Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

§ 33 SGB VIII Vollzeitpflege

Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen.

 

Die Unterbringung eines jungen Menschen in einer Pflegefamilie ist eine vollstationäre Jugendhilfemaßnahme außerhalb des Elternhauses. Im Unterschied zur Heimerziehung wird diese Leistung in der Regel jedoch nicht von pädagogisch qualifiziertem Personal erbracht.

Pflegeeltern sind rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr fast ehrenamtlich Tätige, die anspruchsvolle Aufgaben zu erledigen haben.

Sie versorgen und erziehen eines oder mehrere Kinder, die mit einer meist problematischen eigenen Familiengeschichte in ihrem Haushalt aufgenommen wurden. Sie geben diesen Kindern ein Ersatz-Zuhause auf Zeit oder auf Dauer. Sie nehmen sich damit auch mittelbar der leiblichen Eltern ihrer Pflegekinder an, müssen ihnen mit Akzeptanz begegnen, begleiten manchmal die Besuchskontakte und sind „Leistungserbringer“ im gesetzlich vorgeschriebenen Hilfeplanverfahren.

 

Pflegefamilien sind ein nicht ersetzbarer Gewinn für die Jugendhilfe und noch viel mehr für die Kinder, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht in ihrer leiblichen Familie aufwachsen können.

                                     

 

 

Vorgeschichte

Im Ausschuss für Jugend und Familie am 12.07.2011 wurde ausführlich über Pflegefamilien und den damals bestehenden Handlungsbedarf informiert. Zu diesem Zeitpunkt waren durchschnittlich zwischen 50 und 60 Pflegekinder in Pflegefamilien untergebracht. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Fraktionen und der Verwaltung, erarbeitete seinerzeit ein neues Konzept, das vorerst für 3 Jahre angelegt war und den qualitativen und quantitativen Ausbau der Vollzeitpflege zum Ziel hatte.

Das Projekt auf der Grundlage einer Pflegekinderkonzeption erwies sich als Erfolg.
Das wichtigste Ergebnis war, dass zum Auswertungszeitpunkt im Juli 2015 14 neue Plätze in Pflegefamilien gewonnen waren (2012: 78, 2015: 92) und die Anzahl sonderpädagogischer Plätze um 5 (2012: 1, 2015: 6) gesteigert werden konnte.

Der Ausschuss für Jugend und Familie beschloss deshalb in der Sitzung vom 14.07.2015

das erarbeitete Pflegekinderkonzept in den Regelbetrieb zu überführen und die für den Projektzeitraum befristet geschaffene 0,5 Fachkraftstelle dauerhaft einzusetzen.

Entwicklung 2015 – 2017

2015 und 2016 konnten die erreichten Ergebnisse konstant gehalten werden.
Außen vor bleibt dabei der Blick auf die Pflegefamilien, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bei sich aufnahmen. Diese Familien waren vorher keine Pflegeeltern, sondern wurden gezielt für diese „neue Zielgruppe“ in der Jugendhilfe gewonnen. Z.Zt. sind 22 umA in 17 Pflegefamilien untergebracht.

Seit Umsetzung des Pflegekinderkonzeptes werden Kinder unter 10 Jahren nur noch in Ausnahmesituationen (schwere Traumatisierung; mehrere Geschwisterkinder, die nicht getrennt werden sollten; erforderlicher Ablösungsprozess aus der Herkunftsfamilie) in Heimerziehung untergebracht. Über 95% der Kinder im Landkreis Coburg, die nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, leben in Pflegefamilien.

Die Altersstruktur ist dennoch wesentlich weiter aufgefächert. Mit Stichtag 01.06.2017 besuchen 73% der Pflegekinder die Schule oder befinden sich in Ausbildung:

Alle Jugendlichen in Vollzeitpflege haben in den vergangenen Jahren einen Schulabschluss erreicht und eine Ausbildung absolviert oder ein Studium aufgenommen.

Seit Mitte 2016 wächst die Vollzeitpflege wieder:

 

Noch deutlicher wird das, wenn man die Verlaufszahlen –wieviel Kinder haben in den zurückliegenden 12 Monaten in einer Pflegefamilie gelebt- betrachtet:

Bis Mitte 2016 erhielten 100 junge Menschen eine Hilfe zur Erziehung in einer Pflegefamilie; hinzu kommen weitere 24 Minderjährige, die vorübergehend in Bereitschaftspflege untergebracht waren.
Bis Mitte 2017 wurden bereits 116 Vollzeitpflegeverhältnisse gezählt, denen 12 Bereitschaftspflegen hinzugerechnet werden müssen.

Diese Entwicklung ist positiv, gewollt, sowie fachlich und finanziell sinnvoll. Jedes Kind in einer Pflegefamilie kann –gleich aus welchem Grund- nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen und müsste, wenn es nicht in einer Pflegefamilie ein neues Zuhause gefunden hätte, in einer Heimeinrichtung leben. Die Kosten für einen Platz in der stationären Unterbringung liegen aber durchschnittlich um das 4-5fache über den Ausgaben für einen Platz in der Vollzeitpflege.

Aber: Bei gleichbleibendem Personalstand hat der Zugewinn an neuen Pflegefamilien auch zur Folge, dass der kalkulierte Zeitbedarf in den Pflegefamilien nicht mehr so realisiert werden kann, wie dies mit dem Pflegekinderkonzept beabsichtigt war. Qualitative Einbußen sind damit unvermeidbar:
-        So finden die eigentlich wichtige Arbeit der Pflegeelternakquise und die Öffentlichkeitsarbeit aktuell nicht statt.
-        Die enge Begleitung einer neuen Pflegefamilie bei der erstmaligen Aufnahme eines     Kindes in Form von 1-2x wöchentlichen Gesprächen kann nicht geleistet werden.
-        Weiterhin ist es nicht umsetzbar, Vorbereitungskurse sowie eine Evaluation      durchzuführen.

Folgerichtig müsste nun -entsprechend dem Zuwachs an Pflegeverhältnissen- Personal aufgestockt werden. Das aber wird derzeitig zurückgestellt, um zunächst zu prüfen, ob dieses erstaunlich hohe Niveau an Pflegefamilien gehalten werden kann oder ob es sich um ein vorübergehendes Phänomen handelt. Überbrückungsweise werden für Teilaufgaben Honorarkräfte eingesetzt. Diese sollen die Begleitung von Umgangskontakten zwischen den Pflegekindern und ihren leiblichen Eltern übernehmen. Geplant ist, Vorbereitungsseminare von Dritten durchführen zu lassen und allen neuen Pflegeverhältnissen das Angebot externer Begleitung zu ermöglichen.
Sollten über einen längeren Zeitraum konstant deutlich mehr als 100 Vollzeitpflegen im Landkreis Coburg aktiv sein, wird eine dem Zuwachs entsprechende Personalausweitung dem Ausschuss für Jugend und Familie zur Entscheidung vorgelegt.

Materielle Leistungen in der Vollzeitpflege

1.            Unterhaltsbedarf

§ 39 SGB VIII verpflichtet dazu, bei Vollzeitpflege den notwendigen Unterhalt des jungen Menschen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen. Der Unterhaltsbedarf deckt den gesamten regelmäßig wiederkehrenden Lebensbedarf des jungen Menschen.

Der Landkreis Coburg wendet bei der Zahlung der Pflegegeldpauschale grundsätzlich die Empfehlungen des Bayerischen Städte- und Landkreistages an. Die Empfehlungen stützen sich auf den Mindestunterhalt nach § 1612 a BGB. Pflegeeltern werden damit fiktiv den Unterhalt beziehenden Eltern gleichgestellt. Der Städte- und Landkreistag schreibt die Pflegegeldpauschale jährlich fort. Diese Fortschreibung ist im Landkreis Coburg bislang nicht nachvollzogen worden.

Aktuell erhalten Pflegefamilien – inklusive Kindergeld – folgende finanzielle Leistungen:

Altersstufe

Unterhaltsbedarf

Erziehungsbeitrag

Summe (Pflegepauschale)

0 – 5 Jahre

450 €

300 €

750 €

6 – 11 Jahre

544 €

844 €

Ab 12 Jahren

668 €

968 €


Mit den aktuellen Empfehlungen erhöht sich der Unterhaltsbedarf –je nach Alter- um 42-60 €:

Altersstufe

Unterhaltsbedarf

Erziehungsbeitrag

Summe (Pflegepauschale)

0 – 5 Jahre

450 € + 42 € = 492 €

300 €

792 €

6 – 11 Jahre

544 € + 50 € = 594 €

894 €

Ab 12 Jahren

668 € + 60 € = 728 €

1.028 €

 

Die Anpassung zum 01.07.2017 bedeuten für den Landkreis Coburg Mehrausgaben in Höhe von ca. 27.000 €.

Vorgeschlagen wird, die aktuellen Empfehlungen des Städte- und Landkreistages zum 01.07.2017 anzuwenden und künftig die jährlichen Anpassungen umzusetzen.

2.            Kostenbeitrag von Pflegekindern in Ausbildung

Nehmen Pflegekinder nach erfolgreichem Schulabschluss eine Ausbildung auf, erzielen sie damit Einkommen. Gesetzlich normiert ist, dass sie mit 75% dieses Einkommens zu den Kosten der Hilfe (das o.g. Pflegegeld) beitragen müssen. Diese Berechnung wurde bislang im Landkreis Coburg angewandt. Diese Verfahrensweise berücksichtigt aber ausbildungsbedingte Aufwendungen nicht ausreichend.

Das SGB VIII sieht vor, dass „… von der Heranziehung ganz oder teilweise abgesehen werden soll, wenn Ziel und Zweck der Leistung gefährdet würden oder sich aus der Heranziehung eine besondere Härte ergäbe.“ (§ 92 Abs. 5 SGB VIII).
Dies anwendend werden seit dem 01.01.2017 weitere 25% des Gesamteinkommens als Freibetrag für ausbildungsbedingte Mehraufwendungen angesetzt. Der Landkreis Coburg vollzieht damit eine Umsetzung die der aktuellen Rechtslage entspricht.