Beschluss: geändert beschlossen

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Der Planung für die Maßnahme „Bau eines neuen Kreisverkehrsplatzes an der Kreisstraße CO 28/CO 12 in der Gemeinde Untersiemau“ wird zugestimmt. Die Aufteilung der Zuwendungsfähigen Kosten erfolgt nach den Vorgaben des BayStrWG, derzeit 77,94% Landkreis Coburg und 22,06% Gemeinde Untersiemau. Die nichtzuwendungsfähigen Kosten werden im Verhältnis 50:50 aufgeteilt. Die Gemeinde Untersiemau geht mit den Planungskosten in Vorleistung, sodass keine überplanmäßigen Ausgaben für den Landkreis im Jahr 2017 anfallen. Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt deiner höchstmöglichen Förderung von 90% durch den Freistaat Bayern.

 

Vor Ausschreibung der Maßnahme ist die Zustimmung des Bauausschusses und gegebenenfalls des Kreistages einzuholen.

 

Die Planungsleistungen sind von der Gemeinde Untersiemau, in Abstimmung mit dem FB 43, zu beauftragen. Die Beauftragung hat stufenweise zu erfolgen.

 

Die Ausgaben sind entsprechend im Haushaltsjahr 2017 außerplanmäßig zu leisten bzw. in den Haushalt 2018 und in das Investitionsprogramm 2017 – 2021 verbindlich aufzunehmen.

 

Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde Untersiemau zu unterzeichnen.

 


Im Rahmen der Besichtigungsfahrt des Bauausschusses am 15.09.2016 wurde auch die Kreuzung der Kreisstraße CO 28 mit der Kreisstraße CO 12 und der Hutstraße angesehen. Angestrebt wird hier seitens der Gemeinde Untersiemau eine Verschiebung der Kreuzung in Richtung Coburg und die Neuerstellung eines Kreisverkehrsplatzes mit Anschluss eines möglichen Gewerbegebietes. Festgehalten wurde, dass der Landkreis Coburg, als Stabilisierungslandkreis, hier nur tätig werden kann, wenn der Landkreis als Baulastträger eine Förderung nach BayGVFG erhält. Eine Klärung der Förderfähigkeit unter Federführung der Gemeinde Untersiemau wurde deshalb empfohlen.

 

Bei der am 31.01.2017 stattgefundenen Besprechung bei der Regierung von Oberfranken wurde zunächst einer Förderung nicht nähergetreten, da durch die Maßnahme keine Verbesserung der aktuellen Verkehrssituation eintreten würde. Dies wäre erst möglich, wenn an der bisherigen Kreuzung Hutstraße „Probleme“ auftreten würden bzw. sich die Kreuzung zu einem Unfallschwerpunkt entwickeln würde (womit gerechnet werden kann, wenn die Gewerbeerschließung auch über diese Kreuzung erfolgen würde). Da der Knotenpunkt eine ausreichende Leistungsfähigkeit besitzt und keine Unfallhäufung vorliegt, besteht für die Regierung von Oberfranken kein Anhaltspunkt, die grundlegende Fördervoraussetzung gemäß RZStra „zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend notwendig bestätigen zu können. Daraufhin wurde die Baumaßnahme in den Haushaltsberatungen und Haushaltssitzungen aus dem Haushalt 2017 (50.000 €) und aus dem Investitionsprogramm für die Jahre 2016-2020 herausgenommen (350.000 € für 2018) herausgenommen.

 

Ein zwischenzeitliches Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, Herrn MdL Gerhard Eck, Staatssekretär, vom 27. März 2017, ändert diese Situation jedoch erneut. Nach Überzeugung von Herrn Staatssekretär Eck „ist in der Gesamtschau ein vierarmiger Kreisverkehr am Ortseingang die beste Lösung. Damit wird das neue Gewerbegebiet verkehrssicher an die hoch belastete CO 28 angeschlossen. Zugleich wird mit der Verlegung und Anschluss der CO 12 an den Kreisverkehr die zeitweise überlastete „Netto-Kreuzung wirksam entlastet und die Verkehrssicherheit erhöht. Daher kann Herr Eck zusagen, dass ein entsprechendes Projekt des Landkreises Coburg bestmöglich gefördert würde“.

 

Da ein Kreisverkehrsplatz zweifellos die Verkehrssicherheit erhöht, ein Unfallschwerpunkt entfällt bzw. die Unfallhäufung erheblich reduziert wird und auf lange Sicht sich der neue Kreisverkehrsplatz auch volkswirtschaftlich rechnet, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, einen neuen Kreisverkehrsplatz in Untersiemau, vorbehaltlich einer vorbehaltlosen und bestmöglichen Förderung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu bauen. Die Planungshoheit soll hier bei der Gemeinde Untersiemau, mit Beteiligung des FB Tiefbau am Landratsamt Coburg, liegen.

 

An Baukosten werden rund 1.000.000 € erwartet. Dabei entfallen auf den Landkreis 75 % für drei Straßenäste und 25 % auf die Gemeinde Untersiemau für einen Straßenast, zuzüglich der Anbindung des Gewerbegebietes an den neuen Kreisverkehrsplatz.

Auf den Landkreisanteil von rd. 750.000 € erhält der Landkreis voraussichtlich 90 % Förderung nach BayGVFG und FAG =625.000 -  675.000 €(nach Höhe der förderfähigen Kosten) womit es bei einem voraussichtlichen Eigenanteil des Landkreises von rund 100.000 € verbleibt.

 

Da die Maßnahme noch nicht im Haushaltsplan 2017 und auch nicht im Investitionsprogramm für die Jahre 2016 – 2020 enthalten ist, würde es sich bei der Kreuzungsmaßnahme um eine außerplanmäßige Ausgabe handeln, für die nach § 29 Abs. 3 Nr. 5 GSchOKT der Kreistag abschließend zuständig ist. Da noch nicht sicher ist, wie sich die Ausgaben auf die Jahre 2017ff verteilen werden, ist der Beschluss bindend für die Aufstellung des Haushaltes 2018 ff.

Deckungsmittel sind aufgrund des frühen Zeitpunktes noch nicht abzusehen, werden aber über den Jahresabschluss 2017 erhofft. Die Gemeinde Untersiemau ist bereit, die Planungskosten vorzustrecken.

 


Aus der Beratung:

 

Der Beschluss wurde folgendermaßen ergänzt:

 

Die Aufteilung der Zuwendungsfähigen Kosten erfolgt nach den Vorgaben des BayStrWG, derzeit 77,94% Landkreis Coburg und 22,06% Gemeinde Untersiemau. Die nichtzuwendungsfähigen Kosten werden im Verhältnis 50:50 aufgeteilt. Die Gemeinde Untersiemau geht mit den Planungskosten in Vorleistung, sodass keine überplanmäßigen Ausgaben für den Landkreis im Jahr 2017 anfallen. Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt deiner höchstmöglichen Förderung von 90% durch den Freistaat Bayern.