Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 5

Beschluss:

 

 

1.    Der Kreistag des Landkreises Coburg beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung des Zweckverbandes „Museen im Coburger Land“, die einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet. Der Landrat wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen, soweit diese den Satzungskern nicht berühren.

 

2.    Die Fraktionen des Kreistages sollen keine Verbandsräte mit Wohnsitz in der Gemeinde Ahorn oder der Großen Kreisstadt Neustadt b. Coburg in die Zweckverbandsversammlung entsenden.

 

3.    Der Landkreis stellt dem Zweckverband für den Betrieb der Museen für den Zeitraum von 2017 bis 2023 folgendes Budget zur Verfügung:

 

2017

 

312.445 €

2018

 

365.850 €

2019

 

377.682 €

2020

 

386.155 €

2021

 

397.782 €

2022

 

400.000 €

2023 …

133.334 €

+ ggf. Weiterfinanzierung

 

Hierbei wird von einer Gründung des Zweckverbandes zum 01.05.2017 und einer Laufzeit des Finanzierungskonzeptes von 6 Jahren ausgegangen.

 

Für die Kosten der Geschäftsführung übernimmt der Landkreis 76 % der Gesamtkosten – maximal 60.000 € /a. Gleiches gilt für Kosten, die im Zusammenhang mit der Gründung des Zweckverbandes entstehen sollten.

 

4.    Die seitens des Landkreises zu bestellenden Verbandsräte werden gemäß Art. 33 Abs. 2 KommZG angewiesen sicherzustellen, dass der in Ziff. 3 festgelegte jährliche Kostenrahmen zum Betrieb der Museen ebenso wie der maximale Kostenanteil des Landkreises an den Kosten der Geschäftsführung nicht überstiegen werden.

 

5.    Der bisherige Zuschuss, den der Landkreis Coburg zum Betrieb des „Museums der Deutschen Spielzeugindustrie, Neustadt b. Coburg“ gewährt hat, wird mit der Gründung des Zweckverbandes eingestellt. Die der Zahlung zugrundeliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung, unterzeichnet am 29.08. bzw. 04.12.1990 ist zum Zeitpunkt der Gründung des Zweckverbandes in gegenseitigem Einvernehmen aufzuheben. Der Landrat wird ermächtigt, der Aufhebung zuzustimmen.

 

6.    Ab der Gründung des Zweckverbandes „Museen im Coburger Land“ steht der Betrieb des Museums „Alte Schäferei – Gerätemuseum des Coburger Landes, Ahorn“ in der Zuständigkeit des neuen Zweckverbandes. Die vom Kreistag entsandten Verbandsmitglieder werden angewiesen, der Auflösung des Zweckverbandes „Alte Schäferei – Gerätemuseum des Coburger Landes, Ahorn“ in der Verbandsversammlung zuzustimmen.

 

7.    Dem Kreistag ist jährlich ein Bericht zur Entwicklung der Museen abzugeben.

 

8.    Die Beschlüsse Nr. 1 – 7 stehen unter dem Vorbehalt, dass:

 

a.    alle weiteren Verbandsmitglieder des Zweckverbandes ebenfalls die Verbandssatzung beschließen,

 

b.    die Stadt Neustadt b. Coburg und der Museums- und Heimatverein Neustadt b. Coburg e. V. der Aufhebung der öffentlich rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr 1990, die die Finanzierung der Betriebskosten des „Museums der Deutschen Spielzeugindustrie, Neustadt b. Coburg“ regelt, zustimmen,

 

c.    die Auflösung des Zweckverbandes „Alte Schäferei, Ahorn – Gerätemuseum des Coburger Landes“ von der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes „Alte Schäferei – Gerätemuseum des Coburger Landes, Ahorn“ beschlossen wird,

 

d.    die Gemeinde Ahorn und die Stadt Neustadt b. Coburg beschlossen haben, ihren Anteil an der Finanzierung des jeweiligen Museumsbetriebes nach den Darstellungen dieser Beschlussvorlage und den in der Satzung getroffenen Festlegungen zur Verfügung zu stellen, sowie die anteiligen Kosten für die Gründung und die Verwaltung des Zweckverbands zu tragen,

 

e.    die Überleitungsverträge mit den bisherigen Trägern der Museen vorbereitet sind, so dass sie mit der Gründung des Zweckverbandes unterzeichnet werden können,

 

f.     ein Vertrag mit der Stadt Neustadt b. Coburg zur Übertragung des Gebäudes und der im Museumsentwicklungskonzeptes im Finanzierungsplan vorgestellten Mittel zur Sanierung des Gebäudes (insbesondere des Daches) an den Zweckverband soweit vorbereitet ist, dass er mit der Gründung des Zweckverbandes unterzeichnet werden kann,

 

g.    dass ein Vertrag zwischen dem Zweckverband „Museen im Coburger Land“ und dem Bezirk Oberfranken zur Unterschrift vorbereitet ist, in dem der Bezirk seinen Kostenanteil von 100.000 € je Jahr zum Betrieb des Museums Ahorn festschreibt.

 

 

9.    Der Landkreis entsendet in die Verbandsversammlung 6 Verbandsräte – einer davon ist der Landrat. Er führt den Vorsitz. Als Vorsitzender wird er vertreten durch:

 

1. den Oberbürgermeister der Stadt Neustadt b. Coburg und

2. den Bürgermeister der Gemeinde Ahorn

 

Als Verbandsrat wird er vertreten durch seine politischen Vertreter.

Die weitere Sitzverteilung erfolgt nach Hare-Niemeyer.

 

 

Verbandsrat

1. Stellvertreter

2. Stellvertreter

Fraktion

Michael Busch

Rainer Mattern

Christian Gunsenheimer

 

Günter Benning,

Rödental

Rolf Rosenbauer,

Untersiemau

Renate Schubart-Eisenhardt,

Seßlach

CSU/LV

Bernd Wicklein,

Lautertal

Udo Döhler,

Dörfles-Esbach

Markus Mönch,

Weidhausen

ULB

Namen werden nachgereicht

 

 

SPD

Namen werden nachgereicht

 

 

Grüne

Christian Gunsenheimer,

Weitramsdorf

Michael Fischer,

Bad Rodach

Berthold Borczyk,

Seßlach

FW

 

 

 


 

Bisherige Beschlüsse:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 30.10.2014 die Satzung des Zweckverbandes Alte Schäferei – Gerätemuseum des Coburger Landes, Ahorn beschlossen. Der Zweckverband wurde Ende des Jahres 2014 gegründet. Für die Finanzierung des Museumsbetriebs wurde dem Zweckverband für den Zeitraum von 2015 bis 2021 ein Budget zur Verfügung gestellt. Dies steigt nach einem Stufenplan von ursprünglich 156.702 € im Jahr 2015 auf 200.000 € im Jahr 2021. Hinzu kommen die Kosten für die Geschäftsführung in Höhe von aktuell 25.600 € an denen der Landkreis einen Anteil von 76 % und somit rund 19.460 € übernimmt.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 17.12.2015 beschlossen, die Umsetzung des in dieser Sitzung vorgestellten Entwicklungskonzeptes für das „Museum der Deutschen Spielzeugindustrie, Neustadt b. Coburg“ grundsätzlich mit zu tragen. In dem Entwicklungskonzept war die Entwicklung der Betriebskosten enthalten. Er empfahl, die Trägerschaft des Museums in einem Zweckverband zu begründen. Die Verwaltung wurde beauftragt, Verhandlungen zur Gründung eines Zweckverbandes aufzunehmen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen am 03.03. 2016 wurde das ursprünglich vorgelegte Finanzierungskonzept für das „Museum der Deutschen Spielzeugindustrie, Neustadt b. Coburg“ überarbeitet. Es wurde dem Budget für den Betrieb des Museums „Alte Schäferei – Gerätemuseum des Coburger Landes, Ahorn“ angepasst, auch wenn damit die Umsetzung des Konzeptes mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.

 

In seiner Sitzung vom 28.07.2016 beschloss der Kreistag, dass für die beiden Museen „Alte Schäferei Ahorn – Gerätemuseum des Coburger Landes, Ahorn “ und „Museum der Deutschen Spielzeugindustrie, Neustadt“ ein gemeinsamer Zweckverband gegründet werden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt den Satzungsentwurf gemeinsam mit den künftigen Mitgliedern des Zweckverbandes zu erstellen und die Gründung vorzubereiten. Das Erfordernis einer eigenen Geschäftsführung für den gemeinsamen Zweckverband für den Zeitraum bis Ende 2022 wurde anerkannt. Für die Geschäftsführung ist in der Finanzierung der Höchstrahmen von 60.000 € je Jahr als Anteil des Landkreise einzuhalten.

 

Stand des Verfahrens:

Die künftigen Mitglieder des Zweckverbandes haben einen Satzungsentwurf erarbeitet. Er wurde mit der Regierung von Oberfranken vorbesprochen. Die Regierung würde diesen Entwurf genehmigen.

 

Von der vom Kreistag eingesetzten Arbeitsgruppe „Künftige Förderung der Museen in der Region“ wurde der Inhalt der Satzung am 17. Januar geprüft. Die Arbeitsgruppe trägt den Satzungsentwurf mit und empfiehlt dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport die Satzung als Grundlage für einen gemeinsamen Zweckverband zu beschließen.

 

Investitionen, die zum Zeitpunkt der Gründung des gemeinsamen Zweckverbandes nicht im Finanzplan des jeweiligen Museumsentwicklungskonzeptes beschlossen sind, erfordern eine gesonderte Vereinbarung. Sie sind somit grundsätzlich nicht durch die Satzung und die dort getroffenen Regelungen zur Deckung des Finanzbedarfs gedeckt. In der Sitzung wird der Vorsitzende dennoch einige neuere Erkenntnisse zum Sanierungsbedarf der Gebäude des Museums „Alte Schäferei – Gerätemuseum des Coburger Landes, Ahorn bekanntgeben, damit die Mitglieder der Kreisgremien die Situation insgesamt besser einschätzen können.

 

Die Gremien der weiteren Mitglieder des künftigen Zweckverbandes haben noch keine Entscheidung zum Satzungsentwurf getroffen. Daher ist die Entscheidung des Kreistages unter den Vorbehalt zu stellen, dass diese Gremien dem Satzungsentwurf ebenfalls zustimmen.

 

Folgender Ablauf ist hierbei geplant:

 

21.02.2017    Kreis- und Strategieausschuss berät über den Haushalt und damit über die für die Museen eingestellten Haushaltsansätze

 

09.03.2017    Kreistag beschließt die Satzung

 

im März 2017 Stadtrat Neustadt, Gemeinderat Ahorn sowie die Fördervereine Neustadt und Ahorn beschließen die Satzung

 

im April 2017  Satzung wird der Regierung zur Genehmigung vorgelegt – Veröffentlichung in den Amtsblättern

 

Gründung des Zweckverbandes „Museen im Coburger Land“ zum 01.05.2017.

 

Inhalt der Satzung

Bei der Erarbeitung des Satzungsinhalts wurde im Wesentlichen auf die Erfahrungen des Zweckverbandes „Alte Schäferei – Gerätemuseum des Coburger Landes, Ahorn“ zurückgegriffen. Der Satzungsentwurf orientiert sich in weiten Teilen an dessen Satzung.

Der Zweckverband wird den Namen „Museen im Coburger Land“ führen.

 

Verbandsmitglieder werden neben dem Landkreis Coburg die Gemeinde Ahorn, die Stadt Neustadt b. Coburg, der Förderverein Gerätemuseum des Coburger Landes e. V. mit überregionalem Schäfereiarchiv und der Heimat- und Museumsverein Neustadt b. Coburg e. V.

 

In die Verbandsversammlung entsenden der Landkreis 6 Verbandsräte – einer davon ist der Landrat, die Gemeinde Ahorn und die Stadt Neustadt b. Coburg jeweils 3 Verbandsräte – einer davon der Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister und die beiden Vereine jeweils einen Verbandsrat – das ist der Vorstandsvorsitzende (§ 6 Abs. 2). Die vom Landkreis entsandten Verbandsräte haben jeweils zwei Stimmen. Alle weiteren Verbandsräte haben eine Stimme(§ 9 Abs. 6). Durch diese Regelung soll die Gewichtung gemäß der Finanzierungsanteile am künftigen Zweckverband gewahrt werden. Gleichzeitig soll das Gremium möglichst klein gehalten werden.

 

Satzungsänderungen, die die Aufnahme weiterer Mitglieder betreffen, das Stimmenverhältnis ändern oder die Deckung des Finanzbedarfs betreffen, bedürfen der Zustimmung aller von der Gemeinde oder Stadt entsandten und anwesenden Verbandsräte (§ 9 Abs. 3). Hierdurch wird verhindert, dass diese wesentlichen Änderungen, die eine direkte Auswirkung auf die Zahlungen der Gemeinde Ahorn oder der Stadt Neustadt haben, ohne deren Zustimmung erfolgt.

 

Die Zuständigkeiten der Verbandsversammlung sind in § 10 der Satzung geregelt.

 

Für jeden Museumsstandort wird ein eigener Ausschuss gebildet (§ 12), der sowohl die Entwicklung des Museums als auch die Aufstellung des Haushaltsabschnittes, der das jeweilige Museum betrifft, vorberät.

 

In der Zweckverbandsversammlung hat der Landrat den Vorsitz. In dieser Rolle wird er vertreten durch den Oberbürgermeister der Stadt Neustadt b. Coburg und den Bürgermeister der Gemeinde Ahorn. In den Ausschüssen wird er in seiner Funktion als Vorsitzender ebenfalls durch den jeweiligen Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister vertreten. Die Vertretung als Verbandsrat mit zwei Stimmen für den Landkreis übernehmen die gesetzlichen Vertreter in der Versammlung bzw. den Ausschüssen.

 

Die Geschäftsstelle des Zweckverbandes wird im Landratsamt Coburg eingerichtet.

 

Der Zweckverband übernimmt das Personal des bisherigen Zweckverbandes „Alte Schäferei – Gerätemuseum des Coburger Landes, Ahorn“ und des „Museums der Deutschen Spielzeugindustrie, Neustadt b. Coburg“, sofern die einzelnen Beschäftigten keinen Widerspruch einlegen (§ 18).

 

Die Deckung des Finanzbedarfs ist in § 20 geregelt. An den nicht durch Einnahmen und die festgesetzten Zuschüsse der Vereine gedeckten Betriebs- und notwendigen Investitionskosten trägt der Landkreis grundsätzlich 76 % und die jeweilige Stadt oder Gemeinde 24 %. Die Vereine unterstützen den Betrieb mit jährlich 8.000 €. Der Anteil, der von der Gemeinde Ahorn zu tragen ist, ist auf höchstens 60.000 €/a plus Kostensteigerungsindex, der der Stadt Neustadt b. Coburg auf 81.000 €/a plus Kostensteigerungsindex beschränkt.

 

Von den Kosten der Geschäftsstelle und Verbandswirtschaft sowie von den Kosten, die im Zusammenhang mit der Gründung des Zweckverbandes entstehen, tragen der Landkreis 76 % und die Stadt Neustadt b. Coburg sowie die Gemeinde Ahorn jeweils 12 %.

 

Die Deckung von nicht im Finanzierungsplan des jeweiligen Museumsentwicklungskonzeptes, das zum Zeitpunkt der Gründung des Zweckverbandes beschlossen war, aufgeführten Investitionskosten, erfordert eine gesonderte Vereinbarung (§ 21). Somit braucht es bei Investitionen, die nicht aus dem Haushalt des Zweckverbandes finanziert werden können, jeweils eine eigene Entscheidung der kommunalen Gremien.

 

Die Haushaltssatzung gliedert sich in drei Unterabschnitte – Betriebskosten Zweckverband, Haushalt Museum Ahorn und Haushalt Museum Neustadt (§23).

 

Bei Auflösung des Zweckverbandes erhält für das Museum Ahorn der Förderverein die Möglichkeit, das Museum weiter zu betreiben und damit auch das dem Museum Ahorn zuzuordnende Vermögen. Führt er das Museum nicht weiter, wird dieses Vermögen zu 76 % an den Landkreis und zu 24 % an die Gemeinde Ahorn aufgeteilt.

Bei Auflösung des Zweckverbandes hat für das Museum Neustadt zunächst die Stadt Neustadt b. Coburg die Möglichkeit, das Museum weiter zu betreiben und würde in diesem Fall das dem Museum Neustadt zuzuordnende Vermögen erhalten. Erklärt sie den Weiterbetrieb nicht, kann der Museumsverein das Museum weiter führen. Gibt er ebenfalls keine solche Erklärung ab, fällt dieses Vermögen zu 76 % an den Landkreis und zu 24 % an die Stadt Neustadt b. Coburg. Die Stadt Neustadt b. Coburg bringt in den Zweckverband das Gebäude des Museums sowie Gelder zur Sanierung des Daches ein. Daher steht ihr auch die erste Entscheidung zum Weiterbetrieb des Museums zu.

 

Das Vermögen des Zweckverbandes wird im Falle einer Auflösung des Zweckverbandes im Verhältnis 76 % Landkreis und jeweils 12 % Stadt und Gemeinde aufgeteilt.

 

In der Satzung des Zweckverbandes Alte Schäferei, Ahorn war festgelegt, dass die fachliche Weiterentwicklung des Museums durch einen Museumsbeirat begleitet wird. In der nun zu beschließenden Satzung wird auf diesen Beirat verzichtet. Die Museumsleitung kann auf Einladung an den Sitzungen der Ausschüsse und des Zweckverbandes teilnehmen. Gleiches gilt für die Geschäftsführung.

 

Weitere Überlegungen:

Personal:

Das Personal des Zweckverbandes Alte Schäferei, Ahorn – Gerätemuseum des Coburger Landes ist derzeit außertariflich beschäftigt nach allgemeinem Arbeitsrecht. Gleiches gilt für die Beschäftigten im Museum Neustadt. Bei der Gründung eines gemeinsamen Zweckverbandes wären die Tarife zu prüfen mit dem Ziel, eine Gleichbehandlung zu erreichen.

 

Finanzierung:

Die Finanzierung des Museumsbetriebs „Alte Schäferei, Ahorn“ durch den Landkreis und die Gemeinde Ahorn erfolgt auf der Grundlage eines nicht rückzahlbaren Budgets. Die Finanzierung des gemeinsamen Zweckverbandes Museen des Coburger Landes sollte ebenfalls als nicht rückzahlbares Budget erfolgen. Hierdurch wird zum einen der künftigen Geschäftsführung die Möglichkeit gegeben, Rücklagen zu bilden und somit flexibler auf finanzielle Anforderungen zu reagieren. Zum anderen entsteht hierdurch eine Verpflichtung zu vorausschauendem Planen und Handeln.

 

Zur Übersicht wird nochmals dargestellt, welche Kosten zum Betrieb der beiden Museen über die bereits bestehenden Beschlüsse festgelegt wurden. Für das Museum der Deutschen Spielzeugindustrie, Neustadt wurden die mit dem Entwicklungskonzept vorgestellten und somit bereits beschlossenen Betriebskosten aufgrund der Verhandlungen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 entsprechend reduziert.

 

Mit Gründung eines Zweckverbandes zum 01.01.2016 sollte mit der Umsetzung des Entwicklungskonzeptes für das „Museum der Deutschen Spielzeugindustrie, Neustadt b. Coburg“ begonnen werden. So wurde auch das dazugehörige Finanzierungskonzept erstellt und vom Kreistag zusammen mit dem Museumsentwicklungskonzept beschlossen. Das Umsetzungskonzept hat eine Laufzeit von 6 Jahren. Die Gründung des gemeinsamen Zweckverbandes ist nun für 01.05.2017 vorgesehen. Somit beginnen die Umsetzungsphase des Entwicklungskonzeptes und die dazugehörige Finanzierung mit der Gründung des gemeinsamen Zweckverbandes. Bei einer Dauer von 6 Jahren enden sie am 30. April 2023. Für diesen Zeitraum sind die Gelder durch die Mitglieder des Zweckverbandes zur Verfügung zu stellen.

 

Für das Museum „Alte Schäferei – Gerätemuseum des Coburger Landes, Ahorn“ war beschlossen, dass die Finanzierung durch den Kreistag bis Ende des Jahres 2021 erfolgt. Danach wollte man sehen, welchen Erfolg die Umsetzung des Konzeptes gebracht hat und neu über die Weiterfinanzierung entscheiden.

 

Durch die Gründung des gemeinsamen Zweckverbandes für beide Museen soll der erstmalige Finanzierungszeitraum für beide Museen und somit für den gesamten Zweckverband bis 30.04.2023 – 6 Jahre nach Gründung des Zweckverbandes und Beginn der Umsetzung des Entwicklungskonzeptes „Museum der Deutschen Spielzeugindustrie, Neustadt“ – laufen.

 

Hieraus ergibt sich folgende Aufstellung der Kosten – unter der Voraussetzung der Gründung zum 01.05.2017:

 

Jahr

Betriebs-kosten Museum Ahorn  (100%)

davon Anteil Lkr. Coburg € (76%)

Anteil

Gde. Ahorn € (24%)

Betriebs-kosten Museum Neustadt (100 %)

davon Anteil Lkr. Coburg € (76 %)

Anteil

Stadt Nec

€ (24 %)

Betriebs-kosten

Lkr gesamt

 

2015

 

206.187

 

156.702

 

49.485

 

 

51.200

 

 

207.902

 

2016

 

233.409

 

177.391

 

56.018

 

 

51.200

 

 

228.591

 

2017

 

233.194

 

177.227

 

55.967

 

 

Bis 30.04.17

17.067 €

Ab 01.05.17

118.151 €

135.218

 

 

 

312.445

 

2018

 

240.691

 

182.925

 

57.766

 

240.691

 

182.925

 

57.766

 

 

365.850

 

2019

 

248.476

 

188.841

 

59.634

 

248.476

 

188.841

 

59.634

 

377.682

 

2020

 

253.497

 

193.497

durch Deckelung Ahorn

(nach proz. Verteilung 192.658 )

 

60.000

durch Deckelung

(nach proz. Verteilung 60.839 €)

 

253.497

 

192.658

 

60.839

 

386.155

 

2021

 

260.239

 

200.000

durch Deckelung Ahorn und Lkr.

(nach proz. Verteilung 197.782 €)

 

 60.000

durch Deckelung

(nach proz. Verteilung 60.457 €)

 

260.239

 

197.782

 

60.000

 

397.782

 

2022 …

 

 

Ziel: Festbetrag + Kostensteigerungsindex

 

200.000

 

60.000

 

263.158

 

200.000

 

63.158

 

400.000

2023

Festlegungbis 30.04.2023

 

66.667

+ ggf. Weiterfinanzierung

 

20.000

+ ggf. Weiterfinanzierung

Festlegung bis 30.04.2023

 

66.667

+ ggf. Weiterfinanzierung

 

21.052

+ ggf. Weiterfinanzierung

 

 

133.334

+ ggf. Weiterfinanzierung

 

Zu diesen Beträgen kommen Kosten für die Verwaltung des Zweckverbandes mit einem Anteil für den Landkreis von max. 60.000 €. Diese Kosten wurden bereits per Beschluss des Kreistages vom 28.07.2016 anerkannt.

 

Weitere Regelungen des Zweckverbandes Alte Schäferei, Ahorn – Gerätemuseum des Coburger Landes, die für den neu zu gründenden gemeinsamen Zweckverband ebenfalls gelten sollten:

Die Fraktionen des Kreistages sollten keine Verbandsräte mit Wohnsitz in der Gemeinde Ahorn oder der Stadt Neustadt b. Coburg. in die Verbandsversammlung entsenden, um Interessenskonflikten von vorne herein vorzubeugen.

Ein Mitglied des neu zu gründenden Zweckverbandes darf nach den gesetzlichen Vorschriften seinen Finanzierungsanteil nicht deckeln. Dies wäre als finanzstärkster Partner der Landkreis Coburg. Um den Anteil an den Betriebskosten für den Landkreis Coburg für die beiden Museen auf jeweils 200.000 € zu begrenzen, kann der Kreistag jedoch seine in die Verbandsversammlung entsandten Mitglieder anweisen, nur Haushalte zu genehmigen, die diese Vorgaben einhalten.

Der Zweckverband „Alte Schäferei, Ahorn – Gerätemuseum des Coburger Landes“ wäre aufzulösen. Zum Übergang des Vermögens sind entsprechende Verträge zu schließen. Auch für das Museum der Deutschen Spielzeugindustrie Neustadt sind mit dem Heimat- und Museumsverein Neustadt b. Coburg e. V. und der Stadt Neustadt b. Coburg entsprechende Verträge zum Übergang des Vermögens zu schließen.

 

 


Aus der Beratung

 

Kreisrat Christian Gunsenheimer fragt an, ob ein normaler Betrieb der Museen weiterhin gewährleistet wäre, wenn die von Frau Keyser angesprochenen Beträge über welche nochmals einzeln in den Gremien abgestimmt werden müsse, abgelehnt würden. Des Weiteren wünscht er Informationen über die genaue Summe der Investitionen und welche Kosten genau auf den Landkreis zukommen können.

Der Vorsitzende erklärt, dass die angesprochenen Investitionen auch in dem bereits bestehenden Zweckverband nötig werden würden. Er betont, dass es ihm persönlich ebenso wie der Geschäftsführung wichtig war, die Investition vor Gründung des neuen Zweckverbandes aufzuzeigen. Die Höhe der Investitionen in Höhe von 350.000 € verteilt über 5 Jahre stehe von Anfang an fest und könne jederzeit im Protokoll des Ausschusses nachgelesen werden, so der Vorsitzende.

 

Kreisrat Rainer Mattern erklärt, dass die Fraktion CSU / LV gerne weiterhin Kreisrätin Elke Protzmann als Fachkompetenz dem Zweckverband zu Verfügung stellen. Zwar sei sie eine Neustadter Bürgerin, was sie laut Beschlussvorschlag Punkt 2, als Mitglied ausschließe, jedoch wünsche sich die CSU / LV Fraktion sie trotz dieser Tatsache als Verbandsrätin.

 

Kreisrat Christoph Raabs erklärt, dass die ÖDP nicht in die Beratungen zum Zweckverband eingebunden war und das Konzept weiterhin ablehne, jedoch der nun fertigen Satzung zustimme, da sie in ihren Augen sauber ausgearbeitet wurde.

 

Kreisrat Thomas Kreisler erfragt, wie sich die Besetzung des Zweckverbandes zusammensetzt.

Landrat Michael Busch erklärt hierzu, dass sowohl von der Fraktion CSU / LV ein Sitz an die ULB Fraktion, sowie von der Fraktion SPD ein Sitz an die Fraktionen der Grünen abgetreten worden sei. Somit hätten nun nach Hare-Niemeyer neben dem Vorsitzenden und den Bürgermeistern der Stadt Neustadt b. Coburg und Ahorn jeweils die Fraktionen der SPD, CSU / LV, ULB, Grünen und Freien Wähler jeweils einen Sitz als Verbandsmitglied im Zweckverband.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung für 10 Minuten, von 15:25 bis 15:35 Uhr um den Fraktionen die Möglichkeit zu geben, die Verbandsräte aus der jeweiligen Fraktion zu bestimmen.

Nach eingehender Beratung entscheidet die CSU / LV sich wegen oben genannter Gründe gegen Kreisätin Elke Protzmann als Verbandsrätin und schlägt Kreisrat Günter Benning, sowie Kreisrat Rolf Rosenbauer als. 1. und Kreisärtin Renate Schubart-Eisenhardt als 2. Vertretung vor.