Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

 

 

 

Die Stütz- und Förderklasse ist eine Form der schulischen Förderung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (ggf. mit zusätzlichem Förderbedarf in weiteren Förderschwerpunkten) an einer Förderschule nach § 21 VSO-F (2008) und Art. 19 ff. BayEUG in enger Verbindung mit einer Leistung der Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII bzw. Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII).

 

Rechtliche Grundlagen der SFK im System Schule

In Verbindung mit Art. 19 ff. BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) ist die Sonderpädagogische Stütz- und Förderklasse (SFK) in § 21 Abs. 2 Satz 3 VSO-F (Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Fassung v. 09/2008) nähergeregelt. Demnach sind Kennzeichen der Sonderpädagogischen Stütz- und Förderklassen

(1) Schüler mit einem sehr hohen sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung (sowie ggf. weiteren Förderbedürfnissen) sowie

(2) integrative Verzahnung und Kooperation mit Maßnahmen der Jugendhilfe (oder bei entsprechendem Rehabilitationsbedarf mit Maßnahmen des überörtlichen Sozialhilfeträgers nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch).

 

Rechtliche Grundlagen der SFK im System Jugendhilfe

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Maßnahmen der Jugendhilfe sind weitgehend geregelt im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Die rechtlichen Grundlagen für eine teilstationäre Förderung von Kindern und Jugendlichen in der SFK beziehen sich auf § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 32 SGB VIII bei Vorliegen einer seelischen Behinderung gemäß § 35a SGB VIII.

 

 

Im Landkreis und in der Stadt Coburg gibt es seit über 10 Jahren Stütz- und Förderklassen. Es ist eine gut funktionierende Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Beteiligt sind die Heinrich-Schaumberger-Schule, die Ämter für Jugend und Familie der Stadt und des Landkreises Coburg und das Institut für psycho-soziale Gesundheit (IPSG) aus Weitramsdorf. Zu Beginn konzipiert nur für den Bereich der Grundschulklassen, erfolgte vor 2 Jahren die Ausweitung auf die Klassen 5 – 6. Aufgrund deren spezifischer Bedarfe wurde dafür ein eigenes Konzept entwickelt. Grundsätzlich gibt es also 5 Klassen (1/2, 3,4 und 5 und 6) mit jeweils max. 8 Schülerinnen und Schülern. Das oberste Ziel dieser Beschulungs- und Betreuungsform ist, die Kinder sozial und emotional zu stärken, um die Rückführung an die Regelschule zu ermöglichen. Der Unterricht findet, nach dem Lehrplan der Regelschule, in kleinen Lerngruppen statt. Die Kinder werden, unter Berücksichtigung ihrer Stärken, individuell in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert. Neben den schulischen Einzel- und Gruppentrainingsangebote zur Steigerung schulischer Leistungsfähigkeit und zur Steigerung emotionaler und sozialer Kompetenz der Kinder, erhalten die Eltern individuelle Unterstützung, gemeinsame Elternkurse sowie unterstützende Begleitung beim Aufbau eines Helfernetzwerks.

Das IPSG und die Heinrich-Schaumberger-Schule werden im Rahmen der Ausschuss-Sitzung die Arbeit der Stütz- und Förderklassen vorstellen.

Aufgrund der schulischen Planungsvorgaben für die Lehrerstunden müssen alle Schülerinnen und Schüler für das kommende Schuljahr bis Anfang Mai gemeldet sein. Aufgrund der bis zu diesem Termin zu geringen Zahlen für die 5. und die 6. Klasse wird für diese Altersgruppe im nächsten Schuljahr eine Kombiklasse gebildet.

Die anteiligen Kosten werden monatlich,  nach den aktuellen Schülerzahlen und Belegungen berechnet und dem jeweiligen Kostenträger –Stadt oder Landkreis Coburg- in Rechnung gestellt. Entsprechende Haushaltsmittel wurden auf der Haushaltsstelle 4640.7090 eingeplant.