Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren beauftragt die Verwaltung die Leistungsvereinbarung für das Jahr 2017 mit dem Bezirksverband der AWO Oberfranken/ Mittelfranken über die Fachstelle für pflegende Angehörige Coburg – vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt - abzuschließen. In die Leistungsvereinbarung werden die erläuterten sozialräumlichen Maßnahmen der Fachstelle für pflegende Angehörige schriftlich aufgenommen. Ziel der Maßnahmen ist es, eine größere Zahl von Beratungen bei Landkreisbürgern bzw. im Landkreisgebiet zu erreichen. Die Leistungsvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Seit 2002 fördert der Landkreis Coburg die Fachstelle für pflegende Angehörige in Coburg unter der Trägerschaft des Bezirksverbands der Arbeiterwohlfahrt Oberfranken/Mittelfranken e.V., seit 2011 auf der Grundlage einer Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung.

 

Die Fachstelle berät Pflegebedürftige und Angehörige, bietet und vermittelt Entlastungsangebote, schult und informiert über alle Fragen der häuslichen Pflege.


Nach wie vor werden ca. 70% der Pflegebedürftigen daheim versorgt, vor allem von Angehörigen, überwiegend allein, zu ¼ mit Unterstützung Dritter. Diese hohe Zahl sollte auch weiterhin angestrebt und stabilisiert werden. Damit wird nicht nur dem Wunsch der Pflegebedürftigen nach einem Verbleib in der gewohnten Umgebung Rechnung getragen. Pflege wäre ohne dieses Engagement nicht bezahlbar.

 

Pflegende Angehörige übernehmen hohe Verantwortung und nicht selten ist die Pflege auch mit psychischen und körperlichen Belastungen verbunden.

Die Fachstelle für pflegende Angehörige bietet diesem Personenkreis eine Unterstützung durch professionelle Beratung, Qualifizierung und Organisation von Entlastungshilfen an.

 

 

Die Anzahl von Beratungsgesprächen ist im Landkreis Coburg überwiegend gleich geblieten, 2014 und 2015 ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Es zeigt sich bei der Verteilung der Beratungsgespräche zwischen Stadt und Landkreis seit 2 Jahren ein Verhältnis von ca. 55 % Stadt und 45% Landkreis.

 

 

Vergleichbares (aber mit mehr Schwankungen) gilt für die von der Fachstelle organisierten und koordinierten Einsätzen ehrenamtlicher Helfer:

 

 

Finanzierung

 

Die Fachstelle für pflegende Angehörige wird nach der Richtlinie im „Bayerischen Netzwerk Pflege“ gefördert. Für 100.000 Einwohner ist eine Vollzeitstelle förderfähig, die Fördersumme beträgt dafür 17.000 €.

 

Stadt und Landkreis Coburg bezuschussen die Fachstelle anteilig nach Einwohnerzahl, d.h. die Stadt Coburg fördert eine 0,5 Stelle, der Landkreis eine Vollzeitstelle.

Berechnungsgrundlage sind die tatsächlich entstehenden Personal- und Sachkosten.

 

Dieses System soll nunmehr analog der bestehenden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen in der Sozial- und Jugendhilfe angepasst werden. Künftige Berechnungsfaktoren sind

-      die durchschnittlichen Personalkosten nach dem aktuell gültigen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, um dem Besserstellungsverbot Rechnung zu tragen sowie

-      eine Sachkostenpauschale in Höhe von 10 % der Personalkosten.

Davon in Abzug gebracht werden der staatliche Zuschuss sowie der von der AWO zu erbringende Eigenanteil.

 

Auf dieser Berechnungsgrundlage ergibt sich für den Landkreis Coburg für das Jahr 2017 ein Zuschussbedarf in Höhe von 32.360 €. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Minderung in Höhe von mehr als 5 % (=1.765 €).

 


a u s   d e r   B e r a t u n g

 

 

Herr Landrat Busch bittet darum, dass die erläuterten sozialräumlichen Maßnahmen der Fachstelle für pflegende Angehörige in die Leistungsvereinbarung mit aufgenommen werden und der Beschlussvorschlag dahingehend geändert wird.