Sitzung: 16.02.2017 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 025/2017
Sachverhalt:
Nicht nur
psychische Erkrankungen und Behinderungen, auch die Folgen defizitärer
Sozialisation junger Menschen, der Anstieg des durchschnittlichen Lebensalters
sowie eine Zunahme an Demenzerkrankungen tragen entscheidend dazu bei, dass die
Fallzahlen der von rechtlicher Betreuung betroffenen Personen kontinuierlich
ansteigen. Dabei finden sich in allen Altersgruppen im Landkreis Coburg
Betroffene:
Die
Betreuung ist nicht erforderlich, wenn sie durch „andere Hilfen“ vermieden
werden kann oder die Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten
(Vorsorgevollmacht) geregelt werden.
Die
Betreuung wird durch das Vormundschaftsgericht beim Amtsgericht Coburg
angeordnet, dort kann die Errichtung einer Betreuung auch angeregt werden
(§1896 BGB). Die Wünsche des Betreuten hinsichtlich des Betreuers sind zu
berücksichtigen. Der Betreuer handelt zum Wohl des Betreuten und hat dessen
Wünschen in der Regel zu entsprechen.
Ziel
einer Betreuung ist es, dem Betreuten ein möglichst selbstbestimmtes Leben nach
seinen Vorstellungen zu bieten und gleichzeitig in besonders gefährdenden
Situationen Schutz zu bieten. Eine Betreuung wird für den Zeitraum von maximal
sieben Jahren eingerichtet und nach Ablauf der Zeit erneut überprüft.
Die
Betreuungsstelle des Landratsamtes Coburg wirkt beim Betreuungsverfahren mit,
indem sie zur Sachverhaltsaufklärung beiträgt und eine Stellungnahme über
Notwendigkeit, Art und Umfang der Betreuung an das Gericht weitergibt. Hierzu
wird im Rahmen eines Hausbesuchs die Gesamtsituation des Betroffenen erfasst
und seine soziale, wirtschaftliche und persönliche Situation überprüft. Dabei
wird auch die Möglichkeit vorrangiger Hilfen in Betracht gezogen.
Sollte
eine Betreuung erforderlich sein und der Betroffene diese ablehnen, muss sein
Wille akzeptiert werden. In diesem Fall kann bei berechtigten Zweifeln an der
Fähigkeit der Willensbildung ein Gutachter hierzu von Gericht eingeschaltet
werden.
Darüber
hinaus wird die Betreuungsstelle auch bei freiheitsentziehenden Maßnahmen sowie
Unterbringungsverfahren hinzugezogen und um Stellungnahme gebeten. Im Jahr 2016
war die Betreuungsstelle des Landkreises Coburg an 23 Unterbringungsverfahren
beteiligt. Weiterhin gab es 182 Neuverfahren und 168 Bestandsverfahren.
Insgesamt sind im Jahr 2016 rund 380 Fälle von der Betreuungsstelle bearbeitet
worden.
Bei
allen Fällen im Jahr 2016 waren für den Landkreis Coburg 60%
Angehörigenbetreuer, 30% Berufsbetreuer und 6% Betreuer aus einem
Betreuungsverein tätig, 4% sind anderweitige Betreuer.
Das
Konzept der Betreuungsstelle Coburg ist in der Anlage 1 einzusehen und wird
künftig auch auf der Homepage des Landratsamtes zu finden sein.
a u s d e r
B e r a t u n g :
Eine Broschüre zum Betreuungsrecht kann unter folgendem Link bestellt werden:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Betreuungsrecht