Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Den von der SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH aufgestellten Bauentwurf für den Ersatzneubau der Brücke über die Rodach bei Schloß Wiesen wird nach Maßgabe der baufachlichen Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg sowie etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Das Vorhaben ist in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 abzuwickeln.

 

Die auf den Landkreis entfallenden anteiligen Kosten von rd. 1.081.500 € werden wie folgt finanziert:

 

679.000 € Zuwendungen nach BayGVFG

194.000 € Zuwendungen nach FAG

208.500 € Eigenmittel

 

Die Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt 2017, aus der Haushaltsstelle 6509.9502 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 

 


Sachverhalt:

 

 

Im derzeit gültigen, am 10.03.2016 beschlossenen Investitionsprogramm 2015 bis 2019 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 64 der Ersatzneubau der Brücke über die Rodach bei Schloss Wiesen mit insgesamt 625.000 € vorgesehen. Die Baumaßnahme war nach der vom Bauausschuss am 21.11.2013 beschlossenen Prioritätenliste mit Anlaufjahr 2017 eingeplant.

 

Der Ersatzneubau der Brücke über die Rodach bei Schloß Wiesen war bereits Gegenstand der Beratungen im Bauausschuss am 17.11.2015. Der Verwaltung wurde seinerzeit aufgegeben, die SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH mit der Planung zu beauftragen und nach Vorliegen der Planunterlagen einen entsprechenden Bewilligungsantrag für die GVFG-Förderung ab 2017 bei der Regierung von Oberfranken zu stellen.

 

Dem seinerzeitigen Beschluss folgend wurde der Bauentwurf erstellt und am 22.12.2016 dem Staatlichen Bauamt zur baufachliche Stellungnahme zugeleitet. Auf Antrag des Landkreises hat die Regierung von Oberfranken die entsprechenden Fördermittel in 2017 und 2018 bereitgestellt.

 

Das Bauwerk liegt im Zuge der Kreisstraße CO 9 zwischen Heilgersdorf und der Staatsstraße St 2204. Das Brückenbauwerk liegt innerorts. Die Schutzeinrichtungen des Brückenbauwerks sind in einem sehr schlechten Zustand und die Befahrbarkeit der Brücke muss aktuell durch eine provisorische Stahlgleitwand sichergestellt werden. Standsicherheit und Dauerhaftigkeit sind noch ausreichend. Bei den vorliegenden Bauwerksschädigungen ist jedoch absehbar, dass diese nicht auf Dauer zu gewährleisten sind. Ebenfalls ist die Tragfähigkeit der Brücke stark beeinträchtigt, deshalb sollte eine Beschränkung auf 12 Tonnen erlassen werden. Mit der Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h konnte diese auf 30 Tonnen angehoben werden, so dass vor allem für Lkw des anliegenden Gewerbebetriebes die Nutzung nicht zu stark eingeschränkt ist.

 

Aufgrund der Randbedingungen wurde bei der letzten Hauptprüfung im Jahr 2013 ein Ersatzneubau empfohlen. Das bestehende Bauwerk wird einschließlich der Widerlager und der Gründung komplett abgebrochen.

 

Beim neuen Brückenbauwerk wird der kontinuierliche Übergang zum Straßendamm jeweils durch die Anordnung eines kastenförmigen Widerlagers ausgeführt. Die Fahrbahnplatte wird als Stahlbetonvollplatte mit einer Dicke von 80 cm als Teil eines Rahmenbauwerks mit Stützweite von 16,35 m ausgebildet. Der Überbau erhält einen Fahrbahnbelag von insgesamt 8,0 cm. Entlang des tieferen Bordes wird eine Gussasphaltrinne in einer Breite von 20 cm angeordnet. Alle Betonansichtsflächen werden in Sichtbetonqualität, teilweise mit Brettschalung hergestellt.

 

Aufgrund der innerörtlichen Lage des Bauwerks sind als Schutzeinrichtungen Hochborde mit Geländern mit Drahtseil im Handlauf ausreichend. Wegen der fehlenden Weiterführung von Gehwegen werden auf dem Bauwerk Notgehwege mit Breiten von 0,75 m vorgesehen. Die Fahrbahnbreite beträgt 6,50 m.

 

Der Bauwerksentwurf beinhaltet über den Ersatzneubau des Brückenbauwerks hinaus die streckenbauliche Anpassung der Kreisstraße CO 9 bis zur Einmündung in die St 2204 und den Kreuzungsumbau CO 9 / St 2204. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird die Kreuzung nach Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg mit Linksabbiegespuren ausgestattet. Die Kosten werden zwischen den beiden Baulastträgern gemäß Bayerischen Straßen- und Wegegesetz nach den Breiten der beteiligten Straßenäste aufgeteilt.

 

Weitere Einzelheiten in bautechnischer und verkehrsmäßiger Hinsicht sowie über einzelne Positionen der Kostenermittlung können aus dem in der Kreiskämmerei und im Fachbereich Tiefbau des Landkreises aufliegenden Bauentwurf entnommen werden. Ergänzend dazu ist festzustellen:

 

1.    Mit dem Eingang einer positiven Stellungnahme der bereits beantragten baufachlichen Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg ist in Kürze zu rechnen.

 

2.    Der Vorhaben ist hinsichtlich des Kreuzungsumbaus mit dem Staatlichen Bauamt abgestimmt. Eine entsprechende Vereinbarung wird derzeit in der Servicestelle Kronach erarbeitet.

 

Die Kosten der Gesamtmaßnahme sind mit 1.305.500 € ermittelt. Der auf den Landkreis entfallende Kostenanteil für den Ersatzneubau inkl. Straßenanbindung und Umbau des Knotenpunktes beläuft sich auf rd. 1.081.500 €. Die zuwendungsfähigen Kosten wurden in Höhe von rd. 970.000 € ermittelt. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG von 679.000 € (70 v. H.) und nach Art. 13 c FAG von 194.000 € (20 v. H.) erwartet. Vom Landkreis wären somit Eigenmittel von 208.500 € aufzubringen.

 

Im derzeit gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2019 sind für den Landkreis an dieser Baumaßnahme lediglich 625.000 €, also 456.500 € zu wenig vorgesehen. Gründe für die Kostenerhöhung ist der streckenbauliche Ausbau der Kreisstraße CO 9 mit dem Umbau des Einmündungsbereiches in die Staatsstraße St 2204, der im Haushaltsansatz 2015 noch nicht vorgesehen war.

 

Im Vermögenshaushalt 2015 und 2016 waren bereits jeweils 25.000 € veranschlagt. Die noch fehlenden Mittel in Höhe von 1.031.500 € sind durch die Fortschreibung des Investitionsprogramms in den Jahren 2017 und 2018 bereitzustellen.

 

Im Hinblick auf die Größenordnung des Bauvorhabens ist die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung vergaberechtlich erforderlich. Der Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Da der Landkreis die Arbeiten am Kreuzungsumbau auch im Namen des Staatlichen Bauamtes vergibt, ist wegen Vergabesumme über 1.000.000 € eine Beschlussfassung des Kreistages erforderlich.