Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt den Zwischenbericht über die Abwicklung des Haushaltes 2017 zur Kenntnis und genehmigt nach Art. 62 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit Art. 60 Abs. 4 LKrO die überplanmäßige Ausgabe von derzeit absehbaren 1.600.000 € bei der Haushaltsstelle 1/6513.9501, Kreisstraße CO 13, Umgehung von Ebersdorf b. Coburg, da die Deckung im Folgejahr gewährleistet ist. Eine Nachtragshaushaltssatzung ist deshalb nicht erforderlich.

 

 


Sachverhalt:

 

1.    Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wurde am 09.03.2017 durch den Kreistag beschlossen. Mit Schreiben vom 24.07.2017 erfolgte die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Regierung von Oberfranken. Beanstandungen ergaben sich hierbei nicht. Anschließend wurde die Haushaltssatzung amtlich bekannt gemacht (Coburger Amtsblatt vom 04.08.2017) und der Haushaltsplan eine Woche lang öffentlich ausgelegt. Daraufhin trat die Haushaltssatzung rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.

 

2.    Haushaltsrechnung zum 31.08.2017

 

a.      Verwaltungshaushalt

 

 

Haushaltsansatz
2017
in Euro

Anordnungs-

Soll lfd. Jahr

2017

in Euro

Abwicklung

Soll

in %

Anordnungs-Ist lfd. Jahr

2017

in Euro

Abwicklung

Ist

in %

Einnahmen

79.265.000

68.444.111

86,4

47.432.490

59,8

Ausgaben

79.265.000

54.793.582

69,1

46.938.873

59,2

 

b.      Vermögenshaushalt

 

 

Haushaltsansatz
2017
in Euro

Anordnungs-

Soll lfd. Jahr

2017

in Euro

Abwicklung

Soll

in %

Anordnungs-Ist lfd. Jahr

2017

in Euro

Abwicklung

Ist

in %

Einnahmen

19.730.000

16.838.979

85,4

15.785.489

80,0

Ausgaben

19.730.000

16.093.434

81,6

14.375.166

72,9

 

In der beigefügten Anlage „Zwischenbericht“ werden die Entwicklungen der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben dargestellt, bei denen sich bereits schon jetzt größere Abweichungen zum Haushaltsansatz abzeichnen.

 

Im Verwaltungshaushalt ergeben sich voraussichtliche Mehreinnahmen von 548.000 €. Da bei der Erstattung für die Altlast ehem. Blaufabrik (436.000 €) erst nach der Schlussabrechnung und Vorlage des Verwendungsnachweises mit einer Erstattung im Jahr 2018 gerechnet werden kann, verbleiben realistische Mehreinnahmen von 112.000 €.

 

Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes bleiben voraussichtlich mit 1.186.100 € unter den Ansätzen. Dies ist auf die erfreulich gute Konjunktur und auf teilweise nicht vorhersehbare Veränderungen während des laufenden Jahres zurückzuführen.

 

Insgesamt ergibt sich somit im Verwaltungshaushalt ein realistisches Plus von rund 1.298.000 € (Einnahme +112.000 €, Ausgabe -1.186.100 €).

 

Diese glücklicherweise höhere Zuführung an den Vermögenshaushalt ist aber andererseits auch dringend notwendig um den Haushalt auszugleichen.

 

Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt von rd. 695.000 €, den voraussichtlichen Mehrausgaben von 1.563.000 € sowie der höheren Zuführung vom Verwaltungshaushalt von 1.298.000 € verbleibt ein voraussichtliches Gesamtplus von rd. 430.000 €.

 

3.    Resümee des Finanzzwischenberichtes:

 

Die Einnahmen und Ausgaben, insbesondere im Bereich der sozialen Sicherung, entwickeln sich bis auf den Deckungsring 96 –Jugendhilfe-, auch aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung, positiv. Eine unerwartete Rückzahlung bei der integrierten Leitstelle, erhebliche Abweichungen beim ÖPNV, die geringeren Personalkosten aufgrund längeren Erkrankungen und auch späterer Besetzung einiger Stellen, tragen hierzu bei. Mehrausgaben bei der Altlast Blaufabrik werden durch entsprechende Mehreinnahmen, bis auf den Eigenanteil von 2 € je Einwohner erstattet. Hier wird jedoch mit der Resterstattung erst im Jahr 2018 nach Prüfung des Verwendungsnachweises gerechnet. Wegen eines längeren Ausfalls eines Mitarbeiters im Fachbereich Kommunaler Hochbau, Z4, können manche Vorhaben im Bauunterhalt nicht, wie geplant, im Jahr 2017 umgesetzt werden. Nach gegenwärtigem Stand ist gegenüber der Veranschlagung mit einer Nettoentlastung von 1.298.000,00 € im Verwaltungshaushalt zu rechnen.

 

Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes lassen in der Tendenz bisher keine weiteren erheblichen Kostenmehrungen gegenüber den Haushaltsansätzen erkennen. Als Indiz dafür dient auch die Tatsache, dass bislang keine weiteren größeren Haushaltsüberschreitungen zu verzeichnen sind.

 

Wenn es dabei bleibt, und viele Anzeichen sprechen auch dafür, entsteht im Verwal­tungshaushalt ein Überschuss, der dann als überplanmäßige Zuführung dem Vermögenshaushalt gut gebracht werden kann.

 

Zwischenzeitlich evtl. noch eintretende Änderungen werden in der Sitzung angesprochen.

 

Die Einnahme- und Ausgabemittel im Vermögenshaushalt wurden, im Gegensatz zu den Vorjahren, bislang gut in Anspruch genommen, trotz vorhandener Haushaltsreste. Dies ist dadurch begründet, dass die großen Baumaßnahmen, wie die Generalsanierung der Staatlichen Realschule Coburg II und Umgehung von Ebersdorf, Kreisstraße CO 13, wie geplant laufen und auch zeitnah abgerechnet werden.

 

Auf der Ausgabenseite bewirkt die schnellere Abwicklung der BM Kreisstraße CO 13 aber auch eine erhebliche Mehrausgabe von voraussichtlich 1.600.000 €, welche durch die erfreuliche Entwicklung im Verwaltungshaushalt und durch voraussichtliche Mehreinnahmen bei den Fördermitteln für die BM CO 13 aufgefangen werden können.

 

Nach derzeitigen Erkenntnissen kann ein ausgeglichener Jahresabschluss mit Überschüssen sowohl im Verwaltungshaushalt als auch im Vermögenshaushalt erwartet werden. Eine gewisse Unsicherheit besteht jedoch bei der Auszahlung der Fördermittel für die Kreisstraße CO 13 und für die Altlast Blaufabrik Grub a. Forst.

 

Als Saldo aus Verwaltungs- und Vermögenshaushalt verbleibt voraussichtlich ein Überschuss von rund 430.000 €, der letztlich zur Schuldenreduzierung verwendet werden kann.

 

Der vorstehende Finanzzwischenbericht dient der Information der zuständigen Kreisgremien gem. § 29 KommHV. Da mit den voraussichtlichen Mehrausgaben bei der BM Kreisstraße CO 13, Umgehung von Ebersdorf b. Coburg von 1.600.000 € eine nicht unerhebliche Überschreitung vorliegt, wäre an und für sich ein Nachtragshaushalt nach Art. 62 Abs. 2 Nr. 2 LKrO notwendig. Der Art. 60 Abs. 4 LKrO, lässt aber eine Ausnahme zu: „Für Investitionen, die im folgenden Jahr fortgesetzt werden, sind überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen beziehungsweise Ausgaben in nicht erheblichem Umfang auch dann zulässig, wenn ihre Deckung im laufenden Jahr nur durch Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung möglich wäre, die Deckung aber im folgenden Jahr gewährleistet ist. Hierüber entscheidet der Kreistag“.

Nachdem diese Voraussetzungen vorliegen, da der Finanzplan für die Jahre 2016 – 2020 die Fortführung der BM Kreisstraße CO 13, Umgehung von Ebersdorf b. Coburg vorsieht und die Deckung sowohl für das Haushaltsjahr 2017 als auch für die Haushaltsjahre 2018 ff gewährleistet ist, ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nicht notwendig.