Der Vorsitzende verliest ein Schreiben des Bayerischen Staatsministers des Innern, für Bau und Verkehr, Joachim Herrmann:

 

Zuwendung nach Art. 2 BayGVFG zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden; Kreisstraße CO 18; Ersatzneubau der Fohlenbachbrücke bei Sülzfeld (Programm-Nr. B 1126/2017)

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

aufgrund der Vorlage der Regierung von Oberfranken wird das oben genannte Bauvorhaben als förderfähig nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) anerkannt. Es ist zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse geeignet und wird unter lfd. Nr. B 1126 in das Programm aufgenommen.

 

Nach den vorliegenden Unterlagen werden von den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 450.000 € voraussichtlich ca. 370.000 € zuwendungsfähig sein. Hierzu werden nach Art. 2 BayGVFG auf der Grundlage eines Förderungssatzes von 70 % Zuwendungen bis zu 260.000 € in Aussicht gestellt.