Beschluss: einstimmig

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Bayreuth, Straßenbauverwaltung und der Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg, Servicestelle Kronach – Straßenbauverwaltung – und dem Landkreis Coburg zur Änderung der höhengleichen Kreuzung BAB A 73/B303/CO 13, wird zugestimmt.

 

Die Ausgaben sind entsprechend im Haushaltsjahr 2017 außerplanmäßig zu leisten. Die restlichen Ausgaben sind in den Haushalt 2018 und in das Investitionsprogramm 2017 – 2021 verbindlich aufzunehmen.

 

Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.

 


Die höhenungleiche Kreuzung der Bundesautobahn BAB A 73 mit der Bundesstraße B 303 und der angebundenen Kreisstraße CO 13 neu an der Anschlussstelle Ebersdorf b. Coburg ist aufgrund bereits jetzt vorhandener Leistungsdefizite,- großer Rückstau zu den Hauptverkehrszeiten- umzubauen. Diese Leistungsdefizite würden sich durch den Anschluss der Kreisstraße CO 13 noch verstärken.

 

Die geplanten Vorhaben wurden bereits in der Bürgermeister Dienstbesprechung am 01.03.2017 vorgestellt und in einer Besprechung der Beteiligten Baulastträger am 07.04.2017 konkretisiert. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Teilmaßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotenbereichs:

 

1.    Verbesserung der Rechtseinbiegesituation am Knoten 2 = westliche Anschlussstellen-Rampe durch Aufweitung des Einbiegeradius

Teilbaumaßnahme 1

 

2.    Verbesserung der Rechtseinbiegesituation am Knoten 3 = östliche Anschlussstellen-Rampe durch

-       einen separaten Rechtsabbiegestreifen in der östlichen AS-Rampe

-       den Einbau einer großen Dreiecksinsel

-       den Einbau eines Einfädelstreifens an die B 303 in West-Ost-Richtung im Anschluss an die Rampe (direkt Führung der Rechtsabbieger in Richtung Sonnefeld)

Teilbaumaßnahme 2

 

3.    Verbesserung der Verkehrsbeziehung B 303 Ost – A 73 Nord durch

-       den Neubau einer Direktrampe von der B 303 (Richtung Ebersdorf b. Coburg kommend) auf die BAB A 73, mit zwei streifigem Aufstellbereich und direkte Führung der Rechtseinbieger in Richtung Coburg - Richtungsfahrbahn Suhl = Teilmaßnahme 3a und

-       die Änderung der bestehenden Einfahrt von der A 73 – Ostrampe in die A 73 = Teilmaßnahme 3b

 

4.    Verbesserung der Rechtsabbiegesituation aus der B 303 aus der B 303 in die CO 13

-       Anbau eines Rechtsabbiegestreifen an der B 303

Teilbaumaßnahme 4

 

5.    Schließung der Einfahrt in die östliche Anschlussstellen-Rampe

-       Änderung und Vergrößerung der Dreiecksinsel

Teilbaumaßnahme 5

 

Der Landkreis Coburg ist bei dieser Baumaßnahme Kreuzungsbeteiligter und somit auch Baulastträger/Kostenträger, da es sich um eine Änderung einer bestehenden höhenungleichen Kreuzung nach § 12 Abs. 3 Satz 2 FStrG handelt. Die kreuzungsbedingten Kosten werden im Verhältnis der Fahrbahnbreiten der an der Kreuzung beteiligten Straßenäste geteilt. Danach ergibt sich für den Landkreis Coburg ein Kostenteilungsschlüssel von 9,87%.

 

Die kreuzungsbedingten Kosten sind noch nicht exakt ermittelt. Sie werden sich jedoch in einem Rahmen von plus/minus 2.500.000 € bewegen. Evtl. können bis zur Sitzung genauere Zahlen genannt werden. Auf den Anteil des Landkreises von rd. 250.000 € bekommen wir dann voraussichtlich 90 % Förderung (BayGVFG und FAG) durch die Regierung von Oberfranken, ca. 200.000 € bis 225.000 €, so dass mit einem Eigenanteil des Landkreises von rd. 25.000 bis 50.000 € gerechnet werden muss.

 

Weitere Einzelheiten, Erklärungen und ein Darstellung der einzelnen Verbesserungsmaßnahmen im Detail erfolgen aufgrund des engen Zeitrahmens in der Sitzung.

 

Da die Maßnahme noch nicht im Haushaltsplan 2017 und auch nicht im Investitionsprogramm für die Jahre 2016 – 2020 enthalten ist, würde es sich bei der Kreuzungsmaßnahme um eine außerplanmäßige Ausgabe handeln, für die nach § 29 Abs. 3 Nr. 5 GSchOKT der Kreistag abschließend zuständig ist. Da noch nicht sicher ist, wie sich die Ausgaben auf die Jahre 2017 und 2018 verteilen werden, ist der Beschluss bindend für die Aufstellung des Haushaltes 2018 ff.

Deckungsmittel sind aufgrund des frühen Zeitpunktes noch nicht abzusehen, werden aber über den Jahresabschluss 2017 erhofft.