Beschluss: Kenntnis genommen

 

In der Sitzung des AUEM am 12.09.16 ist beschlossen worden, dass es 2017 einen weiteren Zwischenbericht zum Antrag der Freien Wähler geben soll, Gästen im Landkreis eine kostenlose Nutzung der ÖPNV-Regelangebote zu ermöglichen.

Da es nach Personenbeförderungsgesetz nicht möglich ist, Touristen (oder andere Fahrgäste) kostenlos im ÖPNV zu befördern, ist die Einführung einer Gästekarte zwingend erforderlich. Die Gästekarte muss dann einen Ausgleichsbetrag für die Nutzung des ÖPNV enthalten.

Damit eine Gästekarte insgesamt erfolgreich ist und der Preis, den die Gäste oder die beteiligten Beherbergungsbetriebe/ Anbieter bezahlen, gerechtfertigt ist, sind verschiedene Erfolgsfaktoren wichtig. Das Gesamtangebot der Karte, muss umfänglich sein, der ÖPNV muss mit kurzen Wegen, wenig Umsteigevorgängen und kurzen Fahrtzeiten vorgehalten werden, der Geltungsraum muss angemessen und die Vermarktung muss ausreichend gegeben sein.

Zwei Ansätze sind für die Finanzierung solcher Gästekarten denkbar. Zum einen kann eine Beitragsfinanzierung als Solidarbeitrag über eine Kurtaxe erfolgen. Der zweite Ansatz ist eine Umlagefinanzierung über Beherbergungsbetriebe und weitere Drittanbieter.

Ein Beispiel für eine Finanzierung über Kurtaxe aus der unmittelbaren Umgebung ist das Rennsteigticket. Hier arbeiten fünf Busunternehmen, ein Bahnunternehmen und vier Landkreise zusammen. Voraussetzung war die Einführung eines elektronischen Meldescheins, über den die Kurtaxe abgewickelt werden kann.

Aus weiteren Erfahrungen zeigt sich, dass hohe Anfangsinvestitionen und ein hoher Koordinierungsaufwand besteht, der weit über die reine Kostenfreiheit für den Busverkehr hinausgeht. Diese Aufgabe kann nicht im Rahmen der Zuständigkeit der ÖPNV-Verantwortlichen liegen.

Der Antrag wird an den Kreis- und Strategieausschuss verwiesen.

 


Aus der Beratung:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität verweist den Antrag der Freien Wähler mit positiver Tendenz an Kreis- und Strategie Ausschuss.