Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen wie folgt zu beschließen:

 

Der Kreistag nimmt das vorgestellte Haushaltskonsolidierungskonzept für das Jahr 2017 inclusive der tabellarischen Übersicht für die Jahre 2017 – 2020 als Grundlage für den Antrag auf Bedarfszuweisungen für das Jahr 2017 zustimmend zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 24.07.2014 hat der Kreistag des Landkreises Coburg eine Absichtserklärung beschlossen, zur Wahrung der Chance auf eine Stabilisierungshilfe ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen und in den Jahren 2015 ff entsprechend umzusetzen.

 

Erstmals mit Beschluss des Kreistages vom 12.05.2015 hat der Landkreis Coburg ein Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen, das dann mit dem Antrag auf Bedarfszuweisung/Stabilisierungshilfe vom 20.05.2015 der Regierung von Oberfranken zur weiteren Bearbeitung zugeleitet wurde. Mit Schreiben vom 17.11.2015 hat die Regierung von Oberfranken mitgeteilt, dass dem Landkreis Coburg insgesamt 300.000 € Bedarfszuweisungen gewährt werden, davon 200.000 € als Stabilisierungshilfe.

 

Auch im Haushaltsjahr 2016 hat der Landkreis Coburg eine Bedarfszuweisung erhalten (Beschluss Kreistag vom 12.05.2016, Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 28.11.2016) und zwar insgesamt 400.000 €, davon 300.000 € Stabilisierungshilfe.

 

Das letztjährige Haushaltskonsolidierungskonzept wurde mit den aktuellen Daten aus den Haushaltssitzungen des Jahres 2017 fortgeschrieben und liegt mit einer Übersicht über die möglichen Einsparungen/Mehreinnahmen des Landkreises Coburg für das Haushaltsjahr 2017 der Sitzungsvorlage bei. Außerdem wurde die zu erwartende Einsparung aufgrund der 5 %-igen Haushaltssperre mit geschätzten 200.000 € angegeben. Im Verwaltungshaushalt 2017 ergeben sich voraussichtliche Einsparungen/Mehreinnahmen von 1.019.000 € und im Vermögenshaushalt von 17.000 €, zusammen somit rd. 1.036.000 €. In den Folgejahren ergibt sich voraussichtlich eine Einsparung/Mehreinnahmen von rd. 680.000 € - 720.000 €.

 

Das Formular wurde 2017 dahingehend angepasst, dass erstmals für die zurückliegenden Jahre die tatsächlich erzielten Einsparungen/Mehreinnahmen anzugeben waren.

 

Das Konzept als solches ist erst mit dem Antrag auf Bedarfszuweisung bzw. Stabilisierungshilfe - spätestens jedoch bis 12.05.2017 - der Regierung von Oberfranken zur weiteren Bearbeitung vorzulegen. Die Verteilerausschusssitzung für die Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen findet voraussichtlich im Oktober 2017 statt.

f

Geringfügige Änderungen seitens der Verwaltung könnten noch vorgenommen werden. Das endgültige Konzept wird nach Abgabe des Antrages auf Bedarfszuweisungen 2017 in das Ratsinfosystem eingestellt.

 

 


Aus der Beratung:

 

 

Auf Anregung von Kreisrat Marco Steiner verständigt sich das Gremium darauf, folgenden Satz aus der Haushaltskonsolidierung 2017 zu streichen:

 

Dieser Betrag wurde nicht in die Excel-Liste der Einsparungen aufgenommen,

da es sich, bei einigen Positionen voraussichtlich um keine echten Ersparnisse

handelt, da damit zu rechnen ist, dass einige dieser Positionen in den nächsten

Jahren dennoch angeschafft bzw. ausgeführt werden.