach Gemeinde – in Sprechstunden oder auf Anforderung zur Verfügung. Sie vereinbaren Arzt- und Krankenhaustermine, vermitteln bzw. organisieren Kindergartenplätze, Mittagsbetreuung, Schulanmeldung, Ausbildung, Dolmetscher, Sprachförderung usw.

Detaillierte Angaben können dem Konzept des Caritasverbandes Coburg entnommen werden, das der Vorlage  „Asylsozialberatung des Caritasverbandes im Landkreis Coburg“ für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren am 08.11.2016 beigefügt war.

Im vergangenen Jahr gewährte der Landkreis Coburg zur Finanzierung der Sachkosten einen Zuschuss in Höhe von 11.100 €. Laut vorgelegtem Verwendungsnachweis des Caritasverbandes wurden im Jahr 2016 die Gesamtausgaben (Personal-, Sach- und Betriebskosten) in Höhe von 157.979,10 € folgendermaßen finanziert:

 

 

 

 

 

Staatszuschuss Land Bayern

109.546,65 €

 

Zuschuss Landratsamt

11.100,00 €

 

Eigenmittel

37.332,45 €

 

 

 

Von Seiten der Caritas wird für das Jahr 2017 wiederum ein Zuschuss zu den Kosten der Asylsozialberatung in Höhe von 11.100 € erbeten.

Entsprechende Mittel wurden bei Haushaltsstelle 0.4260.7030 vorgesehen.

Aufgrund der für 2017 geltenden Haushaltssperre von 5% verringert sich der beantragte Zuschuss auf 10.545 €, die Eigenmittel betragen 47.404 €. Die Finanzierung der Asylsozialberatung im laufenden Jahr 2017 setzt sich somit folgendermaßen zusammen:

 

 

Ausgaben

 

 

Personalkosten für eine Vollzeit- und drei Teilzeitkräfte  

164.849 €

Sach- und Betriebskosten

11.100 €

 

Ausgaben gesamt 2017

175.949 €

 

Einnahmen

 

 

Staatszuschuss beantragt

118.000 €

 

Eigenanteil Caritasverband Coburg

47.404 €

 

ungedeckte Kosten –

Zuschuss des Landkreises

 

10.545 €