Beschluss:
Dem Kreistag wird
empfohlen, wie folgt zu beschließen:
Das gemäß Art. 64
LKrO i.V.m. § 24 KommHV für die Jahre 2016 – 2020 aufgestellte
Investitionsprogramm des Landkreises Coburg wird unter Berücksichtigung der
Änderungen aus der heutigen Beratung gebilligt. Es ist Bestandteil dieses
Beschlusses, ebenso der Finanzplan für die Jahre 2016 – 2020.
Sachverhalt:
Nach Art. 64 LKrO hat der Landkreis seiner
Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Kernstück
der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm, das jährlich der Entwicklung
anzupassen und fortzuführen ist. Im Investitionsprogramm sind die im
Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
nach Jahresabschnitten aufzunehmen. Jeder Jahresabschnitt soll die
fortzuführenden und neuen Investitionen mit den auf das betreffende Jahr entfallenden
Teilbeträgen wiedergeben (§ 24 Abs. 2 KommHV).
Letztmals am 10.03.2016 hat der Kreistag ein Investitionsprogramm
für die Jahre 2015 – 2019 beschlossen.
Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurde
dieses letzte Programm überarbeitet und neu gefasst. Gründe für Veränderungen
oder Abweichungen zur früheren Planung sind:
a)
Wegfall des
Finanzplanungsjahres 2015 und Neuerfassung des Jahres 2020
b)
Wegfall oder
Neuaufnahme oder Umplanung von Maßnahmen
c)
Verschiebung von
Maßnahmen innerhalb der Finanzplanungsjahre
d)
neue Erkenntnisse
über die Kostenhöhe (z. B. durch Vorlage von konkreten
Planungsunterlagen etc.)
Mit Ausnahme der Zuschüsse ist über die Finanzierung
der einzelnen Vorhaben im Investitionsprogramm nichts ausgesagt. Es steht
jedoch außer Zweifel, dass sie im Zusammenhang mit dem Gesamthaushalt und der
Leistungsfähigkeit des Landkreises (und seiner Städte und Gemeinden) gesehen
werden muss und auch unter dem Gesichtspunkt des Einsatzes von Fremdmitteln (s.
auch Finanzplan).
Die Beratungen zum Investitionsprogramm erfolgen in einer
gemeinsamen Sitzung des Kreis- und Strategie und Bauausschusses des Landkreises
Coburg.
Kreiskämmerer Manfred Schilling berichtet über die finanzielle Situation des Landkreises, über Umlagekraft, Steuerkraft und Hebesätze und vergleicht diese mit dem oberfränkischen und dem Landesdurchschnitt.
Der Bericht ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.
Aus den Einzelberatungen des Investitionsprogrammes ist Folgendes festzuhalten:
Pos. 6 – Verwaltungsgebäude Landratsamt – Austausch des Teppichbodens
Kreisrat Christian Gunsenheimer beantragt die für 2017 vorgesehenen Mittel in Höhe von 53.000 € auf 20.000 € zu kürzen. Kreisrätin Schubarth-Eisenhardt setzt sich in ihrer Gegenrede dafür ein, den Betrag zu belassen.
Die Abstimmung über den Antrag von Kreisrat Gunsenheimer hat folgendes Ergebnis:
Bauausschuss: 4 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen
Der Antrag ist abgelehnt.
Kreis- und Strategieausschuss: 9 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen
Der Antrag von Kreisrat Gunsenheimer ist angenommen.
Nach einer Sitzungsunterbrechung von 10:25 bis 10:40 Uhr stellt der Vorsitzende fest, dass über diese Position der Kreistag abschließend in einer Einzelabstimmung befindet.
Pos. 13 – Brandschutz – Zuschuss für Drehleiterfahrzeuge
Der Haushaltsansatz von 700.000 € in 2017 kann auf 650.000 € gekürzt werden.
Kreisrat Rainer Mattern fragt, wie weit die Verkaufsverhandlungen für die alte Straßenmeisterei gediehen sind, nachdem kein Haushaltansatz hierfür eingestellt ist.
Dieter Pillmann verweist in seinen Ausführungen auf ein Papier mit einer möglichen Verwertungsstrategie für die Straßenmeisterei (alt) in Scheuerfeld, das in das Gremieninformationssystem eingestellt ist. Der Bauausschuss des Landkreises Coburg wird sich zu gegebener Zeit mit dem Thema befassen.
Pos. 27 – Sanierung der Freisportanlage Neustadt
Da sich die Umsetzung der Maßnahme verzögert, werden die vorgesehenen Mittel von 50.000 € in das Jahr 2018 verschoben.
Pos. 29 – Staatliches Arnold-Gymnasium – Erweiterungs- Um und Ausbauten – Generalsanierung Beta-Bau, Planungskosten
Der Betrag von 50.000 € werden in das Jahr 2018 geschoben.
Pos. 37 – Übrige Förderschulen – Investitionszuschüsse an den übrigen Bereich, Internat Bertelsdorfer Höhe
Der Betrag von 113.000 € werden in das Jahr 2018 verschoben.
Pos. 41 – Förderung von Hospizeinrichtungen – Investitionszuschüsse Beteiligung am Neubau eines stationären Hospiz´
Der Haushaltsansatz wird auf 200.000 € im Jahr 2017 gekürzt und weitere 200.000 € für 2018 vorgesehen.
Pos. 50 – Kreisstraßen – Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen
Kreisrat Christian Gunsenheimer beantragt den Haushaltsansatz von 145.000 € in das nächste Jahr zu schieben. Über den Antrag stimmen allein die Mitglieder des Kreis- und Strategieausschusses ab.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen.
Der Antrag ist damit angenommen.
In dem Zusammenhang gilt es die Fördermittelgewährung zu prüfen.
Pos. 51 – Kreisstraßen – Deckenbau allgemein
Kreisrat Markus Mönch beantragt, die Mittel gänzlich zu streichen. Die Mehrheit der beiden Gremien erachtet die Notwendigkeit, Mittel für den Deckenbau einzustellen, für sinnvoll. Um das Haushaltsrecht zu wahren, sollen dem Landrat künftig Verpflichtungsermächtigungen erteilt und die Fraktionsvorsitzenden rechtzeitig von den vorgezogenen Ausschreibungen unterrichtet werden. Die aktuellen frühe Ausschreibung brachte einen Kostenersparnis von 100.000 €. Um diesen Betrag könnte der Ansatz gekürzt werden.
Der Vorsitzende bringt den Antrag von Kreisrat Markus Mönch zur Abstimmung:
Bauausschuss: Einstimmig abgelehnt
Kreis- und Strategieausschuss: Mit 2 gegen 11 Stimmen abgelehnt.
Der Haushaltsansatz 2017 wird auf 400.000 € gekürzt.
Pos. 53 – Kreisstraße CO 4 – Ausbau OD Bad Rodach Richtung Heldritt
Haushaltsansatz 2017 = 30.000 €, siehe Zusammenstellung über mögliche Veränderungen
Pos. 56 – Kreisstraße CO 4 – Brücke über den Grundgraben Ottowind
Haushaltsansatz 2017 = 25.000 €, siehe Zusammenstellung über mögliche Veränderungen
Pos. 62 – Kreisstraße CO 11 – Ausbau zwischen den Abzweigungen Kipfendorf und Boderndorf
Kreisrat Frank Rebhan regt eine Diskussion über die Umsetzung dieser Maßnahme an, nachdem sie seit langer Zeit Jahr um Jahr verschoben wird. Dabei solle der Ausbau der B 4 zwischen Rödental und Neustadt in die Überlegungen eingebunden werden.
Pos. 66 – Kreisstraße CO 14 Beteiligung an der Eisenbahnunterführung in Neustadt b. Coburg
Haushaltsansatz 2017 = 10.000 €, siehe Zusammenstellung über möglich Veränderungen.
Pos. 67 – Kreisstraße CO 14 – Beteiligung am Kreisverkehrsplatz in Neustadt bei Coburg
Haushaltsansatz 2017 = 0 €, siehe Zusammenstellung über mögliche Veränderungen.
Auf Nachfrage von Kreisrat Rebhan zu den Positionen 66 und 67 erläutert Herr Alt, dass die Zahlen mit der Stadt Neustadt abgestimmt worden seien.
Pos. 78 – Kreisstraße CO 23 Ausbau Rottenbach – Ahlstadt
Kreisrat Rainer Mattern regt an, die Notwendigkeit dieser Baumaßnahme zu überdenken und gegebenenfalls eine Nutzungsänderung der Straße herbeizuführen.
Pos. 81 . Kreisstraßen CO 28 und CO 12 Kreisverkehrsplatz in Untersiemau
Die Maßnahme wird gestrichen, da sie derzeit nicht zuschussfähig ist.