Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Die europaweite Ausschreibung der Geh- und Radwegunterführung (Bauwerk BW 0-3) als Teil der Baumaßnahme Kreisstraße CO 13, Ortsumgehung Ebersdorf b. Coburg mit Beseitigung von zwei Bahnübergängen, veröffentlicht am 08.07.2017 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, wird aufgehoben. Die Baumaßnahme ist nach Abstimmung mit den Kreuzungsbeteiligten neu auszuschreiben.

 

 


Sachverhalt:

 

 

Im Investitionsprogramm des Landkreises Coburg für die Jahre 2016 bis 2020 ist unter der lfd. Nr. 64 die Verlegung der Kreisstraße CO 13 bei Ebersdorf vorgesehen. In der Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG ist zur Auflassung des Bahnüberganges in der Garnstadter Straße auch der Bau einer Geh- und Radwegunterführung (Bauwerk BW 0-3) enthalten.

 

Die Ausschreibung für diese Teilmaßnahme wurde am 8. Juli 2017 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Vergabeunterlagen haben zwölf Interessenten von der Homepage des Landkreises heruntergeladen. Zur Submission am 22.08.2017 um 11:00 Uhr lag nur ein Angebot vor. Gemäß § 16a EU wurde der Bieter aufgefordert fehlende Nachweise bis zum 04.09.2017 vorzulegen. Dieser Aufforderung ist der Bieter nicht nachgekommen, deshalb ist das Angebot auszuschließen. Da somit kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht, kann die Ausschreibung nach § 17 EU aufgehoben werden. Details zum Vergabeverfahren werden in der nichtöffentlichen Sitzung bekannt gegeben.

 

Bei der Geh- und Radwegunterführung handelt es sich um eine nachgeordnete Baumaßnahme, die für die Funktionsfähigkeit der Umgehung Ebersdorf nicht erforderlich ist. Unabhängig vom Fertigstellungstermin der Unterführung, kann die Kreisstraße CO 13 noch im Jahr 2017 für den Verkehr freigegeben werden. Die Ausschreibung kann aufgehoben und mit angepassten Ausführungsfristen neu ausgeschrieben werden. Es wird von einer Verzögerung um ein, maximal zwei Jahre ausgegangen. Die neuen Fristen sind nur in Abstimmung mit der DB Netz AG festzulegen, da die fest eingeplanten Sperrpausen neu verhandelt werden müssen.

 

Deshalb empfiehlt die Verwaltung dem Bauausschuss zu beschließen, dem KT in seiner Sitzung am 28.09. vorzuschlagen, die Vergabe aufzuheben und neu auszuschreiben.