Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 1

Beschluss:

 

Für den Haushaltplan des Jahres 2018 wird verbindlich festgelegt, dass bei der Haushaltsstelle 1/6500.9501, Tiefbaumaßnahmen Deckenbau, an verschiedenen Kreisstraßen, ein Betrag von 500.000 € angesetzt wird.

Der Bauausschuss wird ermächtigt, diese verbindlichen Ansätze für das jeweils folgende Haushaltsjahr bis maximal 500.000 € selbständig zu beschließen.

 

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 14.01.2016 wurde der Ausbaubedarfsplan für die Kreisstraßen vorgestellt. Unter anderem wurde dabei vom Bauausschuss festgelegt, dass künftig für Deckenbaumaßnahmen an Kreisstraßen ein Pauschalbetrag von 500.000 € im Haushalt eingeplant werden soll, um kurzfristige Reaktionen auf unvorhersehbare Ereignisse zu ermöglichen und um insgesamt flexibler reagieren zu können. Die Ausschreibung erfolgte nach den Haushaltssitzungen 2016 und erbrachte bei einer Kostenberechnung von rd. 510.000 € ein Ausschreibungsergebnis von rd. 591.000 € (+ 15,9%).

 

Die Deckenbaumaßnahmen für das Jahr 2017 wurden im Vertrauen auf den Vorjahresansatz vorzeitig im Winter 2016/2017 ausgeschrieben. Durch die frühzeitige Ausschreibung wurden gute Ergebnisse erzielt. Für 2017 hatten wir bei einer Kostenberechnung von rd. 500.000 € ein Ausschreibungsergebnis von rd. 330.000 €, also rd. 34 % darunter.

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 14.09.2017 herrschte Einigkeit darüber, dass die frühere Ausschreibung zu einem besseren Ausschreibungsergebnis geführt hat und deshalb diese Handhabung auch für das Jahr 2018 beibehalten werden sollte.

 

Um dies zu ermöglichen und auch um Irritationen bei den Haushaltsplanberatungen, wie in diesem Jahr auszuschließen, wird vorgeschlagen, bereits jetzt zu beschließen, 500.000 € für Deckenbaumaßnahmen in den Haushalt 2018 verbindlich aufzunehmen, um günstigere Ausschreibungsergebnisse in der Winterzeit zu erhalten.

 

Weiterer Wunsch der Verwaltung wäre, den Bauausschuss zu ermächtigen, diesen Betrag eigenständig und verbindlich für das jeweils folgende Haushaltsjahr in einem Rahmen bis maximal 500.000 € festzulegen. Diesbezüglich wird der Beschlussvorschlag aber offen gelassen.