Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:
Der Planung für die Maßnahme „Bau eines neuen Kreisverkehrsplatzes an
der Kreisstraße CO 28/CO 12 in der Gemeinde Untersiemau“ wird zugestimmt. Die
Aufteilung der Zuwendungsfähigen Kosten erfolgt nach den Vorgaben des BayStrWG,
derzeit 77,94% Landkreis Coburg und 22,06% Gemeinde Untersiemau. Die
nichtzuwendungsfähigen Kosten werden im Verhältnis 50:50 aufgeteilt. Die
Gemeinde Untersiemau geht mit den Planungskosten in Vorleistung, sodass keine
überplanmäßigen Ausgaben für den Landkreis im Jahr 2017 anfallen. Die
Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt deiner höchstmöglichen Förderung von 90%
durch den Freistaat Bayern.
Vor Ausschreibung der Maßnahme ist die Zustimmung des Bauausschusses
und gegebenenfalls des Kreistages einzuholen.
Die Planungsleistungen sind von der Gemeinde Untersiemau, in Abstimmung
mit dem FB 43, zu beauftragen. Die Beauftragung hat stufenweise zu erfolgen.
Die Ausgaben sind entsprechend im Haushaltsjahr 2017 außerplanmäßig zu leisten
bzw. in den Haushalt 2018 und in das Investitionsprogramm 2017 – 2021
verbindlich aufzunehmen.
Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, eine entsprechende
Vereinbarung mit der Gemeinde Untersiemau zu unterzeichnen.
Im Rahmen der Besichtigungsfahrt des
Bauausschusses am 15.09.2016 wurde auch die Kreuzung der Kreisstraße CO 28 mit
der Kreisstraße CO 12 und der Hutstraße angesehen. Angestrebt wird hier seitens
der Gemeinde Untersiemau eine Verschiebung der Kreuzung in Richtung Coburg und
die Neuerstellung eines Kreisverkehrsplatzes mit Anschluss eines möglichen
Gewerbegebietes. Festgehalten wurde, dass der Landkreis Coburg, als
Stabilisierungslandkreis, hier nur tätig werden kann, wenn der Landkreis als
Baulastträger eine Förderung nach BayGVFG erhält. Eine Klärung der
Förderfähigkeit unter Federführung der Gemeinde Untersiemau wurde deshalb
empfohlen.
Bei der am 31.01.2017 stattgefundenen
Besprechung bei der Regierung von Oberfranken wurde zunächst einer Förderung
nicht nähergetreten, da durch die Maßnahme keine Verbesserung der aktuellen
Verkehrssituation eintreten würde. Dies wäre erst möglich, wenn an der
bisherigen Kreuzung Hutstraße „Probleme“ auftreten würden bzw. sich die
Kreuzung zu einem Unfallschwerpunkt entwickeln würde (womit gerechnet werden
kann, wenn die Gewerbeerschließung auch über diese Kreuzung erfolgen würde). Da
der Knotenpunkt eine ausreichende Leistungsfähigkeit besitzt und keine
Unfallhäufung vorliegt, besteht für die Regierung von Oberfranken kein
Anhaltspunkt, die grundlegende Fördervoraussetzung gemäß RZStra „zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend notwendig bestätigen zu können.
Daraufhin wurde die Baumaßnahme in den Haushaltsberatungen und
Haushaltssitzungen aus dem Haushalt 2017 (50.000 €) und aus dem
Investitionsprogramm für die Jahre 2016-2020 herausgenommen (350.000 € für
2018) herausgenommen.
Ein zwischenzeitliches Schreiben des
Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, Herrn MdL
Gerhard Eck, Staatssekretär, vom 27. März 2017, ändert diese Situation jedoch
erneut. Nach Überzeugung von Herrn Staatssekretär Eck „ist in der Gesamtschau
ein vierarmiger Kreisverkehr am Ortseingang die beste Lösung. Damit wird das
neue Gewerbegebiet verkehrssicher an die hoch belastete CO 28 angeschlossen.
Zugleich wird mit der Verlegung und Anschluss der CO 12 an den Kreisverkehr die
zeitweise überlastete „Netto-Kreuzung wirksam entlastet und die
Verkehrssicherheit erhöht. Daher kann Herr Eck zusagen, dass ein entsprechendes
Projekt des Landkreises Coburg bestmöglich gefördert würde“.
Da ein Kreisverkehrsplatz zweifellos die
Verkehrssicherheit erhöht, ein Unfallschwerpunkt entfällt bzw. die
Unfallhäufung erheblich reduziert wird und auf lange Sicht sich der neue
Kreisverkehrsplatz auch volkswirtschaftlich rechnet, wird seitens der
Verwaltung vorgeschlagen, einen neuen Kreisverkehrsplatz in Untersiemau,
vorbehaltlich einer vorbehaltlosen und bestmöglichen Förderung, zum
nächstmöglichen Zeitpunkt zu bauen. Die Planungshoheit soll hier bei der
Gemeinde Untersiemau, mit Beteiligung des FB Tiefbau am Landratsamt Coburg,
liegen.
An Baukosten werden rund 1.000.000 €
erwartet. Dabei entfallen auf den Landkreis 75 % für drei Straßenäste und 25 %
auf die Gemeinde Untersiemau für einen Straßenast, zuzüglich der Anbindung des
Gewerbegebietes an den neuen Kreisverkehrsplatz.
Auf den Landkreisanteil von rd. 750.000 €
erhält der Landkreis voraussichtlich 90 % Förderung nach BayGVFG und FAG
=625.000 - 675.000 €(nach Höhe der
förderfähigen Kosten) womit es bei einem voraussichtlichen Eigenanteil des
Landkreises von rund 100.000 € verbleibt.
Da die Maßnahme noch nicht im Haushaltsplan
2017 und auch nicht im Investitionsprogramm für die Jahre 2016 – 2020 enthalten
ist, würde es sich bei der Kreuzungsmaßnahme um eine außerplanmäßige Ausgabe
handeln, für die nach § 29 Abs. 3 Nr. 5 GSchOKT der Kreistag abschließend
zuständig ist. Da noch nicht sicher ist, wie sich die Ausgaben auf die Jahre
2017ff verteilen werden, ist der Beschluss bindend für die Aufstellung des
Haushaltes 2018 ff.
Deckungsmittel sind aufgrund des frühen
Zeitpunktes noch nicht abzusehen, werden aber über den Jahresabschluss 2017
erhofft. Die Gemeinde Untersiemau ist bereit, die Planungskosten vorzustrecken.
Aus der Beratung:
Der Beschluss wurde folgendermaßen ergänzt:
Die Aufteilung der Zuwendungsfähigen Kosten erfolgt nach den Vorgaben
des BayStrWG, derzeit 77,94% Landkreis Coburg und 22,06% Gemeinde Untersiemau.
Die nichtzuwendungsfähigen Kosten werden im Verhältnis 50:50 aufgeteilt. Die
Gemeinde Untersiemau geht mit den Planungskosten in Vorleistung, sodass keine
überplanmäßigen Ausgaben für den Landkreis im Jahr 2017 anfallen. Die
Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt deiner höchstmöglichen Förderung von 90%
durch den Freistaat Bayern.