Der o.g. Antrag ging am 5. Juli im
Landratsamt ein, wurde in der BA-Sitzung am 19. Juli bekannt gegeben und zur
Bearbeitung an den Fachbereich Tiefbau weitergeleitet.
Es handelt sich um einen straßenbegleitenden
Geh- und Radweg, der auf Grund der parallel führenden Gemeindeverbindungsstraße
(kurz GVS) in der Baulast der Stadt Neustadt b. Coburg liegt. Als überregionale
Verbindung könnte allenfalls ein Bezug zur Staatsstraße St 2708 hergestellt
werden. Auf dieser ist wegen der engen und kurvigen Straßenführung in
Verbindung mit seitlichen Einengungen durch Schutzplanken und Bäume eine
sichere Radfahrerführung nicht möglich. Dem bereits in den 90er Jahren
geäußerten Wunsch der Stadt Neustadt b. Coburg auf eine durchgehende,
gesonderte Radwegeverbindung entlang der St 2708 wurde allerdings von der
staatlichen Straßenbauverwaltung bisher nicht entsprochen.
Ein Zuwendungsantrag der Stadt Neustadt b.
Coburg zum Bau eines straßenbegleitenden Radweges entlang der GVS wurde im
Oktober 2009 wegen der geringen Verkehrsbelastung abgelehnt. Um auf dieser
überregional bedeutenden Verbindungsachse trotz alledem für den Radverkehr eine
sichere Führung zu erreichen, wurde neben der GVS ein geschotterter Radweg
angelegt. Die Oberfläche ist mittlerweile durch die Befahrung auch mit
landwirtschaftlichen Fahrzeugen so entmischt, dass durch die grobe
Steinfraktion das Radfahren mit erhöhtem Sturzrisiko verbunden ist.
Herr Thamm bittet in seinem Antrag den
Landkreis durch entsprechende Mittelbereitstellung die Stadt Neustadt b. Coburg
bei geschätzten Kosten in Höhe von ca. 50.000 € bei der Ertüchtigung des
Radwegenetzes zu unterstützen.
Als Straßenbaulastträger ist der Landkreis
für die Maßnahme nicht zuständig, da in diesem Bereich keine Kreisstraße
verläuft und somit die Anmeldung einer geförderten Baumaßnahme nicht möglich
ist. Eine Unterstützung aus Unterhaltsmitteln des Kreisstraßennetzes für nicht
landkreiseigene Wege kann nicht erfolgen, da es sich dabei im weitesten Sinne
um freiwillige Leistungen handeln würde.
Auf Nachfrage bei der Coburg Stadt und Land
aktiv GmbH wurde mitgeteilt, dass eine Förderung diese Radweges durchaus im
Rahmen von EU-Mitteln (z.B. LEADER) grundsätzlich geprüft werden könnte.
Allerdings stehen nur begrenzte Mittel zur Verfügung, die aber bereits fest
verplant sind. Zuwendungen könnten aber auch im Rahmen von Förderprogrammen des
Freistaates Bayern möglich sein, schließlich steht der Ausbau der Radwege und
der spezifischen Infrastruktur ganz oben auf der Agenda des bayerischen
Verkehrsministers Joachim Herrmann.
Deshalb ist der Antrag von Herrn Thamm
nachvollziehbar und sollte diskutiert werden. Der Landkreis zeichnet
verantwortlich für das überregionale Radwegenetz im Kreis Coburg, dessen
Strecken nur zu einem geringen Teil über landkreiseigene Radwege oder
Kreisstraßen führen. Zum überwiegenden Teil greift der Kreis bei der
Streckenführung auf das gemeindliche Wegenetz zurück. Deshalb erfolgen für die
derzeit laufende Erstellung des Beschilderungskatasters mit kompletter
Neubeschilderung in Stadt und Landkreis Coburg auch Abstimmungsgespräche mit
allen Kommunen.
Ein attraktives Radwegenetz im Landkreis
fördert den Tourismus und den Bekanntheitsgrad der Region Coburg und kommt
somit allen Gemeinden zu Gute. Als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft
fahrradfreundliche Kommunen in Bayern (kurz AGFK) hat der Landkreis sich
verpflichtet, die Förderung des Radverkehrs aktiv zu betreiben. Eine Erhöhung
des Radfahreranteils, sowohl im touristischen, als auch im alltäglichen
Verkehr, muss oberste Prämisse sein. Auch im Hinblick auf die Klimaschutzziele
muss es ein Anliegen des Landkreises sein, den Anteil des motorisierten
Verkehrs zu Gunsten des Radverkehrs durch attraktive und sichere Radwege zu
senken.
Durch die Bereitstellung von zusätzlichen
Haushaltsmitteln, die den laufenden Unterhalt an Kreisstraßen nicht belasten,
wäre es möglich, die Qualität und Attraktivität des Radwegenetzes im Landkreis
stetig zu verbessern. Mit einem Budget in Höhe von z.B. 100.000 €, welches für
die Ertüchtigung der Radwege im Landkreisnetz zur Verfügung steht, kann
gemeinsam mit den betroffenen Kommunen das Radwegenetz punktuell und
kontinuierlich verbessert werden. Aus so einem Topf wäre dann auch eine
Beteiligung an der Verbesserung des Radweges Fürth am Berg – Mupperg möglich.
Ein solidarischer Umgang der Landkreisgemeinden untereinander wäre aber
zwingende Voraussetzung für diese Vorgehensweise, da der Landkreis natürlich
nicht überall und gleichzeitig helfend eingreifen kann.
Wegen der Urlaubszeit konnten noch nicht alle
zuständigen Stellen hinsichtlich einer Fördermöglichkeit im Zusammenhang mit
dem Antrag von Herrn Thamm kontaktiert werden. Deshalb empfiehlt die Verwaltung
dem Bauausschuss zu beschließen, die endgültige Behandlung des Antrages auf die
nächste Sitzung zu vertagen.
Darüber hinaus wird angeregt im Zuge der
Aufstellung des Haushaltes 2018 über die Aufnahme einer Haushaltsstelle mit
entsprechender finanzieller Ausstattung zur Ertüchtigung des Radwegenetzes zu
beraten.
Aus der Beratung:
Der Antrag wird vertagt und ist gegebenenfalls in ein entsprechendes Radwegekonzept aufzunehmen.
einstimmig