Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Beim Zuschuss des Landkreises Coburg, der Stadt Coburg und der Stadt Bad Rodach auf Grundlage der Zweckvereinbarung handelt es sich um eine Beihilfe gemäß Art. 107 Abs. 1 AEUV.

Dieser ist aufgrund Art. 6 AGVO freigestellt. Die Antragstellung auf Verlustausgleich entspricht Art. 6 AGVO.

 

Dem Antrag des Eigenbetriebs „ThermeNatur Bad Rodach“ auf Gewährung eines Zuschusses zum Defizitausgleich für die Jahre 2016 und 2017 in Höhe von jeweils 150.600 € wird stattgegeben.

 

 


Sachverhalt:

 

Die „ThermeNatur Bad Rodach“ ist ein Eigenbetrieb im Sinne der Bayerischen Eigenbetriebsverordnung der Stadt Bad Rodach.

 

Er beschäftigt zurzeit 80 Mitarbeiter/innen und hatte im Jahr 2014 eine Bilanzsumme von 11.712.018,76 € bei einem Jahresfehlbetrag von 2.048.126,12 €, wovon auf die AfA 1.035.532,40 € entfielen. Der Eigenbetrieb wurde im Jahr 1989 gegründet. Nachdem die Überführung in einen Zweckverband im Jahr 2012 aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich war, wird er seit dem 01.01.2016 mit der Unterstützung des Landkreises Coburg und der Stadt Coburg auf der Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 01.12.2015 weitergeführt. Er befindet sich im Hoheitsgebiet der Stadt Bad Rodach und ist in den hiesigen Kurpark integriert. In direkter Nachbarschaft liegt der „Medical Park Bad Rodach“.

 

Mit Schreiben vom 02.06.2017 beantragt der Eigenbetrieb „Therme Natur Bad Rodach“ vom Landkreis Coburg, der Stadt Coburg und der Stadt Bad Rodach für den Betriebskostenverlust einen Defizitausgleich.

 

Die Aufgaben, die der Eigenebetrieb im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Stadt Bad Rodach, den Landkreis Coburg und die Stadt Coburg übernimmt, ergeben sich aus der Bayerischen Gemeindeverordnung und der Satzung des Eigenbetriebs wie folgt:

 

-      Nutzung des in Bad Rodach erschlossenen gesundheitsfördernden Themalwassers;

-      präventive und nachsorgende Förderung der Gesundheit der in der Region Coburg lebenden Menschen durch den Betrieb und die Unterhaltung des Thermalbades einschließlich der Heilquellen und Außenanlagen;

-      Förderung des Tourismus im Rahmen der Tourismus Region „Coburg.Rennsteig – grenzenlos fränkisch“ einschließlich Werbung und Marketing;

-      Bereithaltung ergänzender Angebote, insbesondere Bewegungstherapien, physio-therapeutische Anwendungen sowie Warmluft- und Dampfbäder.

 

Dem Zuschussantrag liegt der öffentlich-rechtliche Vertrag „ThermeNatur Bad Rodach“ zwischen der Stadt Bad Rodach sowie der Stadt Coburg und dem Landkreis Coburg vom 01.12.2015 zugrunde. Nach § 4 Nr. 1 werden die unbedeckten Betriebskosten der „ThermeNatur“ durch die Stadt Bad Rodach gedeckt. Stadt und Landkreis Coburg beteiligen sich an diesen Kosten anteilig. Nach § 4 Ziffer 3 ist der von der Stadt Coburg und dem Landkreis Coburg zu zahlende Zuschuss auf eine Höchstbetrag von jeweils 150.600,00 € jährlich begrenzt.