Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Das gemäß Art. 64 LKrO i.V.m. § 24 KommHV für die Jahre 2016 – 2020 aufgestellte Investitionsprogramm des Landkreises Coburg wird unter Berücksichtigung der Änderungen aus der heutigen Beratung gebilligt. Es ist Bestandteil dieses Beschlusses, ebenso der Finanzplan für die Jahre 2016 – 2020.

 

 


Sachverhalt:

 

Nach Art. 64 LKrO hat der Landkreis seiner Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Kernstück der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm, das jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen ist. Im Investitionsprogramm sind die im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Jahresabschnitten aufzunehmen. Jeder Jahresabschnitt soll die fortzuführenden und neuen Investitionen mit den auf das betreffende Jahr entfallenden Teilbeträgen wiedergeben (§ 24 Abs. 2 KommHV).

 

Letztmals am 10.03.2016 hat der Kreistag ein Investitionsprogramm für die Jahre 2015 – 2019 beschlossen.

 

Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurde dieses letzte Programm überarbeitet und neu gefasst. Gründe für Veränderungen oder Abweichungen zur früheren Planung sind:

 

a)        Wegfall des Finanzplanungsjahres 2015 und Neuerfassung des Jahres 2020

 

b)        Wegfall oder Neuaufnahme oder Umplanung von Maßnahmen

 

c)         Verschiebung von Maßnahmen innerhalb der Finanzplanungsjahre

 

d)        neue Erkenntnisse über die Kostenhöhe (z. B. durch Vorlage von konkreten

Planungsunterlagen etc.)

 

Mit Ausnahme der Zuschüsse ist über die Finanzierung der einzelnen Vorhaben im Investitionsprogramm nichts ausgesagt. Es steht jedoch außer Zweifel, dass sie im Zusammenhang mit dem Gesamthaushalt und der Leistungsfähigkeit des Landkreises (und seiner Städte und Gemeinden) gesehen werden muss und auch unter dem Gesichtspunkt des Einsatzes von Fremdmitteln (s. auch Finanzplan).

 

 


Die Beratungen zum Investitionsprogramm erfolgen in einer gemeinsamen Sitzung des Kreis- und Strategie und Bauausschusses des Landkreises Coburg.

 

Kreiskämmerer Manfred Schilling berichtet über die finanzielle Situation des Landkreises, über Umlagekraft, Steuerkraft und Hebesätze und vergleicht diese mit dem oberfränki­schen und dem Landesdurchschnitt.

 

Der Bericht ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

Aus den Einzelberatungen des Investitionsprogrammes ist Folgendes festzuhalten:

 

Pos. 6 – Verwaltungsgebäude Landratsamt – Austausch des Teppichbodens

Kreisrat Christian Gunsenheimer beantragt die für 2017 vorgesehenen Mittel in Höhe von 53.000 € auf 20.000 € zu kürzen. Kreisrätin Schubarth-Eisenhardt setzt sich in ihrer Gegenrede dafür ein, den Betrag zu belassen.

 

Die Abstimmung über den Antrag von Kreisrat Gunsenheimer hat folgendes Ergebnis:

 

Bauausschuss: 4 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen

Der Antrag ist abgelehnt.

 

Kreis- und Strategieausschuss: 9 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen

Der Antrag von Kreisrat Gunsenheimer ist angenommen.

 

Nach einer Sitzungsunterbrechung von 10:25 bis 10:40 Uhr stellt der Vorsitzende fest, dass über diese Position der Kreistag abschließend in einer Einzelabstimmung befindet.

 

Pos. 13 – Brandschutz – Zuschuss für Drehleiterfahrzeuge

Der Haushaltsansatz von 700.000 € in 2017 kann auf 650.000 € gekürzt werden.

 

Kreisrat Rainer Mattern fragt, wie weit die Verkaufsverhandlungen für die alte Straßen­meisterei gediehen sind, nachdem kein Haushaltansatz hierfür eingestellt ist.

Dieter Pillmann verweist in seinen Ausführungen auf ein Papier mit einer möglichen Ver­wertungsstrategie für die Straßenmeisterei (alt) in Scheuerfeld, das in das Gremienin­formationssystem eingestellt ist. Der Bauausschuss des Landkreises Coburg wird sich zu gegebener Zeit mit dem Thema befassen.

 

Pos. 27 – Sanierung der Freisportanlage Neustadt

Da sich die Umsetzung der Maßnahme verzögert, werden die vorgesehenen Mittel von 50.000 € in das Jahr 2018 verschoben.

 

Pos. 29 – Staatliches Arnold-Gymnasium – Erweiterungs- Um und Ausbauten – Generals­anierung Beta-Bau, Planungskosten

Der Betrag von 50.000 € werden in das Jahr 2018 geschoben.

 

Pos. 37 – Übrige Förderschulen – Investitionszuschüsse an den übrigen Bereich, Internat Bertelsdorfer Höhe

Der Betrag von 113.000 € werden in das Jahr 2018 verschoben.

 

Pos. 41 – Förderung von Hospizeinrichtungen – Investitionszuschüsse Beteiligung am Neubau eines stationären Hospiz´

Der Haushaltsansatz wird auf 200.000 € im Jahr 2017 gekürzt und weitere 200.000 € für 2018 vorgesehen.

 

Pos. 50 – Kreisstraßen – Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen

Kreisrat Christian Gunsenheimer beantragt den Haushaltsansatz von 145.000 € in das nächste Jahr zu schieben. Über den Antrag stimmen allein die Mitglieder des Kreis- und Strategieausschusses ab.

 

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen.

Der Antrag ist damit angenommen.

In dem Zusammenhang gilt es die Fördermittelgewährung zu prüfen.

 

Pos. 51 – Kreisstraßen – Deckenbau allgemein

Kreisrat Markus Mönch beantragt, die Mittel gänzlich zu streichen. Die Mehrheit der bei­den Gremien erachtet die Notwendigkeit, Mittel für den Deckenbau einzustellen, für sinn­voll. Um das Haushaltsrecht zu wahren, sollen dem Landrat künftig Verpflichtungser­mächtigungen erteilt und die Fraktionsvorsitzenden rechtzeitig von den vorgezogenen Ausschreibungen unterrichtet werden. Die aktuellen frühe Ausschreibung brachte einen Kostenersparnis von 100.000 €. Um diesen Betrag könnte der Ansatz gekürzt werden.

 

Der Vorsitzende bringt den Antrag von Kreisrat Markus Mönch zur Abstimmung:

Bauausschuss: Einstimmig abgelehnt

Kreis- und Strategieausschuss: Mit 2 gegen 11 Stimmen abgelehnt.

 

Der Haushaltsansatz 2017 wird auf 400.000 € gekürzt.

 

Pos. 53 – Kreisstraße CO 4 – Ausbau OD Bad Rodach Richtung Heldritt

Haushaltsansatz 2017 = 30.000 €, siehe Zusammenstellung über mögliche Veränderun­gen

 

Pos. 56 – Kreisstraße CO 4 – Brücke über den Grundgraben Ottowind

Haushaltsansatz 2017 = 25.000 €, siehe Zusammenstellung über mögliche Veränderun­gen

 

Pos. 62 – Kreisstraße CO 11 – Ausbau zwischen den Abzweigungen Kipfendorf und Boderndorf

Kreisrat Frank Rebhan regt eine Diskussion über die Umsetzung dieser Maßnahme an, nachdem sie seit langer Zeit Jahr um Jahr verschoben wird. Dabei solle der Ausbau der B 4 zwischen Rödental und Neustadt in die Überlegungen eingebunden werden.

 

Pos. 66 – Kreisstraße CO 14 Beteiligung an der Eisenbahnunterführung in Neustadt b. Coburg

Haushaltsansatz 2017 = 10.000 €, siehe Zusammenstellung über möglich Veränderun­gen.

 

Pos. 67 – Kreisstraße CO 14 – Beteiligung am Kreisverkehrsplatz in Neustadt bei Coburg

Haushaltsansatz 2017 = 0 €, siehe Zusammenstellung über mögliche Veränderungen.

 

Auf Nachfrage von Kreisrat Rebhan zu den Positionen 66 und 67 erläutert Herr Alt, dass die Zahlen mit der Stadt Neustadt abgestimmt worden seien.

 

Pos. 78 – Kreisstraße CO 23 Ausbau Rottenbach – Ahlstadt

Kreisrat Rainer Mattern regt an, die Notwendigkeit dieser Baumaßnahme zu überdenken und gegebenenfalls eine Nutzungsänderung der Straße herbeizuführen.

 

Pos. 81 . Kreisstraßen CO 28 und CO 12 Kreisverkehrsplatz in Untersiemau

Die Maßnahme wird gestrichen, da sie derzeit nicht zuschussfähig ist.