Beschluss: einstimmig

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität beauftragt die Verwaltung im ersten Halbjahr 2018 einen entsprechenden Fördermittelantrag bei der Regierung von Oberfranken für ein bedarfsgesteuertes Nacht-Anruf-Sammel-Taxi zu stellen. Die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von voraussichtlich 6.250-10.000 Euro für 2018 sind im Haushalt des ÖPNV bei der Mittelanmeldung für 2018 zu berücksichtigen. Des Weiteren sind die notwendigen Vorarbeiten zur Einführung des Angebots durchzuführen.

Über die tatsächliche Einführung des Angebots ist nach Vorliegen der Fördermittelzusage und einer dann konkretisierten Kostenabschätzung durch den Ausschuss zu entscheiden.

 


In Abstimmung mit dem Ausschuss für Jugend und Familie ist der Antrag des KR Kanat Akin wie folgt konkretisiert worden: „Berechnet werden die Kostenfolgen von Fahrten zu maximal zwei Uhrzeiten an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen. Dabei sind Fahrten aus der Stadt Coburg in die Ortschaften zu berücksichtigen, ohne die Gemeinden mit Stadtbusanbindung und ohne Rödental-Oeslau und Mönchröden, sowie Neustadt, die über das bestehende Angebot bereits ausreichend versorgt sind.“ Einbezogen werden die Ortsteile Rödentals und Neustadts, die nicht an der Bahn- bzw. Busstrecke liegen.

Die aktuelle Kostenschätzung liegt zwischen 35.000 und 50.000 Euro pro Jahr.

 

Am 31. Mai 2017 ist die „Richtlinie zum Förderprogramm Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum für bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekte landkreisüberschreitender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr“ mit der Veröffentlichung im AIIMBl. Nr. 5/2017 in Kraft getreten. Diese gilt bis 31.12.2018.

 

Die Förderung erfolgt für die Dauer von maximal fünf Jahren mit einer degressiven Förderquote von 65 % im ersten Jahr, 55 % im zweiten Jahr, 45 % im dritten Jahr, 40 % im vierten Jahr und 35 % im fünften Jahr der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Anschlussförderung in Einzelfällen in Höhe von 30 % ist möglich. In Räumen mit besonderem Handlungsbedarf können die Fördersätze um fünf Prozentpunkte erhöht werden. Die ÖPNV-Aufgabenträger haben sich mit mindestens 20 % an den förderfähigen Ausgaben zu beteiligen. Die Bagatellgrenze liegt bei 25.000 Euro.

 

Damit ein Nachtverkehr in Form eines bedarfsgesteuerten Anruf-Sammel-Taxis im Landkreis Coburg eingeführt werden kann, ist ein entsprechender Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken zu stellen. Darüber hinaus sind die Mittel im Haushalt des ÖPNV einzuplanen.

 

Das Angebot ist im Rahmen des bestehenden Verkehrsvertrags mit der OVF GmbH zu vereinbaren. Mit der SÜC Bus und Aquaria GmbH sind Verhandlungen zur Beteiligung an der bestehenden Rufbuszentrale für das städtische AST-Angebot zu führen.

 

Aufgrund aktuell anstehender Aufgaben und Projekte im Bereich ÖPNV, kann eine Einführung frühestens zur zweiten Jahreshälfte 2018 geplant werden.