Beschluss: zurückverwiesen (Wiederholung)

Der o.g. Antrag ging am 5. Juli im Landratsamt ein, wurde in der BA-Sitzung am 19. Juli bekannt gegeben und zur Bearbeitung an den Fachbereich Tiefbau weitergeleitet.

 

Es handelt sich um einen straßenbegleitenden Geh- und Radweg, der auf Grund der parallel führenden Gemeindeverbindungsstraße (kurz GVS) in der Baulast der Stadt Neustadt b. Coburg liegt. Als überregionale Verbindung könnte allenfalls ein Bezug zur Staatsstraße St 2708 hergestellt werden. Auf dieser ist wegen der engen und kurvigen Straßenführung in Verbindung mit seitlichen Einengungen durch Schutzplanken und Bäume eine sichere Radfahrerführung nicht möglich. Dem bereits in den 90er Jahren geäußerten Wunsch der Stadt Neustadt b. Coburg auf eine durchgehende, gesonderte Radwegeverbindung entlang der St 2708 wurde allerdings von der staatlichen Straßenbauverwaltung bisher nicht entsprochen.

 

Ein Zuwendungsantrag der Stadt Neustadt b. Coburg zum Bau eines straßenbegleitenden Radweges entlang der GVS wurde im Oktober 2009 wegen der geringen Verkehrsbelastung abgelehnt. Um auf dieser überregional bedeutenden Verbindungsachse trotz alledem für den Radverkehr eine sichere Führung zu erreichen, wurde neben der GVS ein geschotterter Radweg angelegt. Die Oberfläche ist mittlerweile durch die Befahrung auch mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen so entmischt, dass durch die grobe Steinfraktion das Radfahren mit erhöhtem Sturzrisiko verbunden ist.

 

Herr Thamm bittet in seinem Antrag den Landkreis durch entsprechende Mittelbereitstellung die Stadt Neustadt b. Coburg bei geschätzten Kosten in Höhe von ca. 50.000 € bei der Ertüchtigung des Radwegenetzes zu unterstützen.

 

Als Straßenbaulastträger ist der Landkreis für die Maßnahme nicht zuständig, da in diesem Bereich keine Kreisstraße verläuft und somit die Anmeldung einer geförderten Baumaßnahme nicht möglich ist. Eine Unterstützung aus Unterhaltsmitteln des Kreisstraßennetzes für nicht landkreiseigene Wege kann nicht erfolgen, da es sich dabei im weitesten Sinne um freiwillige Leistungen handeln würde.

 

Auf Nachfrage bei der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH wurde mitgeteilt, dass eine Förderung diese Radweges durchaus im Rahmen von EU-Mitteln (z.B. LEADER) grundsätzlich geprüft werden könnte. Allerdings stehen nur begrenzte Mittel zur Verfügung, die aber bereits fest verplant sind. Zuwendungen könnten aber auch im Rahmen von Förderprogrammen des Freistaates Bayern möglich sein, schließlich steht der Ausbau der Radwege und der spezifischen Infrastruktur ganz oben auf der Agenda des bayerischen Verkehrsministers Joachim Herrmann.

 

Deshalb ist der Antrag von Herrn Thamm nachvollziehbar und sollte diskutiert werden. Der Landkreis zeichnet verantwortlich für das überregionale Radwegenetz im Kreis Coburg, dessen Strecken nur zu einem geringen Teil über landkreiseigene Radwege oder Kreisstraßen führen. Zum überwiegenden Teil greift der Kreis bei der Streckenführung auf das gemeindliche Wegenetz zurück. Deshalb erfolgen für die derzeit laufende Erstellung des Beschilderungskatasters mit kompletter Neubeschilderung in Stadt und Landkreis Coburg auch Abstimmungsgespräche mit allen Kommunen.

 

Ein attraktives Radwegenetz im Landkreis fördert den Tourismus und den Bekanntheitsgrad der Region Coburg und kommt somit allen Gemeinden zu Gute. Als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern (kurz AGFK) hat der Landkreis sich verpflichtet, die Förderung des Radverkehrs aktiv zu betreiben. Eine Erhöhung des Radfahreranteils, sowohl im touristischen, als auch im alltäglichen Verkehr, muss oberste Prämisse sein. Auch im Hinblick auf die Klimaschutzziele muss es ein Anliegen des Landkreises sein, den Anteil des motorisierten Verkehrs zu Gunsten des Radverkehrs durch attraktive und sichere Radwege zu senken.

 

Durch die Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln, die den laufenden Unterhalt an Kreisstraßen nicht belasten, wäre es möglich, die Qualität und Attraktivität des Radwegenetzes im Landkreis stetig zu verbessern. Mit einem Budget in Höhe von z.B. 100.000 €, welches für die Ertüchtigung der Radwege im Landkreisnetz zur Verfügung steht, kann gemeinsam mit den betroffenen Kommunen das Radwegenetz punktuell und kontinuierlich verbessert werden. Aus so einem Topf wäre dann auch eine Beteiligung an der Verbesserung des Radweges Fürth am Berg – Mupperg möglich. Ein solidarischer Umgang der Landkreisgemeinden untereinander wäre aber zwingende Voraussetzung für diese Vorgehensweise, da der Landkreis natürlich nicht überall und gleichzeitig helfend eingreifen kann.

 

Wegen der Urlaubszeit konnten noch nicht alle zuständigen Stellen hinsichtlich einer Fördermöglichkeit im Zusammenhang mit dem Antrag von Herrn Thamm kontaktiert werden. Deshalb empfiehlt die Verwaltung dem Bauausschuss zu beschließen, die endgültige Behandlung des Antrages auf die nächste Sitzung zu vertagen.

 

Darüber hinaus wird angeregt im Zuge der Aufstellung des Haushaltes 2018 über die Aufnahme einer Haushaltsstelle mit entsprechender finanzieller Ausstattung zur Ertüchtigung des Radwegenetzes zu beraten.

 


Aus der Beratung:

 

Der Antrag wird vertagt und ist gegebenenfalls in ein entsprechendes Radwegekonzept aufzunehmen.

 

einstimmig