Sitzung: 11.05.2017 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 065/2017
Der Jugendbeauftragte des Landkreises Coburg, KR Kanat Akin, hat am
10.01.2017 den Antrag gestellt:
„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Landkreis Coburg im
Nachtverkehr Bedarf für ein Anruf-Sammel-Taxi besteht. Zudem wird sie
beauftragt zu prüfen, welche Fördermittel seitens des Freistaats Bayern
voraussichtlich erwartet werden können.“
Bearbeitet wird dieser Antrag geschäfts- und fachbereichsübergreifend
sowohl von der Jugendhilfe als auch von den Fachleuten für den öffentlichen
Nahverkehr.
Anlass für den Antrag ist, „… eine Verbesserung der Nachtverbindungen im
Öffentlichen-Personennahverkehr, insbesondere mit Blick auf die Wünsche der
jungen Landkreisbevölkerung“ zu erreichen.
Im Landkreis gab und gibt es bereits einige Angebote im Spätverkehr. Im
Ausschuss wurde bereits am 26.03.2015 ein Überblick gegeben:
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über fünf Jahre gab es den Freizeitbus auf acht
Linien aus dem Landkreis nach Coburg und als Zubringer zum Caroll´s in
Frohnlach
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seit 2002 gibt es im Stadtbusbedienungsgebiet ein
AST mit Ahorn, Niederfüllbach, Ober- und Unterlauter und Dörfles-Esbach
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Sambabus, Zeltfasching Meeder und Partyexpress
Neustadt bei Coburg.
Mit dem neuen Nahverkehr im Landkreis Coburg sind weitere Spätangebote
mit dem Bus in Betrieb gegangen. Die Zusammenfassung zeigt der Flyer:
Mit der Jugendhilfeplanung ist das Thema Bedarfsfeststellung diskutiert
worden. Augenscheinlich bietet sich eine Befragung der jungen Menschen bzw.
deren Eltern an. Dieser Weg ist aber nicht sinnvoll, da eine Befragung nur mit
einem entsprechend hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand umsetzbar wäre und
gleichzeitig damit nicht gesichert ist, dass in gleichem Umfang auch eine
Inanspruchnahme erfolgen würde.
Unstrittig ist aber, dass das vorhandene Angebot im Landkreis ungleich
verteilt ist. Letztlich sind die Kostenfolgen für ein gleichartiges Angebot im
gesamten Landkreis zu prüfen.
Der Ausschuss für Jugend und Familie hat vorgeschlagen, den Antrag des
KR Akin zu konkretisieren, um eine Kostenschätzung vorzunehmen.
„Berechnet werden die Kostenfolgen von Fahrten zu maximal zwei Uhrzeiten
an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen. Dabei sind Fahrten aus der Stadt
Coburg in die Ortschaften zu berücksichtigen, ohne die Gemeinden mit
Stadtbusanbindung und ohne Rödental-Oeslau und Mönchröden, sowie Neustadt, die
über das bestehende Angebot bereits ausreichend versorgt sind.“
Eine erste überschlägige Berechnung weist ein Defizit von ca. 35.000
Euro pro Jahr aus ohne Berücksichtigung einer Förderung. Eine Förderung über
die Regierung von Oberfranken für bedarfsgesteuerte Verkehre ist grundsätzlich
möglich, wenn es sich um neue Angebote handelt. Die Regierung von Oberfranken
kann allerdings derzeit noch keine genauen Fördervoraussetzungen benennen.
Es ist eine Pauschale unterstellt für die Beteiligung an der
Rufbuszentrale bei der SÜC, die das vorhandene AST steuert, es sind Annahmen
getroffen für den Abrufgrad der Fahrten und die Nachfragequote bei einem Preis
von 5,- Euro pro Fahrt und Fahrgast.
Derzeit gibt es noch keine Auswertungen zur Nutzung der bisher
angebotenen Fahrten. Es steht allerdings außer Frage, dass vor allem aus Sicht
der Jugendlichen, aber auch deren Eltern ein entsprechendes Nacht-AST-Angebot
begrüßt werden dürfte.
Dennoch wird zunächst vorgeschlagen, die bestehenden Angebote stärker zu
bewerben und die Nachfrageentwicklung zu prüfen, zumal im allgemeinen ÖPNV noch
viele Abstimmungen vorzunehmen sind und die personellen Kapazitäten derzeit
gebunden sind.