Sitzung: 27.04.2017 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 2
Vorlage: 051/2017
Beschluss:
A)
Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt alle
weiteren Schritte, die für eine rechtskräftige Gründung der
„Zukunft.Coburg.Digital GmbH“ seitens des Landkreises Coburg als Gesellschafter
nötig sind, einzuleiten und die Gesellschaftssatzung, die einen Bestandteil des
Beschlusses bildet, in der Gründungsversammlung, zu beschließen.
B)
Die Initiative Zukunft.Coburg.Digital wird
seitens des Landkreises fachlich und operativ weiter durch seine
Wirtschaftsförderung begleitet. Der Landrat soll in diesem Zusammenhang darauf
hinwirken, dass die zukünftige Geschäftsstelle der Zukunft.Coburg.Digital GmbH
im Sinne einer abgestimmten Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung im
Landkreis Coburg organisatorisch oder personell verbunden sein wird.
C) Der Landkreis beabsichtigt neben seinem gesetzlichen Vertreter folgende Personen in den Aufsichtsrat der Zukunft.Coburg.Digital GmbH zu entsenden:
1. CDU Rainer Mattern,
Ebersdorf |
Stellvertreter: Martin Mittag,
Seßlach |
2. SPD Martin Finzel,
Ahorn |
Stellvertreter: Frank Rebhan,
Neustadt b. Coburg |
3. Freie Wähler Christian
Gunsenheimer, Weitramsdorf |
Stellvertreter: Bernd Reisenweber,
Ebersdorf b. Coburg |
4. Die Grünen Bernd Lauterbach,
Sonnefeld |
Stellvertreter: Dagmar Escher,
Meeder |
Die Fraktion der CSU / LV tritt einen Sitz an die Fraktion der Grünen ab.
D) Der Landkreis tritt dem Verein „Zukunft.Coburg.Digital e. V.“ als beitragsfreies ordentliches Mitglied bei.
E)
Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt den öffentlich-rechtlichen Vertrag
über die Zusammenarbeit der Stadt Coburg und des Landkreises Coburg zur
Förderung der Digitalisierung im Wirtschaftsraum Coburg im Rahmen einer
einfachen Arbeitsgemeinschaft gem. Art. 4 KommZG zu kündigen.
Sachverhalt:
Der Kreistag hat sich in der Vergangenheit eingehend mit der zukünftigen Ausrichtung der Wirtschaftsförderung im Landkreis auf dem Zukunftsfeld der Digitalisierung beschäftigt. Der jüngste Beschluss dazu datiert auf den 15.12.2016, in dem grundgelegt wurde, wie und in welchem Umfang der Landkreis Coburg über seine Wirtschaftsförderung die Unternehmen des Wirtschaftsraumes auf dem Weg in das digitale Zeitalter unterstützen wird.
Mit dem Beschluss des Kreistages vom 15.12.2016 wurden Landrat und die Wirtschaftsförderung damit beauftragt, die bisherigen konzeptionellen Schritte der Initiative „Zukunft.Coburg.Digital“ weiter voranzubringen:
1. Die
vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und
Technologie zur Verfügung gestellten Fördermittel
wurden zusammen mit den Partnern der Stadt Coburg (WifoeG-GmbH) gesichert.
Laut Fördermittelbescheid (Az. 20-3065.04-01/16 vom 23.12.2016) fließen sie
über eine Konsortialpartnerschaft, in der das IGZ-Bamberg Konsortialführer und
Fördermitteladressat ist, in Zukunft (auch) in die Projekte und Maßnahmen des
Wirtschaftsraumes Coburg.
2. Die
Konsortialpartnerschaft mit dem Wirtschaftsraum Bamberg (IGZ-Bamberg) wurde
abgestimmt. Dabei hat sich zunächst herausgestellt, dass die eher lose Zusammenarbeit
in Form einer einfachen Arbeitsgemeinschaft (nach KommZG) zwischen Stadt und
Landkreis Coburg keine Rechtsform hervorbringt, die geeignet ist, als
Vertragspartner in der Konsortialpartnerschaft aufzutreten.
Für die rechtskräftig bindende Unterzeichnung des ausgearbeiteten Konsortialvertrags, Weiterleitungsvertrags
und Garantieerklärung ist die Gründung einer geeigneten Rechtsform bis zum
30.06.2017 notwendig (vgl. Förderbescheid Az. 20-3065.04-01/16).
3. In
Abstimmung und Verhandlungen mit der Stadt Coburg wurde die Rechtsform einer „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“,
an der Stadt und Landkreis Coburg zu jeweils gleichen Teilen beteiligt sind,
als geeignet befunden, um die Konsortialpartnerschaft und damit die
Durchreichung der bayerischen Fördermittel auf ein trag- und zukunftsfähiges
Fundament zu stellen. Landkreis und Stadt Coburg stellen mit der „Zukunft.Coburg.Digital GmbH“ in
Zukunft das Netzwerk- und Projektmanagement gemeinsam. Es entwickelt Projekte,
setzt Maßnahmen um und übernimmt die Abrechnung der Fördergelder. Bei der GmbH
wird auch das Personal für das Management der Initiative angestellt.
Die Verwaltungen von Stadt und Landkreis Coburg haben die GmbH-Satzung
vorbereitet und einen vertrags- und unterschriftsreifen Entwurf erarbeitet
(siehe Anhang).
4. Während
sich Stadt und Landkreis Coburg in der „Zukunft.Coburg.Digital GmbH“
zusammenschließen, organisiert sich die Wirtschaft im Verein „Zukunft.Coburg.Digital e.V.“. Die heimischen Unternehmen
haben ihr dezidiertes Interesse an der Initiative manifestiert und es
dementsprechend mit der notwendigen Kofinanzierung unterlegt. Zur
Kofinanzierung konkreter Maßnahmen sind ausreichend private Finanzmittel
schriftlich fest zugesagt. Damit bündelt der Verein die Unternehmens- und
Fördergelder und stellt die notwendigen Finanzmittel für die zukünftigen,
konkreten Projekte und Maßnahmen zur Verfügung.
Die IHK zu Coburg hat federführend die Vereinssatzung vorbereitet und einen
unterschriftsreifen Entwurf zur Gründung erarbeitet.
Kommunale Gebietskörperschaften sind als ordentliche Mitglieder beitragsfrei.
5. Vereinssatzung des unternehmergetriebenen „Zukunft.Coburg.Digital e.V.“ und Satzung der „Zukunft.Coburg.Digital GmbH“ wurden von allen Beteiligten aufeinander abgestimmt.
6. Die Stadt Coburg hat in ihrer Stadtratssitzung am 23.03.2017 per Beschluss den OB ermächtigt, alle weiteren Schritte, die für eine rechtskräftige Gründung der „Zukunft.Coburg.Digital GmbH“ seitens der Stadt Coburg als Gesellschafter nötig sind, einzuleiten und die Gesellschaftssatzung, die einen Bestandteil des Beschlusses bildet, in der Gründungsversammlung, zu beschließen.
Die Struktur der Gesellschaft, die Organisation, das Stammkapital, die Ziele sowie der Gegenstand der „Zukunft.Coburg.Digital GmbH“ sind dem beiliegendem Entwurf der Gesellschaftssatzung zu entnehmen. Sie werden ferner in der Kreistagssitzung erläutert.
Die Mitglieder des Kreistages sollen über die Organisation der Initiative Zukunft.Coburg.Digital, die Rechtform der GmbH, den Entwurf der GmbH-Satzung, die Besetzung des GmbH-Aufsichtsrats, die Mitgliedschaft im Verein „Zukunft.Coburg.Digital e. V.“ und die Zukunft der einfachen Arbeitsgemeinschaft Zukunft.Coburg.Digital (nach KommZG) beraten und ggf. beschließen.