Sitzung: 09.03.2017 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 5
Vorlage: 011/2017
Beschluss:
1.
Der
Kreistag des Landkreises Coburg beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung
des Zweckverbandes „Museen im Coburger Land“, die einen Bestandteil dieses
Beschlusses bildet. Der Landrat wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen,
soweit diese den Satzungskern nicht berühren.
2.
Die
Fraktionen des Kreistages sollen keine Verbandsräte mit Wohnsitz in der
Gemeinde Ahorn oder der Großen Kreisstadt Neustadt b. Coburg in die
Zweckverbandsversammlung entsenden.
3.
Der
Landkreis stellt dem Zweckverband für den Betrieb der Museen für den Zeitraum
von 2017 bis 2023 folgendes Budget zur Verfügung:
2017 |
312.445 € |
2018 |
365.850 € |
2019 |
377.682 € |
2020 |
386.155 € |
2021 |
397.782 € |
2022 |
400.000 € |
2023 … |
133.334 € + ggf. Weiterfinanzierung |
Hierbei wird von einer Gründung des
Zweckverbandes zum 01.05.2017 und einer Laufzeit des Finanzierungskonzeptes von
6 Jahren ausgegangen.
Für die Kosten der Geschäftsführung übernimmt
der Landkreis 76 % der Gesamtkosten – maximal 60.000 € /a. Gleiches gilt für
Kosten, die im Zusammenhang mit der Gründung des Zweckverbandes entstehen
sollten.
4.
Die
seitens des Landkreises zu bestellenden Verbandsräte werden gemäß Art. 33 Abs.
2 KommZG angewiesen sicherzustellen, dass der in Ziff. 3 festgelegte jährliche
Kostenrahmen zum Betrieb der Museen ebenso wie der maximale Kostenanteil des
Landkreises an den Kosten der Geschäftsführung nicht überstiegen werden.
5.
Der
bisherige Zuschuss, den der Landkreis Coburg zum Betrieb des „Museums der
Deutschen Spielzeugindustrie, Neustadt b. Coburg“ gewährt hat, wird mit der
Gründung des Zweckverbandes eingestellt. Die der Zahlung zugrundeliegende
öffentlich-rechtliche Vereinbarung, unterzeichnet am 29.08. bzw. 04.12.1990 ist
zum Zeitpunkt der Gründung des Zweckverbandes in gegenseitigem Einvernehmen
aufzuheben. Der Landrat wird ermächtigt, der Aufhebung zuzustimmen.
6.
Ab der
Gründung des Zweckverbandes „Museen im Coburger Land“ steht der Betrieb des
Museums „Alte Schäferei – Gerätemuseum des Coburger Landes, Ahorn“ in der
Zuständigkeit des neuen Zweckverbandes. Die vom Kreistag entsandten
Verbandsmitglieder werden angewiesen, der Auflösung des Zweckverbandes „Alte
Schäferei – Gerätemuseum des Coburger Landes, Ahorn“ in der Verbandsversammlung
zuzustimmen.
7.
Dem
Kreistag ist jährlich ein Bericht zur Entwicklung der Museen abzugeben.
8.
Die
Beschlüsse Nr. 1 – 7 stehen unter dem Vorbehalt, dass:
a.
alle
weiteren Verbandsmitglieder des Zweckverbandes ebenfalls die Verbandssatzung
beschließen,
b.
die
Stadt Neustadt b. Coburg und der Museums- und Heimatverein Neustadt b. Coburg
e. V. der Aufhebung der öffentlich rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr 1990,
die die Finanzierung der Betriebskosten des „Museums der Deutschen
Spielzeugindustrie, Neustadt b. Coburg“ regelt, zustimmen,
c.
die
Auflösung des Zweckverbandes „Alte Schäferei, Ahorn – Gerätemuseum des Coburger
Landes“ von der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes „Alte Schäferei –
Gerätemuseum des Coburger Landes, Ahorn“ beschlossen wird,
d.
die
Gemeinde Ahorn und die Stadt Neustadt b. Coburg beschlossen haben, ihren Anteil
an der Finanzierung des jeweiligen Museumsbetriebes nach den Darstellungen
dieser Beschlussvorlage und den in der Satzung getroffenen Festlegungen zur
Verfügung zu stellen, sowie die anteiligen Kosten für die Gründung und die
Verwaltung des Zweckverbands zu tragen,
e.
die
Überleitungsverträge mit den bisherigen Trägern der Museen vorbereitet sind, so
dass sie mit der Gründung des Zweckverbandes unterzeichnet werden können,
f.
ein
Vertrag mit der Stadt Neustadt b. Coburg zur Übertragung des Gebäudes und der
im Museumsentwicklungskonzeptes im Finanzierungsplan vorgestellten Mittel zur
Sanierung des Gebäudes (insbesondere des Daches) an den Zweckverband soweit
vorbereitet ist, dass er mit der Gründung des Zweckverbandes unterzeichnet
werden kann,
g.
dass ein
Vertrag zwischen dem Zweckverband „Museen im Coburger Land“ und dem Bezirk
Oberfranken zur Unterschrift vorbereitet ist, in dem der Bezirk seinen
Kostenanteil von 100.000 € je Jahr zum Betrieb des Museums Ahorn festschreibt.
9.
Der
Landkreis entsendet in die Verbandsversammlung 6 Verbandsräte – einer davon ist
der Landrat. Er führt den Vorsitz. Als Vorsitzender wird er vertreten durch:
1.
den Oberbürgermeister der Stadt Neustadt b. Coburg und
2.
den Bürgermeister der Gemeinde Ahorn
Als
Verbandsrat wird er vertreten durch seine politischen Vertreter.
Die
weitere Sitzverteilung erfolgt nach Hare-Niemeyer.
Verbandsrat |
1.
Stellvertreter |
2.
Stellvertreter |
Fraktion |
Michael
Busch |
Rainer Mattern |
Christian Gunsenheimer |
|
Günter
Benning, Rödental |
Rolf Rosenbauer, Untersiemau |
Renate Schubart-Eisenhardt, Seßlach |
CSU/LV |
Bernd
Wicklein, Lautertal |
Udo Döhler, Dörfles-Esbach |
Markus Mönch, Weidhausen |
ULB |
Namen
werden nachgereicht |
|
|
SPD |
Namen werden nachgereicht |
|
|
Grüne |
Christian
Gunsenheimer, Weitramsdorf |
Michael Fischer, Bad Rodach |
Berthold Borczyk, Seßlach |
FW |
Bisherige
Beschlüsse:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom
30.10.2014 die Satzung des Zweckverbandes Alte Schäferei – Gerätemuseum des
Coburger Landes, Ahorn beschlossen. Der Zweckverband wurde Ende des Jahres 2014
gegründet. Für die Finanzierung des Museumsbetriebs wurde dem Zweckverband für
den Zeitraum von 2015 bis 2021 ein Budget zur Verfügung gestellt. Dies steigt
nach einem Stufenplan von ursprünglich 156.702 € im Jahr 2015 auf 200.000 € im
Jahr 2021. Hinzu kommen die Kosten für die Geschäftsführung in Höhe von aktuell
25.600 € an denen der Landkreis einen Anteil von 76 % und somit rund 19.460 €
übernimmt.
Der Kreistag hat in
seiner Sitzung vom 17.12.2015 beschlossen, die Umsetzung des in dieser Sitzung
vorgestellten Entwicklungskonzeptes für das „Museum der Deutschen
Spielzeugindustrie, Neustadt b. Coburg“ grundsätzlich mit zu tragen. In dem
Entwicklungskonzept war die Entwicklung der Betriebskosten enthalten. Er
empfahl, die Trägerschaft des Museums in einem Zweckverband zu begründen. Die
Verwaltung wurde beauftragt, Verhandlungen zur Gründung eines Zweckverbandes
aufzunehmen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen am 03.03. 2016 wurde das
ursprünglich vorgelegte Finanzierungskonzept für das „Museum der Deutschen
Spielzeugindustrie, Neustadt b. Coburg“ überarbeitet. Es wurde dem Budget für
den Betrieb des Museums „Alte Schäferei – Gerätemuseum des Coburger Landes,
Ahorn“ angepasst, auch wenn damit die Umsetzung des Konzeptes mehr Zeit in
Anspruch nehmen wird.
In seiner Sitzung
vom 28.07.2016 beschloss der Kreistag, dass für die beiden Museen „Alte
Schäferei Ahorn – Gerätemuseum des Coburger Landes, Ahorn “ und „Museum der
Deutschen Spielzeugindustrie, Neustadt“ ein gemeinsamer Zweckverband gegründet
werden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt den Satzungsentwurf gemeinsam mit
den künftigen Mitgliedern des Zweckverbandes zu erstellen und die Gründung
vorzubereiten. Das Erfordernis einer eigenen Geschäftsführung für den
gemeinsamen Zweckverband für den Zeitraum bis Ende 2022 wurde anerkannt. Für
die Geschäftsführung ist in der Finanzierung der Höchstrahmen von 60.000 € je
Jahr als Anteil des Landkreise einzuhalten.
Stand des Verfahrens:
Die künftigen
Mitglieder des Zweckverbandes haben einen Satzungsentwurf erarbeitet. Er wurde
mit der Regierung von Oberfranken vorbesprochen. Die Regierung würde diesen
Entwurf genehmigen.
Von der vom Kreistag
eingesetzten Arbeitsgruppe „Künftige Förderung der Museen in der Region“ wurde
der Inhalt der Satzung am 17. Januar geprüft. Die Arbeitsgruppe trägt den
Satzungsentwurf mit und empfiehlt dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
die Satzung als Grundlage für einen gemeinsamen Zweckverband zu beschließen.
Investitionen, die
zum Zeitpunkt der Gründung des gemeinsamen Zweckverbandes nicht im Finanzplan
des jeweiligen Museumsentwicklungskonzeptes beschlossen sind, erfordern eine
gesonderte Vereinbarung. Sie sind somit grundsätzlich nicht durch die Satzung
und die dort getroffenen Regelungen zur Deckung des Finanzbedarfs gedeckt. In
der Sitzung wird der Vorsitzende dennoch einige neuere Erkenntnisse zum
Sanierungsbedarf der Gebäude des Museums „Alte Schäferei – Gerätemuseum des
Coburger Landes, Ahorn bekanntgeben, damit die Mitglieder der Kreisgremien die
Situation insgesamt besser einschätzen können.
Die Gremien der
weiteren Mitglieder des künftigen Zweckverbandes haben noch keine Entscheidung
zum Satzungsentwurf getroffen. Daher ist die Entscheidung des Kreistages unter
den Vorbehalt zu stellen, dass diese Gremien dem Satzungsentwurf ebenfalls
zustimmen.
Folgender Ablauf ist
hierbei geplant:
21.02.2017 Kreis- und Strategieausschuss berät über den
Haushalt und damit über die für die Museen eingestellten Haushaltsansätze
09.03.2017 Kreistag beschließt
die Satzung
im März 2017 Stadtrat Neustadt, Gemeinderat Ahorn sowie die
Fördervereine Neustadt und Ahorn beschließen die Satzung
im April 2017 Satzung wird der Regierung zur Genehmigung
vorgelegt – Veröffentlichung in den Amtsblättern
Gründung des
Zweckverbandes „Museen im Coburger Land“ zum 01.05.2017.
Inhalt der Satzung
Bei der Erarbeitung
des Satzungsinhalts wurde im Wesentlichen auf die Erfahrungen des
Zweckverbandes „Alte Schäferei – Gerätemuseum des Coburger Landes, Ahorn“
zurückgegriffen. Der Satzungsentwurf orientiert sich in weiten Teilen an dessen
Satzung.
Der Zweckverband
wird den Namen „Museen im Coburger Land“ führen.
Verbandsmitglieder
werden neben dem Landkreis Coburg die Gemeinde Ahorn, die Stadt Neustadt b. Coburg,
der Förderverein Gerätemuseum des Coburger Landes e. V. mit überregionalem
Schäfereiarchiv und der Heimat- und Museumsverein Neustadt b. Coburg e. V.
In die
Verbandsversammlung entsenden der Landkreis 6 Verbandsräte – einer davon ist
der Landrat, die Gemeinde Ahorn und die Stadt Neustadt b. Coburg jeweils 3
Verbandsräte – einer davon der Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister und die
beiden Vereine jeweils einen Verbandsrat – das ist der Vorstandsvorsitzende (§
6 Abs. 2). Die vom Landkreis entsandten Verbandsräte haben jeweils zwei
Stimmen. Alle weiteren Verbandsräte haben eine Stimme(§ 9 Abs. 6). Durch diese
Regelung soll die Gewichtung gemäß der Finanzierungsanteile am künftigen
Zweckverband gewahrt werden. Gleichzeitig soll das Gremium möglichst klein
gehalten werden.
Satzungsänderungen,
die die Aufnahme weiterer Mitglieder betreffen, das Stimmenverhältnis ändern
oder die Deckung des Finanzbedarfs betreffen, bedürfen der Zustimmung aller von
der Gemeinde oder Stadt entsandten und anwesenden Verbandsräte (§ 9 Abs. 3).
Hierdurch wird verhindert, dass diese wesentlichen Änderungen, die eine direkte
Auswirkung auf die Zahlungen der Gemeinde Ahorn oder der Stadt Neustadt haben,
ohne deren Zustimmung erfolgt.
Die Zuständigkeiten
der Verbandsversammlung sind in § 10 der Satzung geregelt.
Für jeden
Museumsstandort wird ein eigener Ausschuss gebildet (§ 12), der sowohl die
Entwicklung des Museums als auch die Aufstellung des Haushaltsabschnittes, der
das jeweilige Museum betrifft, vorberät.
In der Zweckverbandsversammlung
hat der Landrat den Vorsitz. In dieser Rolle wird er vertreten durch den
Oberbürgermeister der Stadt Neustadt b. Coburg und den Bürgermeister der
Gemeinde Ahorn. In den Ausschüssen wird er in seiner Funktion als Vorsitzender
ebenfalls durch den jeweiligen Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister vertreten.
Die Vertretung als Verbandsrat mit zwei Stimmen für den Landkreis übernehmen
die gesetzlichen Vertreter in der Versammlung bzw. den Ausschüssen.
Die Geschäftsstelle
des Zweckverbandes wird im Landratsamt Coburg eingerichtet.
Der Zweckverband
übernimmt das Personal des bisherigen Zweckverbandes „Alte Schäferei –
Gerätemuseum des Coburger Landes, Ahorn“ und des „Museums der Deutschen
Spielzeugindustrie, Neustadt b. Coburg“, sofern die einzelnen Beschäftigten
keinen Widerspruch einlegen (§ 18).
Die Deckung des
Finanzbedarfs ist in § 20 geregelt. An den nicht durch Einnahmen und die
festgesetzten Zuschüsse der Vereine gedeckten Betriebs- und notwendigen
Investitionskosten trägt der Landkreis grundsätzlich 76 % und die jeweilige
Stadt oder Gemeinde 24 %. Die Vereine unterstützen den Betrieb mit jährlich
8.000 €. Der Anteil, der von der Gemeinde Ahorn zu tragen ist, ist auf
höchstens 60.000 €/a plus Kostensteigerungsindex, der der Stadt Neustadt b.
Coburg auf 81.000 €/a plus Kostensteigerungsindex beschränkt.
Von den Kosten der
Geschäftsstelle und Verbandswirtschaft sowie von den Kosten, die im
Zusammenhang mit der Gründung des Zweckverbandes entstehen, tragen der
Landkreis 76 % und die Stadt Neustadt b. Coburg sowie die Gemeinde Ahorn
jeweils 12 %.
Die Deckung von
nicht im Finanzierungsplan des jeweiligen Museumsentwicklungskonzeptes, das zum
Zeitpunkt der Gründung des Zweckverbandes beschlossen war, aufgeführten
Investitionskosten, erfordert eine gesonderte Vereinbarung (§ 21). Somit
braucht es bei Investitionen, die nicht aus dem Haushalt des Zweckverbandes
finanziert werden können, jeweils eine eigene Entscheidung der kommunalen
Gremien.
Die Haushaltssatzung
gliedert sich in drei Unterabschnitte – Betriebskosten Zweckverband, Haushalt
Museum Ahorn und Haushalt Museum Neustadt (§23).
Bei Auflösung des
Zweckverbandes erhält für das Museum Ahorn der Förderverein die Möglichkeit,
das Museum weiter zu betreiben und damit auch das dem Museum Ahorn zuzuordnende
Vermögen. Führt er das Museum nicht weiter, wird dieses Vermögen zu 76 % an den
Landkreis und zu 24 % an die Gemeinde Ahorn aufgeteilt.
Bei Auflösung des
Zweckverbandes hat für das Museum Neustadt zunächst die Stadt Neustadt b. Coburg
die Möglichkeit, das Museum weiter zu betreiben und würde in diesem Fall das
dem Museum Neustadt zuzuordnende Vermögen erhalten. Erklärt sie den
Weiterbetrieb nicht, kann der Museumsverein das Museum weiter führen. Gibt er
ebenfalls keine solche Erklärung ab, fällt dieses Vermögen zu 76 % an den
Landkreis und zu 24 % an die Stadt Neustadt b. Coburg. Die Stadt Neustadt b. Coburg
bringt in den Zweckverband das Gebäude des Museums sowie Gelder zur Sanierung
des Daches ein. Daher steht ihr auch die erste Entscheidung zum Weiterbetrieb
des Museums zu.
Das Vermögen des
Zweckverbandes wird im Falle einer Auflösung des Zweckverbandes im Verhältnis
76 % Landkreis und jeweils 12 % Stadt und Gemeinde aufgeteilt.
In der Satzung des
Zweckverbandes Alte Schäferei, Ahorn war festgelegt, dass die fachliche
Weiterentwicklung des Museums durch einen Museumsbeirat begleitet wird. In der
nun zu beschließenden Satzung wird auf diesen Beirat verzichtet. Die
Museumsleitung kann auf Einladung an den Sitzungen der Ausschüsse und des Zweckverbandes
teilnehmen. Gleiches gilt für die Geschäftsführung.
Weitere Überlegungen:
Personal:
Das Personal des
Zweckverbandes Alte Schäferei, Ahorn – Gerätemuseum des Coburger Landes ist
derzeit außertariflich beschäftigt nach allgemeinem Arbeitsrecht. Gleiches gilt
für die Beschäftigten im Museum Neustadt. Bei der Gründung eines gemeinsamen
Zweckverbandes wären die Tarife zu prüfen mit dem Ziel, eine Gleichbehandlung
zu erreichen.
Finanzierung:
Die Finanzierung des
Museumsbetriebs „Alte Schäferei, Ahorn“ durch den Landkreis und die Gemeinde
Ahorn erfolgt auf der Grundlage eines nicht rückzahlbaren Budgets. Die
Finanzierung des gemeinsamen Zweckverbandes Museen des Coburger Landes sollte
ebenfalls als nicht rückzahlbares Budget erfolgen. Hierdurch wird zum einen der
künftigen Geschäftsführung die Möglichkeit gegeben, Rücklagen zu bilden und
somit flexibler auf finanzielle Anforderungen zu reagieren. Zum anderen
entsteht hierdurch eine Verpflichtung zu vorausschauendem Planen und Handeln.
Zur Übersicht wird
nochmals dargestellt, welche Kosten zum Betrieb der beiden Museen über die
bereits bestehenden Beschlüsse festgelegt wurden. Für das Museum der Deutschen
Spielzeugindustrie, Neustadt wurden die mit dem Entwicklungskonzept
vorgestellten und somit bereits beschlossenen Betriebskosten aufgrund der
Verhandlungen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 entsprechend reduziert.
Mit Gründung eines
Zweckverbandes zum 01.01.2016 sollte mit der Umsetzung des
Entwicklungskonzeptes für das „Museum der Deutschen Spielzeugindustrie,
Neustadt b. Coburg“ begonnen werden. So wurde auch das dazugehörige
Finanzierungskonzept erstellt und vom Kreistag zusammen mit dem
Museumsentwicklungskonzept beschlossen. Das Umsetzungskonzept hat eine Laufzeit
von 6 Jahren. Die Gründung des gemeinsamen Zweckverbandes ist nun für
01.05.2017 vorgesehen. Somit beginnen die Umsetzungsphase des
Entwicklungskonzeptes und die dazugehörige Finanzierung mit der Gründung des
gemeinsamen Zweckverbandes. Bei einer Dauer von 6 Jahren enden sie am 30. April
2023. Für diesen Zeitraum sind die Gelder durch die Mitglieder des
Zweckverbandes zur Verfügung zu stellen.
Für das Museum „Alte
Schäferei – Gerätemuseum des Coburger Landes, Ahorn“ war beschlossen, dass die
Finanzierung durch den Kreistag bis Ende des Jahres 2021 erfolgt. Danach wollte
man sehen, welchen Erfolg die Umsetzung des Konzeptes gebracht hat und neu über
die Weiterfinanzierung entscheiden.
Durch die Gründung
des gemeinsamen Zweckverbandes für beide Museen soll der erstmalige
Finanzierungszeitraum für beide Museen und somit für den gesamten Zweckverband
bis 30.04.2023 – 6 Jahre nach Gründung des Zweckverbandes und Beginn der
Umsetzung des Entwicklungskonzeptes „Museum der Deutschen Spielzeugindustrie,
Neustadt“ – laufen.
Hieraus ergibt sich
folgende Aufstellung der Kosten – unter der Voraussetzung der Gründung zum
01.05.2017:
Jahr |
Betriebs-kosten
Museum Ahorn (100%) |
davon
Anteil Lkr. Coburg € (76%) |
Anteil Gde.
Ahorn € (24%) |
Betriebs-kosten
Museum Neustadt (100 %) |
davon
Anteil Lkr. Coburg € (76 %) |
Anteil Stadt Nec € (24 %) |
Betriebs-kosten Lkr gesamt |
2015 |
206.187 |
156.702 |
49.485 |
|
51.200 |
|
207.902 |
2016 |
233.409 |
177.391 |
56.018 |
|
51.200 |
|
228.591 |
2017 |
233.194 |
177.227 |
55.967 |
|
Bis 30.04.17 17.067 € Ab 01.05.17 118.151 € 135.218 |
|
312.445 |
2018 |
240.691 |
182.925 |
57.766 |
240.691 |
182.925 |
57.766 |
365.850 |
2019 |
248.476 |
188.841 |
59.634 |
248.476 |
188.841 |
59.634 |
377.682 |
2020 |
253.497 |
193.497 durch Deckelung Ahorn (nach proz. Verteilung 192.658 ) |
60.000 durch Deckelung (nach proz. Verteilung 60.839 €) |
253.497 |
192.658 |
60.839 |
386.155 |
2021 |
260.239 |
200.000
durch Deckelung Ahorn und Lkr. (nach proz. Verteilung 197.782 €) |
60.000 durch Deckelung (nach proz. Verteilung 60.457 €)
|
260.239 |
197.782 |
60.000 |
397.782 |
2022 … |
Ziel:
Festbetrag + Kostensteigerungsindex |
200.000 |
60.000 |
263.158 |
200.000 |
63.158 |
400.000 |
2023 |
Festlegungbis 30.04.2023 |
66.667
+ ggf. Weiterfinanzierung |
20.000
+ ggf. Weiterfinanzierung |
Festlegung bis
30.04.2023 |
66.667 + ggf. Weiterfinanzierung |
21.052 + ggf. Weiterfinanzierung |
133.334 + ggf. Weiterfinanzierung |
Zu diesen Beträgen kommen Kosten für die Verwaltung des Zweckverbandes mit einem Anteil für den Landkreis von max. 60.000 €. Diese Kosten wurden bereits per Beschluss des Kreistages vom 28.07.2016 anerkannt.
Weitere Regelungen
des Zweckverbandes Alte Schäferei, Ahorn – Gerätemuseum des Coburger Landes,
die für den neu zu gründenden gemeinsamen Zweckverband ebenfalls gelten
sollten:
Die Fraktionen des Kreistages sollten keine Verbandsräte mit Wohnsitz in der Gemeinde Ahorn oder der Stadt Neustadt b. Coburg. in die Verbandsversammlung entsenden, um Interessenskonflikten von vorne herein vorzubeugen.
Ein Mitglied des neu zu gründenden Zweckverbandes darf nach den gesetzlichen Vorschriften seinen Finanzierungsanteil nicht deckeln. Dies wäre als finanzstärkster Partner der Landkreis Coburg. Um den Anteil an den Betriebskosten für den Landkreis Coburg für die beiden Museen auf jeweils 200.000 € zu begrenzen, kann der Kreistag jedoch seine in die Verbandsversammlung entsandten Mitglieder anweisen, nur Haushalte zu genehmigen, die diese Vorgaben einhalten.
Der Zweckverband „Alte Schäferei, Ahorn – Gerätemuseum des Coburger Landes“ wäre aufzulösen. Zum Übergang des Vermögens sind entsprechende Verträge zu schließen. Auch für das Museum der Deutschen Spielzeugindustrie Neustadt sind mit dem Heimat- und Museumsverein Neustadt b. Coburg e. V. und der Stadt Neustadt b. Coburg entsprechende Verträge zum Übergang des Vermögens zu schließen.
Aus der Beratung
Kreisrat Christian
Gunsenheimer fragt an, ob ein normaler Betrieb der Museen weiterhin
gewährleistet wäre, wenn die von Frau Keyser angesprochenen Beträge über welche
nochmals einzeln in den Gremien abgestimmt werden müsse, abgelehnt würden. Des
Weiteren wünscht er Informationen über die genaue Summe der Investitionen und
welche Kosten genau auf den Landkreis zukommen können.
Der Vorsitzende
erklärt, dass die angesprochenen Investitionen auch in dem bereits bestehenden
Zweckverband nötig werden würden. Er betont, dass es ihm persönlich ebenso wie
der Geschäftsführung wichtig war, die Investition vor Gründung des neuen
Zweckverbandes aufzuzeigen. Die Höhe der Investitionen in Höhe von 350.000 €
verteilt über 5 Jahre stehe von Anfang an fest und könne jederzeit im Protokoll
des Ausschusses nachgelesen werden, so der Vorsitzende.
Kreisrat Rainer
Mattern erklärt, dass die Fraktion CSU / LV gerne weiterhin Kreisrätin Elke
Protzmann als Fachkompetenz dem Zweckverband zu Verfügung stellen. Zwar sei sie
eine Neustadter Bürgerin, was sie laut Beschlussvorschlag Punkt 2, als Mitglied
ausschließe, jedoch wünsche sich die CSU / LV Fraktion sie trotz dieser
Tatsache als Verbandsrätin.
Kreisrat Christoph
Raabs erklärt, dass die ÖDP nicht in die Beratungen zum Zweckverband
eingebunden war und das Konzept weiterhin ablehne, jedoch der nun fertigen
Satzung zustimme, da sie in ihren Augen sauber ausgearbeitet wurde.
Kreisrat Thomas
Kreisler erfragt, wie sich die Besetzung des Zweckverbandes zusammensetzt.
Landrat Michael
Busch erklärt hierzu, dass sowohl von der Fraktion CSU / LV ein Sitz an die ULB
Fraktion, sowie von der Fraktion SPD ein Sitz an die Fraktionen der Grünen
abgetreten worden sei. Somit hätten nun nach Hare-Niemeyer neben dem
Vorsitzenden und den Bürgermeistern der Stadt Neustadt b. Coburg und Ahorn
jeweils die Fraktionen der SPD, CSU / LV, ULB, Grünen und Freien Wähler jeweils
einen Sitz als Verbandsmitglied im Zweckverband.
Der Vorsitzende
unterbricht die Sitzung für 10 Minuten, von 15:25 bis 15:35 Uhr um den
Fraktionen die Möglichkeit zu geben, die Verbandsräte aus der jeweiligen
Fraktion zu bestimmen.
Nach eingehender
Beratung entscheidet die CSU / LV sich wegen oben genannter Gründe gegen
Kreisätin Elke Protzmann als Verbandsrätin und schlägt Kreisrat Günter Benning,
sowie Kreisrat Rolf Rosenbauer als. 1. und Kreisärtin Renate
Schubart-Eisenhardt als 2. Vertretung vor.