Beschluss:

 

A)   Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt alle weiteren Schritte, die für eine rechtskräftige Gründung der „Zukunft.Coburg.Digital GmbH“ seitens des Landkreises Coburg als Gesellschafter nötig sind, einzuleiten und die Gesellschaftssatzung, die einen Bestandteil des Beschlusses bildet, in der Gründungsversammlung, zu beschließen.

B)   Die Initiative Zukunft.Coburg.Digital wird seitens des Landkreises fachlich und operativ weiter durch seine Wirtschaftsförderung begleitet. Der Landrat soll in diesem Zusammenhang darauf hinwirken, dass die zukünftige Geschäftsstelle der Zukunft.Coburg.Digital GmbH im Sinne einer abgestimmten Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung im Landkreis Coburg organisatorisch oder personell verbunden sein wird.

C)   Der Landkreis beabsichtigt neben seinem gesetzlichen Vertreter folgende Personen in den Aufsichtsrat der Zukunft.Coburg.Digital GmbH zu entsenden:



1. CDU

 

Rainer Mattern, Ebersdorf

Stellvertreter:

 

Martin Mittag, Seßlach

2. SPD

 

Martin Finzel, Ahorn

Stellvertreter:

 

Frank Rebhan, Neustadt b. Coburg

3. Freie Wähler

 

Christian Gunsenheimer, Weitramsdorf

Stellvertreter:

 

Bernd Reisenweber, Ebersdorf b. Coburg

4. Die Grünen

 

Bernd Lauterbach, Sonnefeld

Stellvertreter:

 

Dagmar Escher, Meeder

 

Die Fraktion der CSU / LV tritt einen Sitz an die Fraktion der Grünen ab.

 

 

D)   Der Landkreis tritt dem Verein „Zukunft.Coburg.Digital e. V.“ als beitragsfreies ordentliches Mitglied bei.

E)   
Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Zusammenarbeit der Stadt Coburg und des Landkreises Coburg zur Förderung der Digitalisierung im Wirtschaftsraum Coburg im Rahmen einer einfachen Arbeitsgemeinschaft gem. Art. 4 KommZG zu kündigen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat sich in der Vergangenheit eingehend mit der zukünftigen Ausrichtung der Wirtschaftsförderung im Landkreis auf dem Zukunftsfeld der Digitalisierung beschäftigt. Der jüngste Beschluss dazu datiert auf den 15.12.2016, in dem grundgelegt wurde, wie und in welchem Umfang der Landkreis Coburg über seine Wirtschaftsförderung die Unternehmen des Wirtschaftsraumes auf dem Weg in das digitale Zeitalter unterstützen wird.

 

Mit dem Beschluss des Kreistages vom 15.12.2016 wurden Landrat und die Wirtschaftsförderung damit beauftragt, die bisherigen konzeptionellen Schritte der Initiative „Zukunft.Coburg.Digital“ weiter voranzubringen:

 

1.  Die vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie zur Verfügung gestellten Fördermittel wurden zusammen mit den Partnern der Stadt Coburg (WifoeG-GmbH) gesichert.
Laut Fördermittelbescheid (Az. 20-3065.04-01/16 vom 23.12.2016) fließen sie über eine Konsortialpartnerschaft, in der das IGZ-Bamberg Konsortialführer und Fördermitteladressat ist, in Zukunft (auch) in die Projekte und Maßnahmen des Wirtschaftsraumes Coburg.

2.  Die Konsortialpartnerschaft mit dem Wirtschaftsraum Bamberg (IGZ-Bamberg) wurde abgestimmt. Dabei hat sich zunächst herausgestellt, dass die eher lose Zusammenarbeit in Form einer einfachen Arbeitsgemeinschaft (nach KommZG) zwischen Stadt und Landkreis Coburg keine Rechtsform hervorbringt, die geeignet ist, als Vertragspartner in der Konsortialpartnerschaft aufzutreten.
Für die rechtskräftig bindende Unterzeichnung des ausgearbeiteten Konsortialvertrags, Weiterleitungsvertrags und Garantieerklärung ist die Gründung einer geeigneten Rechtsform bis zum 30.06.2017 notwendig (vgl. Förderbescheid Az. 20-3065.04-01/16).

3.  In Abstimmung und Verhandlungen mit der Stadt Coburg wurde die Rechtsform einer „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, an der Stadt und Landkreis Coburg zu jeweils gleichen Teilen beteiligt sind, als geeignet befunden, um die Konsortialpartnerschaft und damit die Durchreichung der bayerischen Fördermittel auf ein trag- und zukunftsfähiges Fundament zu stellen. Landkreis und Stadt Coburg stellen mit der „Zukunft.Coburg.Digital GmbH“ in Zukunft das Netzwerk- und Projektmanagement gemeinsam. Es entwickelt Projekte, setzt Maßnahmen um und übernimmt die Abrechnung der Fördergelder. Bei der GmbH wird auch das Personal für das Management der Initiative angestellt.
Die Verwaltungen von Stadt und Landkreis Coburg haben die GmbH-Satzung vorbereitet und einen vertrags- und unterschriftsreifen Entwurf erarbeitet (siehe Anhang).

4.  Während sich Stadt und Landkreis Coburg in der „Zukunft.Coburg.Digital GmbH“ zusammenschließen, organisiert sich die Wirtschaft im Verein „Zukunft.Coburg.Digital e.V.“. Die heimischen Unternehmen haben ihr dezidiertes Interesse an der Initiative manifestiert und es dementsprechend mit der notwendigen Kofinanzierung unterlegt. Zur Kofinanzierung konkreter Maßnahmen sind ausreichend private Finanzmittel schriftlich fest zugesagt. Damit bündelt der Verein die Unternehmens- und Fördergelder und stellt die notwendigen Finanzmittel für die zukünftigen, konkreten Projekte und Maßnahmen zur Verfügung.
Die IHK zu Coburg hat federführend die Vereinssatzung vorbereitet und einen unterschriftsreifen Entwurf zur Gründung erarbeitet.
Kommunale Gebietskörperschaften sind als ordentliche Mitglieder beitragsfrei.

5.  Vereinssatzung des unternehmergetriebenen „Zukunft.Coburg.Digital e.V.“ und Satzung der „Zukunft.Coburg.Digital GmbH“ wurden von allen Beteiligten aufeinander abgestimmt.

6.  Die Stadt Coburg hat in ihrer Stadtratssitzung am 23.03.2017 per Beschluss den OB ermächtigt, alle weiteren Schritte, die für eine rechtskräftige Gründung der „Zukunft.Coburg.Digital GmbH“ seitens der Stadt Coburg als Gesellschafter nötig sind, einzuleiten und die Gesellschaftssatzung, die einen Bestandteil des Beschlusses bildet, in der Gründungsversammlung, zu beschließen.

 

Die Struktur der Gesellschaft, die Organisation, das Stammkapital, die Ziele sowie der Gegenstand der „Zukunft.Coburg.Digital GmbH“ sind dem beiliegendem Entwurf der Gesellschaftssatzung zu entnehmen. Sie werden ferner in der Kreistagssitzung erläutert.

 

Die Mitglieder des Kreistages sollen über die Organisation der Initiative Zukunft.Coburg.Digital, die Rechtform der GmbH, den Entwurf der GmbH-Satzung, die Besetzung des GmbH-Aufsichtsrats, die Mitgliedschaft im Verein „Zukunft.Coburg.Digital e. V.“ und die Zukunft der einfachen Arbeitsgemeinschaft Zukunft.Coburg.Digital (nach KommZG) beraten und ggf. beschließen.