Sitzung: 11.07.2017 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 082/2017
Sachverhalt:
Die Stütz- und
Förderklasse ist eine Form der schulischen Förderung im Förderschwerpunkt
emotionale und soziale Entwicklung (ggf. mit zusätzlichem Förderbedarf in
weiteren Förderschwerpunkten) an einer Förderschule nach § 21 VSO-F (2008) und
Art. 19 ff. BayEUG in enger Verbindung mit einer Leistung der Jugendhilfe
(Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII bzw. Eingliederungshilfe nach §
35a SGB VIII).
Rechtliche Grundlagen der SFK
im System Schule
In Verbindung mit Art. 19 ff. BayEUG (Bayerisches Gesetz über das
Erziehungs- und Unterrichtswesen) ist die Sonderpädagogische Stütz- und
Förderklasse (SFK) in § 21 Abs. 2 Satz 3 VSO-F (Schulordnung für die
Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Fassung v. 09/2008)
nähergeregelt. Demnach sind Kennzeichen der Sonderpädagogischen Stütz- und
Förderklassen
(1) Schüler mit einem sehr hohen sonderpädagogischen Förderbedarf im
Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung (sowie ggf. weiteren
Förderbedürfnissen) sowie
(2) integrative Verzahnung und Kooperation mit Maßnahmen der
Jugendhilfe (oder bei entsprechendem Rehabilitationsbedarf mit Maßnahmen
des überörtlichen Sozialhilfeträgers nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch).
Rechtliche Grundlagen der SFK
im System Jugendhilfe
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Maßnahmen der Jugendhilfe sind
weitgehend geregelt im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Die rechtlichen
Grundlagen für eine teilstationäre Förderung von Kindern und Jugendlichen in
der SFK beziehen sich auf § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 32 SGB VIII bei
Vorliegen einer seelischen Behinderung gemäß § 35a SGB VIII.
Im
Landkreis und in der Stadt Coburg gibt es seit über 10 Jahren Stütz- und
Förderklassen. Es ist eine gut funktionierende Kooperation von Jugendhilfe und
Schule. Beteiligt sind die Heinrich-Schaumberger-Schule, die Ämter für Jugend
und Familie der Stadt und des Landkreises Coburg und das Institut für
psycho-soziale Gesundheit (IPSG) aus Weitramsdorf. Zu Beginn konzipiert nur für
den Bereich der Grundschulklassen, erfolgte vor 2 Jahren die Ausweitung auf die
Klassen 5 – 6. Aufgrund deren spezifischer Bedarfe wurde dafür ein eigenes
Konzept entwickelt. Grundsätzlich gibt es also 5 Klassen (1/2, 3,4 und 5 und 6)
mit jeweils max. 8 Schülerinnen und Schülern. Das oberste Ziel dieser Beschulungs- und
Betreuungsform ist, die Kinder sozial und emotional zu stärken, um die
Rückführung an die Regelschule zu ermöglichen. Der Unterricht
findet, nach dem Lehrplan der Regelschule, in kleinen Lerngruppen
statt. Die Kinder werden, unter Berücksichtigung ihrer Stärken, individuell in
ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert. Neben den schulischen Einzel- und
Gruppentrainingsangebote zur Steigerung schulischer Leistungsfähigkeit und zur
Steigerung emotionaler und sozialer Kompetenz der Kinder, erhalten die Eltern
individuelle Unterstützung, gemeinsame Elternkurse sowie unterstützende
Begleitung beim Aufbau eines Helfernetzwerks.
Das IPSG und die
Heinrich-Schaumberger-Schule werden im Rahmen der Ausschuss-Sitzung die Arbeit
der Stütz- und Förderklassen vorstellen.
Aufgrund der
schulischen Planungsvorgaben für die Lehrerstunden müssen alle Schülerinnen und
Schüler für das kommende Schuljahr bis Anfang Mai gemeldet sein. Aufgrund der
bis zu diesem Termin zu geringen Zahlen für die 5. und die 6. Klasse wird für
diese Altersgruppe im nächsten Schuljahr eine Kombiklasse gebildet.
Die anteiligen
Kosten werden monatlich, nach den
aktuellen Schülerzahlen und Belegungen berechnet und dem jeweiligen
Kostenträger –Stadt oder Landkreis Coburg- in Rechnung gestellt. Entsprechende
Haushaltsmittel wurden auf der Haushaltsstelle 4640.7090 eingeplant.