Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

1.       Die noch nicht erledigten Prüfungserinnerungen sind von der Verwaltung in angemessener Frist zu erledigen und soweit erforderlich, künftig zu beachten.

 

2.       Die über das Offene Kommunale Finanzinformationssystem (OK.Fis) am 28. April 2016 gefertigte Jahresrechnung 2015 des Landkreises Coburg wird hiermit gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO einschließlich der nach § 77 Abs. 2 KommHV-Kameralistik beizufügenden Anlagen mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

 

Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt

69.060.132,76 €

Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt

11.777.734,22 €

neue Haushaltseinnahmereste

3.000.000,00 €

Abgang alte Kasseneinnahmereste

- 6,00 €

 

83.837.860,98 €

 

 

Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt

69.067.901,21 €

Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt

11.202.610,57 €

neue Haushaltsausgabereste VwHH

15.417,60 €

neue Haushaltsausgabereste VmHH

3.847.596,06 €

Abgang alte Haushaltsausgabereste VwHH

- 23.192,05 €

Abgang alte Haushaltsausgabereste VmHH

- 272.472,41 €

Abgang alte Kassenausgabereste VmHH

0,00 €

 

83.837.860,98 €

 

 

 

 

 

Soll-Einnahmen

83.837.860,98 €

 

./.

Soll-Ausgaben

83.837.860,98 €

 

 

Soll-Fehlbetrag

0,00 €

 

 

 

 

 

Ist-Einnahmen Verwaltungshaushalt

68.779.134,46 €

Ist-Einnahmen Vermögenshaushalt

14.340.200,74 €

Ist-Verwahrgelder

23.580.414,21 €

Ist-Vorschüsse

25.828,14 €

Ist-Verwahrgelder für Staat

1.407.904,68 €

 

108.133.482,23 €

 

 

Ist-Ausgaben Verwaltungshaushalt

69.132.850,44 €

Ist-Ausgaben Vermögenshaushalt

13.627.982,64 €

Ist-Verwahrgelder

20.044.733,35 €

Ist-Vorschüsse

28.459,59 €

Ist-Verwahrgelder für Staat

1.407.904,68 €

 

104.241.930,70 €

 

 

 

Ist-Einnahmen

108.133.482,23 €

 

./.

Ist-Ausgaben

104.241.930,70 €

 

 

Ist-Überschuss

3.891.551,53 €

 

 

 

Kasseneinnahmereste Verwaltungshaushalt

369.110,36 €

Kassenausgabereste Verwaltungshaushalt

- 23,22 €

Kasseneinnahmereste Vermögenshaushalt

1.883.965,01 €

Kassenausgabereste Vermögenshaushalt

0,00 €

Kasseneinnahmereste

Verwahrgelder

202,74 €

 

 

Stand 31.12.2014

Stand 31.12.2015

a)

Vermögen

12.882.168,58 €

13.120.044,96 €

b)

Rücklagen

3.653.687,75 €

1.817.362,74 €

 

-allgemeine Rücklage

1.753.687,75 €

317.362,74 €

 

-Sonderrücklage Abfallwirtschaft

1.900.000,00 €

1.500.000,00 €

c)

Schulden

35.267.542,49 €

34.783.426,57 €

 

 

Für die nächste Abstimmung übernimmt Stellvertreter des Landrats Rainer Mattern den Vorsitz, da Landrat Michael Busch von Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen ist.

 

Außerdem wird dem Kreistag vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

3.            Die Entlastung für die Jahresrechnung 2015 wird erteilt.

 

 


Sachverhalt:

 

Nachdem der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 15.06.2016 von der Jahresrechnung 2015 des Landkreises Coburg Kenntnis genommen und der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Art. 89 der Landkreisordnung (LKrO) die Jahresrechnung 2015 geprüft hat, wird die Jahresrechnung 2015 des Landkreises Coburg dem Kreistag zur Feststellung vorgelegt.

 

Die Prüfung der Jahresrechnung 2015 des Landkreises Coburg ergab, dass

 

1.    die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten wurden,

 

2.    die Einnahmen und Ausgaben – soweit geprüft – begründet und belegt sind,

 

3.    die Jahresrechnung mit ihren Anlagen ordnungsgemäß erstellt wurde.

 

Die gemäß Art. 88 Abs. 2 LKrO gelegte und vom Rechnungsprüfungsausschuss nach den in Art. 89 und Art. 92 LKrO niedergelegten Bestimmungen überprüfte Jahresrechnung ist dem Kreistag vorzulegen.

 

Der Kreistag stellt die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 88 Abs. 3 LKrO). Anschließend findet die überörtliche Prüfung statt (Art. 91 LKrO).