Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Das Gremium beschließt die Auflösung der einfachen kommunalen Arbeitsgemeinschaft gemäß Art. 4 KommZG „Zukunft.Coburg.Digital“.

Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt die notwendigen Schritte einzuleiten, um die Auflösung zu vollziehen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Kreistag will den Unternehmen im Wirtschaftsraum auf dem Weg in das digitale Zeitalter beste Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen, damit in der Coburger Wirtschaft auch in Zukunft Arbeitsplätze gesichert und neue Jobs geschaffen werden.

Um die notwendigen Strukturen für dieses Vorhaben zu schaffen, wurde mit dem Beschluss des Kreistages vom 12.05.2016 die Gründungsvereinbarung der einfachen kommunalen Arbeitsgemeinschaft gemäß Art. 4 KommZG „Zukunft.Coburg.Digital“ zwischen der Stadt und dem Landkreis Coburg beschlossen. Im weiteren Verlauf ging die kommunale Arbeitsgemeinschaft Ihren Aufgaben gemäß der Geschäftsordnung nach. Im Ergebnis stand die Gründung der Zukunft.Coburg.Digital GmbH.

Mit Gründung der Zukunft.Coburg.Digital GmbH am 28.04.2017 mit den Gesellschaftern Landkreis und Stadt Coburg, die seitens des Kreistages am 27.04.2017 beschlossen wurde, gingen die operativen Tätigkeiten und somit auch das Aufgabenfeld der einfachen kommunalen Arbeitsgemeinschaft an die GmbH über.