Beschluss: Kenntnis genommen

Der Jugendbeauftragte des Landkreises Coburg, KR Kanat Akin, hat am 10.01.2017 den Antrag gestellt:

„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Landkreis Coburg im Nachtverkehr Bedarf für ein Anruf-Sammel-Taxi besteht. Zudem wird sie beauftragt zu prüfen, welche Fördermittel seitens des Freistaats Bayern voraussichtlich erwartet werden können.“

Bearbeitet wird dieser Antrag geschäfts- und fachbereichsübergreifend sowohl von der Jugendhilfe als auch von den Fachleuten für den öffentlichen Nahverkehr.

Anlass für den Antrag ist, „… eine Verbesserung der Nachtverbindungen im Öffentlichen-Personennahverkehr, insbesondere mit Blick auf die Wünsche der jungen Landkreisbevölkerung“ zu erreichen.

Im Landkreis gab und gibt es bereits einige Angebote im Spätverkehr. Im Ausschuss wurde bereits am 26.03.2015 ein Überblick gegeben:

·         über fünf Jahre gab es den Freizeitbus auf acht Linien aus dem Landkreis nach Coburg und als Zubringer zum Caroll´s in Frohnlach

·         seit 2002 gibt es im Stadtbusbedienungsgebiet ein AST mit Ahorn, Niederfüllbach, Ober- und Unterlauter und Dörfles-Esbach

·         Sambabus, Zeltfasching Meeder und Partyexpress Neustadt bei Coburg.

Mit dem neuen Nahverkehr im Landkreis Coburg sind weitere Spätangebote mit dem Bus in Betrieb gegangen. Die Zusammenfassung zeigt der Flyer:


Mit der Jugendhilfeplanung ist das Thema Bedarfsfeststellung diskutiert worden. Augenscheinlich bietet sich eine Befragung der jungen Menschen bzw. deren Eltern an. Dieser Weg ist aber nicht sinnvoll, da eine Befragung nur mit einem entsprechend hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand umsetzbar wäre und gleichzeitig damit nicht gesichert ist, dass in gleichem Umfang auch eine Inanspruchnahme erfolgen würde.

Unstrittig ist aber, dass das vorhandene Angebot im Landkreis ungleich verteilt ist. Letztlich sind die Kostenfolgen für ein gleichartiges Angebot im gesamten Landkreis zu prüfen.

Der Ausschuss für Jugend und Familie hat vorgeschlagen, den Antrag des KR Akin zu konkretisieren, um eine Kostenschätzung vorzunehmen.

„Berechnet werden die Kostenfolgen von Fahrten zu maximal zwei Uhrzeiten an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen. Dabei sind Fahrten aus der Stadt Coburg in die Ortschaften zu berücksichtigen, ohne die Gemeinden mit Stadtbusanbindung und ohne Rödental-Oeslau und Mönchröden, sowie Neustadt, die über das bestehende Angebot bereits ausreichend versorgt sind.“

Eine erste überschlägige Berechnung weist ein Defizit von ca. 35.000 Euro pro Jahr aus ohne Berücksichtigung einer Förderung. Eine Förderung über die Regierung von Oberfranken für bedarfsgesteuerte Verkehre ist grundsätzlich möglich, wenn es sich um neue Angebote handelt. Die Regierung von Oberfranken kann allerdings derzeit noch keine genauen Fördervoraussetzungen benennen.

Es ist eine Pauschale unterstellt für die Beteiligung an der Rufbuszentrale bei der SÜC, die das vorhandene AST steuert, es sind Annahmen getroffen für den Abrufgrad der Fahrten und die Nachfragequote bei einem Preis von 5,- Euro pro Fahrt und Fahrgast.

Derzeit gibt es noch keine Auswertungen zur Nutzung der bisher angebotenen Fahrten. Es steht allerdings außer Frage, dass vor allem aus Sicht der Jugendlichen, aber auch deren Eltern ein entsprechendes Nacht-AST-Angebot begrüßt werden dürfte.

Dennoch wird zunächst vorgeschlagen, die bestehenden Angebote stärker zu bewerben und die Nachfrageentwicklung zu prüfen, zumal im allgemeinen ÖPNV noch viele Abstimmungen vorzunehmen sind und die personellen Kapazitäten derzeit gebunden sind.