Sitzung: 28.09.2017 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 1
Vorlage: 129/2017
Beschluss:
Für den Haushaltplan des Jahres 2018 wird verbindlich festgelegt, dass
bei der Haushaltsstelle 1/6500.9501, Tiefbaumaßnahmen Deckenbau, an
verschiedenen Kreisstraßen, ein Betrag von 500.000 € angesetzt wird.
Der Bauausschuss wird ermächtigt, diese verbindlichen Ansätze für das
jeweils folgende Haushaltsjahr bis maximal 500.000 € selbständig zu
beschließen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Bauausschusses am 14.01.2016 wurde der
Ausbaubedarfsplan für die Kreisstraßen vorgestellt. Unter anderem wurde dabei
vom Bauausschuss festgelegt, dass künftig für Deckenbaumaßnahmen an
Kreisstraßen ein Pauschalbetrag von 500.000 € im Haushalt eingeplant werden
soll, um kurzfristige Reaktionen auf unvorhersehbare Ereignisse zu ermöglichen
und um insgesamt flexibler reagieren zu können. Die Ausschreibung erfolgte nach
den Haushaltssitzungen 2016 und erbrachte bei einer Kostenberechnung von rd.
510.000 € ein Ausschreibungsergebnis von rd. 591.000 € (+ 15,9%).
Die Deckenbaumaßnahmen für das Jahr 2017 wurden im Vertrauen auf den
Vorjahresansatz vorzeitig im Winter 2016/2017 ausgeschrieben. Durch die
frühzeitige Ausschreibung wurden gute Ergebnisse erzielt. Für 2017 hatten wir
bei einer Kostenberechnung von rd. 500.000 € ein Ausschreibungsergebnis von rd.
330.000 €, also rd. 34 % darunter.
In der Sitzung des Bauausschusses am 14.09.2017 herrschte Einigkeit
darüber, dass die frühere Ausschreibung zu einem besseren
Ausschreibungsergebnis geführt hat und deshalb diese Handhabung auch für das
Jahr 2018 beibehalten werden sollte.
Um dies zu ermöglichen und auch um Irritationen bei den
Haushaltsplanberatungen, wie in diesem Jahr auszuschließen, wird vorgeschlagen,
bereits jetzt zu beschließen, 500.000 € für Deckenbaumaßnahmen in den Haushalt
2018 verbindlich aufzunehmen, um günstigere Ausschreibungsergebnisse in der
Winterzeit zu erhalten.
Weiterer Wunsch der Verwaltung wäre, den Bauausschuss zu ermächtigen,
diesen Betrag eigenständig und verbindlich für das jeweils folgende
Haushaltsjahr in einem Rahmen bis maximal 500.000 € festzulegen. Diesbezüglich
wird der Beschlussvorschlag aber offen gelassen.