Sitzung: 16.02.2017 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 026/2017
Beschluss:
Der
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren beauftragt die Verwaltung die
Leistungsvereinbarung für das Jahr 2017 mit dem Bezirksverband der AWO Oberfranken/ Mittelfranken über
die Fachstelle für pflegende Angehörige Coburg – vorbehaltlich der
Bereitstellung der Mittel im Haushalt - abzuschließen. In die
Leistungsvereinbarung werden die erläuterten sozialräumlichen Maßnahmen der
Fachstelle für pflegende Angehörige schriftlich aufgenommen. Ziel der Maßnahmen
ist es, eine größere Zahl von Beratungen bei Landkreisbürgern bzw. im
Landkreisgebiet zu erreichen. Die Leistungsvereinbarung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Sachverhalt:
Die Fachstelle berät Pflegebedürftige und
Angehörige, bietet und vermittelt Entlastungsangebote, schult und informiert
über alle Fragen der häuslichen Pflege.
Nach wie vor werden ca. 70% der Pflegebedürftigen daheim versorgt, vor allem
von Angehörigen, überwiegend allein, zu ¼ mit Unterstützung Dritter. Diese hohe
Zahl sollte auch weiterhin angestrebt und stabilisiert werden. Damit wird nicht
nur dem Wunsch der Pflegebedürftigen nach einem Verbleib in der gewohnten Umgebung
Rechnung getragen. Pflege wäre ohne dieses Engagement nicht bezahlbar.
Pflegende Angehörige übernehmen hohe
Verantwortung und nicht selten ist die Pflege auch mit psychischen und
körperlichen Belastungen verbunden.
Die Fachstelle
für pflegende Angehörige bietet diesem Personenkreis eine Unterstützung durch
professionelle Beratung, Qualifizierung und Organisation von Entlastungshilfen
an.
Die Anzahl von
Beratungsgesprächen ist im Landkreis Coburg überwiegend gleich geblieten, 2014
und 2015 ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Es zeigt sich bei der
Verteilung der Beratungsgespräche zwischen Stadt und Landkreis seit 2 Jahren
ein Verhältnis von ca. 55 % Stadt und 45% Landkreis.
Vergleichbares
(aber mit mehr Schwankungen) gilt für die von der Fachstelle organisierten und
koordinierten Einsätzen ehrenamtlicher Helfer:
Finanzierung
Die Fachstelle für pflegende Angehörige wird nach
der Richtlinie im „Bayerischen Netzwerk Pflege“ gefördert. Für 100.000
Einwohner ist eine Vollzeitstelle förderfähig, die Fördersumme beträgt dafür
17.000 €.
Stadt und Landkreis Coburg bezuschussen die
Fachstelle anteilig nach Einwohnerzahl, d.h. die Stadt Coburg fördert eine 0,5
Stelle, der Landkreis eine Vollzeitstelle.
Berechnungsgrundlage sind die tatsächlich
entstehenden Personal- und Sachkosten.
Dieses System soll nunmehr analog der bestehenden
Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen in der Sozial- und
Jugendhilfe angepasst werden. Künftige Berechnungsfaktoren sind
-
die durchschnittlichen Personalkosten nach dem
aktuell gültigen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, um dem
Besserstellungsverbot Rechnung zu tragen sowie
-
eine Sachkostenpauschale in Höhe von 10 % der
Personalkosten.
Davon in Abzug gebracht werden der staatliche
Zuschuss sowie der von der AWO zu erbringende Eigenanteil.
Auf dieser Berechnungsgrundlage ergibt sich für
den Landkreis Coburg für das Jahr 2017 ein Zuschussbedarf in Höhe von 32.360 €.
Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Minderung in Höhe von mehr als 5
% (=1.765 €).
a u s d e r B e r a t u n g
Herr Landrat Busch bittet darum, dass die erläuterten sozialräumlichen Maßnahmen der Fachstelle für pflegende Angehörige in die Leistungsvereinbarung mit aufgenommen werden und der Beschlussvorschlag dahingehend geändert wird.