Dem Kreistag
wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:
Der Vereinbarung zwischen der
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahndirektion Nordbayern,
Dienststelle Bayreuth, Straßenbauverwaltung und der Bundesrepublik Deutschland,
diese vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg, Servicestelle Kronach –
Straßenbauverwaltung – und dem Landkreis Coburg zur Änderung der höhengleichen
Kreuzung BAB A 73/B303/CO 13, wird zugestimmt.
Die Ausgaben sind entsprechend im
Haushaltsjahr 2017 außerplanmäßig zu leisten. Die restlichen Ausgaben sind in
den Haushalt 2018 und in das Investitionsprogramm 2017 – 2021 verbindlich
aufzunehmen.
Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt,
die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.
Die
höhenungleiche Kreuzung der Bundesautobahn BAB A 73 mit der Bundesstraße B 303
und der angebundenen Kreisstraße CO 13 neu an der Anschlussstelle Ebersdorf b.
Coburg ist aufgrund bereits jetzt vorhandener Leistungsdefizite,- großer
Rückstau zu den Hauptverkehrszeiten- umzubauen. Diese Leistungsdefizite würden
sich durch den Anschluss der Kreisstraße CO 13 noch verstärken.
Die
geplanten Vorhaben wurden bereits in der Bürgermeister Dienstbesprechung am
01.03.2017 vorgestellt und in einer Besprechung der Beteiligten Baulastträger
am 07.04.2017 konkretisiert. Im Einzelnen handelt es sich um folgende
Teilmaßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotenbereichs:
1. Verbesserung der
Rechtseinbiegesituation am Knoten 2 = westliche Anschlussstellen-Rampe durch
Aufweitung des Einbiegeradius
Teilbaumaßnahme
1
2. Verbesserung der
Rechtseinbiegesituation am Knoten 3 = östliche Anschlussstellen-Rampe durch
- einen separaten
Rechtsabbiegestreifen in der östlichen AS-Rampe
- den Einbau einer
großen Dreiecksinsel
- den Einbau eines
Einfädelstreifens an die B 303 in West-Ost-Richtung im Anschluss an die Rampe
(direkt Führung der Rechtsabbieger in Richtung Sonnefeld)
Teilbaumaßnahme 2
3. Verbesserung der
Verkehrsbeziehung B 303 Ost – A 73 Nord durch
- den Neubau einer
Direktrampe von der B 303 (Richtung Ebersdorf b. Coburg kommend) auf die BAB A
73, mit zwei streifigem Aufstellbereich und direkte Führung der Rechtseinbieger
in Richtung Coburg - Richtungsfahrbahn Suhl = Teilmaßnahme 3a und
- die Änderung der
bestehenden Einfahrt von der A 73 – Ostrampe in die A 73 = Teilmaßnahme 3b
4. Verbesserung der
Rechtsabbiegesituation aus der B 303 aus der B 303 in die CO 13
- Anbau eines
Rechtsabbiegestreifen an der B 303
Teilbaumaßnahme 4
5. Schließung der
Einfahrt in die östliche Anschlussstellen-Rampe
- Änderung und
Vergrößerung der Dreiecksinsel
Teilbaumaßnahme 5
Der
Landkreis Coburg ist bei dieser Baumaßnahme Kreuzungsbeteiligter und somit auch
Baulastträger/Kostenträger, da es sich um eine Änderung einer bestehenden
höhenungleichen Kreuzung nach § 12 Abs. 3 Satz 2 FStrG handelt. Die
kreuzungsbedingten Kosten werden im Verhältnis der Fahrbahnbreiten der an der
Kreuzung beteiligten Straßenäste geteilt. Danach ergibt sich für den Landkreis
Coburg ein Kostenteilungsschlüssel von 9,87%.
Die
kreuzungsbedingten Kosten sind noch nicht exakt ermittelt. Sie werden sich
jedoch in einem Rahmen von plus/minus 2.500.000 € bewegen. Evtl. können bis zur
Sitzung genauere Zahlen genannt werden. Auf den Anteil des Landkreises von rd.
250.000 € bekommen wir dann voraussichtlich 90 % Förderung (BayGVFG und FAG)
durch die Regierung von Oberfranken, ca. 200.000 € bis 225.000 €, so dass mit
einem Eigenanteil des Landkreises von rd. 25.000 bis 50.000 € gerechnet werden
muss.
Weitere
Einzelheiten, Erklärungen und ein Darstellung der einzelnen
Verbesserungsmaßnahmen im Detail erfolgen aufgrund des engen Zeitrahmens in der
Sitzung.
Da
die Maßnahme noch nicht im Haushaltsplan 2017 und auch nicht im
Investitionsprogramm für die Jahre 2016 – 2020 enthalten ist, würde es sich bei
der Kreuzungsmaßnahme um eine außerplanmäßige Ausgabe handeln, für die nach §
29 Abs. 3 Nr. 5 GSchOKT der Kreistag abschließend zuständig ist. Da noch nicht
sicher ist, wie sich die Ausgaben auf die Jahre 2017 und 2018 verteilen werden,
ist der Beschluss bindend für die Aufstellung des Haushaltes 2018 ff.
Deckungsmittel
sind aufgrund des frühen Zeitpunktes noch nicht abzusehen, werden aber über den
Jahresabschluss 2017 erhofft.