Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der vom Ingenieurbüro Koenig & Kühnel aufgestellte Bauentwurf für den Ersatzneubau der Brücke über die Walbur bei Kleinwalbur wird nach Maßgabe der baufachlichen Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg sowie etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Das Vorhaben ist im Haushaltsjahr 2017 abzuwickeln.

 

Die auf den Landkreis entfallenden Kosten von rd. 852.500 € werden wie folgt finanziert:

 

512.800 € Zuwendungen nach BayGVFG

146.500 € Zuwendungen nach FAG

193.200 € Eigenmittel

 

Die Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt 2017, aus der Haushaltsstelle 6517.9502 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 

 


Sachverhalt:

 

 

Im derzeit gültigen, am 10.03.2016 beschlossenen Investitionsprogramm 2015 bis 2019 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 74 der Ersatzneubau der Brücke über die Walbur bei Kleinwalbur mit insgesamt 500.000 € vorgesehen. Die Baumaßnahme war nach der vom Bauausschuss am 21.11.2013 beschlossenen Prioritätenliste mit Anlaufjahr 2017 eingeplant.

 

Der Ersatzneubau der Brücke über die Walbur (früher fälschlicherweise als Erlbachbrücke bezeichnet) war bereits Gegenstand der Beratungen im Bauausschuss am 17.11.2015. Der Verwaltung wurde seinerzeit aufgegeben, das Ingenieurbüro Koenig & Kühnel mit der Planung zu beauftragen und nach Vorliegen der Planunterlagen einen entsprechenden Bewilligungsantrag für die GVFG-Förderung ab 2017 bei der Regierung von Oberfranken zu stellen.

 

Dem seinerzeitigen Beschluss folgend wurde der Bauentwurf erstellt und am 20.12.2016 dem Staatlichen Bauamt zur baufachliche Stellungnahme zugeleitet. Auf Antrag des Landkreises hat die Regierung von Oberfranken die entsprechenden Fördermittel in 2017 und 2018 bereitgestellt.

 

Der Landkreis Coburg beabsichtigt die Kreisstraße CO 17 bei Kleinwalbur in Richtung Meeder auf einer Länge von rd. 311 m zu erneuern. Die Baumaßnahme beginnt am Ortseingang von Kleinwalbur, führt durch das Gut und endet in Höhe der Photovoltaikanlage bei Kleinwalbur. Im Zuge der Maßnahme sind ebenfalls die Erneuerung der Einmündung nach Birkenmoor sowie der Ersatzneubau der Brücke über die Walbur vorgesehen. Die geplante Maßnahme befindet sich auf einer Länge von rd. 140 m im Innerortsbereich und auf rd. 170 m außer Orts.

 

Die Kreisstraße CO 17 ist im geplanten Ausbaubereich in einem äußerst schlechten Zustand. Der Straßenoberbau wurde mit differierenden Gesamtstärken zwischen 0,30 m und 0,60 m nachgewiesen. Die Dicke der bestehenden Asphaltbefestigung bewegt sich zwischen 7 cm und 21 cm. Die Asphaltbefestigung der Fahrbahn liegt auf Frostschutzschichten in Dicken zwischen 17 cm und 70 cm. Bereichsweise fehlt die ungebundene Tragschicht. Der untersuchte Straßenoberbau entspricht hinsichtlich Aufbau und Zusammensetzung nicht den Anforderungen an Kreisstraßen. Das Gefüge des Straßenaufbaues ist weitgehend zerstört. Die Fahrbahnoberfläche weist zahlreiche Risse auf. Trotz ständiger Instandsetzungsmaßnahmen im Zuge des Straßenunterhaltes hat sich der Zustand so sehr verschlechtert, dass ein grundhafter Ausbau unumgänglich ist. Straßenbegleitende Geh- und Radwege sind nicht vorhanden und auch nicht geplant.

 

Im Innerortsbereich erneuert die Gemeinde Meeder im Zuge der Baumaßnahme den vorhandenen Regenwasserkanal. Dieser dient auch zur Entwässerung der Kreisstraße, der Landkreis beteiligt sich am Bau mit einem Kanalkostenbeitrag von ca. 22.500 €. Über den gemeinsamen Ausbau ist eine Vereinbarung von Landkreis Coburg und Gemeinde Meeder in Vorbereitung.

 

Durch die Beseitigung der Längs- und Querrisse in der Fahrbahn sowie der Neugestaltung der Einmündung der GVS Birkenmoor wird die Verkehrssicherheit im überplanten Bereich erheblich verbessert. Die bestehenden Straßengräben werden durch Entwässerungsmulden ersetzt, tiefe Überfahrten mit Betonrohrdurchlässen fallen somit weg. Was zu einer weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt.

 

Die Trasse verläuft im Wesentlichen deckungsgleich mit der alten Kreisstraße. Im Innerortsbereich wird die vorhandene Fahrbahnbreite von 6,00 m beibehalten. Nach der Walburbrücke wird wegen der bestandsnahen Kurvenradien die Fahrbahn im Kurvenbereich auf 8,00 m aufgeweitet. Im weiteren Verlauf erfolgt die Anbindung der GVS Birkenmoor. Der Einmündungsbereich wird dabei mittels Aufstellbereich für Linksabbieger in der Kreisstraße und Verkehrsinsel in der GVS neu gestaltet.

 

Im Zuge des Ausbaues sind innerorts die Zufahrten zu Privatgrundstücken sowie Außerorts die Zufahrten an Flurwegen und landwirtschaftlichen Flächen lage- und höhenmäßig an die neue Fahrbahn anzugleichen. Der Einmündungsbereich der GVS Birkenmoor in die Kreisstraße CO 17 wird komplett neu ausgebildet. Die Achse der einmündeten Straße wird dabei um rd. 10 m nach Osten verschoben um eine möglichst rechtwinklige Anbindung zu erreichen. Zur Herstellung des Aufstellbereiches wird die Fahrbahn auf rd. 11,0 m aufgeweitet. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wird durch die geplante Kurvenaufweitung sowie die Neugestaltung der Einmündung der GVS Birkenmoor deutlich verbessert.

 

Das Brückenbauwerk überführt die Kreisstraße CO 17 in der Ortslage Kleinwalbur über die Walbur. Das bestehende Natursteingewölbe wurde durch mehrere Ortbetonergänzungen verbreitert. Fahrbahnbreite und Absturzsicherung entsprechen nicht den Anforderungen an Kreisstraßen. Eine nachhaltige Instandsetzung des bestehenden Bauwerkes ist auch wegen der umfassenden Schäden an nahezu allen Bauteilen nicht sinnvoll. Es ist deshalb ein Abbruch des vorhandenen Bauwerks mit Ersatzneubau an der gleichen Stelle geplant.

 

Als Ersatzneubau soll aufgrund der Flachgründung ein Wellstahlprofil mit gepflasterten Gerinne zur Ausführung kommen. Wegen der Baugrundsituation ist eine Untergrundverbesserung erforderlich. Aufgrund der innerörtlichen Lage ist der Durchlass beidseitig mit Betonhochbordstein begrenzt.

 

Weitere Einzelheiten in bautechnischer und verkehrsmäßiger Hinsicht sowie über einzelne Positionen der Kostenermittlung können aus dem in der Kreiskämmerei und im Fachbereich Tiefbau des Landkreises aufliegenden Bauentwurf entnommen werden. Mit dem Eingang einer positiven Stellungnahme der bereits beantragten baufachlichen Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg kann in Kürze gerechnet werden.

 

Die Kosten der Baumaßnahme sind mit 852.500 € ermittelt. Der Landkreis Coburg ist alleiniger Kostenträger der Maßnahme. Der zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich auf rd. 732.500 €. Hiervon werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG von 512.800 € (70 v. H.) und nach Art. 13 c FAG von 146.500 € (20 v. H.) erwartet. Vom Landkreis wären somit Eigenmittel von rd. 193.200 € aufzubringen.

 

Im derzeit gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2019 sind für den Landkreis an dieser Baumaßnahme lediglich 500.000 €, also 352.500 € zu wenig vorgesehen. Gründe für die Kostenerhöhung sind, dass bisher die Erneuerung des Einmündungsbereiches nach Birkenmoor nicht vorgesehen war.

 

Im Vermögenshaushalt 2015 und 2016 waren bereits jeweils 25.000 € veranschlagt. Die noch fehlenden Mittel von 802.500 € sind durch die Fortschreibung des Investitionsprogramms im Jahr 2017 bereitzustellen.

 

Im Hinblick auf die Größenordnung des Bauvorhabens ist die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung vergaberechtlich erforderlich. Der Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste Angebot zu verteilen.