Sitzung: 04.08.2017 Verbandsversammlung des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg
Vorlage: 095/2017
Sachverhalt:
1. Führerscheinstelle
Zum 01.07.2015 übernahm der Zweckverband Zulassungsstelle Coburg auf dem Gebiet der Stadt und des Landkreises Coburg die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde für die Zulassung von Personen zum öffentlichen Straßenverkehr und nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. Nach zwei vollen Jahren stellen sich die maßgeblichen statistischen Kennzahlen folgendermaßen dar:
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2. Halbj. 2015 |
1. Halbj. 2016 |
2. Halbj. 2016 |
1. Halbj. 2017 |
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Ausgehändigte Fahrerlaubnisse |
2382 |
2139 |
2438 |
2124 |
zzgl. internationale Führerscheine |
219 |
232 |
253 |
242 |
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sog. Nichtaushändigungen |
190 |
148 |
161 |
170 |
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Negativmaßnahmen |
453 |
343 |
483 |
370 |
darunter Entzüge |
107 |
102 |
133 |
101 |
darunter Fahrverbote |
209 |
145 |
254 |
154 |
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AO Maßnahmen FS auf Probe |
115 |
127 |
117 |
102 |
AO Maßnahmen Mehrfachtäter |
129 |
92 |
111 |
121 |
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AO ärztl. Gutachten und Untersuch. |
86 |
98 |
117 |
135 |
Der Publikumsverkehr wird von vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an zwei Schaltern abgewickelt. Nach einigen personellen Vakanzen im Jahr 2016 sind seit Anfang 2017 alle Stellen dauerhaft besetzt, wobei das Team deutlich verjüngt wurde.
Seit dem 01.07.2015 wurden insgesamt 16.954 Besucher gezählt. Der Höchststand wurde im ersten Halbjahr 2017 mit 4.518 Kunden erreicht. Die durchschnittliche Wartezeit betrug 4:40 Minuten.
2. Zulassungsstelle
Der Zweckverband Zulassungsstelle Coburg nimmt seit dem 01.12.2014 auf dem Gebiet der Stadt und des Landkreises Coburg die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde für die Fahrzeugzulassung wahr. Die Zusammenlegung beider Dienststellen erfolgte im Juli 2015.
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1. Halbj. 2015 |
2. Halbj. 2015 |
1. Halbj. 2016 |
2. Halbj. 2016 |
1. Halbj. 2017 |
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Neuzulassungen |
3423 |
3021 |
3529 |
3189 |
3336 |
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Umschreibungen |
7534 |
7506 |
7582 |
7472 |
7796 |
von innerhalb |
2739 |
2820 |
2755 |
2883 |
2763 |
von außerhalb |
4438 |
4321 |
4454 |
4238 |
4694 |
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Abmeldungen |
7929 |
8458 |
7992 |
9004 |
8230 |
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Anschriftenänderungen |
1032 |
1036 |
1054 |
989 |
966 |
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Technikänderungen |
362 |
344 |
319 |
290 |
354 |
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Kurzzeitkennzeichen |
886 |
653 |
652 |
651 |
654 |
Ausfuhrkennzeichen |
110 |
183 |
145 |
218 |
225 |
Seit der Zusammenlegung beider Dienststellen im Juli 2015 wurden bis zum 30.06.2017 insgesamt 64.100 Besucher gezählt. Die durchschnittliche Wartezeit beträgt 16:10 Minuten. Die durchschnittliche Wartezeit im ersten Halbjahr 2017 konnte auf 14:04 Minuten verbessert werden.
Die Besucher werden von insgesamt 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an bis zu 9 Schaltern und der Anmeldung bedient. Außerdem ist regelmäßig das separate Callcenter besetzt, um eingehende Anrufe in Ruhe beantworten und kleinere Verwaltungstätigkeiten erledigen zu können. In den letzten Monaten ist es gelungen, die in der Anfangszeit noch häufigen Personalwechsel deutlich zu verringern und offene Stellen schnellstmöglich nachzubesetzen.
Angedacht ist künftig der häufigere wechselseitige Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Bereichen Zulassungs- und Führerscheinwesen, um Tage mit außergewöhnlichen Besucherspitzen besser meistern zu können.
Nach einer Auswertung durch den Bund der Steuerzahler in Bayern belegt die Zulassungsstelle (auf einer Skala von 1,0 bis 5,0) mit einer Note von 4,2 den vierten Platz unter 25 Kfz-Zulassungsstellen der kreisfreien Städte in Bayern (Durchschnittsnote 3,1). Der Bund der Steuerzahler legte der Auswertung Google-Rezensionen zugrunde, um Bürgerfreundlichkeit und Kundenzufriedenheit zu ermitteln. Zu beachten ist, dass die Ergebnisse nicht repräsentativ sind, sondern auf persönlichen Meinungen beruhen. Dennoch handelt es sich um ein erfreuliches Ergebnis, das auch noch Luft für Verbesserungen lässt.
3. Steuerungsinstrumente und Optimierungen
Dank der fortschreitenden Digitalisierung sind Bürger in einigen Fällen nicht mehr auf einen Besuch in der Zulassungsstelle angewiesen und können somit Zeit und Kosten sparen.
Schon jetzt können nämlich Fahrzeuge online über das Internet außer Betrieb gesetzt werden (sog. i-Kfz Stufe 1). Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug über die seit dem 01.01.2015 bei der Zulassung eines Kfz verwendeten Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit einem jeweils verdeckten Sicherheitscode verfügt. Der Bürger weist dazu seine Identität mittels einen Kartenlesegeräts und der Online-Funktion des neuen Personalausweises nach und gibt die für die Außerbetriebsetzung erforderlichen Daten in die Antragsmaske auf der Internetseite ein. Die Bezahlung erfolgt unmittelbar im Rahmen der Antragstellung. Nach der abschließenden Bearbeitung in der Zulassungsstelle erhält der Bürger einen schriftlichen Bescheid über die Abmeldung.
Ab dem 01.10.2017 wird es dann auch möglich sein, das abgemeldete Fahrzeug über das Internet wieder zuzulassen (i-Kfz Stufe 2). Dafür muss eine gültige Reservierung des Kennzeichens für die Wiederzulassung vorliegen. Außerdem muss der Antragsteller gleichzeitig der bisherige Halter des Fahrzeugs sein und über einen Personalausweis mit der Online-Funktion verfügen.
Dennoch bleiben zahlreiche Zulassungsvorgänge, die nur in der Zulassungsstelle abgewickelt werden können. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, können die Bürger seit kurzem bequem von zuhause aus online über die Internetseite der Zulassungsstelle einen Termin buchen. Nach der Auswahl der gewünschten Dienstleistung erhält man eine E-Mail, die nur noch zu bestätigen ist. Die E-Mail enthält zudem alle wesentlichen Informationen rund um den gebuchten Termin. Selbstverständlich ist es möglich, einen Termin auch telefonisch zu vereinbaren.
Händler und Zulassungsdienste haben die Möglichkeit, ihre Unterlagen in der Zulassungsstelle abzugeben und nach erfolgter Bearbeitung sowie kurzer telefonischer Information wieder abzuholen. Auch mit diesem Service, den einige Händler bereits nutzen, lassen sich längere Wartezeiten vermeiden.
In Kürze wird den Besuchern der Zulassungsstelle zudem die Nutzung eines kostenlosen WLAN-Hotspots angeboten. Der Zweckverband Zulassungsstelle wird einen in der Anschaffung vom Freistaat Bayern geförderten BayernWLAN-Hotspot einrichten. Bürger können diese BayernWLAN-Hotspots bayernweit kostenlos nutzen, wenn Sie den Nutzungsbedingungen zustimmen.
4. Logo
Seit Juni 2017 verwendet der Zweckverband Zulassungsstelle Coburg ein neues Logo, das das bisherige Nebeneinander von Stadt- und Landkreis-Logo ersetzt und dem Zweckverband mehr Eigenständigkeit verleiht. Das Logo wurde von der Werbeagentur contactdesign entworfen und kommt in verschiedenen Farbvarianten für Kooperationen und gemeinsame Einrichtungen von Stadt und Landkreis Coburg zum Einsatz. Als Farbton wurde „Verkehrsblau“ gewählt. Das neue Signet findet u.a. auf Schreiben, Visitenkarten, Wegweisern und Türschildern sowie in den Online-Diensten Verwendung.