Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt.

 

Die Haushaltssatzung 2017 wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

 

Sollte sich im Vollzug des Haushaltes 2017 ein Überschuss ergeben, so ist dieser komplett zur Schuldentilgung zu verwenden.


Sachverhalt:

 

Nach Art. 57 LKrO hat der Landkreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese Haushaltssatzung enthält insbesondere den Gesamtbetrag aller Einnahmen und Ausgaben sowohl des Verwaltungshaushaltes als auch des Vermögenshaushaltes, den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen sowie Umlagesoll und Umlagesatz der Kreisumlage.

 

1.         Verwaltungshaushalt

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Verwaltungshaushaltes 2017 liegt bei 80.473.800 € (Vorjahr: Ansatz 74.930.000 €, voraussichtliches Ergebnis 76.916.515 €). Die Umlagekraft ist im Landkreis Coburg im Jahr 2017 um rd. 5,4 Mio. € gestiegen. Bei einem um zwei Punkte höheren Kreisumlagenhebesatz von 42,5 v.H. auf 44,5 v.H. ergibt dies eine Einnahmemehrung von rd. 3.960.000 €. Angesichts der hohen Investitionen in 2017 sollen diese Mehreinnahmen zur Reduzierung der Kreditaufnahme herangezogen werden. Bei einer planmäßigen Tilgung von 2.160.000 € und einer vorgesehenen Kreditaufnahme von 2.129.300 € würde sich die Verschuldung des Landkreises um rd. 30.700 € reduzieren.

 

Seit der Infoveranstaltung über den Haushalt 2017 am 30.01.2017 haben sich folgende Änderungen ergeben:

 

Einnahmen

HHSt.

 

 

in Euro

9000.0611

Pauschale Finanzzuweisungen;

Bescheid vom 03.02.2017

+

100.000

5500.1780

Spende Sparkasse Coburg-Lichtenfels für Sportveranstaltung des Landkreises

+

1.000

1142.1701

Zuschuss „Erstellung Elektromobilitätskonzept vgl. auch 1142.6369 s.u.

+

44.000

 

Saldo

+

145.000

 

Ausgaben

HHSt.

 

 

in Euro

2000.7122

Übernahme der Mittagsbetreuung an Grundschulen i.R.d.BuT (freiwillige Leistungen

-

18.000

0000.6314

Sachkosten Partnerschaft Manisa

(freiwillige Leistungen)

+

5.000

7800.7170

Zuschuß f.d. Betriebshelfer

(freiwillige Leistungen)

+

6.800

1142.6369

Projekt Erstellung Elektromobilitätskonzept vgl. auch 1142.1710 s.o.

+

55.500

 

Saldo

+

49.300

 

Somit verbleibt ein Gesamtsaldo von 95.700 €. Über eine entsprechend höhere Zuführung an den Vermögenshaushalt (9161.8600) wird der Verwaltungshaushalt ausgeglichen. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich dadurch von 8.328.800 € auf nunmehr 80.473.800 €.

 

2.         Vermögenshaushalt

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Vermögenshaushaltes 2017 liegt bei 21.079.000 € (Vorjahr: Ansatz 14.395.000 €, voraussichtliches Ergebnis 14.528.213 €). Bei annähernd gleichem Volumen des Vermögenshaushaltes sind folgende Ausgaben für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen vorgesehen:

 

Hochbau:          4.899.000 €         (Vorjahr 4.660.000 €)

Tiefbau:         10.757.000 €         (Vorjahr 5.725.000 €)

Summe:         15.656.000 €       (Vorjahr 10.385.000 €)

 

Die Erhöhung hängt mit dem Bau der Umgehung Ebersdorf, CO13, und der Zusammenfassung der Bauabschnitte 4 und 5 an der Staatl. Realschule Coburg II, und somit einen schnelleren Bauablauf, zusammen.

Zum Ausgleich der Vermögenshaushalte wird eine Kreditaufnahme von 2.129.300 € (Vorjahr 1.102.000 €) notwendig.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 1.915.000 € (Vorjahr 6.775.000 €).

 

Einnahmen

HHSt.

 

 

in Euro

9161.3000

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

+

95.700

9121.3701

Kreditaufnahme

-

30.700

 

Saldo

+

65.000

 

Ausgaben

HHSt.

 

 

in Euro

2202.9502

Staatl. Realschule Neustadt b. Coburg; Errichtung eines Pausenhofes an der Röden

+

65.000

 

Saldo

+

65.000

 

Das Volumen des Vermögenshaushaltes erhöht sich dadurch von 21.014.000 € auf nunmehr 21.079.000 €.

 

Investitionsprogramm 2018

 

Einnahmen

HHSt.

 

 

in Euro

9121.3701

Kreditaufnahmen

-

65.000

 

Ausgaben

HHSt.

 

 

in Euro

2202.9502

Staatl. Realschule Neustadt b. Coburg; Errichtung eines Pausenhofes an der Röden

-

65.000

 

Das Investitionsprogramm 2018 ändert sich von bisher 17.750.000 € auf 17.685.000 €.

 

3.         Höchstbetrag der Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite kann nach Art. 73 Abs. 2 GO ein Sechstel der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen betragen. Der bisherige Betrag von 5.000.000 € sollte auf den zeit- und umständegemäßen Betrag von 10.000.000 € angehoben werden.

 

 

Die übrigen Bestandteile der Haushaltssatzung 2017 bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

 


Aus der Beratung

 

Kreiskämmerer Manfred Schilling setzt seinen Bericht zum Verwaltungshaushalt 2017 (s. Anlage) fort. Zuvor erläutert der Leiter der Personalabteilung Torsten Hetz anhand einer Präsentation den Stellenplanentwurf 2017.

 

Im Zuge des Vortrags lässt der Vorsitzende über den Antrag des Maschinen- und Betriebshilfsrings Coburg – Kronach – Lichtenfels abstimmen, der um einen Zuschuss in Höhe von 6.500 € für das Jahr 2017 bittet (neue bzw. wiederaufgenommene freiwillige Leistung).

 

Mit 9 gegen 2 Stimmen angenommen.

 

Der Vorsitzende erteilt Kreisrat Christian Gunsenheimer das Wort, der namens der Fraktion Freie Wähler mehrere Vorschläge und Anträge vorträgt.

 

 

HHST 4100 – Kreisjurist / Beteiligungsmanager

 

Die Schaffung / Besetzung dieser Stelle wird abgelehnt.

Torsten Hetz und Ulrike Stadter legen die möglichen Aufgaben eines Kreisjuristen dar.

Nach Auffassung von Kreisrat Rainer Mattern könne ein Kreisjurist diese komplexen Themen nicht bearbeiten. Es sollten andere Lösungen und Möglichkeiten gefunden werden.

 

Kreisrätin Dagmar Escher erklärt für die Fraktion der Grünen die Ablehnung. Nach Auffassung von Kreisrat Strobel sollen in Landkreisen mit ähnlicher Beteiligungsstruktur, die Erfahrungen mit einem Kreisjuristen / Beteiligungsmanager eingeholt werden.

 

Nach Auffassung von Kreisrat Frank Rebhan fällt ein Großteil der Aufgaben in die Zuständigkeit der Kämmerei. Für schwierigere Rechtsfragen solle die Unterstützung Externer eingeholt werden.

 

Dieter Pillmann weist auf die Empfehlung des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Innovationsringes hin, die Stelle eines Beteiligungsmanagers zu schaffen ähnlich wie es der Bayerische Prüfungsverband und des Kreisrechnungsprüfungsamt für erforderlich halten. Die von einem Beteiligungsmanager zu bearbeitenden Handlungsfelder werden in den nächsten Jahren mehr und mehr an Bedeutung gewinnen.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, die Stelle zunächst mit einem Sperrvermerk zu versehen und die Aufgaben zu einem späteren Zeitpunkt detailliert darzustellen. Sodann lässt er über den Antrag der Freien Wähler auf Streichung der Stelle abstimmen.

 

Mit 10 Stimmen gegen 1 Stimme angenommen; der Haushaltsansatz wird gestrichen

 

 

HHST 2201.5000 – Klimagerät Lehrerzimmer CO II

 

Der Betrag von 10.000 € wird gestrichen

 

 

HHST 2201.5200 – Zweckausstattung CO II

 

Der Haushaltsansatz von 45.000 € wird um 5.000 € auf 40.000 € gekürzt.

 

 

HHST 4012.5690 – Budget Seniorenbeauftragter

 

Antrag Freie Wähler: Erhöhung um 10.000 €.

 

 

HHST 4701.7006 – Innovative Seniorenprojekte

 

Antrag Freie Wähler: Ansatz streichen

Kompromiss SPD: Kürzung um 10.000 €

Antrag CSU / LV: Ansatz in der Höhe belassen.

 

 

HHST 4701.7007 – Alternative Wohnformen

 

Antrag Freie Wähler: Ansatz streichen

Antrag CSU / LV: Ansatz in der Höhe belassen.

 

Der Vorsitzende lässt in folgender Reihenfolge abstimmen:

 

Streichung 50.000 € für innovative Seniorenprojekte: Mit 4 gegen 7 Stimmen abgelehnt.

Streichung 20.000 € für alternative Wohnformen: Mit 3 gegen 8 Stimmen abgelehnt.

 

Von einer Erhöhung des Budgets für den Seniorenbeauftragten wird Abstand genommen.

 

 

HHST 6500.5000 – Gebäudeunterhalt Lüftung Öllager

 

Antrag Freie Wähler auf Streichung des Haushaltsansatzes von 6.000 €.

 

Mit 10 gegen 1 Stimme angenommen.

 

 

HHST 0681.5000 – zusätzlicher Gebäudeunterhalt

 

Der Ansatz wird um 38.000 € gekürzt.

 

 

Kreisrat Rainer Mattern regt an dieser Stelle an, dort wo es möglich ist, eine 2,5 prozentige Haushaltssperre einzurichten mit der Folge einer Reduzierung der Mittelzuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt.

Mit diesem Vorgehen könnte der Kreisumlagenhebesatz um nur 0,5 % auf 43 % erhöht werden.

Die 0,5 %ige Erhöhung sei bedingt durch die Investitionen im Feuerwehrbereich. Zudem werde befürwortet wenn ein Betrag von 30.000 € zur Erstellung eines Wirtschaftsförderungskonzeptes im Haushalt berücksichtigt würde.

 

 

Der Vorsitzende mahnt an, den Schuldenabbau für den er sich seit Jahren einsetzt nicht aus dem Auge zu verlieren.

 

 

Kreisrat Markus Möch beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Die Verwaltung wird gebeten, festzustellen wie sich die Veränderungen die heute getätigt wurden auf die Kreisumlage auswirken.

 

Auf Anfrage von Kreisrat Martin Mittag beziffert Kämmerer Manfred Schilling die Veränderungen im Vermögenshaushalt mit – 908.000 €.

 

Die Sitzung wird von 15:17 – 15:30 Uhr unterbrochen.

 

Nach eingehender Diskussion auf welchem haushaltsrechtlich konformen Weg die Einsparungen bzw. Auswirkungen auf die Kreisumlage erzielt werden kann, fasst der Vorsitzende zusammen:

Auferlegung einer freiwilligen Haushaltssperre von 2,5 % - dort wo es möglich ist.

Erhöhung der Kreisumlage um 0,5 % auf 43. Alle erwirtschaften, positiven Ergebnisse fließen in die Schuldentilgung.