Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der von der IGS-Ingenieure Meinigen GmbH aufgestellte Bauentwurf für den Ersatzneubau der Brücke über den Fohlenbach bei Sülzfeld wird nach Maßgabe der baufachlichen Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg sowie etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Der Vorhaben ist im Haushaltsjahr 2017 abzuwickeln.

 

Die auf den Landkreis entfallenden Kosten von rd. 421.800 € werden wie folgt finanziert:

 

247.800 €      Zuwendungen nach BayGVFG

70.800 €        Zuwendungen nach FAG

103.200 €      Eigenmittel

 

Die Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt 2017, aus der Haushaltsstelle 6518.9502 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 

 


Sachverhalt:

 

 

Im derzeit gültigen, am 10.03.2016 beschlossenen Investitionsprogramm 2015 bis 2019 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 78 der Ersatzneubau der Brücke über den Fohlenbach bei Sülzfeld mit insgesamt 400.000 € vorgesehen. Die Baumaßnahme war nach der vom Bauausschuss am 21.11.2013 beschlossenen Prioritätenliste nicht eingeplant, es besteht aber wegen aktueller Ergebnisse der Brückenhauptprüfung dringender Handlungsbedarf.

 

Der Ersatzneubau der Brücke über den Fohlenbach war bereits Gegenstand der Beratungen im Bauausschuss am 17.11.2015. Der Verwaltung wurde seinerzeit aufgegeben, die IGS-Ingenieure Meinigen GmbH mit der Planung zu beauftragen und nach Vorliegen der Planunterlagen einen entsprechenden Bewilligungsantrag für die GVFG-Förderung ab 2017 bei der Regierung von Oberfranken zu stellen.

 

Dem seinerzeitigen Beschluss folgend wurde der Bauentwurf erstellt und am 20.12.2016 dem Staatlichen Bauamt zur baufachliche Stellungnahme zugeleitet. Auf Antrag des Landkreises hat die Regierung von Oberfranken die entsprechenden Fördermittel in 2017 und 2018 bereitgestellt

 

Der Kreisstraße dient als überregionale Anbindung von der Staatsstraße St 2205 (Coburg – Bad Rodach) über die Kreisstraße K 501 und die Landesstraße 2. Ordnung L 2675 im Landkreis Bad Colberg – Heldburg zum thüringischen Landesstraßennetz L 1134 und L 1135 in Heldburg. Die CO 18 ist hier Bestandteil der an der AS Eisfeld-Süd ausgeschilderten überregionalen Zuwegung nach Bad Colberg – Heldburg.

 

Das vorhandene Brückenbauwerk aus Ortbeton ist mit einer Tragfähigkeit von 16 Tonnen für eine Kreisstraße mit heutigen Anforderungen nicht mehr ausreichend. Mit Errichtung im Jahr 1953 ist die Nutzungsdauer des Stahlbetonüberbaus fast erreicht. (Restnutzungsdauer 2017 – sechs Jahre). Die vorhandene Schutzeinrichtung entspricht nicht den gültigen Normen und Vorschriften. Insgesamt sind am Bauwerk Schäden und Mängel vorhanden, welche die Dauerhaftigkeit beeinträchtigen. Die Verkehrssicherheit ist eingeschränkt. Die Standsicherheit ist derzeit nur geringfügig eingeschränkt, mit steigender negativer Tendenz.

 

Für das Brückenbauwerk ist ein Ersatzneubau nach gültigen Normen und Vorschriften in der Tragfähigkeit und der Querschnittsgestaltung erforderlich. Auf der Tiefengründung mittels Stahlspundbohlen, werden die Widerlager als Kopfbalken aus Stahlbeton errichtet. Die kurzen Flügelwände werden ebenfalls mit einer Tiefgründung hergestellt. Der Überbau wird als beidseitig eingespannte Stahlbetonvollplatte mit einer Mindestdicke von 0,35 m und einer lichten Weite von 4,01 m hergestellt. Alle Sichtflächen der Ortbetonbauteile werden mit einseitig gehobelter Brettschalung hergestellt. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 7,00 m, die seitliche Begrenzung bildet ein Schrammbord aus Ortbeton mit einer Höhe von 7,5 cm. Als seitliche Absturzsicherung wird ein Füllstabgeländer mit einer Höhe von 1,10 m angeordnet.

 

Weitere Einzelheiten in bautechnischer und verkehrsmäßiger Hinsicht sowie über einzelne Positionen der Kostenermittlung können aus dem in der Kreiskämmerei und im Fachbereich Tiefbau des Landkreises aufliegenden Bauentwurf entnommen werden. Mit dem Eingang einer positiven Stellungnahme der bereits beantragten baufachlichen Würdigung des Staatlichen Bauamtes Bamberg kann in Kürze gerechnet werden.

 

Die Kosten der Baumaßnahme sind mit 421.800 € ermittelt. Der Landkreis Coburg ist alleiniger Kostenträger der Maßnahme. Der zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich auf rd. 354.000 €. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG von 247.800 € (70 v. H.) und nach Art. 13 c FAG von 70.800 € (20 v. H.) erwartet. Vom Landkreis wären somit Eigenmittel von rd. 103.200 € aufzubringen.

 

Im derzeitigen gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2019 sind für den Landkreis an dieser Baumaßnahme lediglich 400.000 €, also 21.800 € zu wenig vorgesehen.

 

Im Vermögenshaushalt 2015 und 2016 waren jeweils 25.000 € veranschlagt. Die noch fehlenden Mittel in Höhe von 371.800 € sind durch die Fortschreibung des Investitionsprogramms im Jahr 2017 bereitzustellen. 

 

Im Hinblick auf die Größenordnung des Bauvorhabens ist die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung vergaberechtlich erforderlich. Der Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.