Beschluss:
Der Vereinbarung zwischen der
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahndirektion Nordbayern,
Dienststelle Bayreuth, Straßenbauverwaltung und der Bundesrepublik Deutschland,
diese vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg, Servicestelle Kronach –
Straßenbauverwaltung – und dem Landkreis Coburg zur Änderung der höhengleichen
Kreuzung BAB A 73/B303/CO 13, wird zugestimmt.
Die Ausgaben sind entsprechend im
Haushaltsjahr 2017 außerplanmäßig zu leisten. Die restlichen Ausgaben sind in
den Haushalt 2018 und in das Investitionsprogramm 2017 – 2021 verbindlich
aufzunehmen.
Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt,
die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.
Sachverhalt:
Die höhenungleiche
Kreuzung der Bundesautobahn BAB A 73 mit der Bundesstraße B 303 und der
angebundenen Kreisstraße CO 13 neu an der Anschlussstelle Ebersdorf b. Coburg
ist aufgrund bereits jetzt vorhandener Leistungsdefizite,- großer Rückstau zu
den Hauptverkehrszeiten- umzubauen. Diese Leistungsdefizite würden sich durch
den Anschluss der Kreisstraße CO 13 noch verstärken.
Die geplanten
Vorhaben wurden bereits in der Bürgermeister Dienstbesprechung am 01.03.2017
vorgestellt und in einer Besprechung der Beteiligten Baulastträger am
07.04.2017 konkretisiert. Im Einzelnen handelt es sich um folgende
Teilmaßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotenbereichs:
1.
Verbesserung
der Rechtseinbiegesituation am Knoten 2 = westliche Anschlussstellen-Rampe
durch Aufweitung des Einbiegeradius
Teilbaumaßnahme 1
2.
Verbesserung
der Rechtseinbiegesituation am Knoten 3 = östliche Anschlussstellen-Rampe durch
-
einen
separaten Rechtsabbiegestreifen in der östlichen AS-Rampe
-
den
Einbau einer großen Dreiecksinsel
-
den
Einbau eines Einfädelstreifens an die B 303 in West-Ost-Richtung im Anschluss
an die Rampe (direkt Führung der Rechtsabbieger in Richtung Sonnefeld)
Teilbaumaßnahme
2
3.
Verbesserung
der Verkehrsbeziehung B 303 Ost – A 73 Nord durch
-
den Neubau
einer Direktrampe von der B 303 (Richtung Ebersdorf b. Coburg kommend) auf die
BAB A 73, mit zwei streifigem Aufstellbereich und direkte Führung der
Rechtseinbieger in Richtung Coburg - Richtungsfahrbahn Suhl = Teilmaßnahme 3a
und
-
die
Änderung der bestehenden Einfahrt von der A 73 – Ostrampe in die A 73 =
Teilmaßnahme 3b
4.
Verbesserung
der Rechtsabbiegesituation aus der B 303 aus der B 303 in die CO 13
-
Anbau
eines Rechtsabbiegestreifen an der B 303
Teilbaumaßnahme
4
5.
Schließung
der Einfahrt in die östliche Anschlussstellen-Rampe
-
Änderung
und Vergrößerung der Dreiecksinsel
Teilbaumaßnahme
5
Der Landkreis Coburg
ist bei dieser Baumaßnahme Kreuzungsbeteiligter und somit auch
Baulastträger/Kostenträger, da es sich um eine Änderung einer bestehenden höhenungleichen
Kreuzung nach § 12 Abs. 3 Satz 2 FStrG handelt. Die kreuzungsbedingten Kosten
werden im Verhältnis der Fahrbahnbreiten der an der Kreuzung beteiligten
Straßenäste geteilt. Danach ergibt sich für den Landkreis Coburg ein
Kostenteilungsschlüssel von 9,87%.
Die
kreuzungsbedingten Kosten sind noch nicht exakt ermittelt. Sie werden sich
jedoch in einem Rahmen von plus/minus 2.500.000 € bewegen. Evtl. können bis zur
Sitzung genauere Zahlen genannt werden. Auf den Anteil des Landkreises von rd.
250.000 € bekommen wir dann voraussichtlich 90 % Förderung (BayGVFG und FAG)
durch die Regierung von Oberfranken, ca. 200.000 € bis 225.000 €, so dass mit
einem Eigenanteil des Landkreises von rd. 25.000 bis 50.000 € gerechnet werden
muss.
Weitere Einzelheiten,
Erklärungen und ein Darstellung der einzelnen Verbesserungsmaßnahmen im Detail
erfolgen aufgrund des engen Zeitrahmens in der Sitzung.
Da die Maßnahme noch
nicht im Haushaltsplan 2017 und auch nicht im Investitionsprogramm für die
Jahre 2016 – 2020 enthalten ist, würde es sich bei der Kreuzungsmaßnahme um
eine außerplanmäßige Ausgabe handeln, für die nach § 29 Abs. 3 Nr. 5 GSchOKT
der Kreistag abschließend zuständig ist. Da noch nicht sicher ist, wie sich die
Ausgaben auf die Jahre 2017 und 2018 verteilen werden, ist der Beschluss
bindend für die Aufstellung des Haushaltes 2018 ff.
Deckungsmittel sind
aufgrund des frühen Zeitpunktes noch nicht abzusehen, werden aber über den
Jahresabschluss 2017 erhofft.