Beschluss:
Die Jahresrechnung ist samt Rechenschaftsbericht und Anlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung zu übergeben.
Sachverhalt:
Nach Art. 88 Abs. 2 der Landkreisordnung ist die Jahresrechnung dem Kreis- und Strategieausschuss vorzulegen. An diese Vorlage hat sich die örtliche Prüfung anzuschließen (Art. 89 Abs. 1 LKrO). Diese obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss, der zu dieser Arbeit Sachverständige hinzuziehen kann. Nach Abschluss der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Kreistag die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 88 Abs. 3 LKrO). Zunächst geht es also um die Vorlage im Kreis- und Strategieausschuss.
Gekürzt stellt sich die Jahresrechnung 2016 wie folgt dar:
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsansatz |
Rechnungsergebnis |
Einnahmen |
|
|
laufende Soll-Einnahmen |
74.575.000,00 |
76.334.713,23 |
Zuführung vom Vermögenshaushalt aus der allgemeinen Rücklage |
0,00 |
0,00 |
Zuführung vom Vermögenshaushalt aus der Sonderrücklage Abfallwirtschaft |
355.000,00 |
600.000,00 |
Abgang alte Kasseneinnahmereste |
0,00 |
-4.539,68 |
Summe Soll-Einnahmen |
74.930.000,00 |
76.930.173,55 |
|
|
|
Ausgaben |
|
|
laufende Soll-Ausgaben |
70.869.150,00 |
70.466.404,10 |
Zuführung zum Vermögenshaushalt (Überschuss Verwaltungshaushalt) |
4.060.850,00 |
6.466.318,03 |
Zuführung zum Vermögenshaushalt (Sonderrücklage Abfallwirtschaft) |
0,00 |
0,00 |
Bildung neuer Haushaltsausgabereste |
0,00 |
2.990,99 |
Abgang alte Haushaltsausgabereste |
0,00 |
-5.539,57 |
Abgang alte Kassenausgabereste |
0,00 |
0,00 |
Summe Soll-Ausgaben |
74.930.000,00 |
76.930.173,55 |
Vermögenshaushalt |
Haushaltsansatz |
Rechnungsergebnis in € |
Einnahmen |
|
|
laufende Soll-Einnahmen |
8.877.150,00 |
6.751.092,75 |
Entnahme allgemeine Rücklage |
0,00 |
0,00 |
Entnahme Sonderrücklage Abfallwirtschaft |
355.000,00 |
600.000,00 |
Kreditaufnahmen (ohne Umschuldung) |
1.102.000,00 |
1.102.000,00 |
Zuführung vom Verwaltungshaushalt für die allgemeine Rücklage |
4.060.850,00 |
6.466.318,03 |
Zuführung vom Verwaltungshaushalt für die Sonderrücklage Abfallwirtschaft |
0,00 |
0,00 |
Bildung neuer Haushaltseinnahmereste |
0,00 |
0,00 |
Summe Soll-Einnahmen |
14.395.000,00 |
14.919.410,78 |
|
|
|
Ausgaben |
|
|
laufende Soll-Ausgaben |
13.992.000,00 |
12.017.406,50 |
Zuführung an den Verwaltungshaushalt aus der allgemeinen Rücklage |
0,00 |
0,00 |
Zuführung an den Verwaltungshaushalt aus der Sonderrücklage Abfallwirtschaft |
355.000,00 |
600.000,00 |
Zuführung allgemeine Rücklage |
0,00 |
0,00 |
Zuführung Bausparvertrag |
48.000,00 |
47.640,00 |
Zuführung Sonderrücklage Abfallwirtschaft |
0,00 |
0,00 |
neue Haushaltsausgabereste |
0,00 |
2.541.441,08 |
Abgang alte Haushaltsausgabereste |
0,00 |
-287.076,80 |
Abgang alte Kassenausgabereste |
0,00 |
0,00 |
Summe Soll-Ausgaben |
14.395.000,00 |
14.919.410,78 |
Die vorstehenden Zahlen der Jahresrechnung 2016 werden zusammengefasst wie folgt erläutert:
a) Verwaltungshaushalt
Die Summen der bereinigten Solleinnahmen und -ausgaben betragen jeweils 76.930.173,55 €. Dadurch wird das veranschlagte Haushaltsvolumen von 74.930.000,00 € um 2.000.173,55 € bzw. 2,67 v. H. überschritten.
Aus der Sonderrücklage Abfallwirtschaft (HHSt. 1.9111.3110) wurden zum Haushaltsausgleich 600.000,00 € entnommen. Die Sonderrücklage Abfallwirtschaft zur künftigen Stabilisierung des Gebührenhaushalts beträgt nunmehr 900.000,00 €.
Die mit 4.060.850,00 € veranschlagte Zuführung an den Vermögenshaushalt wurde um 2.405.468,03 € auf nunmehr 6.466.318,03 € erhöht.
b) Vermögenshaushalt
Die Summe der bereinigten Solleinnahmen und -ausgaben beträgt jeweils 14.919.410,78 €. Dadurch wird das veranschlagte Haushaltsvolumen von 14.395.000,00 € um 524.410,78 € bzw. 3,64 v.H. überschritten.
c) Rücklagen, Schulden
Der Bestand der allgemeinen Rücklage (inkl. Bausparguthaben), der zum 31. Dezember 2015 noch 317.362,74 € betragen hatte, erhöhte sich durch die Zuführung von 938.837,56 € zum 31. Dezember 2016 auf nunmehr 1.256.200,30 €. Die Mindestrücklage beträgt rund 673.000,00 €.
Zum 31. Dezember 2015 betrug der Schuldenstand unter Berücksichtigung von Haushaltseinnahmeresten (3.000.000,00 €) insgesamt 37.783.426,57 €. Im Haushaltsjahr 2016 wurden neue Kredite in Höhe von 1.102.000,00 € aufgenommen. Unter Berücksichtigung der in 2016 geleisteten Tilgungen von 1.983.023,92 € beläuft sich der Schuldenstand zum 31. Dezember 2016 auf nunmehr 36.902.402,65 €. Diese gegenwärtige Verschuldung entspricht 426,13 €/Einwohner (Landesdurchschnitt 2016 bei 220,00 €).
Die detaillierten Darstellungen sind im Einzelnen dem anliegenden Rechenschaftsbericht zu entnehmen.